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Astrid Rothe-Beinlich

05.03.2020 Sitzungen 7/9

Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen. Wir haben ein Ergebnis, auch wenn hier fleißig gerechnet werden musste: abgegebene Stimmzettel 86, ungültige Stimmzettel 9. Also noch mal, wir haben noch etliche Verhältniswahlen: Wenn ich sage, es darf nur ein Kreuz gemacht werden, ist das auch gemeint. Alles, was darüber ist, ist ungültig. Gültige Stimmzettel demzufolge 77, Enthaltungen 1 Stimme. Auf den Wahlvorschlag der Linken in der Drucksache 7/428 entfielen 28 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/398 21 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der CDU in Drucksache 7/247 19 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der SPD in Drucksache 7/325 entfielen 8 Stimmen. Damit ist die Anzahl der gewählten Mitglieder, die jetzt entsprechend auf die vorgeschlagenen Fraktionen entfallen: für Die Linke vier, für die Fraktion der AfD drei, für den Wahlvorschlag der CDU zwei und für den Wahlvorschlag der SPD eine Person. Damit wurden folgende Personen gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Ralf Plötner, Herr Abgeordneter Christian Schaft, Herr Abgeordneter Torsten Wolf und meine Wenigkeit, Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich, auf Vorschlag der Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Tosca Kniese, Herr Abgeordneter Torben Braga und Herr Abgeordneter Denny Jankowski, auf Vorschlag der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Christian Tischner und Herr Abgeordneter Andreas Bühl, auf Vorschlag der Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Dr. Thomas Hartung. Ich frage alle Gewählten: Nehmen Sie die Wahl an? Das ist der Fall. Vielen herzlichen Dank. Dann gratuliere ich ganz herzlich zur Wahl und schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt zum nächsten Wahlaufruf, Tadazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/248 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/399 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/423 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Stiftungssatzung gehören dem Stiftungsrat, der aus insgesamt 13 stimmberechtigten Mitgliedern besteht, drei Mitglieder des Landtags oder vom Landtag vorgeschlagene Personen an. Gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 der Satzung benennen die als Abgeordnete entsandten Stiftungsratsmitglieder für den Fall ihrer Verhinderung je eine ständige Vertreterin bzw. einen ständigen Vertreter. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, der AfD und der Linken liegen Ihnen in den Drucksachen 7/248, 7/399 und 7/423 vor. Ich frage: Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich jetzt wieder zum obligatorischen Hinweis. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ich sehe keinen Widerspruch. Richtig? Gut, dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Wie ich Ihnen bereits sagte, liegen Ihnen in drei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme. Das heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass wir hier vorn ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln können. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: Bitte deutlich melden, weil wir die Stimmen zählen müssen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke? Das sind – es hat jeder nur eine Stimme – 39 Stimmen für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Dann lasse ich jetzt abstimmen über den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion. Das sind 22 Stimmen. Jetzt lasse ich abstimmen den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion. Das sind 22 Stimmen. Hier hinten wird immer fleißig gerechnet bei Verhältniswahlen. Es sind drei Sitze zu vergeben gewesen. Für Die Linke waren es 39 Stimmen, für die AfD 22, für die CDU – also jeweils den Wahlvorschlag – 22. Das macht in Summe 83 Stimmen. Die Sitzzuteilung ergibt sich daher wie folgt: Für Die Linke ein Sitz, für die AfD ein Sitz und für die CDU ein Sitz. Damit wurden folgende Personen gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf und als stellvertretendes Mitglied Frau Abgeordnete Lena Saniye Güngör, auf Vorschlag der Fraktion der AfD als Mitglied Frau Abgeordnete Corinna Herold und als stellvertretendes Mitglied Herr Jörg Henke, auf Vorschlag der Fraktion der CDU als Mitglied Herr Abgeordneter Dr. Thadäus König und als stellvertretendes Mitglied Frau Abgeordnete Christina Tasch. Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Ja, Sie nehmen alle die Wahl an, wunderbar. Dann gratuliere ich ganz herzlich, gebe die Zettel zurück. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 27. Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungsdazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/249 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/400 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/431 In den gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes von der obersten Denkmalschutzbehörde zu ihrer Beratung zu berufenden Denkmalrat entsendet der Landtag gemäß § 25 Abs. 3 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes drei Abgeordnete. