Thomas Hartung
Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Regelungsgehalt dieses Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist überschaubar, es ist hier schon verschiedentlich angesprochen worden. Zum einen geht es in der Änderung des § 4a um die Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils, nach dem es verfassungswidrig ist, wenn ein und dieselbe Person in mehreren Wohnungen zweimal zur Kasse gebeten werden würde. Dies widerspricht dem Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, dem Grundsatz der Belastungsgleichheit. Hier – und das ist auch das Entscheidende – sind wir auch unter einem gewissen Zeitdruck. Dieser Staatsvertrag soll, um Rechtssicherheit zu schaffen, im Juni in Kraft treten, und das wird den Bürger entlasten. Deswegen ist das auf jeden Fall gutzuheißen. Etwas schwieriger ist die zweite Regelung – das ist hier verschiedentlich schon angesprochen worden –, der regelmäßige Datenabgleich. Hier haben wir als Thüringer rot-rot-grüne Koalition darauf gedrungen, dass man keinen automatischen vierjährigen Abgleich einzieht, sondern dass man eine Regelungsbehörde implementiert. Die KEF wird also entscheiden, ob es tatsächlich notwendig ist, die Daten erneut zu erheben. Gleichzeitig untersagen wir den Rundfunkanstalten den Ankauf von privaten Daten. Ich glaube, das ist ein Kompromiss, mit dem man sehr gut leben kann. Ich erwarte von der KEF tatsächlich, dass diese Daten nur dann erhoben werden, wenn sie tatsächlich notwendig sind und wenn beispielsweise die Frage zu klären ist, ob die Entwicklung der Richtgrößen, also die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen und das Beitragsaufkommen, tatsächlich eine entscheidende, eine wichtige, eine nennenswerte Differenz aufweist. Insofern glaube ich, dass diese Änderung durchaus zustimmungsfähig ist. Wir würden in erster und zweiter Lesung diesen Vertrag verabschieden können. Natürlich verweigern wir uns einer Beratung im Ausschuss nicht, auch wenn mir die Fantasie fehlt, dass in diesem Ausschuss ein Nein zu diesem Änderungsstaatsvertrag herauskommt. Ich glaube, wir werden am Ende zustimmen. Ändern können wir ihn nicht, sodass wir also die Runde, die wir drehen werden, natürlich drehen. Allerdings wird das Ergebnis dasselbe sein, als wenn wir heute in beiden Lesungen beraten hätten. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
