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129. Sitzung (WP20)

07.10.2026 · 168 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (21)SPD (17)GRÜNE (16)CDU (14)SSW (14)

Peter Lehnert

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 46. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt ist von der SPD-Fraktion die Kollegin Birgit Herdejürgen und von der Landesregierung Ministerin Magdalena Finke. Wir wünschen beiden gute Besserung. (Beifall) Unsere Landtagspräsidentin Kristina Herbst hat gemäß § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt, dass sie an der Teilnahme der heutigen Sitzung verhindert ist. Das erklärt auch, warum ich hier vorne sitze. Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat im Wege der Dringlichkeit folgenden Antrag vorgelegt: Pflege-Sparpaket nachbessern – Soziale Pflegeversicherung mit echter Strukturreform zukunftsfest gestalten Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4925 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse deswegen über den Dringlichkeitsantrag abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejahen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht und die Dringlichkeit bejaht. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Punkt 38 A in die Tagesordnung einzureihen. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, den Punkt gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 19 und 28 aufzurufen. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 3, 5, 6, 8 bis 11, 17, 39 bis 45, 47, 49, 51, 52 und 55 bis 57 ist eine Aussprache nicht eingeplant. (Vizepräsident Peter Lehnert) Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 21, 30, 33, 34, 38, 50, 53 und 54. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 19, 28 und 38 A – Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen unterstützen, Vereinbarkeit von Beruf und Pflege stärken und PflegeSparpaket nachbessern – sowie die Tagesordnungspunkte 22 und 37 – Einführung eines Spritpreisdeckels und Dauerhafte Entlastung für die Mitte der Gesellschaft. Ein Antrag zu einer Fragestunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 46. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und am Freitag ohne Mittagspause voraussichtlich bis 13:30 Uhr tagen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich ganz herzlich im Namen des ganzen Hauses den Abgeordneten Marion Schiefer und Heiner Rickers zum Geburtstag gratulieren und beiden alles Gute für das neue Lebensjahr wünschen! (Beifall) Besonders begrüßen darf ich heute seine Exzellenz, den Erzbischof von Hamburg, Herrn Dr. Stefan Heße. (Beifall) Lieber Herr Erzbischof, es ist uns eine große Freude und Ehre, dass Sie nicht nur die Morgenandacht mit uns gefeiert haben, sondern uns nun auch zu Beginn der Plenartagung begleiten. – Ein herzliches Willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Dann haben wir noch eine Besuchergruppe. Wir dürfen herzlich die Sanitätsstaffel Oldenburg/Holstein begrüßen. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Mir ist gerade noch eine zusätzliche Krankmeldung auf den Tisch „geflattert“. Der Kollege Werner Kalinka von der CDU-Fraktion ist ebenfalls erkrankt. Auch ihm wünschen wir gute Besserung. (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde Wieder keine Exzellenzuniversität – SchleswigHolstein braucht einen Neustart in der Hochschulpolitik Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4933 Ich erteile zunächst für die antragstellende FDPFraktion dem Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Lieber Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine kurze Vorbemerkung. Nach gestern bin ich froh und dankbar, dass ich hier in einem deutschen Parlament sprechen darf, in dem man sich bei dem Präsidenten und den Präsidentinnen hinter einem keine Sorge machen muss, dass sie die Überparteilichkeit wahren; sie stehen fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Ich hätte nicht gedacht, dass ich das einmal sagen muss. (Anhaltender lebhafter Beifall) Ich hoffe, ich irre mich, aber ich denke gerade mit Blick auf den einen gewählten Vizepräsidenten: Das ist ein Tag, an den wir im Zweifel noch lange denken werden. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Arbeiten wir daran, dass es bei uns nicht so kommt, meine Damen und Herren. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat sich nun schon zum vierten Mal als Exzellenzuniversität beworben. Leider ist sie es zum vierten Mal nicht geworden. Das ist für die mit Abstand größte Hochschule unseres Bundeslandes, die als einzige Volluniversität Schleswig-Holsteins auch das Flaggschiff des Wissenschaftsstandortes ist, sehr bitter, und deshalb ist es auch eine sehr bittere Nachricht für den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein insgesamt. Wir, die FDP-Fraktion, haben die Bewerbung der Kieler Uni immer aus voller Überzeugung unterstützt. Daran gab es Kritik, aber ich fand diesen Weg richtig. Die Kieler Uni muss aus unserer Sicht den Anspruch haben, in der ersten Liga der deutschen Hochschulen mitzumischen. Aktuell werden wieder die Nobelpreise verliehen. Die Kieler Uni hat in der Vergangenheit immerhin sieben Nobelpreisträger hervorgebracht. An diese (Christopher Vogt) wissenschaftlichen Erfolge der CAU wollen zumindest wir künftig wieder anknüpfen. (Beifall FDP) Bei mir persönlich wird es wohl nichts mehr werden, aber wer weiß das schon. Meine Damen und Herren, die Chance, nun endlich Exzellenzuniversität zu werden, war dieses Mal besonders groß, weil gleich fünf Hochschulen als neue Exzellenzuniversitäten ausgewählt wurden. Dass es nicht geklappt hat, bedeutet für den Wissenschaftsstandort Kiel und Schleswig-Holstein nicht nur erneut einen ausbleibenden Imagegewinn, der sehr geholfen hätte gerade beim Wettbewerb um die besten Köpfe, sondern auch den Verlust von rund 100 Millionen Euro, die an zusätzlichen Zuschüssen ins Land und an die Uni geflossen wären. Monetär ist das Ganze für das Land quasi eine Art halbes Northvolt, wenn man das einmal umrechnen will. Es ist also ein erheblicher Verlust an Geld, das die Uni bekommen und auch dringend gebraucht hätte, um sich weiterzuentwickeln. (Beifall FDP und SPD) Wenn man ehrlich ist, kam die schlechte Nachricht für viele, die der CAU die Daumen gedrückt haben, aber nicht wirklich überraschend. Dieses erneute Scheitern ist kein Zufall. Es ist die logische Folge einer völlig ambitionslosen Wissenschaftspolitik dieser schwarz-grünen Landesregierung. Es ist die direkte Folge von erheblichen Kürzungen, von stockenden oder sogar trotz der Sonderschulden des Bundes für die Infrastruktur gestrichenen Bauprojekten, die für die Uni elementar wichtig sind, (Beifall FDP und SPD) und von einer insgesamt schwierigen Lage, in die die Landesregierung die größte Uni des Landes zuletzt gebracht hat. Wir haben mehrfach sehr deutlich davor gewarnt, mitten im Bewerbungsverfahren zur Exzellenzuniversität die ohnehin schon chronische Unterfinanzierung der CAU weiter zu verschlechtern. Demgegenüber hatten CDU und Grüne kürzlich beschlossen, der Kieler Uni bis zum Jahr 2029 rund 18,5 Millionen Euro des Grundbudgets zu streichen, und dies bei stark steigenden Kosten zum Beispiel für Energie, Miete und andere Aufgaben. Seit Monaten gilt deshalb an der Kieler Uni eine Wiederbesetzungssperre beim Personal. Meine Damen und Herren, das ist nichts anderes als ein völlig planloser Personalabbau. (Beifall FDP und SPD) Es wird ja nicht Personal dort eingespart, wo man es vielleicht noch irgendwie verkraften könnte, sondern dort, wo gerade zufällig jemand in Rente geht oder den Job wechselt. Wer soll da ernsthaft glauben, dass dieser Zustand, in den die Landesregierung die Uni gebracht hat, die Jury in irgendeiner Weise überzeugen könnte? Denn bereits beim letzten Auswahlverfahren gab es – neben viel Lob für die Kieler Bewerbung – bereits auch erhebliche Kritik an der mangelnden Leistungsfähigkeit der Kieler Uni und an der unzureichenden Finanzierung, wie der damalige Präsident im Ausschuss erklärte. Die chronische Unterfinanzierung durch das Land Schleswig-Holstein ist natürlich nicht neu, aber sie wurde von Schwarz-Grün zuletzt noch einmal deutlich verschärft, (Beifall FDP, SPD und SSW) und dies ausgerechnet in einer für die Uni ganz entscheidenden Phase. Da das ja gleich kommen wird: Mir sind die finanziellen Schwierigkeiten des Landes sehr wohl bewusst. Aber es fehlt einfach das notwendige Signal, dass die Hochschulen als Kernaufgabe des Landes auch ein ganz wichtiger Schwerpunkt dieser Landesregierung sind. Das sind sie in dieser Wahlperiode leider nicht, und das Ergebnis dieser Politik sehen wir jetzt. Sie haben innerhalb des Hochschulsystems, das insgesamt chronisch unterfinanziert ist, ausgerechnet zulasten der CAU, die nun besonders im Fokus steht und für den Hochschulstandort besonders wichtig ist, massiv umgeschichtet. Die Kieler Nachrichten haben es deshalb aus meiner Sicht sehr treffend zusammengefasst: „Spitzenforschung gibt es nicht zum Spartarif.“ Das ist genau der Punkt, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW) In einer Anhörung zum Hochschulgesetz vergangene Woche im Bildungsausschuss fanden auch die Präsidentinnen und Präsidenten der wichtigsten Hochschulen des Landes sehr deutliche Worte für die Wissenschaftspolitik der Landesregierung. Da wurde unter anderem geäußert, man könne mit den süddeutschen Hochschulen finanziell überhaupt nicht mehr mithalten, und Süddeutschland, so wurde betont, beginne bei den Hochschulen bereits in Hamburg. Bereits in Hamburg! (Beifall FDP und SPD) (Christopher Vogt) Ein Beispiel dazu: Die Universität Freiburg wurde gerade als neue Exzellenzuniversität ausgewählt. Herzlichen Glückwunsch nach Freiburg! Man kann die dortige Universität von der Struktur her eigentlich ganz gut mit der CAU vergleichen. Obwohl die Freiburger Uni weniger Studierende als die CAU hat, liegt ihr Jahresetat mittlerweile über 100 Millionen Euro höher. Über 100 Millionen Euro pro Jahr liegt der Etat höher! Meine Damen und Herren, ich will es noch einmal betonen: Meine Fraktion dankt allen Beteiligten an der CAU für ihr Engagement bei diesem umfangreichen Bewerbungsprozess. Da ist wirklich sehr viel gute Arbeit geleistet worden. Dafür gebühren den Beteiligten unser Dank und unsere Anerkennung. Diese Arbeit wird auch nicht komplett umsonst gewesen sein; denn so etwas kann natürlich auch bei der weiteren Profilbildung und der zukünftigen strategischen Ausrichtung hilfreich sein. Aber das ist natürlich auch nur ein sehr schwacher Trost. Deshalb fand ich auch die Reaktion der Landesregierung absolut unangemessen. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Ministerin Stenke sprach doch tatsächlich von einem „großen Erfolg“, dass es die CAU bei dem Auswahlverfahren überhaupt in die Endrunde geschafft habe. Meine Damen und Herren, das kann nicht ernsthaft der Anspruch einer Schleswig-Holsteinischen Landesregierung in der Hochschulpolitik sein. (Beifall FDP und SPD) Wer dieses erneute Scheitern auch noch als großen Erfolg verkaufen will, macht sich und vor allem unseren Wissenschaftsstandort wirklich lächerlich. Man muss ja mittlerweile fast sagen: Immerhin hat sich die Ministerin zu Wort gemeldet. Von den Koalitionsfraktionen habe ich bis heute kein Wort zu diesem erneuten Scheitern gehört. Andere Regierungsvertreter haben an dem Tag an einer Hotelbar „Westerland“ gesungen. Das ist schön und gut, und ich gönne es allen. Aber ich muss sagen, meine Damen und Herren, nur Singen und Klatschen reichen nicht aus; man muss ab und zu auch mal wieder regieren und sich den Problemen in diesem Land widmen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wenn man finanziell nicht mit anderen Regionen mithalten kann oder will, sollte man zumindest auf anderen Wegen dafür sorgen, dass die Hochschulen möglichst gute Rahmenbedingungen haben. Ein ganz entscheidender Hebel ist deshalb das Hochschulgesetz, also der rechtliche Rahmen, den das Land den Hochschulen gibt und in dem sie sich bewegen können. Das Wissenschaftsministerium hat erneut rund viereinhalb Jahre gebraucht, um nun, zum Ende der Wahlperiode, eine HSG-Novelle vorzulegen. Die schon angesprochene Anhörung dazu im Bildungsausschuss war wirklich bemerkenswert. Ich muss sagen: bemerkenswert trostlos. Denn die Hochschulen wünschen sich bereits seit vielen Jahren mehr Autonomie und weniger Detailsteuerung durch das Ministerium, so wie es übrigens in der Hochschulpolitik aller erfolgreichen Bundesländer der Fall ist. In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist das längst der Fall. Es wurde dort überparteilich geregelt. Aber auch das verweigert diese Landesregierung unseren Hochschulen, obwohl es kein Geld kosten würde. Ganz im Gegenteil, man könnte damit sogar Geld sparen, und es würde die Hochschulen und somit das Land erheblich stärken, wie alle Studien zu diesem Thema zeigen. Die Hochschulen sprachen im Ausschuss unter anderem von einer Verschlimmbesserung durch das Gesetz. Sie fragten allen Ernstes, was eigentlich das Ziel des über 100 Seiten starken Gesetzentwurfs sei, und sie machten deutlich, dass sie keine Angst davor hätten, selbst mehr Verantwortung zu übernehmen. Meine Damen und Herren, wann gibt es das heutzutage noch, dass die Leute sagen: Gebt uns mehr Verantwortung! Wir können damit umgehen. – Die Hochschulen machen das. Gerade bei dem schwierigen Thema Bauen wäre dies ein Segen für die Hochschulen. Ich erinnere nur an das komplette Volldesaster bei der Sanierung der Fakultätenblöcke in der Leibnizstraße. Das hat mittlerweile sogar bundesweit Beachtung gefunden. Es wäre also ein Segen für die Hochschulen, wenn sie selbst Bauprojekte realisieren dürften. Unser Gesetzentwurf beschäftigt sich nicht nur mit der aus unserer Sicht notwendigen Bekämpfung des Antisemitismus – wofür die Hochschulen übrigens deutlich mehr Handhabe brauchen, wie sie deutlich gemacht haben – und mit dem wichtigen Thema Zivilklausel, sondern er würde den Hochschulen deutlich mehr Autonomie und somit Freiraum zur Entwicklung geben. Wir fordern Sie deshalb noch einmal auf, meine Damen und Herren: Überarbeiten Sie schnellstmöglich den Regierungsentwurf entsprechend oder ziehen Sie ihn am besten einfach zurück! Prügeln Sie (Christopher Vogt) ihn nicht bis zum Ende der Wahlperiode durch! Denn es ist kein Aufbruchssignal. Es ist nicht das, was unsere Hochschulen jetzt brauchen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es fehlt der Wissenschaft schlichtweg an einer starken Lobby innerhalb der schwarz-grünen Koalition. Dies überrascht auch deshalb, weil die Abgeordneten Günther und Petersdotter selbst einmal Hochschulpolitiker waren – und keine ganz untalentierten, wie ich finde. Sinnbildlich für schlechte Politik stehen deshalb für mich auch die 7 Millionen Euro, die Sie den Studierenden nun als neu eingeführte Verwaltungsgebühren abknöpfen. Der Staat wird teuer, aber die Leistung des Staates wird gleichzeitig schlechter. Zumindest an der CAU gibt es einen erheblichen Qualitätsverlust durch den Personalabbau. Die Regierung behauptet, sie brauche dringend mehr Geld, gibt aber die gleiche Summe an anderer Stelle völlig ziellos aus – so, wie sie es gerade beim Azubiwerk macht, wo sie völlig planlos unterwegs ist. (Beifall FDP und Martin Habersaat [SPD]) Meine Damen und Herren, abschließend will ich sagen: Es fehlt an einer Strategie, an Mut, an ernsthaftem Interesse an unseren Hochschulen. Es braucht deshalb dringend einen Neustart in der Hochschulpolitik. Ich fürchte, mit Schwarz-Grün wird das nichts mehr. Die nächste Landesregierung wird sich intensiv um die Kernaufgabe Wissenschaft, um die Stärkung unserer Hochschulen kümmern müssen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Scheitern bedeutet, überhaupt erst einmal den Mut gehabt zu haben, etwas zu wagen.“ Lieber Kollege Vogt, dieser Satz stammt von Ihnen, aus Ihrer Rede im Landtag am 18. Juni 2015. Ich finde, der Christopher Vogt von 2015 hatte doch recht. Ich finde, dieser Gedanke sollte auch unsere heutige Debatte prägen. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Die FDP wirbt seit Jahren dafür, Neues auszuprobieren, Risiken einzugehen und daraus zu lernen. Zu Recht! Innovation braucht Menschen, die etwas wagen, und sie braucht ein Umfeld, das ihnen zutraut, nach einem Rückschlag wieder erfolgreich zu sein. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wer Mut zum Risiko fordert, muss diesen Mut auch dann anerkennen, wenn der erhoffte Erfolg ausbleibt. (Christopher Vogt [FDP]: Sie haben ja keinen Mut!) Genau diesen Mut hat die CAU bewiesen. Sie hat sich einem anspruchsvollen Wettbewerb gestellt und sich ein großes Ziel gesetzt. Dafür verdienen alle, die diese Bewerbung getragen haben, unseren Respekt und unseren Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass es mit dem Titel Exzellenzuniversität nicht geklappt hat, ist natürlich eine Enttäuschung – für die Universität, für die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und auch für uns als Land. Die Gründe müssen sorgfältig ausgewertet werden. Aus der Begutachtung des Wissenschaftsrates können neue Ideen, bessere Strategien und ein erfolgreicher nächster Anlauf entstehen. Dafür braucht es anhaltende politische Unterstützung (Martin Habersaat [SPD]: Ja!) und natürlich Zutrauen in die Fähigkeiten der CAU. Wer aber aus einer gescheiterten Bewerbung sofort ein pauschales Urteil über die gesamte Hochschulpolitik – wir haben es soeben gehört – ableitet, wird diesem Anspruch kaum gerecht. Herr Vogt, Ihr eigener Satz von damals ist ein guter Maßstab, auch für heute. Schleswig-Holstein kann Spitzenforschung. Die CAU beweist es jeden Tag mit Forschung an besseren Therapien für chronisch kranke Menschen, mit Antworten auf die Zukunft unserer Meere und mit anderen Ideen, die weit über die Grenzen des Landes hinaus wirken. Diese Stärken geben uns allen Grund, die nächsten Schritte mit Zuversicht anzugehen. Wir wollen der CAU weiter konkrete Rückendeckung geben mit verlässlicher Finanzierung, erheblichen Investitionen und Unterstützung für ihre Spitzenforschung. Die beiden Exzellenzcluster PMI und ROOTS werden von 2026 bis (Martin Balasus) 2032 weiter gefördert. Sie haben sich im wissenschaftlichen Wettbewerb gegen starke Konkurrenz behauptet. Das Land trägt für die beiden Cluster den Finanzierungsanteil von 25 Prozent und unterstützt damit unmittelbar international anerkannte Forschung. Wissenschaftliche Exzellenz ist also in Schleswig-Holstein längst Wirklichkeit, und das Land trägt dazu bei, dass sich diese weiterentwickeln kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Unterstützung des Landes beginnt mit verlässlichen Zusagen. Schon für die Bewerbung war klar: Im Erfolgsfall übernimmt das Land Schleswig-Holstein seinen Landesanteil. Das ist bei vielen anderen Ländern nicht der Fall. Die notwendige Kofinanzierung war abgesichert, auch den Bewerbungsprozess selbst hat das Land finanziell abgesichert und unterstützt. Die CAU konnte sich darauf verlassen, dass wir hinter ihrem Vorhaben stehen. Wer sich einem solchen Wettbewerb stellt, braucht genau diese Rückendeckung, die das Land der CAU gegeben hat. Auch die längerfristige Entwicklung zeigt, welchen Stellenwert die CAU für uns hat. Von 2019 bis 2025 ist ihr Globalbudget einschließlich Medizin um mehr als 23 Prozent gestiegen. Das sind erhebliche zusätzliche Mittel, bereitgestellt in Jahren, die weiß Gott nicht einfach waren, geprägt von Pandemie, aber auch von dem russischen Angriffskrieg und den Auswirkungen darauf auf den Landeshaushalt. Der Landeshaushalt, das wissen wir selber, ist in keiner leichten Situation. Wir haben unter schwierigen Bedingungen die Finanzierung der CAU deutlich gestärkt. Das ist eine politische Leistung, zu der wir selbstbewusst stehen. Wir geben unseren Hochschulen weiter Planungssicherheit. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2026 bis 2029 schaffen einen verlässlichen Rahmen. Tarif- und Besoldungssteigerungen werden zusätzlich ausgeglichen. Für eine Hochschule bedeutet das ganz konkret: Steigende Gehälter müssen nicht von einem unveränderten Budget aufgefangen werden. Das ermöglicht natürlich verlässliche Personalplanung und sichert die wissenschaftliche Arbeit für die Zukunft. Wer die Finanzierung der CAU bewerten will, muss auch das Gesamtbild betrachten, das Globalbudget aus Landesmitteln, die Gelder aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre“ – die werden übrigens hälftig vom Bund und vom Land getragen – und natürlich auch die zusätzlichen Mittel für Tarif- und Besoldungssteigerungen durch das Land. Nach der vorliegenden Haushaltsplanung stehen der CAU damit für 2027 insgesamt überhaupt nicht weniger Mittel zur Verfügung als vorher. Von Kürzungen kann also nicht die Rede sein. Natürlich bleibt der Kostendruck durch die allgemeine Inflation eine Herausforderung. Natürlich können finanzstarke Länder wie vielleicht Bayern oder Baden-Württemberg ihre Hochschulen auf einem anderen Niveau finanzieren als wir. Das sind ja wirklich finanzstarke Länder. Aber man muss doch einmal ganz ehrlich sein: Das trifft auf alle Politikfelder zu, nicht nur auf die Hochschulpolitik. Besonders sichtbar wird das Engagement des Landes beim Campus. Mehr als 1,1 Milliarden Euro wurden in den vergangenen fünf Jahren für Bauprojekte an der CAU investiert beziehungsweise zugesagt. Dahinter stehen Gebäude, in denen Forschung und Lehre für die kommenden Jahrzehnte stattfinden können. Gute Gebäude sorgen auch für bessere Arbeitsbedingungen. Der Sanierungsbedarf ist natürlich bei Weitem nicht vollständig abgearbeitet. Jeder, der sich das einmal vor Ort angeguckt hat, weiß das auch. Aber wir haben Investitionen in einer Größenordnung auf den Weg gebracht, die den Campus nachhaltig verbessern wird. Wer mehr moderne Forschungsbedingungen fordert, sollte auch anerkennen, was bereits geleistet wird. Lieber Kollege Vogt, Sie schreiben zur ausgebliebenen Auszeichnung, die Schuld dafür liege bei der Landesregierung. Elf Universitäten und Verbünde konkurrieren um fünf neue Förderplätze. Das war die Situation in der letzten Woche. Internationale Fachleute bewerten wissenschaftliche Leistungen, institutionelle Strategien und Entwicklungspotenziale. Tja, ausgesprochen herausfordernde Gesamtlage. Und wie ist es mit der FDP? Sie kennen anschließend sofort unmittelbar die eine Ursache, nämlich die Landesregierung sei schuld. Ich finde, für eine wissenschaftspolitische Debatte ist mir das entschieden zu wenig Wissenschaft und zu viel vorgefertigtes Urteil. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Entscheidung fiel in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren. Daraus lässt sich eine pauschale und monokausale Schuldzuweisung überhaupt nicht ableiten. Den Vorwurf des politischen Versagens weisen wir damit entschieden zurück. Wir übernehmen Verantwortung für gute Rahmenbedingungen. Wir investieren, finanzieren und unterstützen unsere Universitäten. Eine Garantie für die Entscheidung einer wissenschaftlichen Auswahlkommission kann allerdings keine Landesregierung in ganz Deutschland geben. (Martin Balasus) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Aufgabe ist jetzt, die nächsten Schritte gemeinsam mit der Universität zu gehen. Die Bewerbung hat die strategische Entwicklung der CAU vorangebracht. Ihre Ausrichtung auf den Ostseeraum knüpft an die besondere geografische Lage und an gewachsene internationale Partnerschaften an. In der Meeresforschung und der Medizin besitzt die CAU Kompetenzen, mit denen sie auch zukünftig international erfolgreich sein kann. Jetzt gilt es, die Rückmeldung aus dem Exzellenzverfahren sorgfältig auszuwerten und zu entscheiden, welche Vorhaben auch ohne die erhoffte Förderung umgesetzt werden können. Dem designierten Präsidenten Michal Kucera wünsche ich für die kommende Aufgabe einen guten Start. Er kann auf einer Universität aufbauen, die wissenschaftlich wirklich viel zu bieten hat, und auf eine Koalition zählen, die die Ambitionen der Universität unterstützen wird. Unser Ziel bleibt eine international erfolgreiche CAU, die ihre Stärken weiter ausbaut und beim nächsten Anlauf überzeugt. Dazu gehört, aus diesem Rückschlag zu lernen und neue Schritte zu wagen. Die Menschen an unserer Universität sollen wissen: Wir trauen Ihnen das zu, und wir unterstützen sie dabei mit unseren Entscheidungen und unseren Investitionen. Wer Innovationen will, muss Mut unterstützen, auch nach einer Enttäuschung. Mit diesem Zutrauen gehen wir gemeinsam mit der CAU weiter. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Lasse Petersdotter Munstermann das Wort. Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mich hat es schon gefreut, dass wir heute über die Exzellenzbewerbung der Christian-Albrechts-Universität sprechen, weil wir das lange nicht mehr gemacht haben. Ich glaube, die letzte Debatte dürfte so 2019 gewesen sein. Da ging es noch allgemein um Exzellenzinitiativen, um die Cluster, vor allen Dingen in dem Fall, noch bevor die leider sehr verheerende Entscheidung getroffen wurde, den „Ozean der Zukunft“ nicht weiter fortzuführen. Bei den anderen gescheiterten Bewerbungen um die Exzellenzuniversität hatten wir die Diskussion nicht. Ich bin also froh, dass wir darüber diskutieren. Ich hätte mich aber noch mehr gefreut, wenn wir sie auf einer Grundlage diskutiert hätten, die etwas belastbarer ist; denn aktuell liegt uns die Begründung, weswegen die CAU als Exzellenzuniversität gescheitert ist, schlichtweg nicht vor. Das Einzige, was wir also diskutieren können, ist genau das, was der Kollege Vogt gemacht hat, nämlich das, was Sie generell gerade zur Hochschulpolitik empfinden und allgemein zur Exzellenzuniversität denken. Dazu zählt die HSG-Novelle und das, von dem Sie glauben, was sich daran noch verändern sollte, haushaltspolitische Entscheidungen und Ähnliches. Zu diesen Gefühlen kann ich sagen, (Christopher Vogt [FDP]: Das ist doch kein Gefühl!) ich hätte mir gewünscht, dass wir die Grundfinanzierung so weiterführen, wie wir damit seit der letzten Legislaturperiode begonnen haben, indem wir die Grundfinanzierung beständig um 5 Millionen Euro erhöhen, oder dass wir sie womöglich noch darüber hinaus erhöht hätten, weil die Kosten gestiegen sind, dass wir noch mehr Investitionen umsetzen, dass wir Impulse über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen setzen, und zwar genau da, wo wir sie haben möchten, und dies mit finanziellen Mitteln unterlegen, und, dass wir gezielte Budgets für besondere Aufgaben an den Hochschulen schaffen. Ja, ich kenne die Situation, die immer wieder beschrieben wird, was die Fakultätenblöcke angeht, auch das, was der Kollege Vogt angesprochen hat. Die Fakultätenblöcke sind die großen Gebäude in der Leibnizstraße, die gerade wirklich desaströs aussehen. Ich habe darin noch meine Seminare gehabt, viele andere hier im Saal womöglich auch. Ich empfehle, wenn man die Leibnizstraße runtergeht, nicht bei den Fakultätenblöcken stehenzubleiben, sondern die Straße bis zum Ende runterzugehen, mal nach links zu gucken, auf das Juridicum beispielsweise, das entstanden ist und durch viele Millionen Euro vom Land gefördert und gut umgesetzt wurde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) An der CAU wird im großen Stil gebaut. Dann geht man die Olshausenstraße hoch, guckt auf die rechte Straßenseite, die Reihen an Neubauten, die dort entstanden sind. Was haben wir für Diskussionen beispielsweise um die Angerbauten gehabt. Auch hier wurde investiert und gebaut. In den letzten fünf Jahren wurden über 1 Milliarde Euro für Bauprojekte allein an der CAU in die Hand genommen. In (Lasse Petersdotter Munstermann) den Zeiten, in denen wir uns befinden, ist das eine ganze Menge Geld und eine Schwerpunktsetzung dieser Landesregierung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch der Grundhaushalt der CAU hat sich verbessert, nicht so, wie man sich das gewünscht hat. Erinnern wir uns daran: 2017 sind wir noch mit 30 Prozent weniger gestartet. Heute sind wir bei mehr als 218 Millionen Euro. 2022 lagen wir bei 207 Millionen Euro. Also, auch die Grundfinanzierung ist gestiegen, aber seit 2025, 2026 nicht mehr so, wie wir es eigentlich wollten, und nicht so, wie wir es ursprünglich geplant hatten. Wir hatten in der Plenardebatte im letzten Monat die Diskussion um PISA, bei der ein Ergebnis war: Kein Bundesland in Deutschland gibt je Wissenschaftler_in mehr Geld aus als Schleswig-Holstein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das liegt an unseren Medizinstandorten, weil wir dort einen Schwerpunkt setzen, weil wir an unseren Medizinstandorten am UKSH in SchleswigHolstein herausragende, exzellente Forschung, aber auch Lehre haben. Deswegen geben wir unheimlich viel Geld dafür aus. Es sind teure Studienplätze, und es ist richtig, dass wir das tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Schleswig-Holstein hat ein besseres Betreuungsverhältnis zwischen Professor_innen und Studierenden als Bayern und Baden-Württemberg. Diese Entscheidung wurde aufgrund der Hochschulautonomie von den Universitäten selber getroffen, gerade an der CAU. Der zur Verfügung stehende Grundhaushalt, der natürlich der wichtigste Teil einer Hochschulfinanzierung ist – das ist unbenommen –, ermöglicht, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Die CAU hat eben die Entscheidung getroffen, möglichst viele Professorinnen und Professoren einzustellen. Das ist insbesondere immer dann, wenn sich die Mittel mal anders gestalten, als man das geplant hat, eine Herausforderung. Es ist einfach eine enorm hohe Personalquote, für die man sich dort entschieden hat. Was wissen wir über die Bewerbung? Wir wissen, dass es elf Bewerbungen gab. Elf Universitäten und Universitätsverbünde konnten sich auf fünf Plätze bewerben. Das heißt, der Wettbewerb war ohnehin sehr angespannt. Den Zuschlag haben fünf Universitäten und Universitätsverbünde bekommen, und zwar die Uni Jena, die Uni Köln, die Universität Freiburg, der Universitätsverbund Bochum und Dortmund und der Universitätsverbund Darmstadt, Frankfurt und Mainz. Das sind alles keine kleinen Standorte oder untalentierte Hochschulen. Das sind alles herausragende Hochschulen. Es ist also keine Schande, gegen die in diesem Wettbewerb zu unterliegen. Sie sind sehr gut aufgestellt gewesen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Christian-Albrechts-Universität konnte aufgrund der bestehenden zwei Exzellenzcluster ins Rennen gehen, einmal in der Archäologie und einmal in der Entzündungsforschung. Mit einem sehr guten Konzept unterlegt, mit Connecting Horizons, hat man ein Stück weit auf die alte Bewerbung aufgebaut, in der es um Interfaces ging. Jetzt hat man die Entscheidung getroffen, stärker den Standort Ostseeraum in den Fokus zu setzen. Ich glaube, dass die Entscheidung richtig war. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Da die Begründung noch nicht vorliegt, gucke ich einmal in die Gründe für das Scheitern von 2019. Dort gab es im Wesentlichen drei kommunizierte Gründe. Das eine war zu wenig Umsetzung in der Breite, also dass die Exzellenz der Universität nicht ausreichend in die Breite gewirkt hat, eine zu geringe Internationalisierung der CAU und, dass die Spitzenforschung selber stärker und breiter aufgestellt werden muss. Damals hat der Präsident der Universität noch unter lauten Widerworten des FDP-Fraktionsvorsitzenden Vogt ein eigenes Wissenschaftsministerium für die Unis gefordert. Ich glaube, das würden Sie heute auch so sehen. (Christopher Vogt [FDP]: Eine ordentliche Abteilung wäre schon schön!) Außerdem hat der Präsident der Uni damals gefordert, den Etat der Universitäten zu verdoppeln. Da weiß ich nicht, wie die FDP heute dazu stehen würde. Wahrscheinlich würde sie da sogar mitgehen. Heute ist das Scheitern, wenn man bedenkt, was einige Beteiligte gesagt haben, womöglich darin begründet, dass es eine nicht ausreichende Past Performance gegeben habe. So heißt es zumindest von Beteiligten. Eine Past Performance bedeutet eigentlich das Gleiche wie 2019. Das, was man sich vorgenommen hat, hat man in der Präsenz noch (Lasse Petersdotter Munstermann) nicht ausreichend umgesetzt. Es gibt also einen zu starken Fokus auf die Zukunft. Denn das Zukunftskonzept – so sagen es Beteiligte – sei gut angenommen worden, dieses Connecting Horizons sei für gut bewertet worden. Ich glaube, deswegen kann man darauf weiter aufbauen. Außerdem hatte man eben einen sehr harten Wettbewerb. Was steht jetzt an? Nach dieser Aktuellen Stunde warten wir auf die Begründung der 39-köpfigen Kommission, die die Entscheidung getroffen hat. Dann sollten wir daraus lernen. Natürlich spielen haushaltspolitische Entscheidungen eine Rolle. Ich erinnere daran, dass sie nicht nur in Schleswig-Holstein getroffen werden. Ich habe ja gesagt, woher die Universitäten kamen. Nehmen wir Jena. Thüringen hat weitreichende Haushaltskonsolidierungen auch an den Hochschulen vorgenommen. Nehmen wir die Uni Köln oder den Universitätsverbund Bochum und Dortmund, also Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen hat 120 Millionen Euro bei den Hochschulen gekürzt. Das ist ein Minus von 2,3 Prozent in der Grundfinanzierung. Nehmen wir den Universitätsverbund Darmstadt, Frankfurt, Mainz. Dort gab es Kürzungen in Höhe von 30 Millionen Euro. Die Grundfinanzierung sinkt dort jährlich um 1,3 Prozent. Wer sagt, der Grund für das Scheitern seien Haushaltsentscheidungen, Konsolidierung und ausfallende Wachstumspfade, der macht es sich zu einfach. Das, was wir jetzt machen sollten, ist, den Aufbruch zu nutzen. Der Aufbruch ist auch darin begründet, dass die CAU nach über zwei Jahren Vakanz endlich einen neuen Präsidenten haben wird. Diese Chance müssen wir gemeinsam nutzen und diesem neuen Präsidenten den Rücken stärken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ab November geht es da los. Wir werden außerdem unsere hervorragenden Cluster weiter stärken. Natürlich muss auch der Ozean der Zukunft in Zukunft wieder zu einem Exzellenzcluster werden. Die Meeresforschung in SchleswigHolstein ist etwas Besonderes. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir sollten gemeinsam das gute Konzept – ich bin allen, die daran mitgearbeitet haben, sehr dankbar – weiterentwickeln und darauf aufbauen, gerade die Ausrichtung Kiels und der CAU Kiel am Ostseeraum. Das ist eine spezielle Situation und eine gewachsene Tradition, auf die wir aufbauen können. Und ja, wir sollten auch die Hochschulautonomie weiter stärken und die Forschung an den erneuerbaren Energien als Standortvorteil erkennen. All das sind Gründe für die CAU, zuversichtlich in die Zukunft zu schauen. Uns haben sie dafür auf jeden Fall an der Seite, um in Zukunft Exzellenzuniversität zu werden, damit alle Studierenden weit über die Cluster hinaus davon profitieren können. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Vogt ist mit einer Bemerkung über die aktuelle Lage eingestiegen, und ich hoffe, Sie gestatten mir auch eine. Das, was gestern in Sachsen-Anhalt passiert ist, ist der eine Punkt, der Sorgen bereitet. Ein zweiter Punkt, der mir mindestens genauso viele Sorgen bereitet, ist, dass jetzt zum wiederholten Male herausgekommen ist, dass an der Spitze des Bundesnachrichtendienstes zweifelhafte Charaktere standen, und das in einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland, in dem ich das in diesem Ausmaß eigentlich nicht für möglich gehalten hätte. Herr Kollege Balasus, Mut zum Risiko finde ich total gut, aber wenn Sie jetzt Scheitern zum Konzept erklären, dann sage ich Ihnen voraus, dass wir in den nächsten Monaten noch viele Aktuelle Stunden hier erleben werden. (Beifall SPD, FDP und SSW) Sie müssen sich zum Ende der Legislaturperiode eigentlich auch selbst fragen: Welche konkreten Verbesserungen hat es denn an unseren Hochschulen gegeben? Was haben wir denn für unsere Hochschulen geschafft? Ich weiß, dass man im Plenum anders formuliert als in internen Kreisen, aber ich hoffe, intern diskutieren Sie das aufrichtig. Herr Kollege Petersdotter, eine Steigerung der Mittel um 30 Prozent deckt nicht einmal die Inflation, die von 2017 bis heute bei 31 Prozent lag. (Beifall SPD und FDP – Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 27 Prozent!) (Martin Habersaat) Die Aussage, Schleswig-Holstein gebe je Wissenschaftler so viel Geld aus wie kein anderes Land, konnte ich jedenfalls auf die Schnelle nicht belegen. Ich hoffe, Sie finden dafür die entsprechenden Quellen. (Zuruf Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich wünsche mir nur, dass Sie am Ende nicht darauf verfallen, der eigenen Propaganda zu glauben und zu finden, in Schleswig-Holstein sei alles in Butter. (Beifall SPD und FDP) Hand aufs Herz, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Haben Sie sich in den vergangenen zwei Jahren in Ihren Fraktionssitzungen häufiger mit strategischen Debatten um Wissenschaftspolitik oder mit der Frage, ob man Wölfe und Gänse abschießen darf, befasst? (Beifall SPD) Ich habe Ihnen vier Zitat mitgebracht und bitte Sie, sich Gedanken darüber zu machen, von dem diese stammen. Das erste Zitat lautet: Wir verstehen SchleswigHolstein nicht als ein Randgebiet in Europa. Im Gegenteil, unsere geopolitische Lage weist uns als ein mögliches Zentrum des Nordens aus. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Zweites Zitat: Wir betrachten die Ostsee als Labor als auch als Brücke, die Disziplinen, Institutionen und Gesellschaften miteinander verbindet. Drittes Zitat: Wir sind eine europäische Region mit besonderen Chancen der Verbindung zu Skandinavien und zu den östlichen Anrainern. Schließlich viertes Zitat: Die drängenden Herausforderungen unserer Zeit zeigen sich im Ostseeraum wie unter einem Brennglas. Diese Zitate, meine Damen und Herren, liegen 40 Jahre auseinander. Das erste und das dritte stammen von Björn Engholm, als er die erste Ostseestrategie für Schleswig-Holstein formuliert hat. (Vereinzelter Beifall SPD) Das zweite und das vierte stammen aus der aktuellen Bewerbung der CAU in der Exzellenzstrategie, die im Prinzip die Ostseestrategie von vor 40 Jahren auf wissenschaftlicher Ebene in die heutige Zeit übersetzt hat. Die Landesregierung heute vergisst das Thema nicht völlig. Das kann man nicht behaupten. 2022 wurde ein Handlungskonzept Ostseekooperation 2030 vorgelegt. Es wurde ergänzt um eine Kieler Erklärung mit großen Ansprüchen. Da ging es um erneuerbare Energien, um Wasserstoff, da ging es um Klimaschutz, um Verkehr, Digitalisierung, KI, Kultur, Jugendaustausch und schließlich um Wissenschaft. Die Landesregierung will, heißt es da, eine Zusammenarbeit im Ostseeraum intensivieren. Von gemeinsamen Studienprogrammen, sogar von einem Ostsee-ERASMUS-Programm, ist die Rede. Im aktuellen Ostseebericht gibt es sogar ein Kapitel zur Hochschulkooperation in der Wissensregion Ostsee. Da wird die Exzellenzbewerbung als Teil dieser Strategie beschrieben. Nun müssen wir feststellen, meine Damen und Herren: Ein Handlungskonzept und eine Beschreibung sind vorhanden, aber an dem Handeln und der konkreten Umsetzung fehlt es leider. Ostseepolitik und Hochschulpolitik passen nicht zusammen. Wer wie die Landesregierung die Hochschulen als Motor der Wissensregion Ostsee beschreibt, meine Damen und Herren, der darf dann nicht mit dem Treibstoff geizen. (Beifall SPD und FDP) Die CAU war nicht erfolgreich, auch bei dieser Bewerbung nicht. Das ist bitter für die CAU, bitter für Kiel und bitter für Schleswig-Holstein. Die Bewerbung verdient Respekt, sie ist unter schweren Bedingungen entstanden. Das trifft einerseits auf die personelle Situation an der CAU zu, das trifft aber auch auf die Rahmenbedingungen zu, die die Landesregierung in dieser Zeit gesetzt hat. Exzellenz fällt nicht vom Himmel, sondern sie braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Ich unterschreibe sofort, dass es wahrscheinlich niemals genug Mittel für Forschung und Wissenschaft gibt. Wenn wir jetzt wieder zwei Nobelpreise nach Deutschland geholt haben, dann kommt natürlich schon der Wunsch auf, dass das künftig häufiger der Fall sein möge. Diese Exzellenzinitiative war genau einer der Ansatzpunkte, das dauerhaft wieder häufiger zu ermöglichen, indem man Exzellenz stärkt. Bayern werden wir sicherlich nicht einholen, was die Finanzierung der Hochschulen angeht, aber bestimmte Grundvoraussetzungen könnte man schon schaffen. Die liegen momentan nicht vor. Die Finanzierung der Hochschulen in Schleswig-Holstein ist unterdurchschnittlich. Die Fünf-MillionenSchritte zum Einholen der anderen wurden von Ihnen nicht nur gestoppt, Sie haben sogar die Hochschulen gezwungen, freiwillig 1 Million Euro aus (Martin Habersaat) diesen Fünf-Millionen-Schritten zurückzuüberweisen. Die Wiederbesetzungssperre an der CAU kam genau in der entscheidenden Phase dieser Hochschulbewerbung. Die Diskussion über die Schließung ganzer Fachbereiche an der CAU kam genau in die heiße Phase dieser Exzellenzbewerbung. Zum Bau hat Kollege Vogt schon einiges gesagt. Ja, es wird gebaut, Herr Petersdotter, aber an vielen Stellen wird eben auch nicht gebaut. Es spricht doch Bände, dass Kollege Balasus nicht vom Bauen spricht, sondern sagt: Wir haben ganz viel investiert oder zugesagt. (Beifall SPD und FDP – Martin Balasus [CDU]: Genau!) Das ist ein ähnliches Vorgehen, wie wir es bei der Lehrkräftebildung beobachtet haben. Da beschwören Sie einerseits die große Bedeutung der Lehrkräftebildung für Schleswig-Holstein, und andererseits ändern Sie die Finanzierungsstrukturen der Hochschulen und bestrafen Hochschulen dafür, Lehrkräfte auszubilden. Wer Lehrkräfte ausbildet, bekommt weniger für diese Studierenden als für andere. Das haben Sie politisch so entschieden, Herr Balasus, weil Sie es richtig finden, weil die Regierung gesagt hat, Sie sollen – man weiß es nicht. Wer Spitzenleistungen will, muss Spitzenleistungen unterstützen. Ich bin gefragt worden, was Ulf Kämpfer denn meinte, als er gesagt hat, die Hochschulpolitik der Landesregierung sei ambitionslos und seltsam desinteressiert. Da rate ich jedem einmal einen Blick in den aktuellen Entwurf des Hochschulgesetzes. Dann weiß man genau, was gemeint ist. Der könnte die Überschrift „ambitionslos und desinteressiert“ haben. (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Da haben Sie zu hören bekommen, dass das sehr kleinteilig sei, zusätzliche Bürokratie schaffe, teilweise widersprüchliche Regelungen beinhalte. Mehrere Anzuhörende haben gesagt: Sie hätten sich vorher fragen sollen: „Warum wollen wir denn das Gesetz eigentlich novellieren?“, und dann an die Novelle gehen müssen. – Das haben Sie alles nicht getan. Das, nachdem der Wissenschaftsrat Ihnen Folgendes ins Stammbuch geschrieben hat: „Grundlegende Probleme sind die Strategiedefizite des Landes und der Hochschulen, die weiterhin unterdurchschnittliche Finanzierung des Hochschulsystems und zu komplexe Strukturen in der Hochschulsteuerung und im Hochschulbau.“ Haben Sie darauf reagiert? – Nein. Hat der Ministerpräsident sich mal zu Wort gemeldet mit einem Wurf für Schleswig-Holstein? – Nein. Freitag schicken Sie Ihre Abteilungsleiterin zur Verkündung der Ergebnisse – immerhin Abteilungsleiterin, Klammer auf, CDU, Klammer zu. (Martin Balasus [CDU]: Die Ministerin war krank! – Weitere Zurufe CDU) Heute redet mutmaßlich wieder nicht der Ministerpräsident. – Herr Kollege Balasus, Sie haben einen Ministerpräsidenten, eine Ministerin, einen Staatssekretär und dann die Abteilungsleiterin. Das heißt, drei Leute waren erkrankt oder konnten nicht. Das ist schon ein seltsamer Zufall, über den wir da sprechen. (Zuruf: Zwei Staatssekretäre!) – Sie haben sogar zwei Staatssekretäre, das stimmt. Was ich vermisse, sind die langen Linien. Die CAU hat gezeigt, dass diese langen Linien existieren. Björn Engholm hat vor 40 Jahren gezeigt, dass man diese kraftvoll verfolgen kann. Jetzt wäre es Zeit, diese Erkenntnisse wieder in konkretes Handeln zu übersetzen, meine Damen und Herren. Sie sind am Zug! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Christopher Vogt [FDP])

