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Lars Schütze

AfD 05.03.2020 Sitzungen 7/9

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! In der letzten Wahlperiode, in der durch die damalige rot-rot-grüne Landesregierung und ihre Mehrheit im Landtag das Thüringer Jagdgesetz geändert wurde, hörte ich in meinem jagdlichen Umfeld fast flächendeckend Äußerungen wie „Warum machen wir das?“, „Das ist doch unnötig!“ oder aber „Das Gesetz hat sich doch schon seit Jahren bewährt!“. Mit den zwölf Jagdjahren, die ich mittlerweile habe, ging es mir nicht anders. Mit Unverständnis verfolgten viele Jäger im letzten Jahr die Umgestaltung des bewährten und grundsoliden Thüringer Jagdgesetzes. Denn das, was uns zum Ende der letzten Wahlperiode durch die vergangene rot-rot-grüne Landesregierung präsentiert wurde, löste bei der überwiegenden Mehrheit der Thüringer Jäger schlicht Kopfschütteln aus, (Beifall AfD) beispielsweise das unsinnige, flächendeckende Verbot bleihaltiger Schrotmunition ab Januar 2022, das den Artenschutz hemmende Verbot von Schlagfallen oder die Möglichkeit der Einschränkung der Liste jagdbarer Arten. Da half es auch nichts, die schon längst überfällige Zulassung von Schalldämpfern ins Jagdrecht aufzunehmen, ebenso wie die Nilgans, welche erst nach massivem Druck durch die Jägerschaften und uns im Gesetz verankert wurde. Schließlich war es offensichtlich, dass damit Jägerschaften die bittere Pille unnötiger Verbote nun versüßt werden sollte. Auch das, was man sich als langjähriger Jäger – ich denke, da werden mir sicherlich die Waidgenossen Herrgott, Cotta und Möller zustimmen – insbesondere von rot-rot-grüner Seite zum Jagdgesetz so anhören musste, war oft genug fern der Realität. Zwar konnten glücklicherweise ein paar ursprüngliche und rein biologisch motivierte Regelungen abgemildert werden, doch ist das derzeit geltende Landesgesetz aus unserer Sicht eher ein fauler Kompromiss zulasten der Jägerschaften und insbesondere des wiederkäuenden Schalenwildes – und das ist noch sehr diplomatisch ausgedrückt. Von einem ausgewogenen Gesetz kann jedenfalls trotz aller Nachbesserungen im vergangenen Anhörungsverfahren nicht ernsthaft gesprochen werden, stellt es doch oft die Interessen selbsternannter Ökologen über die Daseinsberechtigung unserer heimischen Wildtiere. Dass dem ursprünglichen Referentenentwurf der damaligen Landesregierung ein anderthalbjähriger Dialogprozess vorausgegangen ist, macht die Sache nicht besser, wurde doch auf der Seite der Landesregierung so gut wie gar nicht auf die Jägerschaften und damit auf die staatlich geprüften Naturschützer eingegangen. Dass das Gesetz mitten in der Drückjagdzeit in Kraft getreten ist, hat dem Ganzen die Krone aufgesetzt. Dass das derzeit gültige Gesetz nicht wirklich ausgewogen ist, haben aber nicht nur wir, sondern hat auch die damalige Fraktion der CDU erkannt, die sich zu Recht in der letzten Wahlperiode auch gegen die Änderungen gewehrt hat und richtigerweise damals schon eine Revidierung der unsinnigen Verbote ankündigte, wie dies zum Beispiel der Kollege Herrgott am 26. September 2019 gegenüber der dpa richtig sagte, als er angab, dass die Kollegen der CDU das Jagdgesetz in der nächsten Legislatur wieder ändern wollen, falls andere Mehrheiten im Parlament zustande kommen. Aber auch der vormalige Kollege Primas erkannte treffend, dass der größte Fehler im Gesetz sei, das Wild als Ungeziefer zu betrachten. (Beifall AfD) So kritisierte er bei der damaligen Debatte treffend – und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Wenn es nach den selbst ernannten Naturschützern geht, darf das Wild im Thüringer Wald im Winter einfach nur noch verhungern. Das ist Artenschutz á la Grün. Das sind die Ergebnisse ideologischen statt praxisgerechten Herangehens.“ So wie das derzeitig geltende Gesetz einem wissensbasierten und praxisorientierten Ansatz nicht genügt. Nun, liebe Kollegen der CDU, ist eine neue Wahlperiode angebrochen und es herrschen andere Mehrheiten. Ich kann zwar verstehen, dass der von uns vorgelegte Gesetzentwurf Ihren Vorstellungen nicht ganz entspricht, aber darüber kann man im Ausschuss reden. Genau wie die Kollegen der anderen Fraktionen können Sie sich natürlich mit Änderungsanträgen und Beiträgen beteiligen. Mit unserem Gesetz haben Sie alle die Möglichkeit, diese unnötigen Verbote wieder aufzuheben und dafür zu sorgen, dass das Wild nicht mehr als Schädling betrachtet wird. Denn ganz besonders das Muffelwild und das Rehwild erfüllen auch wichtige biologische Funktionen in unserer Kulturlandschaft. Wer Ja zum Wolf sagt, muss auch Ja zu Rehwild, Muffelwild und anderem wiederkäuenden Schalenwild sagen. Drückjagden sollen durch öffentliche Ankündigung in den Amtsblättern der Gemeinden sicher für Wanderer, Fahrradfahrer und Naturnutzer werden. Darum laden wir insbesondere auch die Kollegen der CDU und der FDP dazu ein, mit uns konstruktiv am Gesetzentwurf im Ausschuss zu diskutieren und ihre Vorstellungen einzubringen. Dann können wir gemeinsam diesen Unsinn, den Rot-Rot-Grün 2019 ins Gesetz gebracht hat, noch zu Beginn des neuen Jagdjahrs wieder streichen und das Landesjagdgesetz zu einem wissensbasierten und praxisorientierten Gesetz machen. Die Jäger und die heimischen Wildtiere werden es uns danken. Denn die Tiere im Wald sind unser Kulturgut, die unsere Heimat mitgeprägt haben. Dementsprechend beantragen wir, die AfD-Fraktion, die Überweisung des Gesetzes an den Forstausschuss. Danke. (Beifall AfD)

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