Lutz Liebscher
Fragestunde
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Am 27. November 2018 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen beschlossen, den Entwurf zum Regionalplan Südwestthüringen zur öffentlichen Auslegung freizugeben. Der Entwurf trifft unter anderem Festlegungen zu den Themen „Raumstruktur“, „Siedlungsstruktur“, „Infrastruktur“ und „Freiraumstruktur“. Die Anhörung der Planungsgemeinschaft Südwestthüringen erfolgte in oben genanntem Zeitraum und ist relevant für die Landesplanung. Mittlerweile müssten die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und wie und wann wird darüber die Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt? Ich frage weiter: 2. Welche Fristen aufgrund welcher Rechtsgrundlage sind im weiteren Verfahren einzuhalten? 3. Liegen derzeit entsprechende Bau- bzw. Nutzungsanträge für raumbedeutsame Vorhaben in Südwestthüringen vor, die gegebenenfalls Genehmigungen nach sich ziehen könnten, solange der neue Regionalplan noch nicht in Kraft ist, und falls ja, welche? Und abschließend: 4. Welche Kontrollmechanismen stellen sicher, dass das Verfahren der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen dieses Mal fehlerfrei durchgeführt wird bzw. abgeschlossen werden kann? Vielen Dank.
