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Beate Meißner

CDU 05.03.2020 Sitzungen 7/9

Fragestunde

Ja, zum dritten Mal Schleiz. Sicherstellung der Hebammenversorgung im ländlichen Raum Am 21. Februar 2020 berichtete die „Thüringer Allgemeine“, dass die Geburtsstation des Kreiskrankenhauses in Schleiz mit Wirksamkeit ab dem 21. Februar 2020 bis auf Weiteres stillgelegt wird. Vereinbarte Geburtstermine wurden abgesagt. Da auch die Gynäkologie der Thüringen-Klinik in Pößneck und das Krankenhaus in Ebersdorf seit 2005 und 2001 schlossen, fällt damit die einzig verbliebene Geburtsstation im Saale-Orla-Kreis weg. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Hebammenversorgung im ländlichen Raum und insbesondere im Saale-Orla-Kreis zukünftig sichergestellt werden soll. Ich frage daher die Landesregierung: 1.Ist der Landesregierung bekannt, wie sich die unter der rot-rot-grünen Landesregierung in der 6. Legislaturperiode des Landtags eingeführte Facharztquote auf die Möglichkeit des Erhalts der Geburtsstation in Schleiz auswirkt, und welche Auffassung vertritt sie dazu? 2. Liegt für das Kreiskrankenhaus in Schleiz ein Sicherstellungszuschlag nach den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, G-BA, für Krankenhäuser vor oder wie plant die Landesregierung, den Versorgungsbereich zukünftig abzusichern? 3. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung – inklusive Kompensationsmaßnahmen – und Förderung der Hebammenversorgung im ländlichen Raum gemäß dem Beschluss des Landtags vom 23. Februar 2017 in Drucksache 6/3513 hat die Landesregierung mit welcher Wirksamkeit ergriffen? 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wo der Versorgungsauftrag (Hebammenversorgung) heute und zukünftig gefährdet ist?

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