thueringer-landtag.de ↗

Dr. Heesen

05.03.2020 Sitzungen 7/9

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Baum, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt, zunächst mit einer Vorbemerkung: Bei der Bewertung der am Schulversuch in Jena beteiligten Schulen muss beachtet werden, dass zwischen der Einschätzung der täglichen pädagogischen Arbeit der drei am Schulversuch beteiligten Gemeinschaftsschulen und der Umsetzung des Schulversuchsanliegens der Erprobung neuer Steuerungsmodelle unterschieden werden muss. In dem von Ihnen erwähnten Schreiben des TMBJS an die Stadt Jena heißt es vollständig – und ich zitiere –: „Die vorliegenden Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung zeigen keine positiven Ergebnisse, sodass die derzeitige Verlängerung des Schulversuchs bereits ein besonderes Zugeständnis an die Stadt Jena ist.“ Die zum Schuljahr 2019/2020 aufgetretenen Probleme bei der personellen Besetzung, insbesondere der Stellen der neu gegründeten Thüringer Gemeinschaftsschule in Lobeda, deuten ebenfalls darauf hin, dass das Versuchsanliegen nicht erfolgreich umgesetzt werden kann. Das Versuchsanliegen im Schulversuch „Erprobung neuer Steuerungsmöglichkeiten der Optimierung pädagogischer Prozesse in Sozialräumen mit hohen Belastungsfaktoren“ bezieht sich auf organisatorische administrative Fragestellungen. Pädagogische inhaltliche Fragestellungen der Gemeinschaftsschulen sind nicht berührt. Nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen. Zu Frage 1: Der Abschlussbericht zum Schulversuch ESOpP wurde unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Peter Fauser und Prof. Hans-Peter Füssel erstellt von Frau Arila Feurich, Frau Josefine Pfletscher und Frau Michaela Weiß. Der Abschlussbericht datiert vom 30. November 2015 – wobei ich das jetzt noch mal nachprüfen werde, 2015 kommt mir komisch vor –; ich reiche das nach. Der Vertrag der wissenschaftlichen Begleitung wurde mit Herrn Prof. Dr. Peter Fauser vom Imaginata e. V. Jena geschlossen. Zu Frage 2, Gegenstand und Fragestellung: Entsprechend der Genehmigung und Organisationsverfügung zum Schulversuch war es Anliegen der wissenschaftlichen Begleitung, das Schulversuchsanliegen zu evaluieren. Es war die Frage zu beantworten, ob Schulentwicklungsprozesse durch eine flachere Hierarchie und die Bündelung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten auf kommunaler Ebene, insbesondere im Personalbereich, besser gesteuert werden können. Insoweit waren im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung die folgenden Fragestellungen zu untersuchen: 1. Wie wirkt sich die veränderte Form der Steuerung durch die Kommune auf schulische Prozesse aus? 2. In welchem Maße werden durch die Bündelung der Zuständigkeiten auf kommunaler Ebene Defizite bei der Steuerung von Schulentwicklungsprozessen abgebaut? 3. Inwieweit wirkt sich die schulspezifische Einstellung von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern auf die pädagogische Qualität in der Schule aus? 4. Welche Auswirkungen im Hinblick auf eine demokratische Schulkultur ergeben sich aus veränderten Formen der Mitbestimmung und Beteiligung? 5. Hat die veränderte Zuständigkeitsverteilung Einfluss auf die Entwicklungschancen der Schülerinnen und Schüler, insbesondere unter dem Aspekt der Chancengleichheit? 6. Welche Vorteile bietet die kommunale Steuerung für die Integration der Schule in die lokale Bildungslandschaft im Vergleich zu anderen Schulen? Und schließlich 7. Welche Erkenntnisse lassen sich aus dem Schulversuch für die anderen Schulen in Thüringen ableiten? Ich komme zu Frage 3 – konkrete Ergebnisse der Untersuchung –: In Auswertung des Abschlussberichts der wissenschaftlichen Begleitung zum Schulversuch wurde seitens des Ministeriums festgestellt, dass eine Bewertung des Schulversuchs auf der Basis des vorliegenden Abschlussberichts schwierig ist. Dies ergab sich vor allem aus folgenden Gründen: Es liegt, wie bereits im Rahmen der Auswertung des Zwischenberichts bemängelt, ein fehlerhaftes Studiendesign vor. Da die Untersuchung keine Vergleichsschule beinhaltet, die nicht am Schulversuch teilnimmt, sind die positiven Entwicklungen in weiten Teilen nicht originär auf den Schulversuch zurückzuführen – ein Sachverhalt, der von den Autoren auch eingeräumt wird. Ich zitiere aus dem Abschlussbericht: „Ob und wie weit das besonders oder ausschließlich für die Schulen gilt, die am Versuch beteiligt sind, und ob auch andere Schulen von dem besonders kooperativ geprägten Klima in Jena und der starken pädagogischen Aufmerksamkeit der Bürgerschaft in ähnlicher Weise profitieren, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt offenbleiben.