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Connecting Horizons“, unter diesem Motto, wollte sich die CAU Kiel als Zentrum für die Forschung im Ostseeraum für den Titel der Exzellenzuniversität bewerben. Es waren niederschmetternde Augenblicke für alle Beteiligten, als am 2. Oktober 2026 die CAU Kiel nicht als eine der fünf vom Wissenschaftsrat neu ernannten Exzellenzuniversitäten genannt wurde. Das innovative Konzept der CAU konnte auch diesmal nicht gegen die Past Performance und die internationale Sichtbarkeit der anderen Bewerber überzeugen; denn der Wissenschaftsrat gewichtet die Past Performance und die internationale Sichtbarkeit besonders hoch. (Jette Waldinger-Thiering) Viele Hoffnungen und Träume zerplatzten in diesen Minuten. Viele Millionen Fördermittel, also Drittmittel, sind der Universität am Freitag wieder durch die Lappen gegangen. So viele Menschen haben seit Jahren auf diesen Moment hingearbeitet. Allein die Bewerbung für das Exzellenzprofil ist eine enorm große Leistung, die angemessen gewürdigt werden muss. Deshalb möchte ich an dieser Stelle einen ganz großen Dank an die Menschen aussprechen, die mit größter Motivation, Enthusiasmus und Leistungsbereitschaft jahrelang an der Bewerbung gearbeitet haben, und dies in den letzten zwei Jahren ohne einen Präsidenten oder eine Präsidentin an der Spitze. Herzlichen Dank dafür! (Beifall SSW und SPD) Sie alle haben Großartiges geleistet, und ich hätte mir wirklich gewünscht, dass es diesmal klappen würde. Es muss jetzt dringend herausgearbeitet werden, was am Ende gefehlt hat und wie man es für die Zukunft besser machen kann. Die Bewerbung der CAU unter den aktuellen finanziellen und strukturellen Bedingungen war ein wahrer Kraftakt, aber es hätte sich gelohnt. 15 Millionen jährlich hätte die Exzellenzbenennung über sieben Jahre gesichert. Diese Drittmittelfinanzierung hätte die CAU erheblich gestärkt. Letztendlich war es die einzige Chance. Die CAU hat ihre gesamte wissenschaftliche Kompetenz eingesetzt, um eine Chance auf finanzielle Stärkung zu bekommen, die sie vom Land Schleswig-Holstein nicht bekommt. Wie soll die CAU mit Past Performance und in internationaler Sichtbarkeit glänzen, wenn keine Professoren und Lehrkräfte eingestellt werden können, wenn man keine Sichtbarkeit bieten kann und ganze Hochschulgebäude marode sind? Die CAU hat alles versucht, um sich selbst aus der Misere zu ziehen. Es hat leider nicht funktioniert. Jetzt ist das Land und somit die Landesregierung in der Verantwortung, unsere einzige Volluniversität in Schleswig-Holstein wieder auf Kurs zu bringen und konkurrenzfähig zu machen. Wir haben bereits im März dieses Jahres über die neuen Zielund Leistungsvereinbarungen zwischen den Hochschulen und der Landesregierung gesprochen. Das Ergebnis dieser Vereinbarungen waren die Wiederbesetzungssperren, denn für die CAU und für die EUF ist die aktuelle Finanzierung nicht auskömmlich. Das ist ein wirkliches Desaster. Ich möchte auch heute noch einmal auf diese Schieflage hinweisen. Auch wenn alle Hochschulen in der damaligen Anhörung zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen in ihren Stellungnahmen einheitlich Verständnis für die Notwendigkeit zu Einsparungen äußerten und Dankbarkeit für die Planungssicherheit ausdrückten, so haben alle Hochschulen darauf hingewiesen, dass ihre Rücklagen knapp werden beziehungsweise aufgebraucht sind. Sie fahren durch eine Unterfinanzierung am finanziellen Limit. Aber warum kommen die Hochschulen mit den bereitgestellten Mitteln nicht aus? Das mag man sich fragen. Eine Antwort darauf ist auf alle Fälle, dass selbst wenn die Landes- und Bundesmittel gleich hoch bleiben, die Lohn- und Betriebskosten der Hochschulen enorm gestiegen sind. Besonders an der CAU schlucken die baufälligen Gebäude hohe Summen an Heiz- und Instandhaltungskosten. Die zusätzlichen Lohnkosten durch Tarifsteigerungen werden zwar vom Land bis 2029 gedeckt, doch die Kosten für die gestiegenen Betriebskosten müssen von der Hochschule selbst übernommen werden. Wenn dann im Haushalt nicht genug für Personal übrig ist, darf man kein Personal mehr einstellen. Deshalb ist der Schritt zu einer Wiederbesetzungssperre an den Hochschulen nachvollziehbar. Es ist wünschenswert, dass die Hochschulen versuchen, von allen Seiten Drittmittel einzuwerben, aber dafür müssen die Hochschulen mit Erfolgen und guten Rahmenbedingungen in Vorleistung gehen. Eine Wiederbesetzungssperre ist keine gute Voraussetzung für Drittmittelfinanzierung. Dass die CAU alles versucht hat, um mehr Drittmittel einzuwerben, sieht man an der Exzellenzbewerbung, aber um dabei erfolgreich und konkurrenzfähig zu sein, muss eine Hochschule vernünftige Infrastruktur und Rahmenbedingungen vorweisen. Hier ist viel Talent und Kreativität gefragt, um im Werben um Drittmittel mithalten zu können. Wie gravierend die finanzielle Not an den Hochschulen ist, sieht man an der Haltung zum Thema Verwaltungsbeitrag. Die Hochschulen erheben diesen Beitrag nicht gerne und auch nicht, um einen besseren Service bieten zu können, sondern um irgendwie die Löcher in der Grundfinanzierung zu stopfen. Auch das steigert nicht die Attraktivität der CAU. (Beifall SSW, SPD und FDP) Der Universitätsstandort Kiel muss attraktiver werden. Das geht nicht, ohne Geld in die Hand zu nehmen. Die Hochschulen, besonders die CAU, müssen vielen Ansprüchen an Vielfalt und Qualität des Lehrangebots gerecht werden. Egal, wo sie ver- (Jette Waldinger-Thiering) suchen zu sparen: Die Universität wird als Standort an Attraktivität verlieren. Wollen wir das? Diese Frage müssen wir uns gefallen lassen. Kann das Land Schleswig-Holstein verantworten, dass sich die Hochschulen selbst kaputtsparen? Ich glaube, die Antwort ist zumindest vonseiten der Opposition: nein. Wo wir das Geld hernehmen wollen? Wenn der Wissenschaftsrat jetzt mit den Fakten kommt, weshalb unsere CAU gescheitert ist, müssen wir diese endlich ernst nehmen. Gemeinsam mit unseren Hochschulstandorten in ganz Schleswig-Holstein müssen wir diese Dinge aufarbeiten. Wir brauchen eine sichtbare Forschung; wir brauchen eine viel deutlichere Vernetzung auch im Ostseeraum. Das wäre in der Situation, in der wir uns befinden, ganz wichtig. Wir haben eine gute Zusammenarbeit. Vielleicht gelingt es der CAU mit dem Campus in Lübeck gemeinsam, eine Exzellenzuniversität zu werden. Insofern bin ich gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aktuelle Stunde und für das Zuhören. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich der zuständigen Ministerin Dr. Dorit Stenke das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich ist das eine Enttäuschung. Das ist überhaupt keine Frage. Natürlich ist es bedauerlich und schmerzhaft. Ich habe mich selber sehr intensiv dafür eingesetzt, dass diese Bewerbung gelingen kann. Es wurden andere Universitäten und zwei Verbände ausgewählt, als Exzellenzuniversitäten bestimmt zu werden. Es war ein sehr enger Wettbewerb. Es gab keine Entscheidung gegen eine Universität, sondern es waren Entscheidungen für fünf Standorte, die getroffen worden sind. Das ist eine wissenschaftliche Entscheidung, die wir in allererster Linie zu respektieren und zu verantworten haben. Ich weiß, dass viele Menschen in der CAU in den letzten Monaten ihre Zeit, ihr Können und ihre Leidenschaft in diese Bewerbung investiert haben. Dafür gilt ihnen mein ganz großer Dank. Ich finde es wunderbar, dass sich die Universität dieser Herausforderung gestellt hat. Sie konnte das nur tun, weil sie schon Exzellenz gezeigt hat. Die Voraussetzung für die Bewerbung als Exzellenzuniversität ist, dass man über Exzellenzcluster verfügt. Die CAU verfügt über zwei dieser Exzellenzcluster und hat sie verteidigen können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb gilt mein Dank der Vizepräsidentin und den Vizepräsidenten, die sich in dieser Zeit – ohne eine Präsidentin oder einen Präsidenten an der Spitze –, die für die Universität nicht einfach war – wir haben es gehört –, dafür eingesetzt haben, erneut in eine Bewerbung um die Exzellenzuniversität zu gehen. Das war bereits eine wichtige Entscheidung für die Universität. Sie hat viel Positives an der Uni bewirkt. Ich richte meinen Glückwunsch an die Universitäten, die sich in diesem anspruchsvollen Wettbewerb erfolgreich durchgesetzt haben, denn das sind Referenzpunkte, von denen die CAU lernen wird. Auch, wenn es immer noch nicht gelungen ist, den Exzellenztitel zu erwerben – was mich, ich möchte es noch einmal betonen, wirklich schmerzt, weil ich sehr überzeugt davon war, dass sie ein sehr gutes Konzept und tolle Ideen hat, dass sie tolle Programme auf den Weg gebracht hat –, finde ich, dass wir stolz auf unsere CAU sein können. Wir haben es gehört: Es war vielleicht ein zu kurzer Anlauf, der genommen wurde. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf die beiden Exzellenzcluster habe ich schon hingewiesen. Diesen Bewerbungsakt durchzuziehen, ist in diesen Zeiten ein wirklich großer Kraftakt für die Universität gewesen, der unseren Respekt verdient. Die hiesige Spitzenforschung wurde damit bestätigt, denn es wurde nicht gesagt, dass es sich um eine schlechte Bewerbung handelt. Es wurde lediglich festgestellt, dass fünf andere Standorte bessere Bewerbungen hatten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde das durchaus signifikant. Das ist keine Wortklauberei, denn es zeigt, dass die CAU in diesem Feld der Spitzenuniversitäten in unserem Land mitspielen kann. Darüber hinaus hat dieser Prozess an der Uni eine große Dynamik ausgelöst. Wir alle haben das bei den Gesprächen, die wir vor Ort geführt haben, gemerkt. Wir haben es auch bei der Vor-Ort-Begehung durch die Gutachterinnen und Gutachter erfahren, die die Universität sehr wohl als eine (Ministerin Dr. Dorit Stenke) forschungsstarke, als eine erfolgreiche Universität wahrgenommen haben. Zwei Exzellenzcluster, Sonderforschungsbereiche sowie institutionelle und individuelle Preise haben die Grundlage dafür geschaffen, überhaupt aussichtsreich in einen solchen Wettbewerb eintreten zu können. Das ist bei so einem starken Feld an Konkurrentinnen und Konkurrenten kein Selbstläufer. Es ist kaum zwei Wochen her, dass die CAU im Rahmen von „Science Comes To Town“ erstmals nach über 30 Jahren die europäische Ebene des Wettbewerbs Jugend forscht wieder in Deutschland ausrichten durfte. Das zeigt, dass die Stadt Kiel und ihre Universität international als wissenschaftlicher Spitzenstandort wahrgenommen und geschätzt wird. Ich habe es gerade eben schon gesagt: Die Entscheidung vom vergangenen Freitag ist nicht gegen die Universität gerichtet. Die Begutachtung hat genau das Gegenteil ergeben. Sie hat gezeigt, dass die CAU als Exzellenzuniversität förderfähig gewesen wäre, wenn es nicht bessere Bewerbungen gegeben hätte. Das internationale Gremium hatte die schwere Aufgabe, abzuwägen, wie die Qualität der unterschiedlichen Anträge in Relation zu setzen ist. Bei so viel Qualität haben am Ende wissenschaftliche, internationale Forschungsnuancen entschieden, und nicht finanzielle Gründe haben hier den Ausschlag gegeben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf) – Finde ich nicht. – Die CAU und andere Hochschulen in unserem Land verfügen über ein hohes Maß an Autonomie, und das finde ich richtig. Das hat ihnen ermöglicht, in diese Bewerbung zu gehen und sich strategisch so aufzustellen, dass sie ihre eigenen Schwerpunkte und ihre eigenen Strategien setzen konnten. Blicken wir auf andere Länder – es wurde eben schon gesagt –, Hochschulgesetz Baden-Württemberg, Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen: Auch dort gibt es entsprechende Regelungen zu den Professorinnen und zur Übernahme von autonomer Verantwortung, die durchaus vergleichbar sind mit dem, was wir in unserer Gesetzeslage haben und wie wir das Hochschulgesetz jetzt weiterentwickeln würden. Ich glaube nicht, dass uns das Hinweise darauf gibt, dass die Universität eine Möglichkeit gehabt hätte, inhaltlich anders zu steuern. Sie hat sehr viel Autonomie, und sie nutzt diese Autonomie. Zu dieser Autonomie gehört es eben, Personalentwicklungsentscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen trifft sie autonom, und sie hat in dem Fall autonom die Entscheidung getroffen, so mit den finanziellen Mitteln umzugehen, wie sie das macht. Deswegen müssen wir weiterhin trotzdem auf eine verlässliche und nachhaltige Hochschulfinanzierung blicken. (Christopher Vogt [FDP]: Man gibt ihnen weniger Geld und sagt, das war eine ihrer autonomen Entscheidungen, weniger Personal zu haben!) – Nein, das ist es überhaupt nicht, das habe ich auch nicht gesagt. (Zuruf: Doch!) – Nein, das habe ich nicht gesagt. Aber es ist deren Entscheidung, wie sie ihre Mittel alloziert. Das ist nicht die Entscheidung des Ministeriums. Im Übrigen noch einmal zu dem Geld: Haben wir weniger Geld gegeben? – Wir haben von 2019 bis 2025 das Globalbudget der Universität um mehr als 23 Prozent gesteigert. Es stimmt einfach nicht, was hier erzählt wird, dass wir es nicht gesteigert haben. Jetzt können wir ja sagen, das reicht nicht, okay, aber es stimmt doch nicht, dass wir gekürzt haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit ist das Globalbudget der Universität heute in diesem Land größer als zu jeder anderen Zeit. Auch das gilt es festzustellen, denn wenn wir schon von langen Linien sprechen, müssen wir auch von dieser Linie sprechen.

