Heike Werner
Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Absprache mit Herrn Montag – und da wir jetzt den Antrag ja in den Ausschüssen behandeln werden – haben wir uns verständigt, dass ich jetzt nicht die ganzen Zahlen präsentiere, die im Antrag gefragt sind, sondern vielleicht zunächst mal auf den eigentlichen Inhalt, nämlich die Frage der webbasierten Interdisziplinären Versorgungsnachweise, also IVENA, eingehen werde und wir über die Fragen der Zahlen selbst dann im Ausschuss noch mal genauer diskutieren können. Wie ich schon gesagt habe, in dem Antrag macht die FDP auf ein System der Notfallversorgung aufmerksam, das in anderen Ländern schon eingeführt ist und praktikabel angewandt wird. Es handelt sich um IVENA, also webbasierter Interdisziplinärer Versorgungsnachweis. Über dieses System können Krankenhäuser ihre Kapazitäten in der Notaufnahme angeben und Notärztinnen und Notärzte und Notfallsanitäter können den Krankenhäusern aus den Rettungswagen frühzeitig mitteilen, welche Patientinnen und Patienten sie in Kürze in die Notaufnahme bringen werden. Besonders für Rettungseinsätze mit lebensbedrohlich erkrankten Patienten ist eine frühzeitige Abstimmung sehr hilfreich. Deshalb ist es gut, auch für Thüringen die Digitalisierung in der Notfallversorgung voranzubringen. Jetzt war die Frage 5, wie momentan das Verfahren gestaltet ist, über das sich Krankenhäuser für die Notfallversorgung abmelden können, und wie die derzeitige Koordinierung bewertet wird, also Frage 12. Zurzeit erfolgt die Koordinierung zwischen den Krankenhäusern und dem Rettungsdienst zunächst über die zuständige Leitstelle. Nach § 14 Abs. 3 Thüringer Rettungsdienstgesetz führt die zentrale Leitstelle einen Nachweis über die Aufnahme und Dienstbereitschaft der Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich. Die Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich gewährleisten, dass der zentralen Leitstelle laufend die Anzahl der freien Betten gemeldet wird. Neben diesem gesetzlich sicherzustellenden Informationsweg an die zentralen Leitstellen erfolgen Rücksprachen zwischen dem Rettungsdienst vor Ort und den Krankenhäusern telefonisch. Die Koordinierung zwischen den Krankenhäusern und Rettungsdiensten ist damit grundsätzlich gewährleistet. Eine Verbesserung der sicheren und dynamischen, also der jeweiligen Lage angepassten sowie zeitnahen Informations- und Datenübermittlung zwischen den an der Notfallversorgung beteiligten Einrichtungen und Strukturen kann durch den Einsatz digitaler Anwendungen erreicht werden. Die Digitalisierung des Rettungsdienstes wurde daher als konkretes Projekt in die Thüringer Strategie für die digitale Gesellschaft aufgenommen. In einem ersten Schritt werden zurzeit in Zusammenarbeit – und Herr Montag hat darauf schon hingewiesen – mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen die Notarztfahrzeuge mit mobilen Einsatzmitteln zur digitalisierten Einsatzdatenerfassung und Dokumentation ausgestattet. Perspektivisch ist damit die Möglichkeit gegeben, zentrale Leitstellen, Rettungsdienste und Notfallaufnahmen der Krankenhäuser zu vernetzen, bis hin zu Informationen über aktuell verfügbare Ressourcen, zum Beispiel frei verfügbare Intensivbetten. Die Schritte hierzu werden zwischen den Beteiligten in nächster Zeit näher zu vereinbaren sein. Im Zuge der angestrebten Digitalisierung der Notfallversorgung wurde auf Beschluss des Landesbeirats für das Rettungswesen dazu am 6. Juni 2019 eine Arbeitsgruppe Digitalisierung unter Leitung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gegründet. In der konstituierenden Sitzung am 23. August 2019 bestand Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit eines landesweit einheitlichen Dokumentationssystems. In diesem Jahr sollen die Anforderungen an ein solches System definiert und weitere Projektschritte eingeleitet werden. Sie haben gefragt, wie die Landesregierung IVENA bewertet und wie und bis wann eine Einführung umgesetzt werden kann. Hierzu möchte ich Ihnen sagen, dass zunächst natürlich die Vorteile und die Notwendigkeit der Digitalisierung der Notfallversorgung unstrittig sind. Das System IVENA wird, wie schon gesagt, bereits in anderen Ländern verwendet und ist grundsätzlich als geeignet zu bewerten. Allerdings ist IVENA nicht das einzige verfügbare System. Die Digitalisierung der Notfallversorgung wird vom Land mit öffentlichen Mitteln gefördert, sodass die jeweiligen Projektträger an das öffentliche Vergaberecht gebunden sind. Zu den Kosten der Digitalisierung der Notfallversorgung lassen sich gegenwärtig aufgrund der noch laufenden Abstimmungen innerhalb der Arbeitsgruppe Digitalisierung keine abschließenden Angaben machen. Die Ausstattung und Schulung der Notärzte wurde in den Jahren 2018 und 2019 mit Landesmitteln in Höhe von 327.445 Euro gefördert, für die nächsten Projektschritte ab 2020 sind Mittel in Höhe von 335.350 Euro beantragt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Ausführungen zu den Einzelfragen möchte ich zur Aufforderung an die Landesregierung unter Punkt II Folgendes mitteilen. Zum Ersten: Die Digitalisierung der Notfallversorgung ist bereits ein Landesprojekt im Rahmen der Thüringer Strategie für eine digitale Gesellschaft. Zweitens: Fördermittel für die Umsetzung des Projekts sind im Landeshaushaltsplan 2020 bereits eingeplant. Bei Bereitstellung weiterer Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber in den folgenden Haushaltsjahren ist davon auszugehen, dass die angestrebte digitale Vernetzung entsprechend der Projektplanung verwirklicht werden kann. Drittens: Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Innenministerium entsprechend ihrer Zuständigkeit. Grundlage ist der in der Arbeitsgruppe Digitalisierung abgestimmte Plan. Dabei werden alle an der Notfallversorgung Beteiligten, also die Landkreise und kreisfreien Städte, Rettungsdienste, Krankenhausgesellschaft, Kostenträger und weitere Akteure mit eingebunden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
