thueringer-landtag.de ↗

Bergner

05.03.2020 Sitzungen 7/9

Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 31, die Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung, wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 32 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/430 Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Stiftungssatzung wird in den Stiftungsrat, der aus insgesamt sieben Mitgliedern besteht, ein Mitglied durch den Landtag berufen, das nicht Mitglied des Landtags sein muss. Für dieses Mitglied beruft der Landtag gemäß § 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung zugleich ein stellvertretendes Mitglied. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/430 vor. Wird Aussprache gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das ist auch nicht der Fall. Dann wird durch Handzeichen über den Wahlvorschlag abgestimmt. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen der Linken, der Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Ich sehe Enthaltungen bei der Fraktion der AfD. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Ihnen zur Wahl und ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Es sind damit gewählt als Mitglied Herr Reiner Spring und als stellvertretendes Mitglied Abgeordneter Ralf Plötner. Damit können wir den Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/424 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/403 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/420 Gemäß § 12 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt, für jedes Mitglied wird zugleich ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU und Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/403, 7/420 und 7/424 vor. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Auch das ist nicht der Fall. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Wie ich Ihnen bereits sagte, liegen Ihnen in drei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme, das heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. 41 Stimmen. Damit ist die Wahl erfolgreich. Jetzt rufe ich den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD auf. Das sind 21 Jastimmen. Danke schön, damit auch erfolgreich. Nein, Entschuldigung, wir müssen es erst ins Verhältnis setzen, das ist richtig. Ich habe jetzt etwas zu schnell überlegt. Die Stimmabgabe war erfolgreich, so ist es. Damit kommen wir jetzt zum Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Nach dem Subtraktionsverfahren des Sohns von Prof. Voigt sind es 22. Danke schön. Ich korrigiere mich, es waren 23 Stimmen. – Dann bitte ich jetzt bei der CDU-Fraktion doch noch einmal, auch wenn ich das jetzt über den Sohn des Fraktionsvorsitzenden so gesagt habe, die Hand zu heben. Wir haben ein Ergebnis. Auf den Wahlvorschlag der Linken entfallen mit 41 Stimmen 48,2 Prozent, auf den Wahlvorschlag der AfD 21 Stimmen – 24,7 Prozent – und auf den Wahlvorschlag der CDU 23 Stimmen und damit 27,1 Prozent. Damit wurden folgende Personen gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Die Linke als Mitglieder Herr Abgeordneter Sascha Bilay und Frau Abgeordnete Dorothea Marx, als stellvertretende Mitglieder Herr Abgeordneter Philipp Weltzien und Frau Abgeordnete Madeleine Henfling, auf Vorschlag der Fraktion der AfD als Mitglied Herr Abgeordneter Jens Cotta, während Herr Abgeordneter Prof. Dr. Michael Kaufmann nicht gewählt wurde, als stellvertretendes Mitglied Frau Abgeordnete Corinna Herold. Der Abgeordnete Robert Sesselmann wurde nicht gewählt. Das wäre dann also im nächsten Plenum gegebenenfalls erneut aufzurufen. Auf Vorschlag der Fraktion der CDU wurden als Mitglieder Herr Abgeordneter Martin Henkel und Herr Abgeordneter Stephan Tiesler, als stellvertretende Mitglieder Herr Abgeordneter Volker Emde und Herr Abgeordneter Maik Kowalleck gewählt. Der Fraktion Die Linke hätten drei Sitze zugestanden, es waren aber nur zwei benannt. Die Fraktion der AfD kann dann beim nächsten Mal wieder einen Vorschlag einreichen. Es ist einer nicht gewählt worden, also können Sie das beim nächsten Mal wieder aufrufen. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Wir beraten das!) In Ordnung. – Ich habe nicht gefragt, ob Sie die Wahl annehmen. Ich nehme an, dass alle Gewählten die Wahl annehmen. Ist das der Fall? Danke schön. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und komme jetzt zum Tagesordnungspunkt 34 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/404 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/421 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/425 Gemäß § 20 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit ein Beirat gebildet, der aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied wird zugleich ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU und Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/404, 7/421 und 7/425 vor. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Wie ich Ihnen bereits sagte, liegen Ihnen in drei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme, das heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Das sind 41 Stimmen. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Das sind 21 Stimmen. Danke schön. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Das sind 23 Stimmen. Danke schön. Wir haben wieder ein Ergebnis: 41 Stimmen für Die Linke, 21 Stimmen für die AfD, 23 Stimmen für die CDU. Auf Die Linke würden rechnerisch damit drei Sitze entfallen, bei aber gemeldeten zwei, die AfD ein Sitz und die CDU zwei, sodass sich das Gleiche wieder wie vorhin ergibt. Damit wurden folgende Personen gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Die Linke als Mitglieder Herr Abgeordneter Steffen Dittes und Frau Abgeordnete Madeleine Henfling, als stellvertretende Mitglieder Herr Abgeordneter Markus Gleichmann und Frau Abgeordnete Dorothea Marx, auf Vorschlag der Fraktion der AfD als Mitglied Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Birger Gröning – der Abgeordnete Dieter Laudenbach und der Abgeordnete Jens Cotta sind nicht gewählt, sodass sich das gleiche Prozedere wie vorhin ergibt –, auf Vorschlag der Fraktion der CDU als Mitglieder Herr Abgeordneter Martin Henkel und Herr Abgeordneter Stephan Tiesler und als stellvertretende Mitglieder Herr Abgeordneter Volker Emde und Herr Abgeordneter Maik Kowalleck. Ich frage die Gewählten: Nehmen Sie die Wahl an? Ich höre zumindest nichts anderes. Damit gratuliere ich Ihnen und schließe den Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, damit rufe ich auf den Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/132 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Ja. Bitte, Herr Abgeordneter Tischner.

Protokoll ↗