Marcus Malsch
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eröffnet die AfD die Debatte um das Landesjagdgesetz erneut, nachdem es in der 6. Legislaturperiode in einem umfangreichen, mehrjährigen Diskussionsprozess geändert worden war. Ich will es vorwegschieben: Das ist nicht gut. Der damalige Gesetzentwurf wurde in der 143. Plenarsitzung am 28. März 2019 federführend an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und mitberatend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf in fünf Sitzungen umfassend beraten. Es hat ein erstes Anhörungsverfahren sowohl mündlich am 6. Juni 2019 als auch schriftlich stattgefunden. Es wurde ein ergänzendes weiteres schriftliches Anhörungsverfahren zu den Änderungsanträgen durchgeführt und es wurden 37 Anzuhörende im Rahmen der drei Anhörungsverfahren angeschrieben. Insgesamt gingen 31 Zuschriften zu den drei Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf ein einschließlich der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer OnlineDiskussion des Thüringer Landtags. Vom federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten wurden Änderungen und das Gesetz mehrheitlich beschlossen. Ich möchte daran erinnern: Die CDU hat sich klar gegen die Änderungen des Jagdgesetzes ausgesprochen. Im Anhörungsverfahren hatten zahlreiche Fachverbände fundierte Einwände gegen die beabsichtigten Regelungen vorgebracht, die aber weitgehend unberücksichtigt blieben. Das hat RotRot-Grün zu verantworten. Änderungsanträge von CDU und AfD wurden seinerzeit abgelehnt. Werte Kolleginnen und Kollegen, einige Änderungen, die auch wir im zurückliegenden parlamentarischen Verfahren wollten, um im Jagdrecht Wissenschaftlichkeit und Praxisgerechtigkeit zu wahren, greift der Gesetzentwurf der AfD nun auf. Dies betrifft zum Beispiel das Verbot, Totfangfallen zu verwenden, die Einschränkung der Liste der jagdbaren Arten und die Aufhebung der Fütterungspflicht in der Notzeit. Dennoch, werte Kolleginnen und Kollegen, der jetzige Gesetzentwurf kommt absolut zur Unzeit. Mit dem Ende der 6. Legislatur abgeschlossenen rot-rot-grünen Gesetzgebungsvorhaben war ungeachtet unserer Ablehnung gleichwohl Ruhe eingekehrt. Ich möchte erinnern an die kürzlich geführte Rede des Präsidenten des Thüringer Jagdverbands zum 30-jährigen Jubiläum, da kam das auch zum Ausdruck. Der Landesjagdverband hatte das Ergebnis zwar kritisiert, aber als vertretbaren Kompromiss bezeichnet, der hätte schlimmer kommen können. Auch das hat er noch mal wiederholt. Werte Kolleginnen und Kollegen, insofern ist es schlicht nicht angezeigt, die Diskussion um das Jagdgesetz auch vor dem Hintergrund der Wahrnehmung der Jagd in der Gesellschaft zeitnah erneut zu eröffnen. Das Gesetz trat zum Ende vergangenen Jahres in Kraft; jetzt zu Beginn des neuen Jagdjahres erneut in ein Gesetzgebungsvorhaben einzusteigen, ist mehr als unklug.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die neuen Regelungen – egal, wie man zu ihnen steht – sollten deshalb ein Jagdjahr Bestand haben, auch um zu erfahren, inwieweit die Jagdpraxis überhaupt unter den Regelungen leidet, oder um herauszufinden – und das kristallisiert sich erst in der Handhabung heraus –, was auch Gutes in dem Gesetz steht, zum Beispiel der Einsatz von Schalldämpfern. Entscheidend ist doch, werte Kolleginnen und Kollegen, die Jägerschaft wünscht sich Rechtsfrieden und ein Ende der ständigen Debatten. Will man ideologisch motivierte Änderungen des Jagdgesetzes wieder wissensbasiert zurücknehmen, sollte man vorparlamentarisch die Diskussion mit der Jägerschaft suchen. Wir haben uns das jedenfalls vorgenommen. Wir wollen unter anderem mit der neuen Verbandsspitze des Landesjagdverbands, die demnächst gewählt wird, das Gespräch suchen und gemeinsam herausarbeiten, an welchen Stellen des Jagdgesetzes nachgesteuert und gegebenenfalls auch zurückgesteuert werden muss. Werte Kolleginnen und Kollegen, die AfD-Fraktion dagegen sucht hier mit ihrem Schnellschuss lediglich den billigen politischen Erfolg. Da machen wir nicht mit. Ich gehe davon aus, dass sich eine Mehrheit findet, diesen Gesetzentwurf derzeit nicht weiter zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
