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Dorothea Marx

05.03.2020 Sitzungen 7/9

Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen. Ich stelle folgendes Wahlergebnis fest: abgegebene Stimmen 89, ungültig keine, gültige Stimmzettel 89, anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 90. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/394, Abgeordneter Prof. Dr. Michael Kaufmann, entfielen 45 Jastimmen, 35 Neinstimmen und 9 Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. (Beifall AfD) Ich gratuliere Ihnen zur Wahl zum Vizepräsidenten des Landtags. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Prof. Dr. Ing. Kaufmann, AfD: Ja, ich nehme die Wahl an!) (Beifall AfD) Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Als Hinweis für Sie: Der Tagesordnungspunkt 22, Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz, wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/376 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/396 Gemäß § 51 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes besteht der Richterwahlausschuss aus 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Gemäß § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Der erste Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in der 5. und 6. Sitzung des Landtags am 30. und 31. Januar 2020 in insgesamt drei Wahlgängen die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Die Fraktion der AfD hatte noch keinen Wahlvorschlag eingereicht. Für die heutige Wahl liegen Ihnen die Wahlvorschläge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der AfD in den Drucksachen 7/376 und 7/396 vor. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Dann müssen wir zu einer geheimen Wahl kommen. Ich erläutere die Stimmzettel. Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete zwei Stimmzettel. Auf jedem dieser beiden Stimmzettel können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD ist blau und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist grün. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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