Heike Werner
Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, ich möchte jetzt doch noch mal zum Antrag der Fraktion der AfD Stellung nehmen, auch wenn eigentlich schon fast alles gesagt wurde, aber es gibt ja auch den Spruch: „Wiederholung ist die Mutter der Weisheit.“ So können sich vielleicht ein paar Verbindungen von Neuronen festigen, deswegen hier an der Stelle noch mal grundsätzlich zum MRE-Netzwerk. Wie Sie vielleicht wissen, ist im Juni 2012 die Thüringer medizinische Hygieneverordnung in Kraft getreten. Mit dieser sind die Gesundheitsämter der Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, sogenannte MRE-Netzwerke zu entwickeln und zu koordinieren. Diese Netzwerke haben mehrere Aufgaben: Es geht um die Vernetzung aller an der Patientenversorgung beteiligten Akteure, also die Krankenhäuser, die Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine mit den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, aber auch Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken. Es geht darüber hinaus um Alten- und Pflegeheime und ambulante Pflegedienste und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Eine weitere Aufgabe ist die Organisation des Wissenstransfers und sie sind auch zuständig für die Vereinbarung und Nutzung einheitlicher Screening-, Managementund Überleitungskriterien, insbesondere für Erreger mit speziellen Resistenzen. Auf diese Weise sollen landesweit nachhaltige Kooperationen entstehen, um die Verbreitung multiresistenter Erreger in Thüringen zu analysieren und vor allem einzudämmen. Die dadurch entstehende Mehrbelastung der Kommunen wird im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt und die hierfür bereitgestellten Mittel sind damit nicht zweckgebunden. Aber das Land Thüringen stellt zur Deckung der durch die Koordinierungsleistungen der MRE-Netzwerke in den Gesundheitsämtern entstehenden Mehrkosten den Landkreisen und kreisfreien Städten seit dem Jahr 2013 jährlich 365.000 Euro, also etwa 0,17 Euro je Einwohnerin und Einwohner, im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs zur Verfügung. Als zentrale Koordinierungsstelle des MRE-Netzwerks in Thüringen fungiert das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Die von der AfD-Fraktion geforderte überregionale Struktur auf Landesebene existiert also bereits. Das MRE-Netzwerk Thüringen stellt auf der zugehörigen Webseite im Rahmen der Internetpräsentation des Landesamts für Verbraucherschutz auch umfassende Materialien zum Thema „MRE“ sowie zu Hygieneempfehlungen und Checklisten zur Verfügung. Dort kann sich die AfD-Fraktion ja gern weiter informieren. Aktuell sind neun regionale MRE-Netzwerke aktiv, weitere neun befinden sich im Aufbau. Sie werden durch das MRE-Netzwerk Thüringen bei allen anfallenden Fragestellungen unterstützt. Diese stellt für regionale Netzwerkkonferenzen auch Referentinnen/Referenten zur Verfügung. Es gibt außerdem einen Newsletter; für die lokalen Netzwerkmoderatoren werden damit aktuelle Neuigkeiten zum Thema „MRE“ übermittelt. Thüringen hat also ein funktionierendes Netzwerk auf Landesebene, obwohl es vom Gesetzgeber nicht explizit gefordert wird. Bei den fünf Städten bzw. Landkreisen, die noch nicht über ein regionales Netzwerk verfügen, wirkt das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Fachaufsichtsbehörde über die Gesundheitsämter auf die zeitnahe Einrichtung hin; da gilt es natürlich dranzubleiben. Letztlich sind aber die kommunalen Akteure selbst in der Pflicht, die genannte Verordnung zu erfüllen. Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich sind Optimierungen immer noch möglich und auch angestrebt. Um hier mal einen Teilaspekt aufzugreifen: Hinsichtlich der ärztlichen Fachexpertise auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene gibt es noch Ausbaubedarf. Leider konnte trotz aller Anstrengungen noch keine Fachärztin bzw. kein Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin für die ärztliche Betreuung des MRE-Netzwerks Thüringen im Landesamt für Verbraucherschutz gewonnen werden. Deshalb haben wir jetzt geprüft, ob eine Unterstützung durch das Institut für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene der Universität Jena erfolgen kann. Das wäre ein weiterer wichtiger Schritt, das Landesnetzwerk diesbezüglich weiterentwickeln zu können. Zusammenfassend kann ich nur noch mal feststellen: Der Antrag der AfD Fraktion ist überflüssig, ‑ denn es existiert ein entsprechendes Netzwerk auf Landesebene. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