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Peter Lehnert

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja, selbstverständlich.

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Christopher Vogt FDP

Frau Ministerin, zumindest ich und meine Fraktion haben nicht gesagt, dass in der Vergangenheit gekürzt wurde. Wir haben uns ja vielmehr auch in unserer Regierungszeit sehr dafür eingesetzt, dass das Budget, für das Sie sich jetzt loben, deutlich erhöht wurde. Aber wir haben deutlich darauf hingewiesen, dass Sie mit der Ziel- und Leistungsvereinbarung im Hochschulvertrag die Finanzierung geändert ha- (Ministerin Dr. Dorit Stenke) ben. Dadurch kriegt die Christian-AlbrechtsUniversität bis zum Jahr 2029 18,5 Millionen Euro weniger als Grundzuschuss. Das ist natürlich eine Kürzung. Deswegen haben Sie nicht in der Vergangenheit gekürzt, Sie kürzen in der Gegenwart und in der Zukunft. (Beifall FDP, SPD und SSW – Serpil Midyatli [SPD]: Das haben die ganz autonom entschieden!) – Ja, das haben die Hochschulen tatsächlich gemeinsam mit uns entschieden. Es gab nämlich einen gemeinsamen Arbeitsprozess dazu, in dem wir geschaut haben: Wie wollen wir die Globalbudgets in der Zukunft ausrichten? – Dazu hat man sich über ein Verfahren verständigt, und zwar gemeinsam mit allen Hochschulen im Land. Eine Entscheidung dieses Verfahrens war, genauso vorzugehen, wie wir es ja hier an dieser Stelle schon erläutert und diskutiert haben. Das ist keine einsame Entscheidung des Ministeriums gewesen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Frau Ministerin, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Kollegen Habersaat? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja, sehr gern.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Ich erinnere mich an die Beratungen im Bildungsausschuss, als es um die Ziel- und Leistungsvereinbarung ging. Da haben die Hochschulpräsident_innen gesagt, es war sehr wohl einvernehmlich, dass man in dieses Verfahren einsteigt, sich anzugucken, wie bundesweit Bundesländer ihre Hochschulen ausstatten. Aber es war am Ende nicht mehr einvernehmlich, was dann daraus wurde. Zum Beispiel gibt man bundesweit weniger für Lehrkräftebildung aus, aber investiert insgesamt mehr Geld in Hochschulen. Sie haben nur den einen Teil übernommen – weniger für Lehrkräftebildung – und nicht den anderen Teil, indem Sie die bundesweiten Durchschnitte quasi übernommen hätten. Insofern war da der Konsens irgendwo am Ende. (Christopher Vogt [FDP]: Ja! Die fanden das super! Ganz ehrlich, das glaubt kein Mensch! – Dr. Heiner Garg [FDP]: Die hätten gern noch mehr gegeben!) – Natürlich war es in dieser Frage eine schwierige Konsensfindung. Das ist doch überhaupt keine Frage. Wir alle haben doch darauf geschaut: Was steht an finanziellen Mitteln zur Verfügung, und wie können wir damit umgehen? Wenn ich Budgets umverteile oder umsteuere, dann gibt es unter Umständen, wenn ich neue Kriterien anlege, neue Entscheidungen, die für den einen dazu führen, dass er mehr bekommt, und für den anderen dazu, dass er weniger bekommt. Das ist aber die Konsequenz aus einer gemeinsam getragenen Entscheidung gewesen: Wir wollen die Finanzierung neu aufstellen. Das finde ich nach wie vor richtig. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf Martin Balasus [CDU]) Wir haben nicht nur die CAU im Land. Wir haben auch andere Hochschulen im Land, und andere Hochschulen haben davon natürlich in der Folge deutlich größere Budgets gekriegt. Aber das kann ich doch nicht mit Blick auf die CAU jetzt kritisieren und sagen, weil die CAU das nicht erfolgreich für sich so umsetzen konnte, ist die Gesamtentscheidung falsch. Im Übrigen haben wir gesagt: Wir schauen uns das jetzt gemeinsam an. Wir sind gerade dabei, einen entsprechenden Prozess auf den Weg zu bringen und werden uns gemeinsam mit den Hochschulen anschauen, wo wir jetzt nach dieser Entscheidung stehen und ob wir sie verändern müssen, wollen und können, und wenn ja, wie. Ich möchte trotzdem noch einmal deutlich machen, dass es keinen Sinn macht, eine Debatte über Hochschulstandorte in Schleswig-Holstein nur aus der Defizitperspektive zu führen, denn das wird unserer Hochschullandschaft nicht gerecht. (Beifall Birte Glißmann [CDU] – Zuruf) – Na ja, das weiß ich nicht. Wir haben deutlich gemacht, dass wir in einer Zeit, in der wir mit unseren Haushalten durchaus sehr zu kämpfen haben, was ja hier kein Geheimnis ist, die Planungssicherheit für die Hochschulen über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die kommenden Jahre sichergestellt haben. Das ermöglicht Ihnen, die kommenden Jahre zu planen – ja, unter schwierigen Haushaltsbedingungen, wie wir an anderen Stellen auch unter schwierigen Haushaltsbedingungen planen müssen. Ich möchte noch einmal betonen – weil dazu immer wieder auch dazwischengerufen wurde –: Die (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Besoldungs- und Tarifsteigerungen zu übernehmen, finden wir richtig. Aber es ist alles andere als trivial. Es ist im internationalen Vergleich und auch im nationalen Vergleich nicht so, dass alle Länder sagen, selbstverständlich machen wir das. Wir machen es jetzt für die Mittel, für die Hochschulen und die Professoren, die aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre bezahlt werden. Auch das ist nicht selbstverständlich, sondern wir haben uns ganz bewusst dafür entschieden, dass wir diese Themen umsetzen und damit die Hochschulen entlasten und ihnen weitere Planungssicherheit geben. Blicken wir einmal auf die Hochschulmedizin und auf diese Trias aus Forschung, Lehre und Krankenversorgung am Universitätsklinikum. Dann werden wir sehen, dass wir das konsequent entlang den Empfehlungen des Wissenschaftsrates weiterentwickelt haben. Auch das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen. Wir haben eine strategische Steuerung vorgenommen, indem wir den Wissenschaftsrat gebeten haben, sich unser Hochschulsystem anzuschauen und uns Empfehlungen zu geben. Wir sind dabei, diese Empfehlungen umzusetzen. Wir haben sie aufgearbeitet und setzen sie jetzt um. Zu diesen Empfehlungen gehört beispielsweise eine engere Zusammenarbeit unserer beiden Universitätsklinika-Standorte Lübeck und Kiel. Auch da sind wir im Moment dabei, die Strukturen weiterzuentwickeln, und zwar sehr erfolgreich. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben mit der landesseitigen Unterstützung in Höhe von über 1 Million Euro dazu beitragen können, dass die Antragstellung für ein Comprehensive Cancer Center in Schleswig-Holstein erfolgreich gewesen ist. Damit haben wir jetzt ein Krebskompetenzforschungszentrum im Norden. Das ist ein sehr großer Erfolg. Ich freue mich sehr für alle Patientinnen und Patienten, die davon profitieren können. Wir haben eben die Zahlen zu den professoralen Betreuungsrelationen schon gehört. Es ist gerade schon ausgeführt worden. Auch das sind Entscheidungen, die eine Universität trifft, nämlich zu fragen: Wie möchte ich die Studierenden-ProfessorenRelation gestalten? – Da liegen wir im Länderranking auf Platz sechs noch vor Ländern wie Niedersachsen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen. Auch das gehört zu den Studienbedingungen, die unsere Hochschulen bieten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir investieren außerdem im Land tatsächlich in den Hochschulbau. Ich nenne die Zahl noch einmal: Mehr als 1,1 Milliarden Euro sind für die Bauprojekte an der Universität Kiel – nur an der Universität Kiel! – zugesagt und werden gegenwärtig verbaut. Das ist ein Volumen, das man sich erst mal klar machen muss, bevor man sagt, alles ist schlecht, und im Moment sehen wir da Abbruchruinen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die Bauvolumina haben wir in den vergangenen Jahren bis 2025 jährlich um 16 Prozent kontinuierlich gesteigert. Da kann man sagen, ja, Inflation. Das Geld wurde aber aufgebracht, es wurde nicht nicht aufgebracht. Ich finde, das müssen wir auch einmal wahrnehmen. Wir können doch nicht immer sagen, wir tun nichts, aber in Wahrheit steigen die ganzen Zahlen, und steigt die Zahl der Baumaßnahmen, und steigen die Baukosten. Wir sind dem nachgekommen. Das gilt auch für die berühmten Fakultätenblöcke, wo wir nämlich umsteuern mussten, wo wir Einhalt gebieten und gucken mussten, was wir denn jetzt mit dem Geld machen. (Christopher Vogt [FDP]: Urban Mining bei solchen asbestverseuchten denkmalgeschützten Dingern – das Konzept war einfach falsch! – Weitere Zurufe) – Ja, das kann man jetzt, glaube ich, aus der heutigen Perspektive vielleicht feststellen. Gleichzeitig sind wir uns aber einig, dass wir unsere Baumaßnahmen verändern wollen und dass wir sie einfach klimagerechter durchführen wollen. Da es hier in der Konsequenz nicht funktioniert hat, haben wir es ja gestoppt, und wir haben gesagt, wir gehen einen anderen Weg. Es war ein Weg der Umsteuerung. Ja, die Entscheidung war möglicherweise falsch. Ich kann das bautechnisch abschließend nicht bewerten. Gleichwohl finde ich, dass wir anerkennen müssen, dass dort nicht nichts passiert. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Man muss nicht immer alles schönreden!) – Nein, ich rede nichts schön, ich will nur auch auf die Fakten aufmerksam machen. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, ich auch!) – Ja, das ist ja auch in Ordnung, aber wir haben eben eine unterschiedliche Bewertung der Fakten, (Ministerin Dr. Dorit Stenke) und ich möchte gerne, dass beide Bewertungen hier im Raum stehen und nicht nur Ihre. (Zurufe Martin Balasus [CDU] und Christopher Vogt [FDP]) Lassen Sie mich noch einmal auf die Bewerbungsphase blicken. Wir – der Ministerpräsident und ich – waren selber in Teilen dabei. Wir haben uns intensiv mit dem Gutachtergremium unterhalten und haben großes Erstaunen wahrgenommen, was dieses Land für eine Kraft aufbringt, um an den Gebäuden der Universität so intensiv zu bauen und so viele Bautätigkeiten zu unternehmen, weil das nämlich mittlerweile im internationalen Vergleich überhaupt nicht mehr üblich ist, dass Dinge neu gebaut werden, dass sie neu entwickelt werden. Wir haben gedacht, es würde ein großes Problem werden, dass wir noch nicht fertig sind. Das Gegenteil war der Fall: Die Exzellenzbegutachtung hat sehr deutlich ergeben, dass die CAU für ihre Gestaltungskraft gelobt wurde und das als ein sehr, sehr positiver Punkt gesehen wurde, vor allen Dingen für die Chancen, die damit verbunden sind, wenn diese Gebäude fertig und funktionsfähig sind. Die beiden Exzellenzcluster PMI und ROOTS – und Connecting Horizons als das Konzept, mit dem die CAU in den Exzellenzwettbewerb gegangen ist – werden weiterhin ihre Kraft entfalten. Dadurch ist an der CAU eine große internationale, aber auch nationale Aktivität entstanden. Weitere Wissenschaftseinrichtungen sind beteiligt, und wir werden einen kraftvollen Beitrag zur Transformation und zur Transfersicherung der Erkenntnisse hier für unser Land sehen, insbesondere, was den Ostseeraum angeht, aber auch, was die Meeresforschung angeht und andere Themen, die damit verbunden sind. Professor Kucera wird im kommenden Monat seinen Dienst in Schleswig-Holstein antreten, worauf ich mich sehr freue. Er wird genau diesen Pfad aufnehmen, genau an dieser Stelle weiterarbeiten und das fortsetzen, was wir bisher schon erreicht haben, nämlich beispielsweise die Erfolge, die unser Universitätsklinikum aufweisen kann. Sie kennen die Zahlen alle. Ich weiß, das finden Sie auch nicht relevant, aber auch das Universitätsklinikum ist ein Teil der CAU, und ich glaube, auch das müssen wir sehen. (Christopher Vogt [FDP]: Das haben wir unterstützt, Frau Ministerin! Das haben wir unterstützt!) – Ja, haben wir, dafür bin ich dankbar, aber es ist eben auch erfolgreich. Es stimmt also nicht, wenn Sie sagen, der ganze Hochschulstandort muss neu sortiert werden. Er ist sehr gut sortiert, und das Universitätsklinikum Kiel gehört dazu. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Wissenschaftliche Exzellenz bemisst sich also nicht nur in Auszeichnungen und in Öffentlichkeitsarbeit, sie zeigt sich vor allem in der täglichen Hingabe für Forschungsvorhaben, für wissenschaftliche Ziele und für Visionen, die in der gemeinsamen Erarbeitung von Zukunftsstrategien und der internationalen Vernetzung liegen. Diese Exzellenz gibt es an der Universität Kiel längst. Noch ein paar Zahlen, nur um es deutlich zu machen: Seit 2019 sind die Drittmitteleinnahmen pro Professor im Bundesdurchschnitt um 14 Prozent gestiegen, an der CAU um 24 Prozent. Die Drittmitteleinwerbung aus der gewerblichen Wirtschaft konnte die CAU seit 2019 um 17 Prozent steigern. An EU-Drittmitteln konnten sie sich sogar um 182 Prozent mehr beteiligen und mehr einwerben, als das in den Jahren davor der Fall gewesen ist. Wir haben mit dem Ideenfonds Mittel bereitgestellt, um diese Drittmittel hebeln zu können, weil wir nämlich Forschungsanträge fördern und damit dazu beitragen, dass wir tatsächlich mehr Geld ins Land holen, als wir selber dafür im Moment ausgeben müssen. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der Frauenanteil unter den Professoren ist an der CAU ebenfalls gestiegen. Der Anteil an internationalen Professoren hat sich ebenfalls verbessert, und der Zuzug des wissenschaftlichen Personals, wenn man von den Professoren einmal absieht, hat sich ebenfalls um mehrere Prozentpunkte in den vergangenen Jahren erhöht. All das zeigt, dass die CAU auch international im Wettbewerb, auch im Wettbewerb um Personal bestehen kann. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insgesamt hat die CAU seit 2019 mehr als 300 Stellen in ihrem wissenschaftlichen Personal aufgebaut. Das ist ein Wachstumskurs mit internationaler Reichweite, und ich bin sehr überzeugt davon, dass wir diesen Kurs in den kommenden Jahren fortsetzen. Der neue Präsident wird dabei eine wichtige Rolle spielen, aber wir alle stehen weiterhin an der Seite der CAU. Wir alle sind daran interessiert, die (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Horizonte zu verbinden, den Ostseeraum weiter in den Blick zu nehmen und damit die Strategie, die hier begonnen wurde, fortzusetzen und die Exzellenz der Universität CAU in den kommenden Jahren zu beweisen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Ich darf fragen, ob es weitere Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Begrüßen Sie bitte gemeinsam mit mir zunächst europäische Juristen aus dem Europäischen Netzwerk für justizielle Fortbildung. – Herzlich willkommen! (Beifall) Wir haben noch Gäste aus Schleswig, und zwar von der Bruno-Lorenzen-Schule. – Auch Ihnen herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Studium der Rechtswissenschaft und zur Änderung weiterer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/4896 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich erteile dann zunächst für das Ministerium der zuständigen Ministerin Frau Professor Dr. Kerstin von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ein leistungsfähiger Rechtsstaat braucht eine zeitgemäße und attraktive juristische Ausbildung. Wir möchten jungen Menschen den Weg in die Vielfalt der juristischen Berufe ebnen und ihnen gleichzeitig ermöglichen, ihren beruflichen Weg so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten. Ein Baustein für eine zeitgemäße und attraktive juristische Ausbildung ist die Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses. Er ist Teil des vorliegenden Gesetzentwurfs. Das erste Staatsexamen, oder, wie es genauer heißt, die Erste juristische Prüfung, sie bleibt durch den neuen Abschluss unangetastet. Das ist mir ganz wichtig zu betonen. Die Studierenden müssen weiterhin die erste juristische Prüfung ablegen, das heißt die staatliche Pflichtfachprüfung und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestehen, und im Anschluss dann das Referendariat und das zweite Staatsexamen absolvieren, wenn sie einen der klassischen juristischen Berufe ergreifen möchten. Daneben möchten wir einen zusätzlichen Abschluss schaffen. Der integrierte Bachelor soll die wissenschaftlichen Leistungen und Prüfungen anerkennen, die bereits vor der staatlichen Pflichtfachprüfung absolviert worden sind. Die Voraussetzungen für die Verleihung des Bachelorabschlusses werden erstens die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, also das Bestehen aller Prüfungen und Scheine, und zweitens das erfolgreiche Absolvieren der universitären Schwerpunktbereichsprüfung sein. Mit dem integrierten Bachelor, meine Damen und Herren, kehren wir dem Alles-oder-nichts-Prinzip im Jurastudium den Rücken. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Timmer [SPD]) Wir erreichen damit im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen reduzieren wir den erheblichen Prüfungsdruck. Das Wissen, einen Abschluss bereits in der Tasche zu haben, nimmt den Studierenden einen Teil der Prüfungsängste und leistet damit einen Beitrag, dass die Studierenden erfolgreich die staatliche Pflichtfachprüfung und damit die erste juristische Prüfung bestehen. Zum anderen kann der integrierte Bachelor vor allem bei Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung neue Berufswege eröffnen: Er kann entweder den Weg zu einem sich anschließenden Master ebnen oder den Weg in einen anderen Beruf, in dem juristische Grundkenntnisse erforderlich sind. Die Ausgestaltung des integrierten Bachelors haben wir in einem engen Austausch mit der Fakultät und dem Justizprüfungsamt erarbeitet. Ich möchte mich an dieser Stelle für den immer guten und konstruktiven Austausch mit der Juristischen Fakultät und dem Justizprüfungsamt ausdrücklich bedanken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt einen Punkt, den wir ausführlich diskutiert haben, und das war die Möglichkeit der rückwirkenden Verleihung des Abschlusses. Diese Rückwirkung haben wir nach Auswertung des Anhö- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) rungsverfahrens zwischen der ersten und der zweiten Kabinettsbefassung bewusst weit ausgestaltet. Der Bachelorgrad kann künftig auf Antrag verliehen werden, wenn der Zulassungsbescheid zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorliegt und bei Antragstellung höchstens zehn Jahre alt ist. Wir berücksichtigen damit den Verwaltungsaufwand, welcher bei der Universität bei der Anerkennung vergangener Leistungen entsteht, aber wir berücksichtigen ferner, dass sich zwischenzeitlich Prüfungsordnungen verändert haben. Mit einer Rückwirkung von zehn Jahren haben wir eine ausgesprochen studierendenfreundliche und pragmatische Lösung gefunden. Neben der Einführung des integrierten Bachelors streben wir eine Anpassung des Landesrichtergesetzes an. Sie bezieht sich auf die Erprobung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Wir möchten eine Verordnungsermächtigung des Ministeriums im Landesrichtergesetz verankern. Sie soll die gesetzliche Grundlage bilden, um die Erprobung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in einer anderen Funktion klar zu regeln und damit Rechtssicherheit für ihr berufliches Fortkommen zu schaffen. In enger Abstimmung mit der Justizpraxis werden wir in der zu erlassenden Erprobungsverordnung die erhebliche Bedeutung der Erprobung bei einem übergeordneten Gericht oder dem Ministerium für Beförderungen innerhalb der Justiz anerkennen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. – Mit den neuen Regelungen eröffnen wir nicht nur Perspektiven für Studierende, sondern auch und insbesondere für jüngere Richterinnen und Richter sowie für unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Kollegin Marion Schiefer das Wort.

