Astrid Rothe-Beinlich
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Sie haben es gemerkt, es gab einen Wechsel, wir machen aber prompt weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 25. Es handelt sich hierbei um die dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/246 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/395 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/429 Folgende Hinweise: Gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Erforderlich sind also mindestens 46 Stimmen für jeden Wahlvorschlag. Danach entfallen nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Fraktion Die Linke und auf die Fraktion der AfD jeweils zwei Mitglieder und auf die Fraktion der CDU ein Mitglied. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/246, 7/395 und 7/429 vor. Ich frage: Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Wahl. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage: Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Dann kommen wir jetzt zur Wahl. Ihnen liegen drei Wahlvorschläge vor. Bei jedem dieser drei Wahlvorschläge können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich erkläre jetzt noch mal genau, wie die Stimmzettel aussehen. Wir versuchen das noch mal mit der verbundenen Wahl, so wie Frau Marx das eben schon mal angedeutet hat. Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete insgesamt drei Stimmzettel. Auf jedem dieser drei Stimmzettel können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke ist rot, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD ist blau und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU ist cremefarben. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Wenn die Wahlhelfer dann an ihrem Platz sind – dann eröffne ich jetzt die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
