Uwe Thrum
Fragestunde
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Wegen akutem Ärzte- und Personalmangel musste das Krankenhaus Schleiz Ende Februar die einzige Geburtsstation im Saale-Orla-Kreis schließen, weil eine ausreichende Versorgung der Patientinnen nicht mehr sichergestellt werden konnte. Im 7. Thüringer Krankenhausplan für den Freistaat Thüringen 2017 bis 2022 ist festgeschrieben, dass der Versorgungsauftrag grundsätzlich das Betreiben einer geburtshilflichen Station vorsieht, ein Krankenhaus die Geburtsstation jedoch schließen kann, ohne Auswirkungen auf den Versorgungsauftrag. Dem Krankenhausträger wird empfohlen, die Planungsbehörde rechtzeitig über das Vorhaben zu informieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde durch den Krankenhausträger beim zuständigen Ministerium ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung für unterbesetzte Fachabteilungen gestellt? 2. Wenn ja, wann und für welche Fachabteilung oder Fachabteilungen? 3. Hat der Krankenhausträger die Planungsbehörde über das Vorhaben, die Geburtsstation zu schließen, informiert? 4. Liegt bereits ein Feststellungsbescheid vor, der auf das Fehlen einer geburtshilflichen Station hinweist? Danke schön.