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Marion Schiefer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es um eine kleine Revolution in einem sehr traditionsreichen Studiengang. Wir verändern etwas Grundlegendes am Jurastudium zur Erleichterung der Studierenden, aber der Qualitätsanspruch des Staatsexamens bleibt. Wir bewahren das, was sich bewährt hat, und ergänzen es dort, wo das bisherige System eine echte Schwäche hat. Schauen wir uns die Realität an: Wer Jura studiert, investiert viele Jahre seines Lebens. Die Studierenden besuchen jahrelang Vorlesungen und Übungen, schreiben Hausarbeiten, lernen komplexe Rechtsgebiete, lösen anspruchsvolle Klausuren und absolvieren schließlich die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Trotzdem konnte bisher am Ende ein sehr bitteres Ergebnis stehen: Wer die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestand – und zwar endgültig nicht bestand –, konnte nach Jahren des Studiums ohne berufsqualifizierenden, ohne akademischen Abschluss dastehen; mit nichts als dem Abiturzeugnis. Da wird die Sorge um das Bestehen mitunter zur Existenzangst. Das steigert den Druck in der Prüfung erheblich. Diese Studierenden auf ihre Allgemeine Hochschulreife zurückzuwerfen, ist nicht sachgerecht, wenn sie bis zur Examensreife gekommen sind und ihre Schwerpunktbereichsprüfung mit Erfolg absolviert haben. Es ist für mich eine Frage der Fairness. Wir sagen jungen Menschen nicht mehr: Wenn du am Ende dieser sehr anspruchsvollen staatlichen Prüfung scheiterst, war deine gesamte akademische Leistung wertlos. Mit einem solchen Stand haben sie sehr wohl Qualifikationen erworben, die mit denen anderer Bachelorstudiengänge vergleichbar sind. Es ist wichtig, dass diese nun auch anerkannt werden. (Beifall CDU, Marc Timmer [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deshalb führen wir den integrierten Bachelor of Laws, den LLB, ein. CDU und Grüne haben ihn sich mit dem Koalitionsvertrag von Anfang an vorgenommen, und nun kommt er endlich. Dieser Bachelor ist kein Staatsexamen zweiter Klasse, und er ist auch kein Jura light, kein Einstieg in den Abschied vom Staatsexamen. Wir schaffen keinen neuen abgespeckten Studiengang an der CAU. Der Bachelor wird vielmehr in das bisherige bestehende Jurastudium integriert. Studierende, die die Voraussetzungen für die Pflichtfachprüfung erfüllen und die die Schwerpunktbereichsprüfung an der Uni bestanden haben, können den Bachelor erwerben. Das Staatsexamen bleibt vollständig erhalten. Wer Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt werden möchte, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, braucht weiterhin die erste juristische Prüfung und die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen. Wir senken also nicht die Anforderungen, wir erkennen erbrachte Leistungen an. Das ist für mich der Kern dieser Reform. (Marion Schiefer) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Timmer [SPD] – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Spät genug!) Der Bachelor schafft außerdem eine echte berufliche Perspektive. Mit einem LLB können Absolventinnen und Absolventen außerhalb der reglementierten Berufe ins Berufsleben starten, beispielsweise in Rechtsabteilungen von Unternehmen arbeiten, im Personalwesen oder im öffentlichen Dienst. Der Abschluss eröffnet zugleich die Möglichkeit, ein Masterstudium anzuschließen. Das ist gerade für junge Menschen wichtig, deren berufliche Vorstellungen sich im Laufe eines anspruchsvollen Studiums verändern. Vielleicht stellt jemand fest, dass er doch nicht Anwalt werden will. Vielleicht entdeckt jemand sein Interesse, wirtschaftlich noch etwas draufzusetzen, in den Journalismus oder ganz andere Bereiche zu wechseln – für die ihm oder ihr eine juristische Grundqualifikation etwas bringt, für die er oder sie aber nicht zwingend ein Staatsexamen benötigt. Noch eines ist mir wichtig: Wir schaffen keine teuren Doppelstrukturen, keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Uni muss keinen neuen Bachelorstudiengang neben dem Staatsexamensstudium aufbauen. Der Bachelor wird vollständig in das bestehende System integriert. Das ist auch für das BAföG wichtig: Weil der Bachelor vollständig integriert wird, kann die Ausbildungsförderung unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch nach dem Bachelor für die Fortsetzung des Studiums erhalten bleiben. Wir dürfen auch den Wettbewerb der Hochschulstandorte nicht vergessen. In den meisten anderen Bundesländern gibt es den integrierten Bachelor schon. Wenn wir junge Menschen für Jura in Kiel gewinnen wollen, müssen wir ihnen vergleichbare Perspektiven bieten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Allerdings!) Wir wollen, dass Schleswig-Holstein ein attraktiver Studienstandort bleibt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Spät genug!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Reform ist deshalb für mich mehr als eine technische Änderung der Ausbildungsnorm. Sie steht für einen einfachen Gedanken: Ein anspruchsvolles Studium soll anspruchsvoll bleiben, aber es muss im Jahr 2026 nicht mehr nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip funktionieren. Auch Jura geht ohne Existenzangst. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marc Timmer [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Vielen Dank. – Ich freue mich deshalb auf die weitere Beratung und die Anhörung im Ausschuss, auch zu den Ermächtigungsnormen für das Beurteilungswesen der Richter- und der Staatsanwaltschaft und für die Erprobung. – Danke. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und FDP)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mein Fraktionsvorsitzender sagte einmal, in der Hochschulpolitik gehe es um die Studiengänge und das Jurastudium. – Warum ist das so? Weil das Jurastudium seit Jahrhunderten mehr oder weniger so läuft, wie es halt läuft. Es gibt Punkte, die ich richtig irre finde, aber gesetzlich kaum zu greifen sind. Anders der Jura-Bachelor: Wer hätte es für möglich gehalten, dass es nach so vielen Jahren jetzt tatsächlich eine Lösung gibt für Leute, die das Staatsexamen nicht schaffen, obwohl sie im Grunde schon gut ausgebildet sind? Denn wer Jura studiert, schreibt über Jahre diverse Prüfungen, macht seinen Schwerpunkt und dann in der Regel das Erste Staatsexamen. Trotzdem gilt in Schleswig-Holstein wie vielfach in Deutschland bisher noch: Wer an der Pflichtfachprüfung scheitert, der kann nach vielen Jahren Studium und nachweislichen Studienerfolgen keinen einzigen Abschluss vorweisen. Das war aus meiner Sicht immer schwer zu rechtfertigen. Daher freue ich mich sehr darüber, dass wir nun in Schleswig-Holstein nachziehen. Zugleich setzen wir damit einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um und greifen das Anliegen der Jura-Studierenden auf, die das seit Langem an uns herantragen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt haben wir vieles schon von Frau Schiefer gehört. (Marion Schiefer [CDU]: Tut mir leid!) Ich sehe es auch so. Die Leistung verdient die Anerkennung, und das macht der Bachelor. Das schafft eine Perspektive, und nicht so ein Alles- (Jan Kürschner) oder-nichts-Prinzip; wir haben es gehört. Das eröffnet Zugang zu Masterstudiengängen, schafft beruflich andere Möglichkeiten und verhindert, dass mehrere Jahre erfolgreiche universitäre Ausbildung am Ende auf dem Papier praktisch unsichtbar und für den Arbeitsmarkt nicht nutzbar sind. Der Bachelor nimmt niemandem das Examen ab, und es wird auch in Zukunft stressvoll bleiben. Er schafft aber die Rückfallebene und nimmt vielleicht ein bisschen die Existenzängste, die während der Prüfungsphase einfach vorhanden sind. Das ist ebenfalls ein wichtiger Grund, warum wir das jetzt machen. Zur Attraktivität der Studienorte haben wir schon etwas von Frau Schiefer gehört. Das sehe ich auch so; wir steigern das. In Schleswig-Holstein verzeichnen wir seit Jahren sinkende Zahlen der Jurastudierenden. Es ist jetzt wichtig, dass wir das vorantreiben. Ich glaube, dass der Jurastandort in Schleswig-Holstein von mutmaßlichen Regierungsbildungen wie in Sachsen-Anhalt profitieren wird. Denn wer möchte nach dem Studium bei einer Staatsanwaltschaft tätig sein, wo ein AfD-Justizministerium (Zuruf: Ja!) entscheidet, bei welchen Personen auch die kleinste Kleinigkeit verfolgt wird – politische Gegner, Ausländer – oder welche Personen oder Straftatbestände gar nicht angeklagt werden? Volksverhetzung, wer braucht das noch? Das Justizministerium hat da Weisungsrecht und wird es auch ausüben. – Anders aber hier: Da kann man sich überlegen, ob man vielleicht schon zu Beginn des Studiums das Bundesland wechselt oder eben nicht. Diese Effekte werden wir sehen. Zurück zum Bachelor: Der Bachelor hat einfach viele Vor- und keine Nachteile. Das Staatsexamen wird auch da nicht einfacher und nicht weniger wert. Es bleibt der Maßstab der juristischen Berufe. Zum Schluss noch der Punkt der Rückwirkung: Uns erreichen glücklicherweise viele Anfragen, in denen der Bachelor begrüßt wird. Sie weisen uns aber auch auf die Problematik der Rückwirkung hin. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Voraussetzungen erstmalig spätestens am 1. Januar 2021 vorliegen mussten. Die berechtigte Frage war damals und ist weiterhin: Warum sollen vergleichbare Studienleistungen allein wegen eines Stichtags unterschiedlich behandelt werden? – Da wurde im Entwurf jetzt eine Frist von zehn Jahren formuliert. Möglicherweise gibt es im Moment noch Konstellationen, bei denen wegen der unterschiedlichen Daten des Inkrafttretens die Zehnjahresfrist gerissen werden könnte. Ohne etwas dafür zu können, soll es aber weiterhin am besten nicht vom Zufall abhängen, ob der Bachelor nachträglich beantragt werden kann. Das werden wir im Ausschuss vielleicht noch einmal genauer betrachten müssen. Außerdem müssen wir weiter darüber reden, wie viel Prüfungsstoff eigentlich sinnvoll ist. Das ist dann aber ein anderes Thema. Heute gehen wir einen richtigen Schritt. Wir erkennen die Leistungen an, wir schaffen zusätzliche Perspektiven, und wir stärken den Studienstandort Schleswig-Holstein. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Mark Timmer das Wort.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bachelorabschluss im Bereich der Rechtswissenschaften ist sinnvoll. Er kommt spät, doch er kommt in Schleswig-Holstein. Während andere Bundesländer diesen Bachelor leben, wird er hier auf den Weg gebracht, und das ist gut so. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Immerhin!) Es ist richtig, die Studienleistungen der Studierenden auch in Schleswig-Holstein anzuerkennen und insbesondere denjenigen etwas in die Hand zu geben, die am ersten Staatsexamen scheitern. Dies sind in Schleswig-Holstein ziemlich viele. Die Durchfallquote im ersten Juraexamen lag 2024 bundesweit bei etwa 27 Prozent und in Schleswig-Holstein bei 37 Prozent. 2022 und 2023 lag sie in Schleswig-Holstein über dem Bundesschnitt. Insofern bietet sich der integrierte Bachelorabschluss im Bereich Jura erst recht für Schleswig-Holstein an. Wir sollten uns jedoch im Ausschuss noch einmal intensiv mit den Fristen befassen. Hier bin ich für eine äußerst großzügige Handhabung. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus einem Brief, der mich tief bewegt hat: (Marc Timmer) Den ersten Anlauf für das Examen machte ich 2013, es fehlten mir 0,5 Punkte in einer Klausur, um mündlich zugelassen zu werden. Ein herber Rückschlag. Nachdem ich mich Monat schwanger 2015 den zweiten Anlauf Mannes habe ich die Nachricht bekommen, endgültig durchgefallen zu sein. Kurze Zeit später saß ich, im 9. Monat schwanger, im Jobcenter mit einer Nummer in der Hand. Mehr blieb mir nicht.“ – Ja, sie hat das Studium eigentlich inklusive Schwerpunktbereich abgeschlossen, nur den Schlusspunkt des Examens nicht. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin weiter aus ihrem Brief: „Die Kopien der Klausuren aus dem zweiten Anlauf liegen noch im Keller, bisher konnte ich sie noch nicht durchlesen. Zu tief ist die Enttäuschung über mich selbst. Sich über viele Jahre aufgeopfert zu haben, sich Bücher vom Mund abgespart zu haben, schlechte, unterbezahlte Jobs angenommen zu haben, um überleben zu können, und nichts dabei (zumindest auf dem Papier) erreicht zu haben, trägt man immer vor sich. Die Enttäuschung in der Familie zu schultern, dazu zu stehen, ist unsäglich kräftezehrend und ‑raubend. Alte ‚Freunde‘/Kommilitonen wenden sich ab, man ist schlichtweg weniger Wert und trägt dieses Stigma mit sich.“ Für diesen mutigen Brief bin ich sehr dankbar. Denn um derartige Schicksale geht es, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und FDP) Deshalb sollten wir mit den Fristen maximal großzügig sein. Die Briefeschreiberin formuliert es so: „Was macht mich anders als diejenigen, die die gleiche Leistung ein paar Jahre später erbracht haben?“ (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) An dieser Stelle möchte ich kurz auf den Diskurs in Bayern zu sprechen kommen. Bayern ist das einzige Bundesland, das sich gegen den integrierten Bachelor ausgesprochen hat. Die Argumentation der AfD ist an Zynismus kaum zu überbieten, aber es ist nicht nur der Zynismus, sondern auch das Bild von Gesellschaft, in der es erlaubt zu sein scheint, massiv in die individuellen Freiheiten einzugreifen. Der hochschulpolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD aus dem Bayerischen Landtag, Herr Nolte, bezeichnete gegenüber dem Legal Tribune Online den integrierten Bachelor als „Sitzschein“. „Die AfD Bayern führt die hohe Durchfallquote auf eine ‚realitätsferne linke Gleichheitsideologie‘ zurück.“ (Lachen Sybilla Nitsch [SSW]) Menschen studierten, die dafür nicht geeignet seien. „Sowohl diesen jungen Leuten als auch unserer Wirtschaft wäre besser gedient, wenn sie eine andere Berufswahl treffen und zum Beispiel einen Handwerksberuf ergreifen würden.“ (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Verstehen Sie mich nicht falsch: Der Handwerksberuf ist aller Ehren wert, und er ist nicht schlechter oder besser als ein akademischer Beruf. Es obliegt aber keiner staatlichen Stelle, keinem Parlament, schlicht niemandem in Allmachtsfantasien über Menschen hinweg in einen derart persönlichen und grundrechtlich geschützten Bereich einzugreifen (Beifall ganzes Haus) und für andere bestimmen zu wollen, was gut oder falsch ist. Genau das tut die AfD aber mit ihrer Kommentierung in einer für mich unerträglichen Art und Weise. Wir müssen alles dafür tun, damit diesem menschenverachtenden Denken und Reden keine Handlungsmacht zuteil wird – nicht in Schleswig-Holstein, nirgendwo. (Beifall ganzes Haus) Schließen möchte ich mit den Worten der Briefeschreiberin, Mutter, Durchfallerin und sehr mutigen Frau, die schließlich Beamtin geworden ist. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich ein letztes Mal aus ihrem Brief: „Sie können jetzt etwas für Menschen schaffen, was einen unbezahlbaren Wert für diese haben wird. Ich freue mich darauf, wenn Sie den Mut und die Einsicht haben es zu tun und uns, die wir alles gegeben und doch an dieser Hürde gescheitert sind – aus welchen Gründen auch immer –, die nötige Anerkennung zukommen lassen.“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Marc Timmer) (Beifall SPD, FDP und Sybilla Nitsch [SSW])

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung des Bachelor of Law in SchleswigHolstein ist richtig. Aber sie kommt spät, Frau Kollegin Schiefer, denn die Revolution, die hier stattfindet, (Martin Habersaat [SPD]: Die ist anderswo schon erledigt!) gab es 100 Kilometer von hier entfernt an der Bucerius Law School in Hamburg schon im Jahr 2000. Das ist 26 Jahre her. Vor 26 Jahren konnte man an der Bucerius Law School in Hamburg den Bachelor ablegen. (Zurufe Martin Habersaat [SPD] und Marion Schiefer [CDU]) Das ist eine Privatuniversität, und sie ist vielleicht auch besonders doll. Es haben aber ehrlich gesagt auch ordentliche Universitäten in dieser Republik wie die Humboldt-Universität zu Berlin den integrierten Bachelor 2020 eingeführt. Wir haben uns vor allem zu Beginn dieser Legislaturperiode mit einer Änderung der Juristenausbildungsordnung beschäftigt, die nicht dazu beiträgt, dass die Juristenausbildung insgesamt besser wird. Schon da wurde aber angekündigt: „Jetzt kommt dann aber endlich auch der Bachelor“, und am Ende der Legislaturperiode im Jahr 2026 ist es soweit. – Frau Ministerin, mir ist nach wie vor nicht klar, warum es so lange gedauert hat; wir hätten es früher haben können. Richtig ist diese Entscheidung übrigens nicht nur deshalb, weil es darum geht, Menschen, die im Staatsexamen durchgefallen sind, eine Perspektive zu bieten. Ja, das ist auch ein Aspekt; man erkennt an, welche akademische Leistung dahintersteht, auch wenn sie vielleicht nicht in ein juristisches Staatsexamen gemündet ist. Ein anderer Aspekt: Unsere Juristenausbildung ist ausschließlich auf die klassischen juristischen Berufe ausgelegt. Sie endet mit dem zweiten Staatsexamen, verbunden mit der Befähigung zum Richteramt. In vielen Jobs beziehungsweise Berufen kann man eine juristische Grundbildung sehr gut gebrauchen, ohne dass man Staatsanwalt, Richter oder Rechtsanwalt sein muss oder werden will. Der Bachelor – mit der Möglichkeit, einen Masterstudiengang anzuschließen – bedeutet einfach eine Erweiterung der Möglichkeiten. Das Berufsbild ist traditionell sicherlich von Rechtsanwälten und Richtern geprägt; aber bei dieser Tradiertheit allein darf es nicht bleiben. Ja, es geht auch darum, ein bisschen den Druck von den Studierenden vor dem Staatsexamen zu nehmen. Übrigens zeigt sich überall dort, wo der integrierte Bachelor eingeführt worden ist, dass dieser überhaupt nicht zur Abwertung des Staatsexamens geführt hat. Im Gegenteil, fast alle Studierenden sind natürlich hoch interessiert daran, das Staatsexamen abzulegen, weil es die beruflichen Möglichkeiten erweitert; man kann hinterher ganz andere Jobs übernehmen. Das Anliegen, etwas den Druck aus der Juristenausbildung zu nehmen, Frau Ministerin, müssen wir noch unter einem anderen Aspekt betrachten. Denn – diese Feststellung kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht ersparen – bei den Durchfallquoten im ersten Staatsexamen 2024 lagen wir in Schleswig-Holstein nach Angaben des Bundesamtes für Justiz mit 37,5 Prozent der geprüften Kandidaten – endgültig bestehen es 3,9 Prozent nicht – hinter Bremen auf Platz 2, das heißt, wir hatten die zweithöchste Durchfallquote. Beim zweiten Staatsexamen belegen wir den Spitzenplatz, weisen also die höchste Durchfallquote auf. Meine Damen und Herren, das sollte uns nachdenklich machen. Ich glaube nicht, dass wir hier Leute haben, die entweder faul oder dumm sind, sondern dass wir ein Thema mit unserer Juristenausbildung in diesem Bundesland haben. Es ist hier besonders schwierig, einen Abschluss zu erlangen. Wahrscheinlich deshalb gehen übrigens die Studierendenzahlen in unserem Bundesland deutlich zurück. Wir müssen darüber reden, warum es so ist. Ich habe hier schon in einer früheren Debatte zur Reform der Juristenausbildung deutlich gesagt, dass wir mit dem immer mehr zunehmenden Pflichtfachstoff, den wir im ersten und im zweiten Staatsexamen abprüfen, in Wahrheit an den Notwendigkeiten vorbeigehen. Es muss doch darum gehen, Methodenwissen und systematisches Denken abzufragen, nicht aber darum, die Einzelheiten, die ein Professor gern in seiner Vorlesung thematisiert hat, oder die Spezialitäten des Europarechts aus Gamma-Gamma-Doppelklammer irgendwo ganz hinten zu lernen. Ich wiederhole: In der Prüfung muss es (Dr. Bernd Buchholz) doch darum gehen, die Befähigung zum systematischen Denken und zum methodischen Vorgehen eines Juristen nachzuweisen. Das tun wir aus meiner Sicht nach wie vor unzureichend. Hier gilt es, die Ausbildung deutlich zu reformieren. (Beifall FDP, SPD und Peter Lehnert [CDU]) Meine Damen und Herren, Kollege Timmer hat es soeben angesprochen: Die Rückwirkung dieses Gesetzes war am Anfang auf nur fünf Jahre ausgelegt. Sie haben die Frist nach dem Anhörungsprozess auf zehn Jahre erweitert. Das hört sich nach mehr an (Christopher Vogt [FDP]: Es ist auch mehr!) und klingt so, als ob es viel sei. Es ist aber eine willkürlich gesetzte Frist. Ehrlicherweise frage ich mich, warum diese Willkür – einmal fünf Jahre, dann zehn Jahre – sein muss. Gibt es nicht eine Regelung, die auch die Dame erfasst, die uns diesen Brief geschrieben hat, Kollege Timmer? Sollte nicht der Zeitpunkt entscheidend sein, zu dem der universitäre Schwerpunkt in Schleswig-Holstein eingeführt worden ist? Das war im Jahr 2003. (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD]) Warum kann man nicht einfach die Rückwirkung bis zu diesem Zeitpunkt erstrecken und sagen: „ab dann gilt es“? Das heißt, ab dann erbrachte Leistungen lassen sich anerkennen. Wir werden das im Rahmen der Ausschussberatungen erörtern müssen. Ich freue mich auf die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD])

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Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat Frau Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Den Schritt, einen integrierten Bachelor of Laws zu ermöglichen, sind bereits viele Bundesländer gegangen, und wir unterstützen ihn, weil er sinnvoll ist. Durch die Schaffung modernisieren wir das Jurastudium nicht nur, sondern wir machen es gleichzeitig auch attraktiver. Das soll heute im Mittelpunkt stehen. Es ist richtig nachzuziehen, auch wenn dies sehr spät erfolgt. Damit, dass ein Studium in vielen Fällen von Leistungsdruck und komplexen Sachverhalten geprägt ist, haben wir alle unsere ganz eigenen Erfahrungen gemacht. Dies gilt aber insbesondere für die Studenten der Rechtswissenschaften, denn neben dem klassischen Studium ist der Erfolg am Ende aktuell abhängig vom Bestehen des Staatsexamens. Es ist ein Examen, das weit mehr als eines von vielen ist. Es entscheidet darüber, ob die Arbeit im Studium in einen Abschluss mündet oder nicht. Im schlimmsten Falle heißt es am Ende trotz mehrjährigen erfolgreichen Universitätsstudiums: kein Abschluss, kein Diplom. Man kann auch sagen: Es ist eine Prüfung, die über alles oder nichts entscheidet. Ich erinnere mich an meine eigene Studienwahl. Auch für mich spielte der Alles-oder-nichts-Aspekt eine Rolle. Ich hatte immer wieder zumindest erwogen, Jura zu studieren. Am Ende sollte dies nicht der entscheidende Grund dafür sein, dass ich mich anders entschied, aber es war tatsächlich auch kein Pro-Argument. Gerade die Herausforderung, das Studium mit Arbeit nebenbei finanzieren zu müssen, bringt viele Studierende an Grenzen, gerade in den Rechtswissenschaften. Daher muss gelten: Wer über Jahre hinweg erfolgreich universitäre Prüfungsleistungen erbringt, muss diese Leistungen einfach anerkannt bekommen. (Beifall SSW, FDP, Serpil Midyatli [SPD] und Marc Timmer [SPD]) Was in nahezu allen anderen Studiengängen die selbstverständliche Regel ist, sollte natürlich auch für die Rechtswissenschaften gelten, denn schließlich wurde auch hier die nötige Leistung erbracht. Genau deshalb schafft der vorliegende Gesetzesentwurf nun die Anerkennung erbrachter Studienleistungen. Es geht heute um viel mehr als um die reine Anerkennung. Es geht vor allem um die Schaffung von Sicherheit und zusätzlicher Flexibilität. Denn das Staatsexamen bedeutet momentan vor allem eines: psychischen Druck oder sogar Angst. Der Gesetzesentwurf begrenzt zumindest ein bisschen diesen Druck. Die Studenten, die weiterhin die klassischen Juraberufe anstreben, haben nämlich nun die Gewissheit, selbst mit einer ungenügenden Examensnote nicht bei null starten zu müssen. Stattdessen kann man die gesammelte Expertise fortan nachweisen. Dass dies auch rückwirkend ermöglicht wird und die Stichtagsregelung nochmals angepasst wurde – wobei vielleicht noch andere Anpassungen nötig sind –, begrüßen wir sehr. Gleichermaßen gibt ein integrierter Bachelor zusätzliche Flexibilität für diejenigen, die nicht den Richter- oder den Anwaltsberuf anstreben, sondern beispielsweise in der Wirtschaft tätig sein wollen. (Sybilla Nitsch) Das sind also Personen, die im Rechtsbereich arbeiten möchten, für die es jedoch nicht die Befähigung zum Richteramt braucht, sondern für die die Grundlagen des Studiums ausreichend sind. Es geht auch um diejenigen, die im Rahmen eines Masters eine besondere Spezialisierung anstreben, womöglich sogar im Ausland, wofür ein anschlussfähiger Abschluss innerhalb des Bologna-Systems notwendig ist. All das sind Beispiele für Karrierepläne, die bisher mindestens das erste Staatsexamen erfordern. Der Gesetzesentwurf schafft hier nun sinnvolle Anpassungen. Damit ich aber meine Rolle als Oppositionspolitikerin noch unterstreiche, eine kleine kritische Anmerkung am Ende: Wenn man davon ausgeht – so steht es im Gesetzesentwurf nun einmal –, dass diese Modernisierung auch zu steigenden Studierendenzahlen führen könnte, müsste dies auch zu zusätzlichen Kosten führen. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Aber – das möchte ich ausdrücklich hervorheben – nicht zuletzt die Große Anfrage der FDP zur Lage der Justiz hat gezeigt: Es gibt vor allem in der Justiz zum Teil Personalengpässe und Überlastungen. Hier durch eine Steigerung der Attraktivität zusätzliche Bewerber zu bekommen und durch angepasste Bewertungsrahmen mehr Qualität für die Bewerber zu garantieren, sind aus meiner Perspektive durchaus sinnvoll eingesetzte Mittel. Letztlich begrüßen wir die Änderung der Beurteilungsgrundlagen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die ausdrücklichen gesetzlichen Vorgaben zu Merkmalen der Leistung, der Eignung und der Befähigung fehlten bisher. Auch die Besonderheiten der Dienste wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Es ist richtig, dass dies angepasst wird. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP, Serpil Midyatli [SPD] und Marc Timmer [SPD])

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Niclas Dürbrook SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt unzählige gute Gründe, warum wir den Radverkehr in Schleswig-Holstein voranbringen sollten. Wer im Alltag Rad fährt, der bewegt sich, der verursacht keine Abgase und der braucht am Ende auch noch weniger Platz. Jeder Weg, der mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, entlastet unsere Straßen. Natürlich wird man auch in zehn Jahren nicht jeden Weg bei uns in Schleswig-Holstein mit dem Fahrrad zurücklegen können, aber es könnten halt sehr viel mehr Wege sein, als es heute sind. Eigentlich wissen wir ziemlich genau, was es dafür braucht: An erster Stelle stehen sichere Radwege. – Wer sein Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren lässt, möchte sich darauf verlassen können, dass es sicher ankommt. Wer morgens mit dem Rad zur Arbeit fährt, braucht einen vernünftigen Weg. Wer zwischen zwei Dörfern unterwegs ist, dem hilft es wenig, wenn der Radweg ausgerechnet da aufhört, wo es gefährlich wird. Das alles ist kein Hexenwerk. Genau darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir eine Radstrategie, die der Landtag in der letzten Wahlperiode gemeinsam unterstützt hat. Die (Niclas Dürbrook) sollte dafür sorgen, dass aus vielen einzelnen Maßnahmen ein gemeinsamer Fortschritt wird, mit sicheren Wegen, mit geschlossenen Lücken, mit besseren Verbindungen. Ursprünglich sollte damit bis 2030 ein Radverkehrsanteil von 30 Prozent – also jeder dritte Weg mit dem Fahrrad zurückgelegt – erreicht werden. Das hat nicht so ganz geklappt. Der Anteil stagniert seit Jahren. Im Frühjahr hat die Landesregierung sich offiziell vom Ziel 2030 verabschiedet. Das neue Ziel heißt 2040 – zehn Jahre später. Das allein ist zwar eine Anpassung an die Realität, aber auch ein bisschen ärgerlich. Das hat allerdings noch eine weitere Komponente, denn die externe Begutachtung, die dem neuen Zeitplan zugrunde lag, hatte sogar ergeben, dass mit dem, was man bisher macht, eigentlich erst das Ziel 2050 realistisch ist. Die Landesregierung stellt sich jetzt also hin und sagt: Nein, wir schaffen das zehn Jahre früher als der Gutachter gesagt hat. – Grundsätzlich, Herr Minister, gefällt mir das, weil Ihr Problem in der Verkehrspolitik normalerweise nicht ist, dass Sie zu viel Einsatz zeigen. Insofern ist das ein schöner Kontrapunkt, den Sie an der Stelle setzen. (Beifall SPD) Zusätzliche Maßnahmen, schnellere Planung, all das müsste eigentlich daraus folgen, wenn man es so macht, und vor allem eine Finanzierung, die dazu passt. Deswegen hatte ich mich persönlich auf den Haushaltsentwurf richtig gefreut. Ich bin ja grundsätzlich ein optimistischer Mensch. Ich konnte es gar nicht abwarten, da hineinzugucken, um zu sehen, was mich beim Radverkehr alles an neuen Maßnahmen erwartet. Umso enttäuschter war ich dann, lieber Herr Minister Madsen, denn Sie haben dem Parlament keinen Haushaltsentwurf vorgelegt, mit dem die ambitionierten Ziele für den Radverkehr endlich Wirklichkeit werden, sondern Sie haben einen Entwurf vorgelegt, in dem Sie beim Radverkehr knapp 10 Millionen Euro weggestrichen haben. (Martin Habersaat [SPD]: Was?) Die Förderung kommunaler Investitionen geht von 5 auf 3 Millionen Euro zurück. Bei kommunalen Konzepten und Planungen wird um zwei Drittel gekürzt. Bei Maßnahmen anderer Träger bleiben von 300.000 Euro noch 50.000 Euro übrig. Der größte Rückschritt erfolgt allerdings bei den Radwegen des Landesbetriebs, nämlich von 15 Millionen Euro runter auf 8 Millionen Euro. Das betrifft die Radwege an unseren Landesstraßen. Ich bin den Grünen an der Stelle sehr dankbar, dass sie das in den Haushaltsfragen an die Landesregierung einmal hinterfragt haben. Ich persönlich fand die Antwort der Landesregierung an der Stelle ziemlich putzig: Ja, man kürzt, aber eigentlich kürzt man nicht so richtig, denn das Gesamtbudget innerhalb von IMPULS bleibt ja unverändert; nicht ausgegebene Mittel können auch später genutzt werden, und bei Bedarf seien auch Ausgaben über den Jahresansatz hinaus möglich, alles wunderbar. – Wenn man das zusammenfasst, sagt die Landesregierung eigentlich: Na ja, das Geld ist nicht weg, wir wollen es nur nicht an der Stelle ausgeben. 2025 hat der Landesbetrieb 13,8 Millionen Euro für Radwege verbaut. Dieses Jahr werden es nach Ihrer eigenen Aussage über 17 Millionen Euro sein. Aber Sie wollen uns als Parlament ernsthaft erzählen, im kommenden Jahr wären dann plötzlich 8 Millionen Euro vollkommen ausreichend? – Ich meine, es mag sein, Herr Minister, dass Sie eine vertrauliche Vereinbarung mit den Wurzelaufbrüchen haben, dass sie sich im kommenden Jahr alle von alleine schließen, aber so ganz passen diese Zahlen nicht zusammen. (Beifall SPD, FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Es gibt an der Stelle eigentlich nur zwei mögliche Erklärungen für den Haushaltsansatz. Entweder planen Sie tatsächlich drastische Kürzungen bei den Radwegen, oder aber Ihr Haushaltsansatz ist schlichtweg frech gegenüber dem Parlament, weil Sie bewusst falsche Zahlen einplanen. Es gibt einen kurzfristigen Änderungsantrag der Koalition; Sie sind mittlerweile auch darüber gestolpert. Jetzt bitten Sie die Landesregierung höflichst, von den 8 Millionen Euro bei den Radwegen an Landesstraßen doch wieder auf 15 Millionen Euro zu gehen. – So weit richtig, aber es ist ehrlich gesagt auch ziemlich bemerkenswert, dass Sie sich in den letzten Wochen so viel Mühe gegeben haben, allen möglichen Akteuren überall im Land zu erzählen, die SPD hätte nur den Haushaltsentwurf nicht richtig verstanden, und in Wirklichkeit gäbe es gar keine Kürzung. Und jetzt fordern Sie Ihre eigene Landesregierung auf, die Kürzung wieder zurückzunehmen – merkwürdig, merkwürdig. (Beifall SPD, FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Sie erwähnen auch nur die Gelder für die Radwege an den Landesstraßen. Zu den ganzen anderen Kürzungen bei den Radverkehrsmaßnahmen, die in Ihrem Haushaltsentwurf drinstecken, gibt es an der Stelle kein Wort. Vor allem fällt kein Wort dazu, (Niclas Dürbrook) wie Sie die Radstrategie jetzt eigentlich umsetzen wollen. Der Gutachter sagt, mit den bisherigen Maßnahmen erreichen wir das Ziel 2050. Sie sagen, Sie schaffen es 2040; aber Sie tun nichts dafür, dass es so kommt. Sie können sich – ich komme zum Schluss – noch nicht einmal der Forderung in unserem Antrag anschließen, dass die Landesregierung doch zumindest bitte einmal für das Parlament aufschreiben soll, wie man eigentlich ohne mehr Geld ein Ziel schneller erreichen will. Das ist schon ziemlich klein und ziemlich dünn, ehrlich gesagt.

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Beate Raudies

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.

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Niclas Dürbrook SPD

Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und Sybilla Nitsch [SSW])

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Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Thomas Jepsen.

