thueringer-landtag.de ↗

Heike Werner

05.03.2020 Sitzungen 7/9

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich wie folgt beantworten: Zunächst sei noch vorangestellt, den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern steht eine qualitativ hochwertige und ortsnahe Gesundheitsversorgung zur Verfügung. Die gilt es weiterhin sicherzustellen und auszubauen. Dazu gehört natürlich auch, die Hebammenversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Jede Frau hat Anspruch auf ambulante oder stationäre Entbindung. Im Hinblick auf die Stilllegung der Geburtsstation des Kreiskrankenhauses gilt es, gemeinsam mit allen Verantwortlichen Lösungen aufzuzeigen, um die stationäre Hebammenversorgung auch im Saale-Orla-Kreis sicherzustellen. Nun zu Ihren Fragen: Zur Frage, wie sich die in der 6. Legislaturperiode eingeführte Facharztquote auf die Möglichkeit des Erhalts der Geburtsstation in Schleiz auswirkt, verweise ich auf die Beantwortung der Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Thrum und Kalich. Da waren Sie, glaube ich, noch nicht da. Zu Frage 2: Das Kreiskrankenhaus Schleiz erhält von den Kostenträgern einen Sicherstellungszuschlag nach § 9 Abs. 1a Nr. 6 Krankenhausentgeltgesetz in Verbindung mit § 136c Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in Höhe von 400.000 Euro jährlich. Für die Absicherung des Versorgungsauftrags ist der Krankenhausträger zuständig. Das Land ist als oberste Gesundheitsbehörde für die Krankenhausplanung zuständig. Es ermittelt den Bedarf an stationären Gesundheitsleistungen und erteilt unter Beachtung der im Krankenhausplan aufgeführten Planungsgrundsätze Versorgungsaufträge an die Krankenhausträger. Diese müssen sich um die Versorgungsaufträge bewerben. Sie können nicht gegen ihren Willen – wie vorhin schon gesagt – verpflichtet werden, Versorgungsaufträge zu übernehmen. Der Krankenhausträger kann den Versorgungsauftrag zurückgeben, indem er bei der für die Krankenhausplanung zuständigen Behörde einen Antrag auf Herausnahme der Planbetten bzw. der Fachabteilung aus dem Krankenhausplan stellt. Nach § 87 Thüringer Kommunalordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte unter anderem verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu treffen. Gelingt es nicht, im regulären Verfahren der Krankenhausplanung die Versorgungsaufträge über die bedarfsnotwendigen Krankenhausleistungen an Krankenhausträger zu übertragen, muss der Landkreis die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung treffen. Nach § 2 Thüringer Krankenhausgesetz ist die Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser eine öffentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie arbeiten zur Erfüllung dieser Aufgabe eng miteinander zusammen. Das Land erfüllt diese Aufgabe insbesondere durch die Krankenhausplanung und Krankenhausförderung. Zu Frage 3: Der Thüringer Landtag hat sich wiederholt mit der Situation der Hebammen in Thüringen befasst. Gemäß Beschluss des Thüringer Landtags vom 23. Februar 2017 hat die rot-rot-grüne Landesregierung über die Ergebnisse der Studie zur Versorgungs- und Bedarfssituation mit Hebammenleistungen sowie zur Einkommens- und Arbeitssituation der Hebammen in Thüringen, über die auf der Grundlage der Studie vom Runden Tisch „Geburt und Familie“ beschlossenen Handlungsempfehlungen und über die auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit Hebammenleistungen in allen Regionen Thüringens sowie über die Arbeitsweise und Zielsetzungen des Runden Tisches „Geburt und Familie“ gemäß Beschluss des Thüringer Landtags „Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen bedarfsgerecht ausbauen und nachhaltig sicherstellen“ berichtet. Die Ergebnisse können im Einzelnen den Drucksachen 6/4269 und 6/4099 entnommen werden. Die vorliegende Anfrage befasst sich mit der Sicherstellung der Hebammenversorgung im ländlichen Raum. Diesbezüglich wurde mit der Studie festgestellt, dass für die überwiegende Mehrheit der Thüringer Mütter in Thüringen eine bedarfsgerechte Versorgung mit Hebammenleistungen zur Verfügung steht. Nach den Angaben der befragten Mütter gibt es in nur wenigen Regionen Thüringens Versorgungsengpässe bei der ambulanten Hebammenleistung, vor allem aber in der Wochenbettbetreuung. Das betraf Jena, den Saale-HolzlandKreis, Weimar, den Landkreis Weimarer Land sowie Gera. Zur Sicherstellung der zukünftigen Hebammenversorgung wurden insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt: die zeitlich befristete Erhöhung der Ausbildungsplätze für Hebammen, die Förderung der Zusammenarbeit der freiberuflich tätigen Hebammen mit allen Leistungserbringern vor Ort, die Unterstützung des Aufbaus einer Online-Hebammen-Vermittlungsstelle beim Hebammenlandesverband Thüringen zur besseren Vermittlung zwischen Angebot und Bedarf an ambulanten Hebammenleistungen und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den freiberuflich tätigen Hebammen vor Ort mit dem Ziel einer effizienteren Unterstützung der freiberuflich tätigen Hebammen durch die Amtsärztinnen und Amtsärzte. Zu Frage 4: Mit der Studie zur Hebammenversorgung aus dem Jahr 2015 wurde für Thüringen eine bedarfs- und qualitätsgerechte Versorgung mit Hebammenleistungen festgestellt. Aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs der Anzahl freiberuflich und angestellt tätiger Hebammen, den tendenziell höheren Arbeitszeiten sowie kontinuierlich hohen Bewerbungszahlen für Ausbildungsplätze war kurz- und mittelfristig nicht mit einer Verschlechterung der Versorgung mit Hebammenleistungen zu rechnen. Für eine aktuelle Bewertung bedarf es auch aktueller Daten. Mit diesem Thema sind die Länder anlässlich der 45. AOLG am 4./5. März 2020 befasst. Das TMASGFF wird den Vorschlag, das Bundesministerium für Gesundheit aufzufordern, ein Gutachten über die Versorgungs- und Vergütungssituation in der ambulanten Hebammenhilfe für das gesamte Bundesgebiet in Auftrag zu geben, befürworten. Ob das Gutachten in Auftrag gegeben wird, hängt insbesondere davon ab, ob der beabsichtigte Beschluss gefasst wird und wie sich das BMG dazu verhält. Danke.

Alle Reden von Heike Werner Protokoll ↗