thueringer-landtag.de ↗

Madeleine Henfling

GRÜNE 05.03.2020 Sitzungen 7/9

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns mal wieder mit einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wie immer sind wir mit der grundsätzlichen Problematik von Staatsverträgen konfrontiert. Sie sind immer eine Minimallösung. Sie bedürfen der Einstimmigkeit und sind nur im Paket mit mehreren Lösungen zu bekommen. Da sind immer gute Sachen dabei, aber auch schwierige Sachen. Die Länderparlamente können nur zustimmen oder ablehnen, dazwischen gibt es leider nicht viel. Auch der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet alle angesprochenen Problemlagen, zum einen setzt er das Urteil – das hat der Minister schon gesagt – des Bundesverfassungsgerichts zu den Zweitwohnungen um, und das ist gut, zum anderen soll mit diesem Staatsvertrag der Meldedatenabgleich institutionalisiert werden. Diese Verknüpfung ist durchaus schwierig und ist so ein bisschen die bittere Pille in der Paketlösung, über die wir heute abstimmen sollen. Wann immer die Rundfunkanstalten der Meinung sind, ihr Datensatz der Beitragszahler/-innen ist veraltet und könnte überholt werden, können sie den Meldedatenabgleich beantragen. Es ist uns als Land Thüringen zu verdanken, dass wir überhaupt ein Aufsichtsgremium hineinverhandeln konnten. Da standen wir ziemlich allein da. Dass es diese Kontrollinstanz gibt, hat Rot-Rot-Grün in Thüringen in diesen Staatsvertrag hineinverhandelt. Wir haben die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten für die Kontrolle des Meldedatenabgleichs vorgesehen. Wenn die Rundfunkanstalten einen veralteten Datenbestand anmelden, prüft diese Kommission den Antrag und erst dann, wenn die Kommission zustimmt, kann der Abgleich erfolgen. Der Meldedatenabgleich ist seit jeher heftig umstritten und wir haben ihn als Grüne immer kritisch gesehen und abgelehnt. Er war dann als einmalige Lösung zugelassen. Mit einer sich anbahnenden Verstetigung hat man da durchaus eine Schwierigkeit. Der Vorschlag ist aber nicht einfach aus der Luft gegriffen. Im Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben sich die Anstalten verpflichtet, auf ihr Recht des Ankaufs von Daten durch Private und Dritte bis zum 31.12.2020 zu verzichten. Diese Frist läuft also aus und es braucht eine neue Lösung. Wenn wir also im jetzigen Rundfunkänderungsstaatsvertrag diese Lösung nicht anstreben, dann tritt die alte Regelung in Kraft und die Anstalten sind wieder befugt, Daten durch Private oder Dritte ankaufen zu lassen. Das Interesse der Rundfunkanstalten kann im Kern nachvollzogen werden. Das gewählte Mittel ist allerdings aus meiner Sicht nicht besonders brauchbar und – ich würde auch sagen – durchaus unverhältnismäßig. Es werden hier viel mehr Daten übermittelt, als für den Beitragsabgleich notwendig sind. Die Arbeitsgemeinschaft der Datenschutzbeauftragten der Länder hat sich zu diesem Sachverhalt bereits kritisch geäußert und da heißt es im Beschluss der Datenschutzkonferenz: „Bei einem vollständigen Meldedatenabgleich werden in großem Umfang personenbezogene Daten von Betroffenen, die überhaupt nicht beitragspflichtig sind, weil sie entweder in einer Wohnung leben, für die bereits durch andere Personen Beiträge gezahlt werden, oder weil sie von der Beitragspflicht befreit sind, an die Rundfunkanstalten übermittelt und von diesen verarbeitet. Zudem werden auch Daten von all denjenigen Einwohnerinnen und Einwohnern erhoben und verarbeitet, die sich bereits bei der Landesrundfunkanstalt angemeldet haben und regelmäßig ihre Beiträge zahlen. Dabei betrifft der geplante Meldedatenabgleich mehr personenbezogene Daten, als die Beitragszahlerinnen und -zahler bei der Anmeldung mitteilen müssen“. Den Datenschutzbeauftragten wurde entgegengehalten, dass die bisherigen Meldedatenabgleiche verfassungsrechtlich Bestand hatten. So hat die Rechtsprechung bestätigt, dass die Sicherung der Aktualität des Datenbestands ein legitimer Zweck für die Durchführung eines Meldedatenabgleichs ist. Der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss jedoch auf eine andere rechtliche Situation antworten: Mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung greifen via europäischer Verordnung weitreichende Datenschutzbestimmungen. Diese muss der deutsche Gesetzgeber berücksichtigen. Es scheint, dass dies hier nicht ausreichend gegeben ist. Zu diesem Schluss kommen auch die Datenschutzbeauftragten und diesen Bedenken müssen wir auch als Landesparlament nachgehen. Einer Ablehnung steht die Umsetzung des Verfassungsurteils zur Beitragsbefreiung von Nebenwohnungen entgegen. Das ist hier wieder die Krux mit den Paketlösungen: Also, da ist eine gute Sache drin, die für die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, und auf der anderen Seite müssen wir die andere Schwierigkeit lösen. Unsere parlamentarischen Optionen sind dabei aber begrenzt: Wir können nicht nachverhandeln oder Teile des Staatsvertrags abändern. Wir können nur zustimmen oder ablehnen. Das sollten wir aber mit guten Argumenten tun. Wir müssen also sehr weise abwägen, ob die Einschnitte dem Gemeinwohlgewinn angemessen sind, und das sollten wir gemeinsam tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir würden diesen Staatsvertrag auch gerne noch mal an den Ausschuss überweisen, um genau über diese Problematik noch mal zu diskutieren, um dann zu einer guten und fundierten Entscheidung hier im Plenum zu kommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Alle Reden von Madeleine Henfling Protokoll ↗