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Thomas Jepsen CDU

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Mai haben wir den Bericht zur Halbzeitevaluierung der Radstrategie hier bereits beraten. Auch da wurde schon deutlich: Die Strategie zum Radverkehr hat viel, ganz viel bewegt. 2020 hatte man sich bewusst mit sehr hohen und ehrgeizigen Zielen auf den Weg gemacht. Der Evaluierungsbericht zeigt nun Handlungsbedarf, und nicht alle Ziele können wie ursprünglich geplant erreicht werden. Die Radstrategie muss nachjustiert werden, wir bleiben mit hohen Zielen aber weiter ehrgeizig. Also schärfen wir jetzt nach und fokussieren uns neu. Es bleibt dabei, wir werden weiter mehr Leute aufs Rad bringen. Wir arbeiten weiter daran, die Unfallzahlen kontinuierlich zu verringern. Wir bringen Schleswig-Holstein beim Radtourismus in Top-Position. Dazu bleiben wir bei der vorbildlichen Finanzmittelausstattung für den Radverkehr. Die Radstrategie und ihre Ziele sind weiterhin klar im Haushalt hinterlegt. Für die investiven Maßnahmen zum Beispiel stehen enorme Summen bereit. Die Sanierung der Radwege an den Landesstraßen wird aus dem Budget für die Landesstraßen finanziert, und das wird nun um die Mittel aus dem Sondervermögen noch erhöht. Dazu gibt es jährlich 15 Millionen Euro für eigenständige Maßnahmen. Die Radweglückenschlüsse an Landesstraßen werden zur Entlastung der Kommunen neuerdings zu 100 Prozent voll finanziert. Zudem können die Kommunen ergänzend zum Bundesprogramm „Stadt und Land“ das Landesprogramm „Ab aufs Rad“ mit noch 9,9 Millionen Euro freiem Budget nutzen. Außerdem ist die Finanzierung von RAD.SH und der Koordinierungsstelle Radtourismus für die nächsten Jahre gesichert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von 2020 bis 2025 wurden insgesamt rund 170 Millionen Euro von Bund und Land für den Radverkehr bereitgestellt – deutlich mehr als jemals zuvor. Das hat Wirkung gezeigt, und das soll auch so weitergehen. Zwischen 2021 und 2025 wurden jährlich durchschnittlich 85 Kilometer Radwege an Landes- und Bundesstraßen saniert. 44 Prozent aller Wege zur Schule, Ausbildung und Universität wurden 2023 mit dem Fahrrad zurückgelegt. Bei den durchschnittlich jährlich gefahrenen Radkilometern pro Person hat Schleswig-Holstein mit 378 Kilometern den zweiten Platz von allen Flächenländern erreicht. 38 Prozent aller Pendlerinnen und Pendler nutzen inzwischen im Entfernungsbereich von fünf Kilometern das Rad auf dem Weg zur Arbeit. 71 Prozent der Urlaubsgäste fuhren 2020 in ihrem Urlaub Fahrrad. Die Gästezufriedenheit in Bezug auf Radfahrmöglichkeiten liegt bei der Schulnote 1,6. Im Segment „Radfahren im Urlaub“ sind wir mit Platz 2 besonders stark positioniert. Schleswig-Holstein ist das Flächenland mit den wenigsten tödlichen Radunfällen im Verhältnis zur Verkehrsleistung. 7.250 Fahrradbügel und 130 Self-Service-Stationen wurden in den letzten fünf Jahren gefördert. Das landesweite Radverkehrsnetz ist konzipiert. Auf kommunaler Ebene wurden Radkonzepte erstellt. Gegen Wurzelaufbrüche sind Handlungsempfehlungen entwickelt und Strecken pilotiert. Qualitätsstandards im Radtourismus sind definiert. Der Ochsenweg ist zur Qualitätsroute entwickelt und die Regionen Ostseefjord Schlei und Herzog- (Thomas Jepsen) tum Lauenburg werden zu Radregionen weiterentwickelt. Schleswig-Holstein ist Impulsgeber im Radtourismus. Dem Radverkehr kommt insgesamt mehr Bedeutung zu. Es bewegt sich richtig was im Land. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir halten an einer ambitionierten Zielsetzung weiter fest. Die Ziele müssen aber auch erreichbar sein und uns gleichwohl weiter anspornen. Also werden in der Radstrategie weitere Unterziele angepasst, insbesondere hinsichtlich des Zeitraums und der Zielerreichung im Bereich Verkehrsanteil und Verkehrssicherheit. Die Menschen fahren zwar mehr Rad, aber die gesetzten Modal-Split-Ziele werden nicht mehr in dem ursprünglichen Zeitraum zu erfüllen sein. Anstatt das Rad im Einkaufsverkehr dominierend zu etablieren, soll der Radverkehrsanteil zur Schule und Ausbildungsstätte erhöht werden. Auch bei der Reduzierung der Unfallzahlen muss das Ziel deutlich gestreckt werden, denn die gesteigerte Verkehrsleistung muss bei den Zielen Berücksichtigung finden, und die Zielerreichung muss ins Verhältnis zu der Einwohnungszahl und der Verkehrsleistung gesetzt werden. Da es im Radtourismus sehr gut vorangeht, sind da nur kleine Nachbesserungen erforderlich. Alle Maßnahmen sind auf die Ziele der Radstrategie ausgerichtet. Wir werden uns weiter darum kümmern, mehr Leute aufs Rad zu bringen, Unfallzahlen zu reduzieren und Schleswig-Holstein im Radtourismus nach vorne zu bringen. Die Fördermittelberatungen und Investitionsveranstaltungen werden fortgesetzt, um Projektmittel gezielt einzusetzen. Das „mobiliteam“ wird schwerpunktmäßig Kommunen zur Radabstellmöglichkeit an Bahnhöfen beraten. Zur Bündelung von Informationsmaterialen zur Radverkehrssicherheit für Schulen wird der Runde Tisch Schulwegsicherheit unterstützen. Zur Erstellung von Schulwegplänen gibt es eine neue Projektförderung. Und das baulastträgerübergreifende Radverkehrssystem wird laufend weitergeführt. Zur Zielerreichung wird auch der Runde Tisch Radverkehr fortgesetzt, und alle Akteure werden weiter eingebunden. Die Radstrategie ist am Runden Tisch Radverkehr ständiges Thema.

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Dürbrook?

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Niclas Dürbrook SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich sehe, dass Ihnen die Zeit davonläuft, weil Sie die ganzen Erfolgsmeldungen vortragen müssen, und möchte Ihnen durch meine Zwischenfrage die Gelegenheit geben, noch kurz auf Ihren Antrag einzugehen. (Beifall und Heiterkeit SPD, FDP und SSW) Ihre Landesregierung hat im Haushaltsentwurf vorgeschlagen, 10 Millionen Euro wegzukürzen. Das wird ja mit den Koalitionsfraktionen abgesprochen gewesen sein. So etwas macht eine Landesregierung nicht eigenmächtig. Heute fordern Sie aber die Landesregierung auf, zumindest einen Teil davon wieder reinzunehmen. Meine erste Frage: Wie kam es zu dem Sinneswandel, dass es erst weggestrichen und jetzt in Teilen wieder reingenommen wird? Meine zweite Frage, die daran anschließt: Sie nehmen ja nicht alle Kürzungen wieder weg, sondern wollen nur einen Teil, nämlich die Kürzungen bei den Radwegen an den Landesstraßen, wieder rückgängig machen. Was ist denn mit den anderen Kürzungen? Warum gehen Sie auf die in Ihrem Antrag nicht ein? – Also, die 15 Millionen Euro bleiben. Das habe ich ja gesagt. Die 8 Millionen Euro sind aus IMPULS-Mitteln finanziert. Das ist ein buchhalterischer Wert. So habe ich es gerade dargestellt. In Ihrem Antrag – ich komme ja zum Antrag – „Die Radstrategie retten!“ schreiben Sie im zweiten Absatz: „Der Landtag nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Landesregierung damit ein deutlich ambitionierteres Ziel verfolgt, als dies durch die Begutachtung als realistisch eingeschätzt wurde.“ Ist es also unrealistisch? Im letzten Absatz auf der ersten Seite schreiben Sie dann: (Thomas Jepsen) „Der Landtag bekennt sich nach wie vor zu den Zielen der Radverkehrsstrategie ….“ Zu diesen unrealistischen Zielen? – Nein. Ich sage, die sind realistisch. Sie sind sehr ambitioniert, immer noch sehr hoch. – Also, ich gehe doch auf Ihren Antrag ein. Da können Sie nicht sagen, ich gehe nicht darauf ein. Ich war ja gerade in meiner Rede beim Runden Tisch Radverkehr und komme nun zum Ende meiner Rede. Alle Akteure sind dabei: das Ministerium, der LBV, RAD.SH, ADFC, Verkehrswacht, Tourismus und die Landtagsfraktionen. Nur den SPD-Vertreter habe ich dort nie gesehen. Auch beim Workshop zur Radstrategie waren Sie nicht dabei. Also, mit Ihnen ist die Radstrategie nicht zu retten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Serpil Midyatli [SPD]: Wir machen jetzt eine Strichliste, wer wo dabei ist!)

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Als wir den Koalitionsvertrag geschrieben haben, ist uns etwas richtig Gutes für den Radverkehrsbereich gelungen. Wir haben uns darauf geeinigt, neben den straßenbegleitenden Sanierungen, die stattfinden, zusätzlich 20 Millionen Euro strukturell für die eigenständige Sanierung und für den Aus- und Neubau von Radwegen zur Verfügung zu stellen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) und das nicht einmal, sondern jedes Jahr neu. Das war ein richtig großer Schritt, nicht nur in einer finanziell schwierigen Zeit, er fiel auch noch perfekt mit der Fertigstellung des landesweiten Radverkehrsnetzes zusammen. Wir wissen jetzt, wo Schulwege existieren, die hochfrequentiert sind, wir wissen, wo Pendelstrecken sind, und wir wissen, wo Radwege plötzlich aufhören und wir Lückenschlüsse haben, die besonders dringend gefüllt werden müssen. Deswegen kam das Geld, die 20 Millionen Euro, zur genau richtigen Zeit. Wir haben es direkt ins Haushaltsverfahren 2023 eingestellt, und die Gelder können jetzt sowohl für Sanierung als auch für Ausbau ausgegeben werden. Aus diesen 20 Millionen Euro – so ehrlich müssen wir an der Stelle sein – sind im Zuge der letzten Jahre erst 18 Millionen Euro geworden, weil wir in verschiedenen Bereichen immense Einsparnotwendigkeiten hatten und sowohl bei der Straßensanierung als auch bei der Radwegesanierung Geld wegnehmen mussten, und im nächsten Schritt 15 Millionen Euro, weil wir gesagt haben: Bevor wir noch weitere Zugverkehrsleistungen abbestellen, ist es uns wichtiger, das Angebot so gut wie möglich zu sichern. – Zu der Entscheidung stehe ich. Ich fand es an der Stelle richtig, zu sagen: Wir nehmen Geld aus der Radverkehrsförderung und stecken sie in die Schienenverkehrsleistung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir haben dann sehr früh den Hinweis erhalten, dass es mit so einem plötzlichen Anstieg von Investitionsmitteln, den wir 2023 vorgenommen haben, extrem schwierig sein würde, diese Gelder direkt auszugeben. Die Bauunternehmen sind auf so hohe Volumen im Radverkehrsbereich überhaupt nicht vorbereitet. Ihnen fehlt die Maschinerie, sie haben zu wenig Personal und schlicht zu gering zu erwartende Gewinne im Bereich der Fahrradinfrastruktur. Ich habe mich dann mal schlau gemacht, wie es denn eigentlich im Bereich der Straßensanierung war. Denn da erzählt uns der liebe Kollege Kilian ja jedes Mal, wenn wir über die Straßensanierung sprechen, sehr akribisch, in der Jamaikaregierung sei der Ansatz sehr plötzlich immens erhöht worden, und wir standen dann tatsächlich vor derselben Herausforderung, nämlich in kurzer Zeit hohe Summen an Geld für die Straßensanierung auszugeben. Dieses Problem wurde aber nicht dadurch gelöst, dass man die Mittel kürzt – genau das haben wir im Radverkehrsbereich auch nicht getan –, sondern man hat ganz klar gesagt: Wir wollen Planungssicherheit. Wir wollen jedes Jahr eine Summe zur Verfügung stellen und, wenn sie nicht ausgegeben werden kann, im nächsten Jahr eben mehr machen. – Genau den Weg gehen wir im Radverkehrsbau. Wir arbeiten daran, dass die Ressourcen so aufgebaut werden, dass die Mittel ausgegeben werden können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dazu gehört auf der einen Seite, im Bereich der Sanierung zu gucken, dass eben diese Maschinerien angeschafft werden, dass man dafür sorgt, dass Bauunternehmen die Mittel verbauen können, dass man dafür sorgt, dass es im LBV genug Personal (Nelly Waldeck) dafür gibt, diesen Weg zu gehen. Auf der anderen Seite muss man sagen, dass unser Ziel ja ist, die Lücken zu schließen, und dass es momentan einfach eine gewisse Zeit braucht, Radwege an Landesstraßen zu planen und dann neu zu bauen oder auszubauen. Diese Radwege müssen erst einmal geplant werden, bevor sie dann umgesetzt werden können. Ich finde es gut, dass dafür noch Geld zur Verfügung steht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Diese Arbeit zeigt jetzt schon Früchte. Sie haben die Zahlen selber genannt. Fast 18 Millionen Euro wurden 2025 verbaut. Aktuell werden jährlich circa 85 Kilometer Radweg saniert. Ich finde, das kann sich wirklich sehen lassen. Bereits nach einem so kurzen Zeitraum wird man in Schleswig-Holstein spürbar merken, dass die Radwege in einem besseren Zustand sind. (Lukas Kilian [CDU]: So ist das!) Trotzdem haben wir mit dem Impuls extra einen Mechanismus geschaffen, der Investitionen eben genau diese Planungssicherheit gibt. Deswegen finde ich es richtig, dass wir ihn nutzen, dass wir sagen – genau das tun wir in unserem Alternativantrag –: Wir wollen, dass diese Mittel, 15 Millionen Euro, jährlich weiterhin zur Verfügung stehen, weiterhin, weil es eben nie diese Kürzung gab, und wenn sie in einem Jahr nicht ausgegeben werden können, dann sollen sie fürs Folgejahr zur Verfügung stehen. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Die Gelder sind also nicht weg, sie sind nicht auf 8 Millionen Euro gekürzt worden, sie stehen weiterhin zur Verfügung, bei Bedarf auch 2027. Das hat das Verkehrsministerium ganz klar in der Antwort auf Ihre Frage benannt: Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, die 8 Millionen Euro, dann können wir überjährig nachsteuern und noch Geld zur Verfügung stellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Niclas Dürbrook [SPD]: Ist das Haushaltsklarheit und ‑wahrheit?) Zu der Frage, warum im nächsten Jahr so geringe Mittelabflüsse zu erwarten sind, möchte ich sagen, dass wir natürlich eine Priorisierung in der Mittelverausgabung haben. Wenn es weitere Gelder, Bundesgelder, gibt, die wir nutzen können, um Radwege zu sanieren oder neu zu bauen, dann sollten wir das immer prioritär machen, bevor wir an unsere eigenen Gelder gehen und unsere eigenen Gelder für zusätzliche Vorhaben nutzen. Nach dieser Devise sind wir immer vorgegangen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Da wir diese Möglichkeit absehen, ist nachvollziehbar, dass im nächsten Jahr wahrscheinlich geringere Summen und dafür an anderer Stelle mehr Summen abfließen werden. Also, wir arbeiten an der Umsetzung der Radstrategie. Wir haben die Landesmittel für diesen Bereich in dieser Legislatur massiv erhöht. Wir wollen weiter vorankommen. Wir wollen die Radwege sanieren und ausbauen. Ich freue mich, wenn wir auf diesem Weg einen Schritt weiter vorankommen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben bei der Radstrategie das, was wir auch in vielen anderen Bereichen, übrigens nicht nur im Verkehrsbereich, erleben. Vollmundig wird erklärt: „Wir halten an den Zielen der Strategie fest“, aber die Wege zur Erreichbarkeit werden abgekniffen. Das war schon bei der Landesstraßenstrategie so. (Sybilla Nitsch [SSW]: Genau!) Da haben wir genau dasselbe gesehen. Wir halten an der Strategie fest, kürzen die Mittel und, nachdem wir nachgewiesen haben, dass das Ziel auf diesem Weg so nicht erreicht werden kann, kommt der große Glücksfall für diese Landesregierung, dass man irgendwelche Sondervermögen aus Berlin zugewiesen bekommt, um dann wenigstens etwas nachzujustieren. In Wahrheit ist das Ziel auf diesem Weg nicht zu erreichen. Bei der Radstrategie ist es wie bei der Mobilitätsgarantie am Beginn der Legislaturperiode: Riesig, 2023 – dazu kommen wir noch im Laufe der Tagung –, wir geben eine Mobilitätsgarantie. Das Ergebnis ist: Friede, Freude, Eierkuchen. Nichts ist, weil wir keine Möglichkeiten haben. Wir bestellen Verkehre ab. – Das ist das Ergebnis Ihrer vollmundigen Aussage. (Vereinzelter Beifall SPD) (Dr. Bernd Buchholz) Bei der Radstrategie ist es ein bisschen komplexer an der Stelle, Kollege Jepsen, wenn Sie mir das gestatten und Ihren Antrag ansehen: Die Radstrategie besteht nicht nur aus Radwegebau, sondern die Radstrategie hat ganz viele unterschiedliche Komponenten. (Sybilla Nitsch [SSW]: So ist es! – Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Ich nenne jetzt als Beispiel den Aspekt, die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen. Dafür waren zum Beispiel für Informationstätigkeiten und Materialien für die Verkehrssicherheit jährlich 150.000 Euro im Haushalt vorgesehen. Dieser Betrag ist seit Langem unverändert. Jetzt kommt Schwarz-Grün und kürzt im Haushaltsansatz genau diesen Betrag um fast 50.000 Euro auf 105.000 Euro. Das sind 30 Prozent weniger. Im Ergebnis bedeutet das, dass an uns der ADFC an dieser Stelle mit Blick auf die Halbzeitevaluation zur Radstrategie adressiert: „Das Ziel der besseren Verkehrssicherheit für Radfahrer war 2020 sehr realistisch, wäre seitdem etwas passiert. Das ist es aber nicht.“ Genau das ist das Problem: Es ist nichts passiert. – Jetzt kürzen Sie beim Verkehrssicherheitsthema auch noch die Mittel. Dann können Sie das Ziel nicht erreichen. Ich plädiere an dieser Stelle übrigens für Ehrlichkeit. Ja, die Radstrategie haben wir in Jamaika gemacht, und sie ist eine gute Strategie, glaube ich. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Das haben alle Beteiligten gesagt. Wir haben uns aber sehr ambitionierte Ziele gesetzt, kommend durch eine Coronapandemie, die gesagt hat: Jetzt bekommen wir mit großem Schwung viel mehr Leute dahin, aufs Fahrrad zu steigen. – Die Evaluierung zeigt: Mit den Mitteln, die wir zur Verfügung haben, wird das nicht mal bis 2040 was werden, sondern es wird bis 2050 dauern. Es wäre doch einfach realistisch, dann zu sagen: Leute, diese Radstrategie ist vom Grundsatz her gut, aber die Anpassung der Ziele – Kollege Dürbrook, da unterscheiden wir uns – ist notwendig. – Selbst mit den Mitteln, die nicht unendlich sind, müssen wir dann eben sagen, wir erreichen dieses Ziel in dieser Zeit nicht. Das wäre doch fair. Wenn Sie mir gestatten, das zu sagen, Herr Kollege Dürbrook – ich sage das mal in die andere Richtung –: Die einen sagen, wir halten an der Strategie fest, wir wollen die Ziele erreichen, und tun so, als wäre nichts passiert. In Wahrheit können Sie die Ziele nicht erreichen. Herr Jepsen, Sie können diese Ziele nicht erreichen – das zeigt die Evaluierung –, jedenfalls nicht mit der Mittelausstattung dazu. Übrigens hübsch auch die Antworten der Landesregierung auf Fragen, wenn Sie zum Beispiel zur Verkehrssicherheit fragen, wie es zu der Diskrepanz zwischen den Anträgen, die wir alle gemeinsam zur Verkehrssicherheit beschlossen haben, und der Kürzung des Titelansatzes kommt: „Die im Haushaltsentwurf 2027 vorgenommenen Ansatzreduzierungen beruhen auf den vorgegebenen einmaligen Einsparungen und sind titelscharf in der Veranschlagung in der Obergruppe 42 sowie in den Obergruppen 51 bis 54 berücksichtigt. Eine Nachsteuerung der Haushaltsanätze erfolgt im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren mit der Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf. Die Landesregierung strebt an, die aus dem Umdruck 20/6740 in der Drucksache 20/4649 übernommenen enthaltenen Aspekte im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen umzusetzen.“ zen. Wollen Sie das jetzt umsetzen? Wollen Sie das machen? Oder sagen Sie, nee, Haushaltsvorbehalt haben wir nicht, und kürzen das alles weg? Seien Sie doch endlich an dieser Stelle einmal ehrlich! (Beifall FDP und SSW) Sagen Sie, was Sie finanzieren können und wo Sie es hinbringen. Sagen Sie dann, was ein unrealistisches Ziel war. Übrigens ist das eine Strategie, für die ich mitverantwortlich bin. Wenn ein Ziel unrealistisch ist, muss man nacharbeiten. Sagen Sie auch – das sage ich hier jetzt auch mal, deshalb werden wir uns bei eurem Antrag, entschuldigt bitte, enthalten –: Die Radstrategie und deren Umsetzung hat in der Landespolitik nicht meine allerhöchste Priorität. – Ich will das mal ganz deutlich sagen. Wir haben heute Vormittag hier über Hochschulausstattung, über Bildungseinrichtungen geredet. Wir reden über Krankenhausversorgung in diesem Landtag. Wir reden über Kitas, Schulen und Bildungssysteme. Ich glaube, es gibt, wenn ich Dinge finanzieren müsste, tatsächlich – das sage ich auch als ehemaliger Verkehrsminister – wichtigere Themen, als die Radstrategie auszufinanzieren.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat das Wort die Abgeordnete Sybilla Nitsch.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! Das Fahrrad ist heute ein ganz normaler Teil unserer Mobilität. Das, finde ich, ist schon ein Wert für sich, wenn wir auf so viele Jahrzehnte mit der Dominanz des Autos zurückblicken. Vor diesem Hintergrund hatten wir 2020 die Radstrategie gestartet. Somit hat sie auch ihre Bedeutung. Die Ziele sind klar und auch schon genannt wurden: Mehr Leute aufs Rad bringen, die Unfallzahlen verringern und zum Schluss auch unter die Top 3 im Radtourismus zu kommen. – Die Frage ist, wo wir heute stehen. Wir haben schon vor einigen Wochen die Halbzeitevaluierung beraten. Daher möchte ich nur ganz kurz auf einige Punkte eingehen. In Sachen Radtourismus, muss man sagen, sind wir recht weit oben. Der Anteil derjenigen, die mit Rad zu uns kommen, mag vielleicht klein sein. Dafür ist das Fahrrad ein Urlaubsessential geworden. Gerade an den Küsten trifft man wirklich viele Autos, die Fahrradgepäckträger mit sich führen. Man sieht also, das wird fleißig genutzt. Hier ist die Strategie aufgegangen. Wir können auch sehen, dass Menschen privat in Fahrräder investiert haben. Dies besonders seit dem Jahr 2020. 33,2 Prozent der Bevölkerung besitzen ein E-Bike und legen damit lange Strecken zurück. Bei den anderen inhaltlichen Punkten der Strategie sieht das Bild tatsächlich ganz anders aus. Bezüglich der Unfall- und Todeszahlen gibt es keine Trendwende zu verzeichnen. Das ist schon hart. Auch die Zahl der Menschen, die mit dem Rad pendeln, stagniert. In Schleswig-Holstein sind es nur rund 15 Prozent. Hier stockt es also wirklich sehr. Immerhin sind wir damit aber das Flächenland mit den meisten Radfahrerinnen und Radfahrern. Das ist erst einmal genug zum Status quo. Ich brauche kein Gutachten und keine Agentur, um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass diese Radstrategie natürlich viel Ausdauer braucht und wir für die Ziele Zeit brauchen. Ich muss mich aber schon fragen, ob die Landesregierung hier an der entscheidenden Stelle Luft aus dem Reifen lässt, wenn auf der anderen Seite die Strategie gut anläuft, man aber nicht am Ball bleibt und darüber hinaus noch die Mittel zusammenstreicht, dann springt doch irgendwo die Kette ab. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Gerade deshalb, weil die Radstrategie politisch eine wirklich gute Wirkung in vielen Bereichen hatte und gerade weil die Radstrategie mit den Maßnahmen in den Kommunen wirklich unheimlich gut angenommen worden ist. Auch der Minister ist immer fleißig medienwirksam auf dem Fahrrad unterwegs. Bleibt der Erfolg jetzt einfach auf der Strecke liegen, Minister Madsen? Das Ziel von 30 Prozent Radverkehr vom Jahr 2030 auf das Jahr 2040 zu verschieben, hat vielleicht plausible Gründe. Da kann ich dem Kollegen Buchholz in einigen Punkten folgen. Dann müssen aber meines Erachtens mehr Mittel in die Strategie und in die Projekte fließen. Nur so können sie dann Schritt für Schritt zur Umsetzung kommen. Die Koalition hat uns hier nun einen Nebelkerzenantrag vorgelegt; denn man muss sagen, der IMPULS-Titel für die Radwege sinkt in 2027 auf 8 Millionen Euro. Ich muss Ihnen sagen, Kollege Jepsen und auch Kollegin Waldeck, Sie haben diesen Ansatz mit Ihren Ausführungen nicht geheilt. Ja, es kommen auch noch 2 Millionen aus dem Sondervermögen dazu, aber es stehen faktisch keine 15 Millionen in dem Ansatz für 2027. Dann so zu tun, als ob Sie über alle Maßen investieren, ist für mich schon ein bisschen fragwürdig. Ich sehe tatsächlichen Nachholbedarf in Bezug auf die Mittelzentren. Das haben wir als SSW schon immer deutlich gemacht. Es gibt nämlich eine bedeutsame Anzahl an Pendelstrecken fürs Rad, die in die Zentralorte oder in die Mittelzentren führen ebenso wie in die kleineren Orte drumherum. Hier wäre ein zielgerichteter Ansatz für die Region möglich. (Beifall SSW) Mobilitätsstationen und Schnellwege sind hier Stichworte. Auch zu dem letzten Punkt haben wir vor drei Jahren hier im Landtag einen Antrag gestellt, der – wie das so ist mit Oppositionsanträgen – abgelehnt wurde. Ich finde immer noch, es war ein sehr guter An- (Sybilla Nitsch) trag. Wir finden, gemeinsam mit den zusätzlichen 4 Millionen Euro, die wir immer im Landeshaushalt für die Umsetzung von Radverkehrswegemaßnahmen in Mittelzentren gefordert haben, wäre das ein nachhaltiger Beitrag, um noch mehr Menschen bei uns aufs Rad zu bringen. Vor allen Dingen ist es so, dass die Kommunen Unterstützung brauchen, um diese Lückenschlüsse vorzunehmen. Alles in allem sind das wichtige Themen, die wir besprechen. Klar gibt es Sachen, die wir vielleicht höher priorisieren. Aber die Radstrategie war und ist eine wichtige politische Säule in der Verkehrspolitik. Deswegen ist es entscheidend, dass wir den Zielpfad bis 2040 jetzt konsequent begehen. Ich erwarte als Handlung der Landesregierung eine tatsächliche Erhöhung des Haushaltsansatzes. – Liebe SPD, wir helfen gern bei der Rettung. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen, das Wort.

