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Heike Werner

05.03.2020 Sitzungen 7/9

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Zippel nehme ich wie folgt Stellung: Zunächst eine Vorbemerkung: Bereits im Januar dieses Jahres wurde in unserem Ministerium ein Koordinierungsstab eingerichtet, um eine mögliche konkrete Umsetzung des Thüringer Pandemieplans vorzubereiten. Dieser Koordinierungsstab hat in dieser Woche bereits zum sechsten Mal getagt. Darüber hinaus haben wir in dieser Woche einen weiteren Koordinierungsstab mit externen Partnern konstituiert. Dazu zählen Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer, die LIGA, Landesapothekerkammer, Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen, Der Paritätische Thüringen und Thüringer Apothekerverband. Gemeinsam bereiten wir uns auf einen möglichen Krisenfall zu einer COVID-19-Epidemie vor. Auch im Innenministerium werden die notwendigen Vorbereitungen getroffen. Es ist wichtig zu betonen, dass wir uns in der Vorbereitung auf eine mögliche Krise befinden. Aktuell besteht keine Krisensituation. Stand jetzt gibt es einen bestätigten COVID-19-Fall in Thüringen. Gleichwohl muss ich darauf hinweisen, dass es sich um eine dynamische Lage handelt, die sich kurzfristig verändern kann. Für die Bevölkerung ist nach wie vor wichtig, einer Ausbreitung von COVID-19, aber auch der Grippe durch grundlegende Hygienemaßnahmen vorzubeugen. Wichtigste vorbeugende Maßnahme zum Schutz vor Grippe oder COVID-19 sind häufiges und gründliches Händewaschen mit warmem Wasser und Seife, Husten und Niesen nur ins Taschentuch oder in die Ellenbeuge, Verwendung von Einmaltaschentüchern auch nur einmal. Personen mit COVID-19-Symptomen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollen bitte ihren Hausarzt telefonisch zur weiteren Abklärung kontaktieren. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bitte nicht in das volle Wartezimmer setzen! Wer mit einer Person Kontakt hatte, bei der COVID-19 durch ein Labor nachgewiesen wurde, soll sich bitte unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt in seinem Landkreis oder seiner kreisfreien Stadt wenden. Nun zu Ihren Fragen: Zu Frage 1: Hinsichtlich möglicher Lieferengpässe wird auf die aktuelle Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verwiesen. Aufgrund der Verbreitung des neuartigen Corona-Virus wird von den Vertretern der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung von einem Mangel an persönlicher Schutzausrüstung berichtet. Verbrauchte Ware kann nicht über die üblichen Bezugswege nachgekauft und die Vorräte können nicht aufgestockt werden. Desinfektionsmittel sind derzeit ebenfalls Mangelware. Hierzu informieren die Standesvertretungen der Apothekerschaft die Apotheken über Möglichkeiten der alternativen Versorgung mit selbst hergestellten Rezepturen. Am 4. März 2020 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit die Allgemeinverfügung zur Zulassung zweier propanolhaltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion als Ausnahmeregelung gemäß Artikel 55 Abs. 1 der EU-Biozid-Verordnung bekannt gegeben. Damit können diese Zubereitungen seit gestern als apothekenübliche Waren in Verkehr gebracht werden. Die Apotheken wurden bereits entsprechend vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz unterrichtet. Mit Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. März 2020 als Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgten Beschränkungen der Ausfuhr und Verbringung von bestimmten Gütern, insbesondere von persönlicher Schutzausrüstung. In der gestrigen Sitzung des Gesundheitsministers im Bundesgesundheitsministerium mit den Gesundheitsministern der Länder gab der Bund bekannt, dass eine Direktvergabe zur Herstellung und der Einkauf von Desinfektionsmitteln und Schutzausrüstung durch den Bund bis zum 6. März 2020 erfolgen. Die Verteilung der Güter wird derzeit noch mit den Ländern abgestimmt. Dennoch sind auch die Länder, Krankenhäuser und Ärzte angehalten, selbstständig weitere Güter zu beschaffen. Der Krisenstab des Bundes hat hierzu auch die Dringlichkeit festgestellt, auf die sich die Länder berufen können, damit Ausschreibungen nicht erfolgen müssen. Zu Frage 2: Aus Thüringen sind keine entsprechenden Meldungen bekannt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist bereits seit Anfang Februar in Abstimmung mit den Verbänden der pharmazeutischen Industrie, um von den Quarantänemaßnahmen in China betroffene Wirkstoffe und Arzneimittel zu identifizieren und gegebenenfalls die Verlagerung auf alternative Produktionsstandorte zu prüfen. Zu Frage 3: Die öffentlichen Apotheken haben zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung den durchschnittlichen Wochenbedarf an Arzneimitteln vorzuhalten. Krankenhausapotheken müssen einen Lagerbestand an Arzneimitteln aufweisen, der den Bestand für zwei Wochen abdeckt. Hinsichtlich möglicher Lieferengpässe wird auf die aktuelle Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verwiesen. Zu Frage 4: Die Bundes- und die Landesregierung beobachten die weitere Entwicklung sehr genau und stimmen das weitere Vorgehen eng miteinander ab. Danke schön.

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