Christoph Zippel
Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist klar geworden, dass es hier um ein wichtiges Thema geht. Der Antrag beinhaltet eine sehr gute Intention, es wurde auch schon viel Wahres gesagt. Deswegen will ich mich auf einen Punkt konzentrieren und das will ich rundheraus sagen: Ich habe ein großes Problem mit diesem Antrag. Wir haben viel über Optimierung, Koordinierung und Digitalisierung gehört. Das ist gut und schön, aber eine Frage wurde eben nicht beantwortet: Warum gerade IVENA? Es ist eben nicht das einzige System am Markt. Die FDP-Fraktion will den Trägern des Rettungsdienstes, den Kommunen, vorschreiben, welches System sie nutzen müssen. Das halte ich für etwas problematisch. Das sage ich explizit auch als Kommunalpolitiker und Vertreter meines Landkreises im Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen. Als Beispiel, als Alternative nenne ich rescuetrack. Es bietet vergleichbare Funktionen wie IVENA, ist aber deutlich breiter aufgestellt. Es wurde ursprünglich für die DLR Luftrettung entwickelt und wird inzwischen auch von ADAC Luftrettung, Bundespolizei und zahlreichen Rettungsleitstellen und Krankenhäusern erfolgreich genutzt. Der Vorteil wäre hier die Verzahnung bodengebundener Rettungsdienste und des Luftrettungsdienstes; die Verzahnung mit Feuerwehr und Polizei ist ebenfalls technisch möglich. Und ich wage auch einmal die Vorhersage: Die Luftrettung wird im ländlich geprägten Flächenland Thüringen in Zukunft noch wichtiger werden. Rescuetrack wird zum Beispiel auch im Eichsfeld genutzt. Thüringen als Flächenland ist in einer anderen Situation als Ballungsräume wie Berlin, Frankfurt oder München. Es gibt nicht mehrere Krankenhäuser in unmittelbarer Nähe, auch, wie wir es schon gerade gehört haben, wenn es da unterschiedliche Interpretationen gibt. Perspektivisch ist es natürlich trotzdem sinnvoll, alle Rettungsleitstellen, Rettungswachen, Rettungsfahrzeuge, die Luftrettungsstandorte und Kliniken miteinander zu vernetzen. Auf Bundesebene gibt es dafür das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, was sich in Arbeit befindet und im Entwurf auch die Einführung eines gemeinsamen Notfallleitsystems vorsieht. Die Nutzung der Telematikinfrastruktur nach § 291a SGB V ist dort vorgesehen – ich sage nur: Stichwort „elektronische Gesundheitskarte“. Der Gesetzentwurf stellt eine Förderung von 25 Millionen Euro für die Errichtung gemeinsamer Notfallleitsysteme in Aussicht. Deswegen scheint es mir auch durchaus sinnvoll, zunächst das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abzuwarten. Vor diesem Hintergrund ist es erst recht sinnvoll, dem Rettungsdienst und den anderen Trägern nicht von Landesseite ein einziges System überzustülpen. Nichtsdestotrotz können wir im Ausschuss gern und sollten natürlich auch darüber reden, die Notfallversorgung in Thüringen zu stärken und noch effizienter zu gestalten. Deswegen wird meine Fraktion für eine Überweisung der Anträge an die Fachausschüsse stimmen und natürlich, wenn ich hier rede, wissen Sie, umso mehr gern auch an den Sozialund Gesundheitsausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
