Christian Herrgott
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Anerkennung pädagogischer Fachkräfte in Thüringen Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Kita-Gesetzes müssen Kindertageseinrichtungen über die notwendige Anzahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte verfügen. Die pädagogischen Fachkräfte im Sinne des 1. Satzes werden in § 16 Abs. 1 Thüringer Kita-Gesetz genannt. Weiter heißt es in diesem Absatz, dass das Ministerium „generell oder im Einzelfall weitere Personen mit gleichwertigen staatlichen oder nichtstaatlichen Qualifikationen als geeignete pädagogische Fachkräfte nach Satz 1“ anerkennen kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Berufsgruppen wurden in den letzten fünf Jahren als geeignete pädagogische Fachkräfte in Thüringen anerkannt? 2. Lagen dem TMBJS im genannten Zeitraum auch Anträge auf Anerkennung von Ergotherapeuten vor und, wenn ja, wie wurde im Einzelfall darüber entschieden?
