Weil
Fragestunde
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Regionalplanentwurf Südwestthüringen sind etwas mehr als 3.600 Stellungnahmen bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen eingegangen. Diese werden zurzeit geprüft und einer planerischen Abwägung zugeführt. Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen schätzt ein, dass dieser Prozess noch bis Ende 2020 andauert. Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen geht zudem davon aus, dass der Regionalplanentwurf infolge dessen wesentlich überarbeitet wird. Der überarbeitete Planentwurf wird von der Regionalen Planungsgemeinschaft beschlossen. Er wird sodann gemäß § 15 Abs. 6 Satz 2 Thüringer Landesplanungsgesetz unverzüglich auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen zur Einsicht bereitgestellt. Auch die Einsichtnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Regionale Planungsstelle Südwestthüringen, Karl-LiebknechtStraße 4, 98572 Suhl, ist möglich. Bestandteil der zur Einsicht bereitzustellenden Unterlagen ist auch der Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen, üblicherweise in Form einer Abwägungstabelle. Voraussichtich in der ersten Jahreshälfte 2021 wird eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu dem überarbeiteten Planentwurf durchgeführt werden. Auch im Rahmen dieser Beteiligung wird der Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen – online oder zur Einsichtnahme vor Ort – der zu beteiligenden Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Thüringer Landesplanungsgesetz durch die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen zur Verfügung gestellt. Zu Frage 2: Gemäß § 5 Abs. 6 Satz 5 Thüringer Landesplanungsgesetz sind die Regionalpläne innerhalb von drei Jahren nach Einleitung der Fortschreibung zur Genehmigung vorzulegen. Das Verfahren zur Fortschreibung der Regionalpläne in Thüringen wurde im März 2015 begonnen. Die Dreijahresfrist des Thüringer Landesplanungsgesetzes wurde auf Antrag der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen gemäß § 5 Abs. 6 Satz 6 Thüringer Landesplanungsgesetz um zwei Jahre, das heißt bis März 2020, verlängert. Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen stellte im Dezember 2019 einen erneuten Antrag auf Fristverlängerung um weitere zwei Jahre. Dieser erneute Antrag wird derzeit geprüft. Zu Frage 3: Raumbedeutsame Vorhaben in der Planungsregion Südwestthüringen sind auf der Grundlage des rechtsgültigen Regionalplans aus dem Jahr 2012 zu bewerten. Der oberen Landesplanungsbehörde ist derzeit ein laufendes Genehmigungsverfahren für raumbedeutsame Vorhaben in der Planungsregion Südwestthüringen bekannt. Dabei handelt es sich um die geplante Errichtung von vier Windenergieanlagen bei gleichzeitigem Rückbau von fünf Windenergieanlagen in der Stadt Eisenach, Gemarkung Neukirchen. Das Vorhaben steht im Einklang mit dem rechtskräftigen Regionalplan Südwestthüringen und mit dem aktuellen Planentwurf. Zu Frage 4: Das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde übt gemäß § 13 Abs. 4 Thüringer Landesplanungsgesetz die Fach- und Rechtsaufsicht über die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen aus. Der Regionalplan bedarf gemäß § 5 Abs. 3 Thüringer Landesplanungsgesetz der Genehmigung durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als oberster Landesplanungsbehörde. Auf dieser Basis kann ein rechtmäßiges Zustandekommen des Regionalplans Südwestthüringen gewährleistet werden. Im Übrigen wurde das Zustandekommen des aktuell gültigen Regionalplans Südwestthüringen aus dem Jahr 2012 bisher nicht beanstandet.