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für die angeregte Debatte. Das zeigt, dass Radverkehr uns allen mehr oder weniger am Herzen liegt, wie ich soeben erfahren habe, lieber Herr Dr. Buchholz. (Heiterkeit – Dr. Heiner Garg [FDP]: Dieser Boulevardjournalismus!) Ich möchte hier ein paar Fakten darstellen: In der letzten Legislaturperiode wurde die Radstrategie mit dem gesamten Thema Radverkehr erst einmal auf strategische Füße gestellt und ein Haushaltstitel geschaffen. (Annabell Krämer [FDP]: Wir müssen optimistisch sein!) Das ist ein Haushaltstitel, in dem ausschließlich Mittel für den Radverkehr liegen. Das gab es vorher nicht – auch nicht unter der letzten SPD-Regierung. Seit 2022 sind in Schleswig-Holstein 170 Millionen Euro in den Radverkehr geflossen. Allein in 2026 kommen wir auf 40 Millionen Euro. In 2027 wird der Titel wahrscheinlich wieder in der Größenordnung bei 30 Millionen Euro liegen. Aus dem Titel wurden Radwege neu gebaut, saniert, durch das Bike+Ride-Programm sichere Fahrradparkplätze hergestellt, Abstellmöglichkeiten und Radverkehrskonzepte gefördert. Ich will hier eine Sache klarstellen: Es wurden keine IMPULS-Mittel gekürzt, auch wenn das auf den ersten Blick so aussehen mag. Wir sind gehalten, realistische Mittelabflüsse anzugeben. In 2027 wird zum Beispiel unser Lückenschlussprogramm Fahrt aufnehmen. Wir übernehmen bei 21 kommunalen Lückenschlussprojekten 100 Prozent der Kosten. Das sind unter anderem die Radwege Herzhorn–Sommerland, Landkirchen bis zur B 207 oder zwischen Brunsholm und Saustrup. Im kommenden Jahr werden die konkreten Planungen starten, die absehbar weniger Geld kosten als der tatsächliche Bau im Jahr darauf. Deswegen ist der Ansatz für 2027 geringer. Er kann – das hören Sie sicherlich alle gerne – jederzeit aufgestockt werden, wenn mehr Mittel benötigt werden. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Rasmus Vöge [CDU]: Genau!) – Ja, das ist so. – Dazu kommen 10 Millionen Euro aus dem Landesanteil des Sondervermögens Infrastruktur. Einige Projekte sind schon im Bau, zum Beispiel an der L 49 in Nordtorf oder der L 241 Welt–Garding. Wir haben also mehr Mittel zur Verfügung. Außerdem gilt hier wie überall sonst mein Grundsatz – wir haben es öfters gehört –, dass wir erst Bundesgeld und dann Landesgeld verbauen. Es gibt also keinen Stillstand. Ich komme wieder auf das übergeordnete Thema zurück: Unsere Radstrategie ist mehr als nur der Aufbau von Infrastruktur. Die Radstrategie lebt von ihren Einzelmaßnahmen, die in einer Gesamtheit den Radverkehr nach vorne bringen. Insofern kann keine Rede davon sein, dass die Radstrategie gescheitert sei oder gar gerettet werden müsse. Das weise ich ausdrücklich zurück. Es geht in der Radstrategie eben nicht nur um Infrastruktur. Der Gedanke an Vision Zero und Fehler in der Infrastruktur für den Radverkehr hält Einzug in den Planungsbüros, bei den Baulastträgern und den Straßenverkehrsbehörden. Die Qualitätsentwicklung im Radtourismus zeigt große Erfolge und ist ein wichtiger Wirtschafts- und Standortfaktor. Beispielhaft sind die erfolgreiche Zertifizierung des Ochsenwegs und der Radreiseregion Ostseefjord Schlei. Ich kann Ihnen allen persönlich nur empfehlen, beide Regionen einmal abzuradeln. Der Radverkehr wird heute auch in anderen Bereichen wie beim Städtebau oder bei den Gewerbeansiedlungen mitgedacht. Keine Maßnahmen zum (Minister Claus Ruhe Madsen) Beispiel der Verkehrslenkung, Markierungen, Wegweisungen, können im Rad- und Fußverkehr große Wirkungen entfalten. Wir haben eine bundesweit einmalige und qualifizierte Ausarbeitung zum Umgang mit Wurzelaufbrüchen an Radwegen erstellt. Sie ist in der Tat einmalig und wird bundesweit abgefragt. Natürlich kann man sagen, dass es zu SchleswigHolstein passt, dass ausgerechnet unser Bundesland diese Handreiche erarbeitet hat, denn wer viel mit dem Rad unterwegs ist, wird feststellen, dass wir das Bundesland mit den meisten Radwegen von Bundes- und Landesstraßen sind. Deswegen haben wir natürlich die meisten Baustellen und eine hohe Expertise. Verbesserungen im Bereich der Digitalisierung und Datengrundlage sorgen dafür, dass die vorhandenen Mittel zielgerichteter und schneller eingesetzt werden können. Trotzdem müssen wir einige Ziele anpassen. Deswegen haben wir Überlegungen angestellt: Was läuft gut? Wo muss nachgebessert werden? So eine Anpassung gehört zu guter Politik dazu. Wir wissen, dass wir alle gemeinsam noch mehr für die Attraktivität des Radverkehrs tun müssen. Denn Radwege hören nicht an Grenzen auf, obwohl Zuständigkeiten oft bezahlt sind. Wir sind in einem sehr guten Austausch mit allen Akteuren. Das hat mir die vergangene Fachtagung Radverkehr erst wieder gezeigt. Alle ziehen an einem Strang, und das ist wichtig. Zur Wahrheit gehört nun einmal dazu, dass es in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein deutlich schwieriger ist, mehr Menschen auf das Rad zu bringen. Ich würde selbst gerne jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit fahren, aber der Weg ist dann doch zu weit. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) – Lieber Herr Dr. Buchholz, es ist nicht so, dass ich es nicht schaffe, sondern dass es nicht zu meinem Arbeitsmodell passt. Das ist in städtisch geprägten Gegenden sicherlich etwas einfacher. (Christopher Vogt [FDP]: Sie müssten noch länger arbeiten!) – Ja, dann muss man noch länger arbeiten; das stimmt. – Ich habe viel von dem aufgezählt, was wir alles tun, aber den Modal-Split steigern wir nicht allein mit Geld und neuen Radwegen. Dazu müssen auch Bürgerinnen und Bürger mit an Bord sein. Sie müssen den Helm aufsetzen und losradeln. Wir können ihnen nicht vorschreiben, wie sie zur Arbeit oder zum Supermarkt kommen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Wir können nur für die Rahmenbedingungen sorgen, damit das Fahren mit dem Fahrrad eine gute Option ist. Daran arbeiten wir weiter. Dafür haben wir ein konkretes Ziel formuliert, nämlich einen Modal-Split von 30 Prozent bis 2040. Ich finde das nach wie vor sehr ambitioniert, aber habe auch lieber ein ambitioniertes Ziel als ein unambitioniertes Ziel. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um 50 Sekunden erweitert. Diese Zeit stände jetzt den Fraktionen zur Verfügung, wenn gewünscht. – Das sehe ich nicht. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Einen Antrag auf Überweisung in den Ausschuss habe ich nicht gehört. Deswegen lasse ich jetzt in der Sache abstimmen. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/4746, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW gegen die Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4940, in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD und FDP bei Enthaltung des SSW. Damit ist der Antrag angenommen. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüßen Sie bitte mit mir weitere Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Ich begrüße zunächst als Gäste der Abgeordneten Redmann Schülerinnen und Schüler von der Schule Marienau, als Gäste der Abgeordneten Nielsen Mitglieder vom CDU-Ortsverband Schacht-Audorf und als Gäste des Abgeordneten Stender Vertreterinnen und Vertreter der Firma GEO mbH aus dessen Betriebsführung. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 2 auf: (Vizepräsidentin Beate Raudies) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4517 Änderungsantrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/4555 Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 20/4808 Ich erteile dem Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Abgeordneten Christian Dirschauer, das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.

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Beate Raudies

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. – Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Für die CDUFraktion hat der Fraktionsvorsitzende, der Abgeordnete Tobias Koch, das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Gesetzentwurf könnte man meinen, es handele sich um eine technisch kleinteilige Regelung zum kommunalen Haushaltsrecht. (Zuruf: Nee!) Das Gegenteil ist aber der Fall, denn es geht hier um die Grundsatzfrage, wie wir unser Land am Laufen halten und wie wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Funktionieren unseres Staates bewahren. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Menschen erwarten vollkommen zu Recht, dass existenzielle Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Straßen- und Radwege, Schulen, Kitas, Feuerwehren und Krankenhäuser vom Staat gewährleistet werden. Nun sind die öffentlichen Kassen aber leer, und das nicht nur bei den Kommunen, sondern ebenso bei Land und Bund. Trotzdem muss unser Land hier am Laufen bleiben. Diese Grundbedürfnisse müssen erfüllt werden. Um die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand wieder in Einklang zu bringen, braucht es deshalb entschlossene Reformen unserer sozialen Sicherungssysteme und die Rückkehr zu Wirtschaftswachstum und damit zu deutlich höheren Steuereinnahmen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das wäre doch mal was!) Beides haben wir aber als Landespolitik selber nicht in der Hand. Beides wird die Finanzprobleme der Kommunen auch nicht von heute auf morgen lösen. Deshalb bauen wir den Kommunen eine Brücke zur Finanzierung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Brücke, mit der wir die Kreditaufnahme für Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur erleichtern, indem wir die Genehmigung durch das Innenministerium vorübergehend nicht mehr an die Bedingung knüpfen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen gegeben sein muss. (Annabell Krämer [FDP]: Was ich nicht sehe, darf es nicht geben, oder was?) Das ist auch in dieser zweiten Lesung unverändert der Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs. Ich bin mir sicher, dass die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker damit verantwortungsvoll umgehen werden. (Annabell Krämer [FDP]: Wie das Land? –

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Wie die Landesregierung? 800 Millionen!) Diese Ausnahmeregelung wird nicht dazu führen, dass sich die Kommunen jetzt hoffnungslos überschulden, sondern dafür sorgen, dass die unverzichtbaren Investitionen in die Grundinfrastruktur geleistet werden können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Ergebnis der Anhörungen gibt es zwei Änderungen gegenüber unserem ursprünglichen Entwurf. Zum Ersten ist dies die Konkretisierung bei der im Gesetz genannten Grundinfrastruktur, indem wir dort jetzt Schwimmsportstätten explizit aufführen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Sportstätten und Sporthallen waren auch im Ursprungsentwurf bereits genannt. Darunter fallen aus unserer Sicht auch Schwimmsportstätten. Dennoch (Tobias Koch) greifen wir die Anregung vom SSW und dem Landessportverband sehr gerne auf, (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Christian Dirschauer [SSW]: Sehr gut!) damit nicht das Missverständnis aufkommt, dass Schwimmhallen nicht zur kommunalen Grundinfrastruktur gehören. Zum Zweiten verändern wir die mit dem Gesetzentwurf geschaffene Ausnahmeregelung für die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen in kommunale Unternehmen, wie zum Beispiel von Stadtwerken. Zum einen begrenzen wir den Umfang der Kapitalzuführung durch die Kommune auf maximal zehn Prozent der Bilanzsumme der Stadtwerke. Zum anderen beschränken wir die Kreditaufnahme auf die Eigenkapitalstärkung. Das benötigte Fremdkapital für die Investitionen müssen sich die Stadtwerke also wie bisher extern bei einem Kreditinstitut besorgen und dazu auch ihre Kreditwürdigkeit nachweisen. Kommunale Unternehmen wie Stadtwerke stehen vor großen Investitionsvorhaben, zum Beispiel für kommunale Wärmenetze. Bislang steht das Land ihnen dabei mit Bürgschaften zur Seite. Aber auch eine Bürgschaft des Landes hilft nicht weiter, wenn die Bank für die Kreditgewährung ein höheres Eigenkapital der Stadtwerke verlangt. Mit der veränderten Regelung des Gesetzentwurfs kann die Eigenkapitalquote der Stadtwerke jetzt um bis zu zehn Prozentpunkte erhöht werden. Mit dieser gestärkten Eigenkapitalbasis verbessert sich die Kreditwürdigkeit der Stadtwerke. So können sie dann auch wieder Fremdfinanzierungen von Dritten erhalten. (Annabell Krämer [FDP]: Und das unternehmerische Risiko trägt der Steuerzahler, Herr Kollege!) – Frau Kollegin, der ursprüngliche Gesetzentwurf war stattdessen darauf ausgerichtet, die Fremdfinanzierung komplett über die Kommune abzuwickeln und damit die Kommune quasi zur alleinigen Hausbank ihrer kommunalen Unternehmen, ihrer Stadtwerke zu machen. Die Folge davon wäre nicht nur ein deutlich höheres Finanzierungsvolumen durch die Kommune gewesen, sondern vor allem wäre diese Finanzierung durch die Kommune auch ohne jegliche externe Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgt. Beides erschien uns als Ergebnis der Anhörungen und der Ausschussberatungen nicht mehr vertretbar. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, den Vorschlägen des Verbandes kommunaler Unternehmen, des VKU, zu folgen. Hiervon profitieren Stadtwerke und Kommunen gleichermaßen. Die Stadtwerke profitieren durch die gestärkte Eigenkapitalbasis und die daraus resultierende bessere Kreditwürdigkeit. Die Kommunen profitieren durch die Zinsdifferenz zwischen niedrig verzinstem Kommunalkredit und deutlich höher verzinstem Gesellschafterdarlehen. Vor einem Verlust des Gesellschafterdarlehens wird die Kommune zudem dadurch geschützt, dass die Regelungen des Gesetzes nur bei finanziell gesunden Stadtwerken zur Anwendung kommen. Diese müssen nämlich eine Eigenkapitalquote von mindestens 20 Prozent aufweisen. Es besteht somit nicht die Gefahr, dass mittels dieser gesetzlichen Regelung Stadtwerke finanziert werden, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden und deshalb frisches Eigenkapital benötigen.

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Krämer?

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Tobias Koch CDU

Mit Blick auf meine Uhr sehr gerne.

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Annabell Krämer FDP

Danke, Herr Kollege. – Ihnen ist wahrscheinlich nicht bekannt, dass man normalerweise sagt, für eine gute Bonität braucht ein kommunales Unternehmensstadtwerk eine Eigenkapitalquote von 30 Prozent. Sie sprachen eben von 20 Prozent. Wenn die Bonität gegeben wäre, bräuchte man ja keine Eigenkapitalzuführung seitens der Kommune. Dann könnte man ja auch so zum Kreditunternehmen gehen. – Frau Kollegin, würden Sie bestreiten wollen, dass eine Eigenkapitalquote von 20 Prozent eine gute Eigenkapitalquote ist? – Ja. – Wir halten das für ausreichend. Die am Anfang vorgesehene 25-prozentige Eigenkapitalquote sollte ja nicht nur diese Schutzfunktion erfüllen, sondern auch die Höhe der Fremdfinanzierung begrenzen. Das ist jetzt nicht mehr erforderlich, weil wir die Finanzierung sowieso auf maximal zehn Prozent der Bilanzsummen beschränken. Insofern bitte ich um Ihre Zustimmung zu dem geänderten Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank. (Tobias Koch) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Oliver Brandt das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schwierige Haushaltslage unserer Kommunen war im Landtag wiederholt Thema und ist hinlänglich bekannt. Vor diesem Hintergrund kann man die Forderungen aus den kommunalen Landesverbänden durchaus nachvollziehen, dass sie einen höheren Anteil am Gesamtsteuereinkommen fordern. Für eine grundlegende Reform der Finanzbeziehung zwischen Bund, Ländern und Kommunen bräuchte es daher eine ehrliche Bestandsaufnahme. Doch dazu fehlt der Bundesregierung derzeit offensichtlich der Mut. Daher stoßen Kommunen in der aktuellen Situation an haushaltsrechtliche Grenzen bei der Kreditaufnahme auch dort, wo Investitionen notwendig oder sogar gesetzlich vorgeschrieben sind. Das Gleiche gilt für Investitionen, die sich über die Laufzeit der Abschreibung wirtschaftlich rechnen, also rentierlich sind. In der Praxis werden dringend notwendige Maßnahmen dann aufgeschoben, gestreckt oder gar nicht umgesetzt. Doch die Reparatur eines undichten Schuldachs oder die Sanierung eines Feuerwehrhauses wird nicht günstiger, wenn man sie ein paar Jahre hinauszögert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Daher wollen wir auch weniger leistungsfähigen Kommunen ermöglichen, für bestimmte Investitionen Kredite aufzunehmen, indem wir die Genehmigungspraxis für kommunale Haushalte flexibilisieren – allerdings nur, wenn sie unabweisbar notwendig sind, also bei Investitionen, bei denen eine Rechtspflicht besteht, bei Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur und bei rentierlichen Maßnahmen, die sich innerhalb ihrer Nutzungsdauer selbst finanzieren, greift die erleichterte Genehmigungspraxis. Das ist keineswegs ein automatischer Freifahrtschein für mehr Schulden. Es ist eine klar abgegrenzte Regelung für Investitionen, die vor Ort benötigt werden und deren Aufschub der Kommune finanziell nicht weiterhilft. Das gilt insbesondere mit Blick auf die rentierlichen Investitionen. In der Regel ist es für finanzschwache Kommunen langfristig günstiger, solche Investitionen möglichst früh zu tätigen, als sie zu unterlassen. Nehmen wir eine Schule oder Sporthalle mit veralteter Heizungsanlage und hohen Energiekosten. Die energetische Sanierung kostet zunächst Geld. Aber wenn sich diese Investitionen über die Nutzungsdauer durch geringere Energieund Betriebskosten amortisiert, dann ist das ein Beitrag zur Entlastung künftiger Haushalte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist es richtig, rentierliche Investitionen gesondert zu betrachten. Wir ermöglichen damit wirtschaftliches Handeln gerade dort, wo finanzielle Spielräume besonders eng sind. Einige Anregungen aus der Anhörung haben wir mit unserem Änderungsantrag aufgenommen. Wir haben die Formulierung bei der Genehmigung präzisiert. Wir haben die Definition der Grundinfrastruktur bei Schwimm- und Sportstätten noch klarer gefasst. Wir haben bei der Finanzierung kommunaler Unternehmen nachgeschärft. Es bleibt richtig, dass Kommunen ihre Stadtwerke und kommunalen Unternehmen bei notwendigen Zukunftsinvestitionen unterstützen können. Aber wir haben die Regelung präziser gefasst. Es geht um Kredite von Kommunen an ihre Betriebe, die im kommunalen Unternehmen als wirtschaftliches Eigenkapital des Unternehmens einzustufen sind. Verschiedene Studien, unter anderem von Agora Energiewende sowie von einem Beratungsunternehmen im Auftrag der KfW-Bank, zeigen, dass insbesondere aufgrund des Ausbaus der Energie- und Wärmenetze der Finanzierungsbedarf von Energieversorgern riesig ist. Einig ist man sich, dass dabei auch zusätzliches Eigenkapital für die öffentlichen Unternehmen notwendig ist. Auch der Bundesverband Öffentlicher Banken hält das für erforderlich und sinnvoll. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin den Chefvolkswirt der KfW-Bank, Dr. Dirk Schumacher, aus einer Pressemitteilung vom 10. November 2025: „Die Energieversorger müssen in den kommenden Jahren gewaltige Investitionen für die Energiewende stemmen. Die klassische Kreditfinanzierung stößt dabei an ihre Grenzen. Für eine erfolgreiche Modernisierung der Energieinfrastruktur braucht es auch auf politischer Ebene Überlegungen, wie der finanzielle Instrumentenkasten erweitert werden kann.“ (Oliver Brandt) Genau da setzt unsere neue Regelung an. Das Instrument gibt es bereits, es kann jetzt allerdings auch von finanzschwächeren Kommunen genutzt werden, allerdings mit einem festen Regelungsrahmen. Die Eigenkapitalquote muss vor Durchführung der Investitionen mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem wird die Gesamtsumme solcher kommunalen Kredite auf zehn Prozent der anteiligen Bilanzsumme begrenzt. (Annabell Krämer [FDP]: Und gehebelt!) Dieses Gesetz stärkt kommunale Handlungsfähigkeit, ohne eine verantwortungsvolle Haushaltsführung infrage zu stellen, und es verhindert, dass notwendige Investitionen weiter aufgeschoben werden. Ich bitte daher um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner das Wort.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Logik Ihres Ursprungsentwurfs konnten wir noch gut folgen: mehr Investitionen mit einer klaren Eigenkapitalsicherung zu ermöglichen. Ihr Änderungsantrag behält zwar diese Freiheit, aber er schwächt die Sicherung. Es ist richtig – auch das habe ich schon in erster Lesung gesagt –: Eine marode Schule wird nicht besser, weil man ihre Sanierung verschiebt; ein Feuerwehrgerätehaus kann nicht auf bessere Zeiten warten, und billiger wird es in der Regel auch nicht. – Man gut, dass das inzwischen auch bei den Kolleginnen und Kollegen von der CDU angekommen ist und nicht mehr die schwäbische Hausfrau bemüht wird. (Zurufe CDU – Beifall und Heiterkeit SPD) Das habe ich alles ausgeführt. Positiv bei Ihren Änderungen ist auch, dass Schwimm- und Sportstätten nun ausdrücklich zur kommunalen Grundinfrastruktur gezählt werden. Alles in Ordnung. Leider muss ich, Herr Koch, allerdings jetzt zu Ihrer Verschlimmbesserung kommen, die Sie als Verbesserung sehen. Da trennen sich unsere Wege. Sie haben mit Ihrem Änderungsantrag die Regelung zur Finanzierung kommunaler Beteiligungen grundlegend verändert. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass eine Kreditaufnahme nur dann genehmigungsfrei wird, wenn das Unternehmen nach Durchführung der Investition noch mindestens 25 Prozent Eigenkapital aufweist. Diese Regelung hatte einen klaren Sinn: Wenn sich eine Investition als Fehlschätzung erweist, soll nicht unmittelbar die Kommune belastet werden. Übrigens noch zu den Prozentzahlen: In Ihren eigenen Ursprungsbegründungen werden sogar 30 oder 40 Prozent als mögliche Quoten genannt, aber vielleicht haben Sie da die Formulierungshilfe auch nicht intensiv genug gelesen. So viel zu Ihrer Frage mit den 30 Prozent. Davon haben Sie sich komplett verabschiedet. Künftig sollen 20 Prozent Eigenkapital vor Durchführung der Investition ausreichen. Gleichzeitig können kommunale Kredite genehmigungsfrei aufgenommen werden, wenn sie von der Kreditwirtschaft als wirtschaftliches Eigenkapital anerkannt werden. Diese Kredite dürfen bis zu zehn Prozent der anteiligen Bilanzsumme betragen. Welches Problem habe ich jetzt damit? – Dazu müssen wir noch einmal in die Rede einsteigen. (Annabell Krämer [FDP]: Der Hebel!) Dazu zwei Punkte. Der ursprüngliche Gedanke der Finanzierung war überzeugend. Eine Kommune kann sich in der Regel günstiger refinanzieren als ihre GmbH. Gibt sie diesen Zinsvorteil an Stadtwerke oder andere Beteiligungen weiter, sinken die Finanzierungskosten für die öffentliche Aufgabe insgesamt. Das war der einzige Punkt im Gesetzentwurf, der nicht Lasten in die Zukunft verschiebt, sondern bares Geld spart, nämlich den Zinsspread. Ausgerechnet den hebeln Sie jetzt aus. Darüber freuen sich die Banken. (Beifall SPD und FDP) Kommen Sie mir nicht mit Risiken von Kommunen oder Beteiligungen! Welche hundertprozentige Beteiligung lassen sie denn ernsthaft pleite gehen? Die Stadtwerke oder so? Wenn Sie die Tobias-KochGmbH gründen und Ihr Gartenhaus damit finanzieren, wird die Bank trotzdem zu Ihnen kommen, wenn die Finanzierung pleite geht. (Zurufe CDU und FDP) Bei öffentlichen Beteiligungen machen – nach meiner über 30-jährigen Erfahrung mit den Banken – die Banken schon einen großen Unterschied danach, ob da eine Kommune oder keine Kommune dahintersteht. Aber aus den Regeln, die ich letztes Mal schon erklärt habe, muss man inzwischen einen Zinsspread auftragen. (Dr. Kai Dolgner) (Unruhe CDU) – Das mit dem Rechnen haben wir schon letztes Mal geklärt, Herr Kilian. Ich habe einmal daran mitgewirkt, ein Konzept zu entwickeln, um unsere Hafengesellschaft zu retten. Der eingesparte Zinsspread war an der Stelle eine hohe sechsstellige Summe. Genau das verhindern Sie jetzt. Das kommunale Darlehen kann nämlich nur noch dazu dienen, als wirtschaftliches Eigenkapital in der GmbH weitere Kredite aufzunehmen, also zu hebeln, das heißt mit anderen Worten – was Sie so schön sagten –, Fremdkapital über die GmbH aufzunehmen. (Unruhe – Glocke) Für dieses Fremdkapital bezahlen Sie aber nicht nur höhere Zinsen, es ist auch noch intransparent gegenüber der Selbstverwaltung, (Beifall SPD und vereinzelt FDP) weil Sie nämlich diesen Teil der Kreditaufnahme der direkten Kontrolle der kommunalen Gremien entziehen. Die Zehnprozentgrenze begrenzt nur den kommunalen Kredit und nicht die Gesamtverschuldung der Beteiligung. Der Zinsvorteil der Kommune wird also auch nur noch für einen Teil der Finanzierung genutzt, und zwar einen kleinen Teil. Gleichzeitig wird die Finanzierung verschachtelter und die Gesamtverschuldung für Gemeindevertretung, Kommunalaufsicht und Öffentlichkeit weniger transparent. Während sich der ursprüngliche Entwurf noch auf die Verschuldungshebel der Gesellschaft begrenzte, indem er auf die Eigenkapitalquote nach der Investition abstellte, begrenzt der Änderungsantrag im Wesentlichen nur noch den unmittelbaren Finanzierungsbeitrag der Kommune, obwohl auch die Kommune in der Beteiligung wird geradestehen müssen. (Vereinzelter Beifall SPD und FDP) Das heißt, Sie haben das so stark verschlimmbessert, dass Sie die kommunalaufsichtliche Kontrolle geschwächt haben. Die Möglichkeit, den Zinsspread zu erwirtschaften, haben Sie reduziert, und zwar nur noch auf einen entsprechenden Teil. Und nein, dafür kann ich Sie jetzt nicht abfeiern, auch wenn Sie ja immer den Hang dazu haben, abgefeiert werden zu wollen. Deshalb muss ich Ihnen ganz klar sagen, dass der Antrag für uns – auch wenn wir uns in unserer Finanzlogik deutlich von der der Kollegen der FDP unterscheiden – jetzt leider nicht mehr zustimmungsfähig ist. Vielleicht hätten Sie nach der Anhörung dann doch noch einmal das Gespräch mit uns suchen sollen über das, was Sie da vorhaben und machen. Ich wünsche Ihnen gute Reise. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort. (Zuruf Tobias Koch [CDU] – Serpil Midyatli [SPD]: Die Banken verdienen! Ach das war immer Ihr Ziel, Herr Koch!)

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Annabell Krämer FDP

Werte Frau Präsidentin! Erst der Bund, dann das Land, jetzt die Kommunen: Die letzte Schuldenbremse fällt heute. Über eins müssen wir uns wirklich nicht streiten: Die finanzielle Lage unserer Kommunen ist ernst. Aktuell betrifft das Defizit auf Landesebene für alle Kommunen ungefähr 1,3 Milliarden Euro. Dieses Problem ist strukturell. Sozial‑, Personal- und Sachausgaben steigen rasant und sind zum Teil von der Kommune nicht beeinflussbar. Die simple Antwort von CDU und Grünen darauf lautet: Wir erleichtern den Kommunen die Aufnahme weiterer Schulden. Aber, werte Kollegen, das ist keine Lösung, das ist eine Verschiebung des Problems in die Zukunft. (Beifall FDP) Denn dieser Gesetzentwurf setzt ausgerechnet bei haushaltskritischen Kommunen an, deren dauernde Leistungsfähigkeit bereits heute nicht gegeben ist. Das bedeutet, die Einnahmen reichen aktuell schon nicht aus, um die Aufgaben und Verpflichtungen zu erfüllen. Bislang prüft die Kommunalaufsicht, ob weitere Kredite angesichts der Finanzlage vertretbar sind. Brechen wir das doch einmal runter. Wenn ich dauerhaft mehr ausgebe als ich einnehme, wird meine finanzielle Situation nicht dadurch besser, dass meine Bank mir noch mehr Kredite ermöglicht. Genau das ist hier aber die Antwort der Koalition. (Beifall FDP) Für kommunale Grundinfrastruktur, wie Sie meinen – dazu gehören bei Ihnen ja auch Dorfgemeinschaftshäuser –, für rentierliche Maßnahmen, soll (Annabell Krämer) die Kommunalaufsicht die Kreditaufnahme zukünftig nicht genehmigen. (Zurufe Serpil Midyatli [SPD]) Verstehen Sie mich nicht falsch: Natürlich müssen unsere Kommunen investieren. Aber machen wir uns nichts vor: Wenn Politik – Frau Kollegin, bitte – zusätzliche Verschuldungsspielräume schafft, schafft sie auch den Anreiz, diese zu nutzen. Das sehen wir doch beim Land. Dass Sie Ihren Verschuldungsspielraum ausschöpfen, zeigen Sie doch jetzt Haushalt für Haushalt. Kaum eröffnet der Bund den Ländern zusätzlichen strukturellen Verschuldungsspielraum, greift Schwarz-Grün auf Landesebene mit vollen Händen zu. Warum, ganz ehrlich, sollte es zukünftig bei den Kommunen anders sein? Ein größerer Verschuldungsspielraum macht einen Haushalt nicht gesünder, er verschiebt die Probleme in die Zukunft. Wie konkret das werden kann, zeigt übrigens die Kieler Stadtbahn, nicht nur dadurch, dass Straßenund Radwegebaumaßnahmen rund um die Stadtbahn grundsätzlich über Kredite finanziert werden können – immerhin stehen insgesamt hierfür circa 230 Millionen Euro in Rede –, sofern hierfür keine Fördertöpfe greifen. Die Landesregierung hat in den Letter of Intent als K.‑o.-Kriterium extra mit reingeschrieben, dass die Stadt Kiel hier nachweisen muss, dass sie ihren Anteil davon auch finanzieren kann und zwar, ohne wesentliche andere Investitionsaufgaben zu vernachlässigen. Das war Ihre Exit-Strategie, liebe Kollegen von der CDU, um die Stadtbahn doch noch zu verhindern. Mit diesem Gesetz reißen Sie genau diese selbst gesetzte Hürde ein. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) – Doch, Herr Kollege, denn mit diesem Gesetz können die wesentlichen Investitionen über Kredite finanziert werden, ganz egal, ob die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune allgemein noch gegeben ist, und unabhängig davon, welche Maßnahmen über andere Haushaltsmittel finanziert werden. Prioritätensetzung zukünftig: Fehlanzeige. Genau daran liegt der grundlegende Denkfehler dieses Gesetzes. Statt die strukturellen Probleme unserer Kommunen endlich zu lösen, sollen sie sich einfach weiter verschulden dürfen. Unsere Kommunen haben ein strukturelles Finanzierungsproblem. Darauf müssen wir auch strukturell antworten, und zwar mit echter Konnexität – wer bestellt, bezahlt –, mit weniger Aufgaben für unsere Kommunen, der Herabsetzung von Standards und endlich konkretem Bürokratieabbau sowie verlässlicher Finanzierung. Dauerhaft unausgeglichene Einnahmen und Ausgaben lösen wir nicht durch Kredite. (Beifall FDP) Im parlamentarischen Verfahren haben CDU und Grüne den Entwurf bei den kommunalen Unternehmen sogar noch erweitert. Der Kollege Dr. Dolgner sagte es. Aber brechen wir das noch einmal einfacher runter: Ein kommunales Unternehmen braucht eine Eigenkapitalquote von 20 Prozent. Die Kommune kann dann einen Kredit von bis zu zehn Prozent der Bilanzsumme aufnehmen und dieses Geld als wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung stellen. Das Unternehmen investiert, dadurch wächst seine Bilanzsumme, mit der Bilanzsumme wächst auch die Zehnprozentgrenze – und damit der mögliche Spielraum für weitere Kredite. So kann eine Schuldenspirale entstehen, bei der eine Kommune, die selbst nicht mehr dauerhaft leistungsfähig ist, immer weitere finanzielle Risiken übernimmt. Wer trägt am Ende die Kosten? Das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens trägt der Steuerzahler. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen in der Zukunft den Zins. Steigen Zins und Tilgung, drohen höhere kommunale Steuern und Abgaben oder aber weitere Leistungskürzungen. Werte Kollegen, kommunale Selbstverwaltung braucht selbstverständlich finanzielle Handlungsspielräume. Aber gerade bei Kommunen, die jetzt schon finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, braucht es bei zusätzlichen Schulden besondere Kontrollen – und keine weiteren Ausnahmen! Die Entscheidung über einen Kredit fällt heute, aber Zinsen und Tilgung zahlen die Haushalte von morgen. CDU und Grüne verkaufen mehr Freiheit und riskieren damit weniger finanziellen Handlungsspielraum in der Zukunft. Nein, das ist kein Befreiungsschlag für unsere Kommunen, das ist ein finanzpolitisches Himmelfahrtskommando! Der Gesetzentwurf ist ein toxisches Wahlgeschenk von Ihnen für das Jahr 2027, damit Sie nicht mit Hunderten von ungenehmigten Haushalten in das Wahljahr starten. (Unruhe CDU) Das ist die Wahrheit, und das ist auch der Grund dafür, dass Sie das Gesetz vermeintlich für fünf Jahre beschränken. Sie erweisen unseren Kommunen damit einen Bärendienst.