“ In der Untersuchung wurde außerdem nicht berücksichtigt, dass seit 2012 auch an staatlichen Schulen das Instrument der schulscharfen Einstellung ermöglicht wird. Die im Zusammenhang mit dem Instrument der schulscharfen Einstellungen verbundenen positiven Aussagen zur Personal- und Schulentwicklung können damit auch nicht ursächlich auf den Schulversuch zurückgeführt werden bzw. wären gegebenenfalls auch an anderen Standorten ohne einen Schulversuch möglich. Trotz eines entsprechenden Hinweises an die wissenschaftliche Begleitung zur Einführung schulscharfer Einstellungen an staatlichen Schulen wird – ich zitiere erneut aus dem Abschlussbericht – „die schulindividuelle Zusammenstellung des pädagogischen Teams mittels der Bewerbungs- und Auswahlverfahren im Bundesland als einzigartig beschrieben“. Weiter lassen die Autoren an vielen Stellen die notwendige wissenschaftliche Distanz zum Engagement des Schulträgers in Bildungsfragen und den Entwicklungen an den beiden Schulen vermissen. Die Ausführungen durchziehen Bewertungen auch in solchen Passagen, die eigentlich der wertfreien Beschreibung dienen sollten. Schließlich werden Teile der Schlussfolgerungen der Autoren durch die Aussagen aus den Befragungen der Lehrkräfte und Schulleitungen nicht gedeckt bzw. wieder relativiert. Hervorzuheben ist hier die Aussage, dass schulscharfe Ausschreibungen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall führen, wohingegen die Lehrkräfte einen solchen Effekt nicht feststellen können. Zumindest wäre hier eine Auseinandersetzung mit dieser Diskrepanz zu erwarten gewesen. So weit einige konkrete Kritikpunkte zum Abschlussbericht. In der Gesamtschau der Ergebnisse wird deutlich, dass das Gelingen des Schulversuchs und gegebenenfalls seine Übertragung auf weitere Schulen bzw. weitere Schulträger von einigen entscheidenden Voraussetzungen abhängig sind. So erscheinen insbesondere ein hohes Engagement des Schulträgers, spezifische Strukturen der Kommunalverwaltung, eine enge Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung und entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen innerhalb der Stadtverwaltung notwendige Voraussetzungen. Vor diesem Hintergrund einigte sich das Ministerium mit der Stadt Jena auf die Fortführung des Schulversuchs bis zum Jahr 2022. Zu Frage 4 – pädagogische, schulplanerische und haushaltspolitische Faktoren –: Bei der Bewertung eines solchen Schulversuchs und gegebenenfalls einer Übertragung als Regelsystem des gesamten Freistaats muss das Ministerium neben pädagogischen natürlich auch planerische, soziale und finanzielle Auswirkungen im Blick haben. Auf einen Aspekt sei als Antwort auf Ihre Frage besonders hingewiesen: Gemäß dem Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen trägt das Land den Personalaufwand und der Schulträger den Schulaufwand. Mit dieser Teilung verbunden sind Fragen der Einstellungsverfahren, der Dienstaufsicht und des Weisungsrechts. Diese Bereiche liegen bisher ebenso wie die Fachaufsicht beim Land bzw. dem zuständigen Ministerium. Die im Rahmen des Schulversuchs erprobten Inhalte, wie die Personalgewinnung und damit die Steuerung von Schulentwicklungsprozessen, berühren eine der grundlegenden Regelungen zur Kosten- und Aufgabenteilung im Schulsystem. Eine Neuordnung würde damit zu grundlegenden Änderungen in der bestehenden Aufgaben- und Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen führen. Es ist damit zumindest zu befürchten, dass Bildungschancen je nach Finanzkraft der Region innerhalb des Freistaats sehr unterschiedlich sein können. Sowohl im Sinne einer Bildungs- und Chancengerechtigkeit als auch einer gleichen Behandlung von Stadt und Land ist es aber die Aufgabe des Ministeriums, für alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen gleiche schulische Voraussetzungen – unter anderem bezüglich des pädagogischen Personals – zu schaffen. Eine selektive Auswahl von pädagogischem Personal, wie sie derzeit an den drei Versuchsschulen in Jena stattfindet, dient nicht der Bildungsgerechtigkeit in Thüringen. Durch den doppelten Verwaltungsaufwand für das Personal derzeit bei der Stadt und zur Refinanzierung auch beim Land und unter Berücksichtigung der oben genannten Ergebnisse ist nicht von einer Übertragung der Versuchsinhalte auf alle Schulen im Land auszugehen. In § 12 Thüringer Schulgesetz ist festgeschrieben: „Schulversuche müssen nach Anlage, Inhalt und Durchführung geeignet sein, neue Erkenntnisse über Organisationsformen des Unterrichts und über die Erziehung in den Schulen einschließlich neuer Schularten zu vermitteln oder zu sichern oder wesentliche inhaltliche Änderungen zu erproben.“ Die Übergabe der Verantwortung für das pädagogische Personal an den jeweiligen Schulträger ist derzeit kein erkennbares bildungspolitisches Ziel in Thüringen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