Robert-Martin Montag
Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Manchmal fangen die blöden Sprüche schon vor der Rede an, Herr Dittes. Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Frau Präsidentin, durch den Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden mehrere Punkte im Rundfunkstaatsvertrag geändert. Notwendig wurde dies, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 – wie auch schon durch die Vorredner erwähnt – entschieden hatte, dass der Beitragsservice unter anderem für Nebenwohnungen keinen Rundfunkbeitrag mehr erheben darf. Nach alter Rechtslage hätten also die Besitzerinnen und Besitzer sowie Nutzer von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag letztlich doppelt gezahlt. Es nimmt nicht wunder, dass wir Freien Demokraten die vorliegende Novellierung und die damit verbundene Ausweitung der Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch für Besitzer und Nutzer von Nebenwohnungen begrüßen.
(Beifall FDP)
Wie viel Geld der Beitragsservice nun Jahr für Jahr weniger einnimmt, ist in Ermangelung valider Zahlen allerdings bisher unklar. Es bleibt zu hoffen, dass die entstehenden Mindereinnahmen nicht quasi durch die Hintertür aufgefangen werden, etwa durch eine Lockerung der Werberegelung wie im derzeit diskutierten Medienstaatsvertrag. Als Freie Demokraten wenden wir uns gegen ein Aufweichen der Werberegelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; wir hatten das auch schon in der Debatte im entsprechenden Ausschuss so postuliert. Wenn auf der einen Seite Verluste und Mindereinnahmen drohen, braucht es natürlich auf der anderen Seite Einsparungen auf der Ausgabenseite. Insofern braucht es hier eine Neudefinition auch des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, verbunden mit einer Verschlankung des Angebots, denn es ist schwerlich vermittelbar, dass die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler Doppelstrukturen finanzieren, wie sie eben bei 60 eigenständigen Hörfunkprogrammen unvermeidbar und bei sich ähnelnden Sendungen im Fernsehen offenkundig sind.
(Beifall FDP)
Deshalb wollen wir eine grundlegende Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorantreiben, die sich in der Struktur und im Angebot an den Bedürfnissen und vor allen Dingen an den Informationsbedürfnissen der Menschen orientiert, die ihn letztlich auch bezahlen. Eine Refokussierung auf die Themen „Bildung“, „Kultur“ und „Information“ – dazu gehört auch, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Möglichkeit gelassen werden muss, eigen- und auftragsproduzierte Inhalte länger in den Mediatheken vorhalten zu können, sofern natürlich die Rechte vorhanden und entsprechend angemessen vergütet worden sind. Über eine Präzisierung des Grundversorgungsauftrags mit Fokus auf Public Value und eine klare Aufgabenbeschreibung möchten wir erreichen, dass der Rundfunkbeitrag nicht nur stabil bleibt, sondern in Zukunft sinken kann, bei gleichbleibender Qualität des Informationsangebots. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