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Beate Raudies

Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Abgeordnete.

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Annabell Krämer FDP

Kommen Sie endlich zu einer fairen finanziellen Verteilung zwischen Land und Kommunen, und gehen Sie die strukturellen Probleme unserer Kommunen endlich an! – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende, der Abgeordnete Christian Dirschauer, das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt wird es wieder etwas versöhnlicher. (Beifall Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Unruhe) Mehr Flexibilität für unsere Kommunen ist richtig. Wenn eine Kommune finanziell unter Druck steht, darf das nicht automatisch bedeuten, dass notwendige Investitionen aufgeschoben werden, bis Straßen, Gebäude oder Einrichtungen auf Verschleiß gefahren sind. Deshalb haben wir als SSW den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt, aber zugleich deutlich gemacht: Er löst das eigentliche Problem der Kommunen nicht. Denn etwas größere Genehmigungsspielräume sind keine zusätzlichen Einnahmen. Wenn das Geld fehlt, dann hilft auch ein flexibleres Haushaltsrecht nur begrenzt. Die Kommunen brauchen beides: mehr Handlungsspielräume und eine auskömmliche Finanzausstattung. Die Anhörungen haben diese Einschätzung übrigens bestätigt. So haben die kommunalen Landesverbände die geplanten Erleichterungen zwar begrüßt, aber zugleich darauf hingewiesen, dass die Neuregelung nicht ausreichen wird, um die kommunale Haushaltslage nachhaltig zu drehen. Sie haben davor gewarnt, durch einen abschließenden Katalog wichtige Bereiche der kommunalen Selbstverwaltung auszuschließen. Bei der mündlichen Anhörung war dann allerdings kein Vertreter der kommunalen Landesverbände zugegen, was bei einem Gesetzentwurf dieser Bedeutung ausgesprochen bedauerlich war. Das sage ich auch als Ausschussvorsitzender. Doch ihre schriftliche Stellungnahme lag uns vor. Auch die übrigen Stellungnahmen und die mündliche Anhörung haben deutlich gemacht, dass es nicht nur um technische Erleichterungen im Haushaltsrecht geht. Es geht um die Frage, welche Investitionen wir als unverzichtbar für unsere Kommunen ansehen. Genau hier liegt für uns der entscheidende Punkt: Als SSW hatten wir einen Änderungsantrag mit dem Ziel eingebracht, Schwimmstätten, Tierheime, Bibliotheken sowie Frauenhäuser ebenfalls als kommunale Grundinfrastruktur anzuerkennen. (Beifall SSW) Bei den Schwimmstätten – wir haben es eben gehört – hat die Koalition dann tatsächlich nachgebessert. Das begrüßen wir ausdrücklich. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schwimmstätten sind keine freiwilligen Infrastrukturen, sie sind wichtig im Land zwischen den Meeren – für die Schwimmausbildung, für die Gesundheitsvorsorge und für die Rettungssicherheit. Der SSW hat hier offensichtlich einen richtigen Punkt getroffen. (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Aber warum sind Bibliotheken keine Daseinsvorsorge? Sie sind Bildungsorte, Begegnungsorte und wichtige öffentliche Anker. Warum sind Tierheime keine Daseinsvorsorge? (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Sie übernehmen Aufgaben, für die die Kommunen Verantwortung tragen, und entlasten damit letztlich unmittelbar die öffentliche Hand. Für uns ist die Ablehnung bei den Frauenhäusern besonders schwer nachvollziehbar. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja!) Dort geht es um Schutz vor Gewalt, um Frauen und Kinder, die einen sicheren Ort brauchen. Sowohl die Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser als auch der LandesFrauenRat haben unseren Änderungsantrag ausdrücklich unterstützt und die Aufnahme in die Grundinfrastruktur als folgerichtig und notwendig bezeichnet. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist es!) Das zeigt doch: Es geht für uns als SSW nicht um eine unendlich lange Wunschliste, es geht um die Frage, was kommunale Daseinsvorsorge ausmacht und was sie uns wert ist. Ein starrer Katalog kann der kommunalen Realität nie vollständig gerecht werden; auch das hat die Anhörung ein Stück weit deutlich gemacht. Diese Thematik und die Definition von Grundinfrastruktur werden uns sicherlich (Christian Dirschauer) weiter beschäftigen. Bis zum Jahr 2032 haben wir noch ein bisschen Zeit, hier nachzubessern. Meine Damen und Herren, als SSW bleiben wir bei unserer Position: Wir begrüßen die Aufnahme der Schwimmstätten. Wir begrüßen mehr Flexibilität für kommunale Investitionen. Aber wir finden auch, dass Schwarz-Grün bei der Daseinsvorsorge die falsche Grenze zieht. Daher hat sich der SSW im Finanzausschuss bei der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf enthalten. Das werden wir auch heute machen. Dieses Gesetz ist also durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, aber es wäre ein besseres Gesetz geworden, wenn die regierungstragenden Fraktionen den Mut gehabt hätten, kommunale Daseinsvorsorge wirklich umfassend zu denken. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD)

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Beate Raudies

Zu einem Kurzbeitrag hat sich die Abgeordnete Annabell Krämer zu Wort gemeldet.

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Annabell Krämer FDP

Werte Frau Präsidentin! Ich möchte noch einmal auf die genannte Eigenkapitalquote von 20 Prozent für kommunale Unternehmen zurückkommen, die vom Kollegen Koch als gut erachtet wurde. Sie wissen, dass ich auch Mandatsträgerin in einem kommunalen Unternehmen bin. Bei uns werden 30 Prozent als solide erachtet. Andererseits können wir über die Quote diskutieren: 20 oder 30 Prozent? Wenn den Banken, wie Sie behaupten, 20 Prozent für eine gute Bonität ausreichen, warum muss die Kommune dann Eigenkapital reinpumpen und der Steuerzahler das unternehmerische Risiko übernehmen? Da hakt Ihr Gedankengang. Auch ich finde Dorfgemeinschaftshäuser toll – aber als Grundinfrastruktur, die zukünftig durch Kredite finanziert werden soll? Ich glaube, kaum jemand hat bisher für die Schwimmstätten so gekämpft wie ich – aber nicht als kreditfinanzierte Grundinfrastruktur. Genauso Tierheime: Es gibt meistens ein Tierheim, das die Aufgaben für einen gesamten Kreis wahrnimmt; selbstverständlich ist das eine pflichtige Aufgabe. Wenn Sie immer weiter fordern, das hätte aufgenommen werden können, das hätte aufgenommen werden können, das hätte aufgenommen werden können – wir merken doch selbst: Die Büchse der Pandora ist geöffnet, die bekommen wir doch nie wieder zu! Was gehört denn aus Ihrer Sicht nicht zur kommunalen Grundinfrastruktur? Mir fällt dazu nicht viel ein. Es wird mittlerweile fast alles kreditfinanziert abgedeckt. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Sie erwähnen die Anzuhörenden. Mich hat gewundert: Das Lorenz-von-Stein-Institut wurde hier nicht erwähnt, der Bund der Steuerzahler wurde hier nicht erwähnt, auch die Universität Potsdam, der Lehrstuhl für Kommunalrecht: Alle haben eindringlich vor diesem Gesetz gewarnt. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Sämtliche Wissenschaftler, die wir angehört haben, haben vor diesem Gesetz gewarnt. Die Einzigen, die dieses Gesetz in der Anhörung befürwortet haben, sind die persönlich davon Begünstigten. Das kann ich niemandem von denen übel nehmen. Das kann ich dem Tierschutzbund nicht übel nehmen, das kann ich der DLRG nicht übel nehmen, und das kann ich den kommunalen Landesverbänden nicht übel nehmen – obwohl ich bei diesen gedacht hätte, dass sie ein bisschen weiterdenken, daran, was das für Folgen hat. Von allen, die mit diesem Gesetz fachlich befasst waren, gab es nicht einen einzigen Anzuhörenden, der gesagt hat, dieses Gesetz sei gut und solle in dieser Form das Parlament passieren. Alle Anzuhörenden haben vor der Verschuldungsspirale und der Handlungsunfähigkeit unserer Kommunen in der Zukunft gewarnt. (Zuruf Ole-Christopher Plambeck [CDU]) – Herr Kollege Plambeck, so wie ich Sie kenne, wissen Sie, dass das stimmt. Noch einmal: Nennen Sie mir einen einzigen Anzuhörenden aus dem Bereich der Wissenschaft, der zu diesem Gesetz gesagt hat: Das könnt ihr so machen. – Alle haben es zerrissen und gesagt: Sie schicken die Kommunen in eine eklatante Verschuldungsspirale, und das ist der falsche Weg. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung hat nun in Vertretung der erkrankten Ministerin Magdalena Finke Frau Ministerin Dr. Stenke das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sende an dieser Stelle gute Genesungswünsche an die Innenministerin auch von meiner Seite aus. (Beifall) Die Kommunen in unserem Land brauchen den notwendigen Handlungsspielraum, um vor Ort investieren zu können. Wer Investitionen dauerhaft verschiebt, riskiert steigende Folgekosten. (Unruhe – Glocke) Der Investitionsstau wächst, und irgendwann steht die Kommune vor einer noch größeren Rechnung. Dabei kennen wir die schwierige Ausgangslage. Unsere unsicheren Rahmenbedingungen und die schwache Konjunktur der vergangenen Jahre wirken sich aus. Die kommunalen Aufwendungen steigen insbesondere im Sozialbereich; die Steuermehrbeträge halten damit nicht Schritt. Das erleben wir deutschlandweit nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in anderen Bundesländern in unterschiedlicher Dramatik. Vielerorts werden die finanziellen Spielräume vor Ort immer kleiner. Mit der Entscheidung, den Kommunen 62 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur eigenen Verantwortung zuzuweisen, setzte das Land einen wichtigen Impuls für die Investition in die kommunale Infrastruktur. Es werden aber Lücken bleiben. Wir stellen uns daher die Frage: Ist unser kommunales Haushaltsrecht flexibel genug, damit Kommunen unter den aktuellen fiskalischen Rahmenbedingungen ihre politischen Prioritäten setzen können? Unsere Antwort darauf lautet: Es braucht mehr Flexibilität mit Augenmaß und zeitlicher Befristung. Genau diesen Spielraum schafft der vorliegende Gesetzentwurf. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei bleibt solide Haushaltsführung unser Maßstab. Einen Freibrief für zusätzliche Verschuldung stellen wir ausdrücklich nicht aus. Wir entwickeln den rechtlichen Rahmen gezielt weiter, (Unruhe – Glocke) damit Kommunen notwendige und langfristig sinnvolle Investitionen besser umsetzen können. Der Gesetzentwurf erweitert dafür die Handlungsmöglichkeiten in drei Bereichen: bei Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur wie Krankenhäuser – wir haben es schon gehört –, Schwimmbäder und Sportstätten sowie Feuerwehren, bei rentierlichen Maßnahmen sowie bei eigenkapitalersetzenden Darlehen zur Unterstützung von kommunalen Beteiligungen. Diese Anpassungen werden im Alltag für die Menschen unmittelbar spürbar sein. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Die Schule, die das Kind besucht, wird saniert. Die Straße, in der die Mitglieder der Gemeinde wohnen, ist in einem vernünftigen Zustand. Die örtliche Feuerwehr hat eine zeitgemäße Wache und die technische Ausstattung, die sie braucht. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Die Bürgerinnen und Bürger erleben vor Ort in den Kommunen, ob staatliches Handeln funktioniert. Deshalb müssen die Städte, Gemeinden und Kreise Schritt halten können – bei Digitalisierung und Klimaanpassung genauso wie bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur; Investitionen, die sich langfristig und wirtschaftlich lohnen. Zugleich bleibt klar: Flexibilisierung bedeutet nicht Beliebigkeit. Transparenz, klare Haushaltsziele und eine wirksame kommunale Finanzaufsicht bleiben unverzichtbar. Unsere Kommunen müssen weiterhin verantwortungsvoll wirtschaften und ihre finanzielle Leistungsfähigkeit im Blick behalten. (Annabell Krämer [FDP]: Das ist Aufgabe des Landes!) Ich bin mir sicher, dass die Kommunen sehr verantwortungsvoll mit den zusätzlich eingeräumten Möglichkeiten umgehen werden. Solide Finanzen und notwendige Investitionen gehören zusammen. Unser Ziel ist deshalb klar: mehr Flexibilität bei prioritären Investitionen verbunden mit einer soliden und nachhaltigen Haushaltsführung. Die gesetzlichen Änderungen dafür bleiben gezielt, maßvoll und befristet. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe daher die Beratung. Dann darf ich darum bitten, dass bei der Abstimmung ein bisschen mehr Ruhe im Plenum als bei der Debatte herrscht. Wir alle sollten auch kurz vor der Mittagspause noch die nötige Konzentration aufbringen, zumal der nächste Tagesordnungspunkt vielleicht noch interessant ist. Ich lasse jetzt über die Vorlagen abstimmen, zu denen der Finanzausschuss die Empfehlungen abgegeben hat. (Unruhe) Ich sage es gerne noch einmal: Ich darf ein bisschen um Aufmerksamkeit bitten; auch in der ersten Reihe. Zum Änderungsantrag der Fraktion des SSW, Drucksache 20/4555, empfiehlt der Ausschuss, den Antrag abzulehnen. Wer diesem Vorschlag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind SPD und SSW. Damit enthält sich niemand. Der Änderungsantrag ist somit abgelehnt. Ich lasse dann über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4517, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und FDPFraktion bei Enthaltung der SSW-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 20/4808 angenommen. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 11 auf: Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD und SSW Drucksache 20/4924 (neu) Ich weise darauf hin, dass gemäß § 35 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz eine Aussprache nicht stattfindet. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür eine offene Abstimmung vor. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann machen wir das so. Vorsorglich weise ich auch noch einmal darauf hin, dass für die Wahl nach § 35 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz die Mehrheit der Hälfte der Mitglieder des Landtags, also 35 Abgeordnete, erforderlich ist. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD und SSW, Drucksache 20/4924 (neu), seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen. (Anhaltender lebhafter Beifall) Ich muss das noch formal zu Ende bringen. Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen und hat damit die erforderliche Mehrheit der Hälfte der Mitglieder des Landtags erhalten. Damit ist Herr Dr. Jens Ambrock als Landesbeauftragter für den Datenschutz gewählt. Im Namen des ganzen Hauses gratuliere ich Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit für das Land Schleswig-Holstein. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Herzlich willkommen zurück! (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nutze auch die Gelegenheit, Frau Dr. Marit Hansen noch einmal für ihre langjährige Arbeit als Landesdatenschutzbeauftragte zu danken. (Lebhafter Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende unserer Vormittagstagesordnung angekommen. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr und wünsche allen eine erfolgreiche Mittagspause. (Unterbrechung: 13:08 bis 15:01 Uhr)

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Jette Waldinger-Thiering

Einen schönen guten Nachmittag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gern beginnen, aber mir fehlt hier noch ein Vertrauter oder eine Vertraute neben mir im Präsidium. (Hauke Göttsch [CDU]: Der Direktor kommt schon! – Zuruf: Ich springe ein!) – Sehr schön; vielen Dank. – Für heute Nachmittag hat sich Ministerin Aminata Touré krankgemeldet. Wir wünschen ihr gute Besserung. (Beifall) Bevor wir in unsere Debatte einsteigen, begrüßen wir gemeinsam Seniorinnen und Senioren der (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) Volkshochschule Leck sowie die Seniorengruppe „Junge Rentner“ aus Bönebüttel. – Herzlich willkommen bei uns im Hohen Haus! (Beifall) Mir ist mitgeteilt worden, dass die „Jungen Rentner“ aus Bönebüttel auf Initiative des Abgeordneten Dirk Kock-Rohwer eingeladen worden sind. Ich sehe, alle sind da; damit können wir weitermachen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: Digitale Grenzen überwinden – Geoblocking im deutsch-dänischen Grenzgebiet beenden Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/4775 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes bitte ich den Vorsitzenden der Fraktion des SSW, Christian Dirschauer, das Wort zu nehmen.

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Christian Dirschauer SSW

Fru Formand! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während wir die physischen Grenzen in Europa weitgehend überwunden haben, bestehen sie im digitalen Raum durch die übliche Praxis des Geoblockings fort. Als bereits im Jahr 2018 die EUGeoblocking-Verordnung in Kraft trat, wurden viele neue Möglichkeiten, etwa grenzüberschreitendes Onlineshopping oder der Zugang zu Streamingdiensten aus dem Ausland, geregelt. Aber die öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunkanstalten blieben von den Regelungen weitgehend ausgenommen. Eine EU-Parlamentsinitiative – bereits aus dem November 2018! –, die die Kommission explizit dazu aufforderte, gesonderte Regelungen für Sprachminderheiten zu finden, wurde bis heute nicht umgesetzt. Für die autochthonen Minderheiten in Europa ist der Zugang zu audiovisuellen Medieninhalten in ihrer Sprache insoweit bis heute teilweise eingeschränkt. Das betrifft die dänische Minderheit in Südschleswig ebenso wie die deutsche Minderheit in Nordschleswig. Meine Damen und Herren, wir können uns weiter in Europa umschauen: Auch in Ostbelgien kämpft die deutsche Minderheit schon lange um Zugang zu audiovisuellen Medienangeboten in deutscher Sprache. Ostbelgien zeigt mit seiner Taskforce zugleich, dass wir mit diesem Problem nicht allein sind. Dort wird seit Jahren auf europäischer Ebene für besondere Lösungen für Sprachminderheiten geworben. Dabei geht es nicht in erster Linie um Unterhaltung, sondern auch und im Besonderen um Kultur-, Kinder- und Bildungsangebote – und damit eben um Sprache und Identität. Zwar sind einige Inhalte in den Mediatheken frei zugänglich. Aber ein Kind der dänischen Minderheit in Deutschland kann zwar „Motor Mille“, aber nicht „Peter Pedal“ sehen. Ein Kind der deutschen Minderheit kann „Löwenzahn“ schauen, nicht aber „Biene Maja“. Die Grenze entscheidet hier darüber, welche Teile des Medien- und Kulturraums zugänglich sind. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nein, Herr Kollege!) Diese Benachteiligung steht im Widerspruch zur Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Diese schützt Regional- und Minderheitensprachen auch im Medienbereich. Das Geoblocking erschwert aber die Verwirklichung dieses Ziels im digitalen Raum. Ein konkreter Ansatz wären besondere Regelungen für Minderheitenregionen. Lizenzgebiete könnten auf die Siedlungsgebiete anerkannter Sprachminderheiten im Nachbarstaat erweitert werden. Für uns hieße das: dänische Angebote für Südschleswig und deutsche Angebote für Nordschleswig. Eine solche Lösung könnte – politischer Wille vorausgesetzt, und natürlich kostet das auch Geld – vermutlich sogar recht kurzfristig umgesetzt werden, da sie jeweils sehr regional wäre. Langfristig brauchen wir aber, das ist ganz klar, eine europäische Lösung. Die EU-Geoblocking-Verordnung muss so weiterentwickelt werden, dass audiovisuelle Medien stärker einbezogen werden und der grenzüberschreitende Zugang deutlich erleichtert wird. (Beifall SSW) Das wäre auch europäisch gedacht und ein echter Wunsch: dass die Menschen in Europa wählen können, welche audiovisuellen Medien sie in Anspruch nehmen. Das wäre nicht nur für die Minderheiten, sondern auch für den Nachbarsprachenerwerb der jeweiligen Mehrheitsbevölkerung ein ziemlich großer Wurf, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und SPD) Wir wollen darum ein Vorgehen auf mehreren Ebenen. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass – (Christian Dirschauer) erstend – die Geoblocking-Regeln explizit für audiovisuelle Medien weiterentwickelt werden. Europa muss auch im digitalen Raum viel stärker als gemeinsamer Kulturraum gedacht werden, der nicht von Grenzen, sondern von Gemeinsamkeiten geprägt ist, meine Damen und Herren. Kurzfristig wollen wir zweitens gemeinsam mit dem Bund und den zuständigen dänischen Stellen eine Lösung für die Sprachminderheiten im Grenzland finden, damit sie einen möglichst umfassenden Zugang zu den entsprechenden Inhalten in ihrer eigenen Sprache erhalten. Drittens wollen wir, bis es eine große, europäische Lösung gibt, zumindest eine Lösung für alle Sprachminderheiten in der EU finden, deren Zugang zu Medieninhalten in ihrer Sprache durch Geoblocking eingeschränkt wird. Es geht also letztlich um eine Erweiterung der Lizenzgebiete auf die Siedlungsräume der autochthonen Minderheiten. Es ist mir unbegreiflich, dass wir heute überhaupt noch in einer Situation sind, in der Menschen, die einer Sprachminderheit angehören, von den audiovisuellen Inhalten ihrer Sprache im Nachbarland abgeschnitten sind. (Beifall SSW und Birte Pauls [SPD]) Eigentlich hätte die Digitalisierung gerade für Minderheiten eine große Chance sein müssen. Stattdessen hat sie an manchen Stellen neue digitale Grenzen geschaffen. Während wir früher über Antenne noch ohne Probleme DR empfangen konnten und es in Dänemark gang und gäbe war, dass man ARD schaute, stoßen wir heute im digitalen Raum plötzlich wieder auf Grenzen, wenn wir auf das vollständige Angebot der öffentlich-rechtlichen Medien zugreifen wollen. Das, meine Damen und Herren, darf so nicht bleiben; Europa muss da endlich im 21. Jahrhundert ankommen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Uta Wentzel das Wort.

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Uta Wentzel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind im Grenzland ganz selbstverständlich mit dänischem Fernsehen bei uns und mit deutschem Fernsehen auf der dänischen Seite aufgewachsen. Neben den drei Programmen gab es in meiner – und in Christians – Kindheit noch zwei dänische Programme. Auch wenn man nicht alles verstand, aber „Bamse & Kylling“ waren auch bei uns beliebt, ebenso wie Samson und Tiffy aus der Sesamstraße jenseits der Grenze. Mit dem Wandel vom Empfang des TV-Programmes via Antenne hin zum digitalen Fernsehen ist der Empfang so nicht mehr möglich. Wer in Schleswig-Holstein dänische Nachrichten, Kultur- oder Bildungsangebote in einer Mediathek sehen möchte, stößt noch immer auf den Hinweis: „Dieser Inhalt ist an Ihrem Standort nicht verfügbar.“ - Leider! Insofern empfinde ich viel Verständnis und Sympathie für den Antrag des SSW. Das Geoblocking sperrt, basierend auf dem geografischen Standort des Nutzers, Internetinhalte oder Onlinedienste, um Urheberrechte und Lizenzverträge einzuhalten. So kann man in Dänemark beispielsweise nur eingeschränkt auf die Mediatheken unserer öffentlich-rechtlichen Programme zugreifen und zum Beispiel Fußballspiele und viele Filme oder Serien nicht ansehen. Im letzten Jahr habe ich in meinem Gespräch mit den Verantwortlichen des ZDF in Mainz auf diese Problematik hingewiesen, die für unsere Minderheiten im Grenzland eine Einschränkung der Lebensqualität und des Zugangs zu Kultur und Bildung in ihrer Muttersprache bedeuten. Neu ist dieses Thema nicht. Bereits 2008 hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag fraktionsübergreifend für einen besseren grenzüberschreitenden Empfang von Medienangeboten ausgesprochen. 2015 hat dieses Hohe Haus erneut über Geoblocking und die kulturelle Teilhabe der Minderheiten beraten. Dass wir mehr als zehn Jahre später noch immer über dieselben digitalen Grenzen sprechen, zeigt: Das Problem ist erkannt, aber noch nicht gelöst und kann auch von hieraus nicht gelöst werden. Auch unsere Landesregierung, insbesondere unser Minderheitenbeauftragter Johannes Callsen, sowie unsere Mitglieder des Europäischen Parlaments setzen sich seit Jahren für eine Lösung auf europäischer Ebene ein. Unsere Beharrlichkeit zeigt Wirkung: Geoblocking war auch eines der Themen auf dem FUEN-Kongress im September diesen Jahres in Helsinki. Es bestand Einigkeit, dass dieses Thema auf europäischer Ebene und urheberrechtskonform gelöst werden muss. Genau für diesen Weg hat sich auf europäischer Ebene bereits einiges bewegt. Das Europäische Parlament hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Menschen in Grenzregionen und Angehörige sprachlicher Minderheiten besonderen Zugang zu grenzüberschreitenden Inhalten brauchen. Die EU-Kommission prüft derzeit (Uta Wentzel) die Geoblocking-Verordnung und verlangt konkrete Nachweise für die Notwendigkeit von Ausnahmen, etwa durch eine Kartierung der Minderheitenregionen und deren spezifische Hindernisse. Der Europaabgeordnete und ehemalige FUEN-Präsident Loránt Vincze zeigte sich beim FUEN-Kongress in Helsinki optimistisch, dass Anfang des nächsten Jahres eine Lösung vorliegen könnte, da die Europäische Kommission sich offen für das Anliegen der Minderheiten zeigen würde. Die EUKommission überprüft aktuell Stellungnahmen aus den Mitgliedstaaten zur Geoblocking-Verordnung und zu der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste von 2018. Es gilt, eine urheberrechtskonforme Lösung zu schaffen, die auch die berechtigten Interessen unserer Minderheiten in Europa berücksichtigt. Wir brauchen eine Lösung, die Zugang ermöglicht und zugleich kulturelle Vielfalt und tragfähige Finanzierungsmodelle schützt. Wir setzen uns hier gemeinsam dafür ein, Barrieren im Grenzland abzubauen. Dies gilt auch für den digitalen Raum und das Geoblocking. Es geht um einen verhältnismäßigen, rechtssicheren Weg für unsere Grenzregion, in der Sprache, Familie, Kultur und Alltag über die Grenzen hinweg gelebt werden. Schleswig-Holstein ist in der Minderheitenpolitik Impulsgeber und Modellregion. Wir begrüßen daher die Entwicklung in Brüssel und möchten den Antrag gern in den Europaausschuss überweisen, um dieses wichtige Thema weiter zu beraten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer das Wort.

