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Astrid Rothe-Beinlich

05.03.2020 Sitzungen 7/9

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ich frage: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Dann stelle ich hiermit fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen. So, ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt; die Reihenfolge der Bekanntgabe erfolgt unter Beachtung der Stärke der Fraktionen. Damit bin ich zunächst beim Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: ausgegebene Stimmzettel 88, abgegebene Stimmzettel ebenfalls 88, anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 90. Mit Ja haben 52 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 31, es gab 5 Enthaltungen. Damit hat die Mehrheit der Mitglieder des Landtags den Wahlvorschlag befürwortet und die beiden Abgeordneten sind damit gewählt. Ich gratuliere Ihnen zur Wahl, Frau Müller und Herr Dittes. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich ja!) (Zwischenruf Abg. Maurer, DIE LINKE: Frau Müller auch!) Und Frau Müller auch? Wundervoll. Dann kommen wir jetzt zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: ausgegebene Stimmzettel auch hier 88, abgegebene Stimmzettel ebenfalls 88, anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 90. Mit Ja stimmten 35 Abgeordnete, mit Nein 45, es haben sich 8 Abgeordnete enthalten. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich frage jetzt schon mal oder Sie können darüber nachdenken, bis ich auch das letzte Ergebnis bekannt gegeben habe, ob Sie einen zweiten Wahlgang wünschen. Wenn ja, müsste noch mal ein Stimmzettel erstellt werden. Das können Sie sich vielleicht in der Zwischenzeit überlegen. Dann komme ich zum Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: abgegebene Stimmen auch hier 88, ausgegeben waren ebenfalls 88 Zettel, gültig waren auch 88, anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 90. Mit Ja haben hier gestimmt 69 Abgeordnete, mit Nein 12, mit Enthaltung 7. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht. Ich frage Sie, Herr Abgeordneter Walk: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Walk, CDU: Ja, sehr gern!) Herzlichen Glückwunsch, dann sind Sie auch hiermit gewählt. Ich frage jetzt in die AfD: Wollen Sie einen zweiten Wahlgang? (Zuruf Abg. Braga, AfD: Nein!) Das ist nicht der Fall. Gut, vielen herzlichen Dank. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme jetzt zum Aufruf des Tagesordnungsdazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/247 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/325 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/398 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/428 Gemäß § 6 Abs. 2 der Anordnung der Landesregierung über die Errichtung der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung vom 26. Februar 1991 besteht das bei der Landeszentrale zu bildende Kuratorium aus zehn vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Abgeordneten. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, der SPD, der AfD und Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/247, 7/325, 7/398 und 7/428 vor. Ich frage: Wird die Aussprache dazu gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann der Hinweis: Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Gut, dann kommen wir jetzt zu einer geheimen Wahl und ich erläutere den Stimmzettel. Achtung, das ist jetzt nur ein Stimmzettel, es ist eine Verhältniswahl. Die Wahl wird, weil es sich um eine Verhältniswahl handelt, in einem Wahlgang mit einem Stimmzettel durchgeführt. Jede bzw. jeder Abgeordnete hat also eine Stimme. Sie bzw. er kann deshalb nur für einen Wahlvorschlag stimmen, nicht für mehrere. Stimmzettel mit mehr als einem oder nicht eindeutigem Votum müssen als ungültig gewertet werden. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn und ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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