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, der AfD und der Fraktion Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/249, 7/400 und 7/431 vor. Ich frage: Wird Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommt wieder die Frage – gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht –: Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Wie ich Ihnen bereits sagte, liegen Ihnen drei Drucksachen mit Wahlvorschlägen vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme. Das heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass wir ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln können. Ich rufe jetzt die Wahlvorschläge einzeln auf. Ich beginne mit dem Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke und wir zählen erneut. Ich habe 41 – dann zählen wir noch mal, alle noch mal schön die Hände heben. – Ich habe jetzt 40. Es sitzen auch nicht alle auf ihren Plätzen, das macht es nicht immer leichter, muss ich der Ehrlichkeit halber sagen. Frau Klisch zählt noch mal. – 40 Stimmen auf den Wahlvorschlag der Linken. Bewegung tut gut, sage ich Ihnen. Jetzt machen wir das Gleiche noch mal für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, aber natürlich nicht die gleichen, sondern diejenigen, die dem Wahlvorschlag die Unterstützung geben möchten. Sie dürfen Ihre Hand jetzt heben. 21. Gut. Dann haben wir noch den Wahlverschlag der Fraktion der CDU, da bitte ich Sie, jetzt Ihre Hand zu heben für den Wahlvorschlag der CDU. 23. Wunderbar. Vielen herzlichen Dank. Dann wird jetzt wieder rumgerechnet. Es sind drei Sitze zu vergeben. Es wurden abgegeben für den Wahlvorschlag der Linken 40 Stimmen, für den Wahlvorschlag der AfD 21 Stimmen, für den Wahlvorschlag der CDU 23 Stimmen. Damit ergibt sich eine Sitzzuteilung von je einem Platz für Die Linke, die AfD und die CDU. Und damit sind folgende Personen gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, auf Vorschlag der Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Birger Gröning und auf Vorschlag der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Jonas Urbach. Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Wunderbar. Dann gratuliere ich ganz herzlich und darf auch diesen Tagesordnungspunkt beenden. Dann kommen wir jetzt zum Tagesordnungsdazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/401 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/426 Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 des Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetzes gehören dem Beirat, der zur Beratung des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums in allen wesentlichen Fragen der Verwertung gebildet wird, unter anderem zwei Abgeordnete an, die auf Vorschlag des Landtags vom für Wirtschaft zuständigen Ministerium ernannt werden. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Vorschläge der Fraktionen der AfD und Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/401 und 7/426 vor. Wird dazu Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Nicht. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Wie ich Ihnen bereits sagte, liegen Ihnen in zwei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme, das heißt, Sie können nur einem der beiden Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand, also wir, ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann, und rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Das ist zunächst der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Hier würden wir wiederum die Stimmen zählen. – Ein eindeutiges Ergebnis: 40 Stimmen für den Wahlvorschlag Die Linke. Dann kommen wir zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Wer gibt diesem Wahlvorschlag die Stimme? 21 Stimmen. Dann wird jetzt erneut gerechnet. – Auch hier haben wir ein Ergebnis. Es sind zwei Sitze zu vergeben. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke sind 40 Stimmen entfallen, auf den Wahlvorschlag der AfD 21. Damit ergibt sich eine Sitzzuteilung von je einem Sitz für die Fraktion Die Linke und die AfD-Fraktion. Auf Vorschlag der Fraktion Die Linke wird Herr Abgeordneter Ralf Kalich gewählt, auf Vorschlag der Fraktion der AfD der Abgeordnete Thomas Rudy. Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Wunderbar, herzlichen Glückwunsch! Dann schließe ich auch diesen Tagesordnungspunkt und komme jetzt zum Tagesordnungsdazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/402 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/419 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/432 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Landtagsfraktionen an. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der AfD, der CDU und der Fraktion Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/402, 7/419 und 7/432 vor. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage: Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Wie ich Ihnen schon sagte, liegen Ihnen in drei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme, das heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass es für uns ein eindeutiges Ergebnis gibt. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Zunächst der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen mit der Möglichkeit zum Zählen. 41 Stimmen für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Dann lasse ich jetzt abstimmen über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: 21. Dann lasse ich jetzt abstimmen über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. 23 Stimmen für den Wahlvorschlag der CDU. Danke schön. Auch hier haben wir ein Ergebnis: für den Wahlvorschlag Die Linke 41 Stimmen, AfD-Fraktion 21 Stimmen, CDU-Fraktion 23. Damit ergibt sich eine Sitzzuteilung von je einem Sitz. Es wurden folgende Personen gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Die Linke der Abgeordnete Christian Schaft, auf Vorschlag der Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Prof. Dr. Ing. Michael Kaufmann, auf Vorschlag der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Marcus Malsch. Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Ja. Wunderbar, dann herzlichen Glückwunsch. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und es gibt einen kleinen Wechsel hier vorn.

Alle Reden von Astrid Rothe-Beinlich Protokoll ↗