Dr. Heesen
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Herr Wolf, lieber Torsten! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt – zunächst eine Vorbemerkung: Von einem Corona-Verdachtsfall wird ausgegangen, wenn eine Person Erkältungssym p tome aufweist und sich zuvor in einem vom Robert Koch-Institut benannten Risikogebiet aufgehalten hat oder wenn eine Person Erkältungssymptome aufweist und Kontakt zu einer tatsächlich an COVID-19 erkrankten Person hatte. Wenn von Schulen oder Kindertageseinrichtungen sogenannte Corona-Verdachtsfälle gemeldet werden, kann nicht immer von Beginn an klassifiziert werden, ob es sich um einen Verdachtsfall in diesem oben genannten Sinne handelt. Natürlich besteht gegenüber den Kita-Kindern, den Schülerinnen und Schülern und dadurch auch gegenüber dem pädagogischen Personal eine besondere Sorgfaltspflicht. Trotzdem erweisen sich nicht alle Reaktionen im Nachhinein als unbedingt notwendig. Aus Gründen der Transparenz werden als Verdachtsfälle in dieser Antwort alle bis heute vorliegenden Meldungen in der Antwort zur Mündlichen Anfrage berücksichtigt. Nun zu den einzelnen Fragen: Zu Frage 1 – Zahl der Corona-Fälle: Dem TMBJS sind aktuell keine bestätigten Fälle einer Infektion von Kindern und Jugendlichen in den Thüringer Schulen mit dem neuartigen Corona-Virus COVID-19 bekannt – das ist Stand heute 12.00 Uhr. Es gab bisher zwölf Verdachtsfälle im Bereich Schule. Diese Verdachtsfälle wurden aus den folgenden Einrichtungen gemeldet: aus dem Bereich des Schulamts Mittelthüringen die Grundschule Kromsdorf/Oßmannstedt, das Gymnasium „Friedrich Schiller“ in Weimar, die Grundschule „Pestalozzi“ in Weimar, das Gymnasium Bergschule in Apolda, die Gemeinschaftsschule „Friedrich Schiller“ in Erfurt sowie ein Fall am Staatlichen Schulamt Mittelthüringen selbst – also das ist kein betroffenes Kind, sondern ein betroffener Kollege/betroffene Kollegin; aus dem Bereich des Schulamts Nordthüringen am Gymnasium „Herder“ in Nordhausen; aus dem Bereich des Schulamts Ostthüringen ein Verdachtsfall am Gymnasium „Am Weißen Turm“ in Pößneck – deswegen ist diese Schule bis morgen, Freitag, geschlossen bzw. bis zum Vorliegen aller Testergebnisse –, dann weiter ein Verdachtsfall am Sportgymnasium Jena. Aus dem Bereich des Schulamts Südthüringen haben wir zwei Verdachtsfälle, das ist am Gymnasium „Dr. Max Näder“ in Königsee und an der Regelschule Saalfeld-Gorndorf; aus dem Bereich des Schulamts Westthüringen ein Verdachtsfall am Gymnasium „Elisabeth“ in Eisenach und an der Regelschule „Wilhelm Hey“ in Ichtershausen. Hierzu sei noch gesagt, dass in Ichtershausen die Regelschule und die Grundschule am gleichen Standort sind, deshalb waren beide Schulen am Freitag, dem 28.02.2020, geschlossen. –Das zu den Schulen. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wurden dem TMBJS bisher keine Corona-Verdachtsfälle bzw. -Erkrankungen gemeldet. Auch in Einrichtungen für teilstationäre und stationäre Hilfe zur Erziehung, Wohnheimen für körperlich, geistig und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche sowie Internaten wurden zum Stichtag 2. März 2020 keine Corona-Fälle oder Corona-Verdachtsfälle erfasst. An den Thüringer Hochschulen sind bisher auch keine Corona-Verdachtsfälle oder Erkrankungen ‑ bekannt. Das ist eine Information aus dem TMWWDG vom 03.03.2020. Zu Frage 2, welche Maßnahmen wir ergreifen: Beim Auftreten von Verdachtsfällen informieren sich die Schulen bzw. Einrichtungen und das Bildungsministerium gegenseitig. Die Maßnahmen richten sich in erster Linie nach den Festlegungen des zuständigen Gesundheitsamts und dann den Festlegungen der Schulleitungen im Einzelfall. Zu Frage 3, welche Gremien sind zuständig: Was die Schulen betrifft, werden die Infektionen mit dem Corona-Virus und deren Verdacht von der Schule an das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Dort stellt in der Regel ein Arzt fest, ob eine Infektion oder ein begründeter Verdacht vorliegt. Auch dieser Arzt hat wiederum dann Verdachtsbzw. Erkrankungsfälle unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt legt