Dorothea Marx
Fragestunde
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt für heute und wir kommen vereinbarungsgemäß zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 21 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/394 Gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen bzw. den Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen die Fraktionen, die nicht die Präsidentin stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. In der 1., 3. und 5. Sitzung des Landtags am 26. November 2019, am 12. Dezember 2019 und am 30. Januar 2020 hatten die bisherigen Wahlvorschläge der Fraktion der AfD für die Wahl zu einer bzw. einem von insgesamt fünf Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten jeweils nicht die nötige Stimmenmehrheit erhalten. Für die heutige Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags hat die Fraktion der AfD erneut Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Michael Kaufmann vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/394 vor. Ich erläutere den Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete einen Stimmzettel, er kann entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
