thueringer-landtag.de ↗

Heike Werner

05.03.2020 Sitzungen 7/9

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Thüringer Landtags, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Träger des Kreiskrankenhauses Schleiz hat einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung bezüglich der Personalvorgaben nach § 2 der Verordnung über Qualitäts- und Strukturvorgaben nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Krankenhausgesetzes gestellt. Zu Frage 2: Mit den Kreiskrankenhäusern Greiz und Schleiz wurde nach ihrem Antrag vom 30. Mai 2018 vereinbart, dass regelmäßig eine Meldung über die Personalentwicklung erfolgt, woran sich die Geschäftsführung gehalten hat. Die aktuelle letzte Meldung vom 01.11.2019 zeigt für die Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Kreiskrankenhaus Schleiz wie bereits zum 30. Mai 2018 einen Fehlbetrag von 0,17 Vollkräfte auf. Das ist aus unserer Sicht kein problematischer Fehlbetrag. Es kann also davon ausgegangen werden, dass aufgrund der vorliegenden Sachlage eine Ausnahmegenehmigung für die Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Kreiskrankenhaus Schleiz hätte erteilt werden können. Soweit sich die Personalsituation weiter verschlechtert hat, ist anzunehmen, dass dies nach der letzten Meldung relativ unvorhergesehen erfolgte. Das Fehlen einer Ausnahmegenehmigung des TMASGFF führt jedenfalls nicht zu einer Schließung der Abteilung, zumal der Versorgungsauftrag nach dem 7. Thüringer Krankenhausplan nicht eingeschränkt wurde. Zu Frage 3: Bisher liegen keine Informationen seitens des Krankenhausträgers vor. Sollte der Träger des Kreiskrankenhauses Schleiz eine dauerhafte Schließung der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe beschließen, ist er verpflichtet, dies der Planungsbehörde mitzuteilen. Dies ist bisher nicht erfolgt. Zu Frage 4: Nein, es wurde kein entsprechender Änderungsbescheid zum Feststellungsbescheid zum 7. Thüringer Krankenhausplan erlassen. Danke.

Alle Reden von Heike Werner Protokoll ↗