dann lageabhängig fest, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Auch beim Verdacht auf eine Erkrankung von Familienangehörigen ergreift das Gesundheitsamt entsprechende Maßnahmen, zum Beispiel häusliche Isolierung und Beobachtung. Auch die Schließung einer Schule erfolgt auf Anordnung des Gesundheitsamts. In der Regel kommt eine Schließung infrage, wenn Erkrankungs- oder Verdachtsfälle in einer Einrichtung auftreten und mit einer hohen Anzahl an Ansteckungsverdächtigen gerechnet werden muss. Sollte das Gesundheitsamt die Schließung einer Schule anordnen, ist dies vom Schulleiter gegenüber dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Verfahrens zur Meldung sogenannter besonderer Vorkommnisse unverzüglich mitzuteilen. Die Gremien bei den Heimen sind das für die Heimaufsicht und erzieherische Hilfe zuständige Fachreferat des TMBJS, das in der Arbeitsgruppe des TMBJS „Krisenmanagement bei Infektionserkrankungen“ vertreten ist. Sollte es zu einer Ausbreitung des Corona-Virus in Thüringen kommen, so ist das weitere Vorgehen entsprechend der Regelung der Zusammenarbeit im Krisenmanagement des Freistaats Thüringen durchzuführen, an dem auch das TMBJS beteiligt ist. Dann gibt es verschiedene Gremien auf Regierungsebene, und zwar auf der KMKEbene gibt es regelmäßige Telefonkonferenzen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zur gegenseitigen Information und gegebenenfalls zur Absprache gemeinsamer Maßnahmen. Das Sekretariat der KMK hat eine Informationsplattform eingerichtet, auf der alle Informationen der Länder zum Umgang mit dem Corona-Virus eingestellt und aktualisiert werden. Innerhalb unseres Hauses gibt es eine Stabsstelle Krisenmanagement, die aus ständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht; im Bedarfsfall werden weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zum Beispiel aus den betroffenen Referaten, etwa Heimaufsicht, eingebunden. Darüber hinaus kann die Amtschefin des Ministeriums den Krisenstab einberufen. Die Stabsstelle Krisenmanagement hat seit Februar wiederholt getagt, außerdem fanden zwei Sitzungen des Krisenstabs statt. Ich komme zu Frage 4, die Informationsflüsse die Schulen betreffend: Auf der Internetseite des TMBJS ist ein Informationsangebot eingestellt, das ständig aktualisiert wird. Über die Staatlichen Schulämter wurden alle Schulen auf dieses Informationsportal hingewiesen und auch die Kita-Träger wurden entsprechend informiert. Sofern Schulen bis zur Vorlage entsprechender Laborbefunde geschlossen werden, wird dies auch auf den Webseiten der betroffenen Schulen kommuniziert. Bei den Einrichtungen: Die Einrichtungen für teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung wurden am 26. Februar 2020 per E-Mail durch das TMBJS zum Corona-Virus informiert. In diesem Zusammenhang wurde auf die Informationen zum CoronaVirus des Robert Koch-Instituts verwiesen und folgende Maßnahmen wurden empfohlen: umfassende Einhaltung der hygienischen Vorschriften in den Einrichtungen, zusätzliches Installieren von Händedesinfektionsmöglichkeiten an den Eingängen, zusätzliche Belehrung und Besprechung des Themas „Virenverbreitung“ mit den betreuten Kindern und Jugendlichen, Bevorratung der Einrichtung mit Lebensmitteln und Getränken, Erstellung eines Betreuungsplans für Notfälle, insbesondere minimale Besetzung, eventuell Gruppenzusammenlegung und Berücksichtigung der einschlägigen Hinweise der örtlich zuständigen Gesundheitsämter sowie schließlich Einhaltung der Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII. Ein gleichlautendes Schreiben wurde am 27. Februar an die Einrichtungsträger von Wohnheimen für körperlich, geistig und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche sowie an Internate, die nicht der Schulaufsicht nach § 2 Abs. 6 Thüringer Gesetz über die Schulaufsicht unterstehen, versendet. Was die Hochschulen angeht, werden die Hochschulen und das Studierendenwerk vom TMWWDG über aktuell herausgegebene Informationen zum Thema „Corona“ sowie über beispielhafte Pandemiepläne informiert. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
