Dorothea Marx
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen. So, dann darf ich die Ergebnisse zur Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern im Staatsanwaltswahlausschuss gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 und § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes bekannt geben. Zu dem Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/377 wurden 87 Stimmzettel ausgegeben und kamen auch in der Wahlurne an. Ungültige Stimmzettel waren 2 und gültige Stimmzettel 85. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfielen 63 Jastimmen, 18 Neinstimmen und 4 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Jetzt kommen wir wieder zu dieser netten kleinen Witzigkeit auf dem blauen Stimmzettel, nicht auf dem Stimmzettel, sondern beim Ergebnis zur Wahl von Mitgliedern aufgrund des Wahlvorschlags der Fraktion der AfD. Sie haben auch schon beim letzten Wahlgang gemerkt, Sie bekommen immer zwei Stimmzettel auf einmal und auch hier wurden 87 Stimmzettel ausgegeben, aber es sind nur 86 in der Wahlurne gelandet. Also irgendein Scherzkeks sammelt die für das heimatliche Poesiealbum und es sind deswegen nur 86 Stimmzettel in der Wahlurne angekommen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/397 entfielen von diesen 86 Stimmen 54 Jastimmen, 19 Neinstimmen und 13 Enthaltungen, sodass auch hier die Zweidrittelmehrheit erreicht wird. Ich nehme mal an, dass die Gewählten die Wahl annehmen und dass ich diesen Wahlgang abschließen kann. Aber ich möchte von hier oben doch darum bitten, dass solche Scherze unterbleiben, weil wir sonst künftig keine verbundenen Wahlen mehr durchführen können. Wir hatten das jetzt mehrfach. Wir hatten Wahlgänge, wo wir Ihnen der Einfachheit halber vier verschiedenfarbige Stimmzettel zu einem Wahlgang mitgegeben haben. Und wenn das ein Problem darstellen sollte für diejenigen, die wählen, dann müssten wir diese Wahlen wieder einzeln durchführen, das heißt, wir müssten dann immer einzeln aufrufen und sie alle zur Wahl laufen lassen. Wir können das auch noch mal im Ältestenrat besprechen, aber vielleicht muss es nicht sein, dass jemand, der einen Wahlzettel entgegengenommen hat, ihn dann unterwegs mitnimmt.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Was ist denn das für eine Auffassung? Er kann den Wahlzettel doch ablehnen! Was ist denn das für ein Quatsch?) Er oder sie kann ja auch bei der Ausgabe sagen, ich nehme nur einen Stimmzettel mit. Das ist deswegen komisch, sage ich jetzt mal, oder nicht nur lustig, weil dann immer der Verdacht entstehen könnte, dass jemand den vielleicht gültigen Stimmzettel irgendwie entwendet hat oder ihn buchstäblich unter den Tisch hat fallen lassen, und wir möchten nicht, dass hier dieser Anschein erweckt wird. Also bitte, wenn Sie nur einen Stimmzettel ausfüllen wollen, wenn Ihnen mehrere Stimmzettel in die Hand gegeben werden, dann können Sie auch sagen „Ich nehme nur den einen.“ oder Sie werfen ihn eben leer oder ungültig in die Urne wieder ein, aber bitte nicht aufessen, einstecken oder was sonst der Kollege oder die Kollegin damit gemacht haben mag. Ich schließe jetzt trotzdem diesen Wahlgang ab und freue mich, dass wir jetzt sowohl einen Richter- als auch einen Staatsanwaltswahlausschuss haben.
(Beifall AfD, FDP)
