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Jörg Kellner

CDU 05.03.2020 Sitzungen 7/9

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Thüringer Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Die Änderung ist erforderlich geworden durch das Bundesverfassungsurteil vom 18. Juli 2018, was letztendlich auch die Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags beinhaltet. Die wesentlichen Punkte wurden hier schon genannt. Ich möchte noch kurz darauf eingehen und vorwegschicken, dass der Rundfunkbeitrag nicht grundgesetzwidrig ist, sondern verfassungsrechtlich bestätigt wurde – das vorweggeschickt. Aber die wesentlichen Änderungen, die im Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthalten sind, die wurden mehrfach schon benannt und ich sehe das auch, dass es eine positive Entwicklung ist für die Bürgerinnen und Bürger, für die Gebührenzahler, nicht zuletzt, da die Beitragsbefreiung für Inhaber von Nebenwohnungen und darüber hinaus eine Erweiterung des Kreises befreiungsberechtigter Personen auf Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erfolgen sollen. Das finde ich vom Grundsatz her sehr gut, dadurch gibt es eine Entlastung und auch eine gewisse Gerechtigkeit. Zudem hat ja auch das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit festgestellt, dass hier eine weitere Beitragserhebung für diese Bereiche stattgefunden hat. Diese Änderung ist als positiv einzuschätzen. Die zweite wesentliche Änderung im Staatsvertrag ist der Meldeabgleich. Auch da wurde jetzt von meiner Vorrednerin, aber auch von dem AfD-Kollegen, schon kritisch bemerkt, dass es hier doch erhebliche Bedenken gibt. Ich möchte vorwegschicken, dass auch hier der Datenabgleich vom Bundesverfassungsgericht als zulässiges Instrument genehmigt bzw. bestätigt wurde – also verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Natürlich kann man sich diese Gedanken machen, inwieweit das weitere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, in den Datenschutz darstellt. Frau Henfling hat ja auch gesagt, dass es letztendlich für uns nur eine Ablehnung oder Zustimmung gibt – eine große Veränderung ist nicht möglich. Deswegen verstehe ich auch nicht, warum wir es noch mal in den Ausschuss schicken. Wir können sicherlich über alles beraten und diskutieren, aber Sie haben selbst gesagt, wir können eigentlich nichts mehr ändern. Deswegen hätte ich mir heute gewünscht: erste und zweite Lesung und Verabschiedung. Während Sie das schon gesagt haben, habe ich das letztendlich auch erwartet, dass man dann auch in diese Richtung geht. Aber gut, wir können natürlich darüber diskutieren, wir können darüber beraten, aber wir wissen letztendlich, dass es wahrscheinlich doch keine großen Auswirkungen haben dürfte. Was den Meldeabgleich anbelangt: Das bringt auf jeden Fall eine Sicherheit, weil die Sicherheit auch für die Beitragsgerechtigkeit ein wesentlicher Punkt ist. Alle vier Jahre soll dann abgeglichen werden. Auch an der Stelle sehe ich das positiv, dass die Meldebehörden das alle vier Jahre abgleichen und damit auch eine Beitragsgerechtigkeit stattfindet und daraus – aus meiner Sicht – nicht unbedingt das große Problem abgeleitet werden kann, zumal wir feststellen müssen, dass wir eh kaum etwas ändern können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden uns sicherlich noch mehrfach mit Staatsverträgen beschäftigen. Heute ist es letztendlich die Dreiundzwanzigste Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags, die positiv ist, weil es eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger bringt. Was als Nächstes kommt, ist die Beitragsfestsetzung, die Beitragserhöhung, die im Raum steht. Aber ich denke, darüber werden wir noch diskutieren können und sicherlich wird das auch etwas kritischer gesehen – auf jeden Fall von der CDU-Fraktion. Aber das ist heute nicht Gegenstand. Heute ist Gegenstand diese Dreiundzwanzigste Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags mit der positiven Auswirkung, dass die Bürger entlastet werden. Aus dem Grund sehen wir der Sache positiv entgegen. Wir werden letztendlich auch zustimmen, was die Überweisung an den Ausschuss anbelangt. Ich habe aber eingangs gesagt, dass wir hier kaum etwas ändern können. Wir werden aber trotzdem noch mal diskutieren und deswegen werden wir uns diesbezüglich nicht verschließen, was die Überweisung anbelangt. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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