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Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Verständnis und das Verstehen des Nachbarn auf der anderen Seite der Grenze beruht immer auch auf Kommunikation, und Sprache ist dabei die Grundvoraussetzung. Das Erlernen der Nachbarsprache wurde durch das Fernsehen und andere Medien dabei stark unterstützt. Auch ich sage „wurde“, denn auch ich komme aus einer Zeit, in der Fernsehen noch eine ganz große Rolle gespielt hat und in der wir bei unseren Urlauben in Dänemark von den Deutschkenntnissen der dänischen Bevölkerung profitiert haben. Heute haben Kinder der deutschsprachigen Minderheit in Dänemark diese Möglichkeit oft nicht mehr. Dann heißt es: „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar!“ – wahrscheinlich auf Dänisch. Der Alltag eines dänischsprachigen Kindes in Flensburg ist, wenn es in der Mediathek einen Film sehen möchte: „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar!“ – So geht es auch vielen Menschen mit dänischer Sprache, die in Deutschland leben und zur dänischen Minderheit gehören. Die Grenze ist nicht nur abstrakt wenige Kilometer entfernt, sie ist real spürbar auf dem Tablet. So schaffen wir wieder neue Grenzen. Gerade in Schleswig-Holstein mit unserer wechselseitigen deutsch-dänischen Geschichte ist das Blockieren von audiovisuellen Diensten im Grenzbereich kontraproduktiv. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Uta Wentzel [CDU]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist das Anliegen des SSW richtig. Der Zugang zu Medien in der eigenen Sprache gehört zur kulturellen Teilhabe. Gerade für Minderheiten sind Kinderprogramme, Filme, Serien und Bildungsangebote wichtig, damit ihre Sprache lebendig bleibt. Das gilt für die dänische Minderheit in Südschleswig genauso wie für die deutsche Minderheit in Nordschleswig. Wir unterstützen deshalb die Ziele des Antrags, digitale Grenzen zu überwinden, öffentlich-rechtliche Angebote grenzüberschreitend zugänglich zu machen und die besonderen Bedürfnisse nationaler Minderheiten zu berücksichtigen. Der Kollege Dirschauer hat das alles genau erläutert. Jedoch ist das beschriebene Problem nicht neu, und die Landesregierung setzt sich bereits für eine europäische Lösung, für Fortschritte im deutsch-dänischen Grenzland und für den Zugang der Minderheiten zu Medien in ihrer Sprache ein. Schon im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, uns für eine europaweite und urheberrechtskonforme Lösung einzusetzen. Mehrfach hat unser Minderheitenbeauftragter Johannes Callsen das Thema auf europäischer Ebene eingebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir beim eigentlichen Grund für das Problem, dem Urheberrecht. Rechte für Filme, Serien oder Sportübertragungen werden häufig für einzelne Staaten verkauft. Ein Sender erwirbt beispielsweise die Lizenz für Dänemark. Daraus folgt logischerweise keine Erlaubnis, denselben Inhalt auch in Deutschland online anzubieten und umgekehrt. Geoblocking ist damit die technische Umsetzung der ter- (Dirk Kock-Rohwer) ritorialen Begrenzung, um die Lizenzen einhalten zu können. Selbst ein öffentlich-rechtlicher Sender kann sie nicht einfach aufheben, ohne die Rechtsfrage zu klären. Und zusätzliche Lizenzen kosten Geld, wenn sie überhaupt verfügbar sind. Deshalb liegt die Lösung für das Problem in der Europäischen Union. Die europäischen Regeln gegen Geoblocking erfassen audiovisuelle Dienste bislang nicht. Die EU hat jedoch die Rechteklärung für bestimmte Angebote, etwa Nachrichten und vollständig vom Sender finanzierte Eigenproduktionen, bereits erleichtert. Für einen umfassenden Zugang, um dem exemplarisch genannten Kind vor dem Tablet in Dänemark oder Flensburg entgegenzukommen, reicht das aber nicht. Aus meiner Sicht wäre die beste langfristige Lösung ein gemeinsamer europäischer Markt auch für audiovisuelle Lizenzen. EU-weite Lizenzen sind schon heute möglich, aber sie sollten zum Regelfall werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Dann würde auch der Binnenmarkt auf dieser Ebene sichtbar und vor allem erfahrbar werden. Dabei müssen Kreative fair bezahlt werden, und europäische Produktionen müssen verlässlich finanziert werden. Ein gemeinsamer Lizenzmarkt muss auch für kleine Sender und unabhängige Produktionsfirmen funktionieren. Sonst stärken wir am Ende vor allem die großen Plattformen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Bis eine umfassende Reform gelingt, brauchen wir konkrete Fortschritte für unser Grenzland, gemeinsam mit dem Bund, Dänemark, den Rundfunkanstalten und den Rechteinhabern, etwa durch Lizenzen, die die jeweiligen Minderheitengebiete ausdrücklich einschließen, und durch besondere europäische Regelungen für nationale Minderheiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Menschen sollen ihre Sprache und Kultur auch digital über Grenzen hinweg leben können. Der Abbau von Geoblocking ist dabei für die ganze EU wichtig. Wer Filme, Nachrichten und Debatten aus unseren Nachbarländern verfolgen kann, lernt andere Perspektiven kennen und versteht Europa besser. Ein geeintes Europa braucht eine europäische Öffentlichkeit. Dafür müssen wir auch die digitalen Grenzen überwinden. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Birte Pauls das Wort.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir waren doch eigentlich schon einmal so weit, dass wir die Grenzen in Europa abgeschafft hatten. Mittlerweile sind sie bedauerlicherweise vielerorts wieder vorhanden, und im digitalen Raum sind sie irgendwie wie festzementiert. Das Geoblocking erschwert den Minderheiten im europäischen Raum den Zugang zu ihren jeweiligen Muttersprachen. In unserem Grenzland, das haben wir gehört, betrifft es die dänische Minderheit in Südschleswig und die deutsche Minderheit in Nordschleswig. Audiovisuelle Medien wie Mediatheken von Fernsehsendern oder Streamingdienste sind bisher von der EU-Geoblocking-Verordnung ausgenommen. Inhalte bleiben aber trotzdem an Staatsgrenzen blockiert. Der Hintergrund ist die Frage der Urheberrechte und Lizenzen. Es geht also mal wieder um das schnöde Geld. Das ist kein großes Thema in der Mehrheitsbevölkerung – genau das ist wahrscheinlich das Problem dabei –, es ist aber ein riesiges Thema für die Minderheiten. Warum? – Die Muttersprache ist für die Minderheiten existenziell. Der Zugang zur Sprache in den Medien bedeutet für die Minderheiten nicht nur Zugehörigkeit zum Mutterland, sondern ist auch Bildung und kulturelle Teilhabe in der eigenen Identität. Durch das Geoblocking wird Menschen, die in der Grenzregion leben und einer Sprachminderheit angehören, systematisch der Zugang zu Kultur und Nachrichten in ihrer Muttersprache verwehrt. Geoblocking verstößt gegen die EU-Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, da es die natürliche Entwicklung eines zusammenhängenden Sprachraums digital abschneidet. So hat es auch das Netzwerk europäischer Sprachminderheiten ELEN formuliert. Auf dem letzten FUEN-Kongress in Helsinki vor zwei Wochen wurde sich erneut mit der Thematik befasst, und schon im Jahr davor unterzeichneten die Vertreter der Minderheitenregionen eine offizielle Erklärung, in der sie den barrierefreien, grenzüberschreitenden Zugang zu Medien in den eigenen Sprachen fordern. Die Debatte hat durch zwei aktuelle Entwicklungen im Jahr 2026 eine neue Dynamik erhalten. Einerseits steht die EU-Gesetzgebung vor einer entschei- (Birte Pauls) denden Reform, aber andererseits hat der Europäische Gerichtshof im Juli 2026 ein wegweisendes Urteil gefällt, das die rechtliche Lage für Geoblocking massiv verschärft. Trotzdem gibt es aktuelle politische Vorstöße, rechtliche Evaluierungen der EU-Kommission und neue technologische Pilotprojekte, die darauf abzielen, digitale Grenzen jedenfalls für Minderheitensprachen abzubauen. Es braucht wohl einen sehr engen Schulterschluss der EU-Parlamentarier aus den jeweiligen Grenzregionen. (Beifall SPD und SSW) Es braucht aber auch ein Bewusstsein und ein klares Bekenntnis der Bundesregierung und unserer Landesregierung, und das fehlt ein bisschen. Zwar hat der Minderheitenbeauftragte Johannes Callsen das Thema in seiner Pressemitteilung zum letzten FUEN-Kongress formuliert, aber im letzten Minderheitenbericht und im Bericht zur Sprachencharta fehlt das Thema völlig, obwohl es dabei auch viel um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. Auch die Bundesregierung scheint hier wissenslos. Sie hatte im Frühjahr 2026 erklärt, ihr seien keine spezifischen Nachteile durch Geoblocking für Minderheiten bekannt. Ich muss gestehen: Das erstaunt schon sehr. – Kulturstaatssekretär Wolfram Weimer, CDU, braucht wohl etwas Nachhilfe in Sachen Minderheiten und Medien. (Serpil Midyatli [SPD]: Nicht nur da!) – Nicht nur da, das habe ich auch gedacht. Der Beauftragte der Bundesregierung für nationale Minderheiten, Bernd Fabritius, bittet aktuell die Minderheiten darum, direkte und praktische Beispiele aus den jeweiligen Sprachgebieten aufzuführen. Er möchte den Druck in Richtung Europäischer Kommission erhöhen, aber wohl auch in den eigenen Reihen sensibilisieren. Traurig, dass das immer noch notwendig ist. In der Sitzung des DialogForumNorden letzten Freitag haben sich die deutsche und die dänische Minderheit aber dennoch darauf verständigt, praktische Beispiele aus den Bereichen Nachrichten, Kultur und Angebote für Kinder, Jugendliche und Bildungseinrichtungen für den Bund aufzulisten. Es gibt gute Beispiele, wie es gehen kann. Seit den 1970er-Jahren hat Südtirol offiziell Zugang zum TV-Angebot Österreichs, Deutschlands und der Schweiz. Mit einer neuen App ist nun auch der digitale Livestream von TV-Sendern möglich. Das gilt zurzeit als Best-Practice-Beispiel. Aber auch andere Lösungen, wie zum Beispiel eine Grenzlandlizenzierung, wären denkbar, also Verträge, bei denen Sendeanstalten Lizenzen nicht starr für Nationalstaaten, sondern eben für historisch gewachsene Kultur- und Sprachräume einkaufen. Ebenfalls möglich wäre eine digitale Portabilität, wie wir sie aus dem EU-Urlaub kennen. Ein Abo kann dauerhaft freigeschaltet werden. Egal wie, ich finde, das muss jetzt mal geregelt werden. In Zeiten, in denen eine Landesregierung hier digitale Meilensteine setzen will, dürfte es auch einmal eine Aufgabe sein, das Geoblocking für die Minderheiten in unserer Grenzregion auszuschalten. Auf geht’s, Herr Ministerpräsident – der ist jetzt gerade nicht da –, und Herr Schrödter!

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Birte Pauls SPD

Machen Sie Ihre Arbeit! – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich befürchte, dass ich jetzt ganz viel Wasser in den Wein der Gemeinsamkeiten schütten muss. (Zurufe: Oh!) Geoblocking hat man nicht, weil irgendjemand den anderen daran hindern will, dass man da irgendwas sehen darf, sondern Geoblocking schützt das Urheberrecht eines Beitrages. Das Urheberrecht eines Beitrages ist Ausdruck der Eigentumsfreiheit, und das Eigentum wird durch Artikel 14 unseres Grundgesetzes geschützt. Ich darf mit meinem Eigentum machen, was ich will. Wenn ich meine Produktion im Fernsehen der ARD und nicht dem dänischen Rundfunk verkaufe, dann wird es eben nur in der ARD ausgestrahlt. (Glocke) Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb sind Ansätze, die ich hier höre, hochinteressant, (Dr. Bernd Buchholz) aber aus meiner Sicht völlig absurd: europaweite Lizenzen für das Ausstrahlungsgebiet von Europa. Nehmen Sie die Rechte von bestimmten Fernsehsendungen – jetzt meine ich nicht FIFA-Spiele (Zuruf Birte Pauls [SPD]) oder sonst was; der Kollege Kock-Rohwer hat sie als Europarechtslizenzen ins Spiel gebracht. Stellen Sie sich einmal vor, dass eine solche Lizenz zurzeit an 26 europäische Länder verkauft wird. Was soll denn eine Europalizenz dann kosten, die in Anspruch genommen wird? (Beifall FDP) Die kostet dann jeden so viel, wie alle 26 zusammen kosten. (Zurufe SPD) – Sorry, mit Verlaub, das ist ein Missverständnis dessen, was da geht. Wenn man das Anliegen der Minderheiten – das Anliegen ist ja durchaus nachzuvollziehen – verfolgen will, dann gibt es in der Tat einen Weg dafür, aber der liegt nicht bei der Landesregierung Schleswig-Holstein, der liegt auch nicht bei der Europäischen Union, sondern der liegt bei den Rundfunkanstalten. (Beifall FDP) Die Rundfunkanstalten haben schlicht und ergreifend die Möglichkeit, für bestimmte Gebiete zu sagen: Okay, in diesen Gebieten wollen wir die Lizenzrechte miterwerben, und zwar wechselseitig. (Birte Pauls [SPD]: Nichts anderes habe ich gerade erzählt!) – Ja, da dürfen Sie aber nicht die Landesregierung adressieren, die kann keine Lizenzrechte erwerben. Nee, sorry, kann sie nicht. (Beifall FDP und CDU) Wir können ja mal gemeinsam zu den Rundfunkanstalten gehen. Die Kollegin Wentzel hat gesagt, sie war beim ZDF. Dann fragen Sie doch mal, warum das ZDF das nicht macht. – Weil das dem ZDF zu teuer ist, und weil es übrigens auf der dänischen Seite keine positive Antwort gibt, denn der dänische Rundfunk kauft seine Lizenzen auch nur für sich, (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) und er gibt keinen Millimeter preis, sodass irgendeine Ausstrahlung auch auf deutschem Gebiet stattfinden darf. An der Stelle, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, liegt der Hase im Pfeffer. Wenn wir Gebiete wie zum Beispiel für die dänische und die deutsche Minderheit im Grenzgebiet definieren und dann sagen, wir erwarten von den Rundfunkanstalten im Wege der Privatautonomie Vereinbarungen darüber, dass man wechselseitig Lizenzen mitkauft, dann, meine Damen und Herren, kann daraus ein Schuh werden. Übrigens, so dramatisch ist die Lage nun auch nicht, (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Frau Kollegin, denn die berühmte Satellitenschüssel im dänischen Ferienhaus zeigt uns ja, dass es im dänischen Gebiet auch anders geht. Über den Satelliten ausgestrahlt gibt es nämlich an der Stelle kein Geoblocking für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, (Zuruf Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk strahlt über den Satelliten free-to-air aus. Damit können Sie überall in Dänemark alles, was im deutschen Fernsehen stattfindet, über Satellit empfangen, nicht über die IP-Adresse. Das ist der entscheidende Unterschied. Es gibt also auch einen anderen Ausweg, dem Herr zu werden. Wenn die Kollegin Wentzel hier immer zu Recht das Wort „urheberrechtskonform“ sagt, dann heißt das schlicht und ergreifend, dass hier keine gesetzgeberische Möglichkeit vorhanden ist. (Beifall FDP) Das ist eine Frage des Verhandelns von Lizenzen zwischen Rundfunkanstalten. Ja, wir können gern mit den Intendanten von ARD und ZDF und mit den Zuständigen des dänischen Rundfunks in ein Gespräch gehen und fragen: Was würde es dann kosten, wenn wir uns wechselseitig die jeweiligen Lizenzmiterwerbe gewährleisten? Das könnte dann in einem Gürtel nördliches Schleswig-Holstein von mir aus bis Schleswig und ein bisschen weiter nach Norden bis zu einem bestimmten Punkt gehen. Das wäre dann über IP-Adressen zu regeln. Aber wer weiterhin daran glaubt, dass er auf europäischer Ebene Geoblocking aushebelt, der, Kolleginnen und Kollegen – das will ich noch einmal sagen –, sollte daran denken: Es gibt Menschen, die davon leben, dass sie Medien schaffen. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) (Dr. Bernd Buchholz) Es gibt Menschen, die davon leben, dass sie Inhalt kreieren. Es gibt Menschen, die davon leben müssen, diesen Inhalt zu kreieren und dann zu verkaufen. Geoblocking aufzuheben, wäre nichts anderes, als die zu enteignen. Das kann niemand wollen. (Beifall FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. (Zuruf) – Ja, ich habe auch schon einmal die Glocke benutzt. Für die Landesregierung erteile ich nun Minister Dirk Schrödter das Wort.

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Dirk Schrödter

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Erst einmal gleich zu Beginn: Die Lösung habe ich jetzt auch nicht, (Unruhe) aber ich kann zumindest sagen, dass der Antrag ein sehr wichtiges und richtiges Anliegen und einen absolut wünschenswerten Zustand formuliert, (Beifall SSW) aber offener Binnenmarkt und Geoblocking, ja, die stehen im Spannungsverhältnis zueinander. Mit Blick auf die Minderheitensituation besteht da ein ganz besonderes Spannungsverhältnis. Das diskutiert auch niemand weg, aber die Diskussion um das Geoblocking – das ist hier an verschiedener Stelle schon angeklungen – kann man nicht führen, ohne auf die ökonomischen Auswirkungen auf Rechteinhaber und Dritte zu blicken. Deshalb muss die Diskussion sehr differenziert geführt werden. Vor allem muss dabei unterschieden werden, ob es um eigenproduzierte Sachverhalte und Inhalte von entsprechenden öffentlich-rechtlichen Anstalten oder um angekaufte Inhalte geht. Ehrlicherweise gucken die meisten, wenn es um die Diskussion geht, genau auf diese angekauften Inhalte. Rechtlich ist die Situation relativ klar. Laut EUVerordnung sind seit 2018 Geosperren innerhalb der EU eigentlich nicht mehr zulässig. Nutzende von kostenpflichtigen Streamingdiensten können deshalb auch in allen EU-Mitgliedstaaten auf die Inhalte ihrer jeweiligen Abos zugreifen. Zumindest bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland ist das auch völlig unproblematisch. Richtigerweise gilt das erst einmal ausdrücklich für die Bezahldienste. Für die öffentlich-rechtlichen Mediatheken wie ARD, ZDF oder auch den Dänischen Rundfunk ergibt sich da ein anderes Bild und auch völlig richtigerweise ein anderes Bild. Die EU-Portabilitätsverordnung erfasst die öffentlich-rechtlichen Mediatheken nicht. Öffentlich-rechtliche Mediatheken müssen ihre Angebote dementsprechend weitestgehend auf das jeweilige Staatsgebiet beschränken und sich nur darauf konzentrieren, weil Urheber- und Lizenzrechte im Mittelpunkt stehen und damit das geistige Eigentum Dritter geschützt werden muss, weil eben keine Lizenz für das Ausland erworben wurde. (Vereinzelter Beifall CDU) Das ist auch meist nicht der Fall. Wollte man das ändern, müsste man in den Markt eingreifen oder einen Lizenzerwerb durch die Anstalten vorschreiben. Beides hätte unmittelbare Folgen, entweder auf den Rundfunkbeitrag – dann haben wir nämlich eine Rundfunkbeitragsdebatte –, und wenn man das lokal macht, auch noch eine spezifische in Schleswig-Holstein, oder wir müssten über die Steuerfinanzierung in Dänemark sprechen. Das sind an dieser Stelle sozusagen zwei Seiten ein und derselben Medaille, nämlich Geoblocking und auskömmliche Finanzierung der Rechteinhaber. Die Geoblocking-Debatte ist deshalb nicht ohne eine Finanzierungsdebatte zu führen, und die müssen wir dann auch ganz ehrlich miteinander auf den Weg bringen. Würde die politische Entscheidung den Produzenten von Inhalten die Refinanzierung im Ausland entziehen, hätten wir gar keine Angebote mehr, die irgendwie bereitgestellt werden könnten. Dieser Aspekt kommt mir eigentlich in der Diskussion viel zu kurz. Die Diskussion ist trotzdem – ich will das noch einmal betonen – völlig richtig. Wir müssen sie bloß von der Konsequenz her auch für die ökonomischen Auswirkungen auf die Dritten richtig denken. Wenn wir allerdings auf die eigenproduzierten Inhalte schauen, sollten wir uns vielleicht im ersten Schritt genau darauf konzentrieren, wie wir diese Inhalte, Nachrichten, Dokumentationen und so weiter, die selbst produziert werden, tatsächlich so zugänglich machen können, dass die Minderheiten ein gutes Produkt auf den entsprechenden Plattformen haben. (Minister Dirk Schrödter) Die Hauptprogramme, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind zwar nicht insgesamt als durchgehender Livestream verfügbar, aber manche Nachrichtenprogramme schon. Einzelne Nachrichtensendungen sind im Regelfall ebenfalls in der Mediathek verfügbar. Auch bei den Öffentlich-Rechtlichen ist das schon jetzt der Fall, allerdings nicht bei einzelnen Beiträgen, wenn wiederum die Rechte Dritter – Bundesligaspiele – betroffen sind. Das wiederum zu Recht; denn hier greift dieselbe Problematik, die ich eben schon beschrieben habe. Deshalb sollten wir uns auf die Frage der Inhalte von Eigenproduktionen – das habe ich gerade schon beschrieben – konzentrieren. Da glaube ich, dass man Lösungen und gute Lösungen finden kann, indem man Registrierungsfragen auf Plattformen mit einem Minderheitennachweis verbindet. Dafür sollte es eigentlich technische Lösungen geben. Vielleicht sollten wir erst einmal an diesem Punkt arbeiten, bevor wir den großen Schritt in Richtung genereller Öffnung gehen, der mit erheblichen Kosten und mit erheblichen Eingriffen in die Rechte Dritter verbunden ist. Diese Debatte, die ich eben beschrieben habe, beinhaltet dann aber auch eine finanzielle Beteiligung der Nutznießenden – das will ich auch sagen –, weil wir sonst in ein Gerechtigkeitsthema kommen. Wenn Inhalte im Inland finanziert werden, die über das Ausland ausgestrahlt werden, müssen wir hier sozusagen eine Gegenposition schaffen. Es könnte ein guter Weg sein, sich zusammenzusetzen, dafür eine Lösung zu finden und in den nächsten Wochen und Monate hier erste Schritte zu gehen, um dann ein Modell vielleicht auch für Europa – abbilden zu können. Im Ergebnis müssen wir aber, glaube ich, behutsam vorgehen und auch die Rechte der Dritten wahren. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Handyklingeln auf der Tribüne) Ich verweise auf die Vorlage und erwähne noch, dass bei der Ausfertigung der Beschlussempfehlung einige wenige redaktionelle Unrichtigkeiten aufgefallen sind, die korrigiert wurden. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte alle der Ihnen vorliegenden Drucksache 20/4882. – Vielen Dank.

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich glaube, das Handy, das oben gebimmelt hat, ist jetzt auch aus. Das ist sehr gut. Dann eröffne ich die Aussprache, und für die CDUFraktion erteile ich das Wort der Abgeordneten Birte Glißmann.

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Birte Glißmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat, glaube ich, keiner damit gerechnet, dass es heute so viele aktuelle Anlässe geben würde, über das neue Verfassungsschutzgesetz zu sprechen. Wir erinnern heute, am 7. Oktober, an den Terrorangriff der Hamas auf Israel vor drei Jahren. Seitdem müssen wir erleben, dass Antisemitismus, islamistischer Extremismus und die Verherrlichung terroristischer Gewalt deutlich zugenommen haben. Gestern wurden in Sachsen-Anhalt Vertreter einer Partei zum Landtagspräsidenten und zum Vizepräsidenten gewählt, die laut Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem gilt und gute Kontakte nach (Birte Glißmann) Moskau pflegt. Ich bin unserem Ministerpräsidenten sehr dankbar für sein deutliches Statement. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Heute wird in Berlin über eine Koalition und eine linksgeführte Landesregierung mit einer Linken an der Spitze beraten, die Judenhass in den eigenen Reihen duldet genauso wie Kontakte ins ClanMilieu und die die Abschaffung des Verfassungsschutzes in Berlin fordert. Als wäre das nicht genug, ist Untersuchungshaftbefehl gegen einen ExPräsidenten des Bundesnachrichtendienstes erlassen worden. Das sind sehr unterschiedliche Ereignisse, die nicht gleichzusetzen sind. Am Ende geht es aber bei all diesen Ereignissen in meinen Augen um eine entscheidende Frage: Wie wollen wir unsere freiheitliche demokratische Grundordnung vor Angriffen von rechts, links oder religiös motiviert schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass diejenigen, denen wir zum Schutz unserer freiheitlichen Demokratie wichtige Befugnisse geben, selbst fest auf dem Boden unseres Rechtsstaates stehen? Ich bin überzeugt davon, dass wir mit unserem Verfassungsschutzgesetz diesen Spagat hinbekommen. Radikalisierung findet heute nicht mehr nur in der analogen Welt statt. Sie findet auf Online-Plattformen statt oder in Messengern mit verschlüsselter Kommunikation. Extremisten nutzen diese Möglichkeiten schon lange. Online-Hassprediger sprechen gezielt junge Menschen an. Mit unserem Gesetz schaffen wir die Rechtsgrundlagen dafür, dass der Verfassungsschutz künftig auch diese Tätigkeiten besser aufklären kann, als es in der Vergangenheit der Fall war. Aber eines ist eben genauso wichtig: Mehr Befugnisse bedeuten auch mehr Verantwortung. Ich bin überzeugt, dass sich unser Verfassungsschutz dieser Verantwortung sehr bewusst ist. Die Vorwürfe gegen den ehemaligen BND-Präsidenten dürfen nicht zu einem generellen Misstrauen gegenüber unseren Nachrichtendiensten führen, aber der Vorgang zeigt eben auch, dass der demokratische Rechtsstaat Kontrolle braucht, wo Menschen Zugang zu hochsensiblen Informationen haben. Deswegen erweitern wir nicht nur die Befugnisse unseres Verfassungsschutzes, sondern stärken gleichzeitig die parlamentarische und die gerichtliche Kontrolle. Das ist kein Widerspruch, sondern vielmehr Kern der wehrhaften Demokratie. Gerade weil es sich um einen sehr sensiblen rechtlichen Rahmen handelt, bin ich sehr dankbar, dass dieses Gesetz heute nicht nur mit den Stimmen der Regierungskoalition, sondern voraussichtlich auch mit denen von SPD und FDP beschlossen wird. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wenn es darum geht, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung vor Angriffen zu schützen, ist die breite Zustimmung bei allen inhaltlichen Unterschieden heute ein wichtiges Zeichen einer starken demokratischen Mitte. Denn am Ende müssen wir mit dem Verfassungsschutzgesetz nicht nur den aktuellen Bedrohungen begegnen können, sondern vielmehr auch vorbereitet werden und vorbereitet sein für politische Bestrebungen, Mehrheiten und Vertreter, die wir heute noch gar nicht kennen. In Sachsen-Anhalt und in Berlin habe ich die Konstellation so nicht für möglich gehalten. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die rechtsstaatlichen Grenzen und die Kontrolle nicht von politischen Mehrheiten abhängen. Für die konstruktiven und offenen Gespräche mit allen Fraktionen möchte ich mich ganz herzlich bedanken, genauso bei den Vertreterinnen und Vertretern des Verfassungsschutzes für die intensive Beratung und die Begleitung. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Meine Damen und Herren, der 7. Oktober erinnert uns daran, warum wir Extremismus frühzeitig erkennen müssen. Die aktuellen politischen Ereignisse erinnern uns daran, warum unsere Demokratie unabhängig von und gerade bei wechselnden Mehrheiten wehrhaft bleiben und die Kontrolle gesichert sein muss. Deshalb stärken wir heute mit dem Beschluss nicht nur unseren Verfassungsschutz; wir stärken vielmehr die Fähigkeit unserer Demokratie, sich selbst zu schützen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun dem Abgeordneten Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn wir jetzt über die Nachrichtendienste sprechen, kann auch ich die gestrige Festnahme des ehemaligen BND-Chefs August Hanning nicht (Jan Kürschner) weglassen. Was ist das für ein Schaden für unser Land und für die Nachrichtendienste! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wir wollen aber hier über den Entwurf des Landesverfassungsschutzgesetzes abstimmen und so nach 30 Jahren unser Verfassungsschutzgesetz modernisieren. Einige Punkte will ich hervorheben. Mein persönliches Highlight ist die Datenübermittlung in § 82 Absatz 1 Nummer 4 LVerfSchG. Danach darf die Verfassungsschutzbehörde mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobene Informationen an eine inländische öffentliche Stelle übermitteln, soweit das zum Schutz der in § 78 Absatz 2 LVerfSchG genannten Rechtsgüter erforderlich ist, zur Vorbereitung oder Stellung eines Antrages nach Artikel 21 Absatz 4 des Grundgesetzes. In einfachen Worten: Der Verfassungsschutz darf zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit zum Schutz von Menschenwürde und Demokratie, des Rechtsstaats und des Gedankens der Völkerverständigung, dem Bestand und der Sicherheit des Bundes und der Länder seine Informationen weitergeben. Das umfasst auch Informationen zum Schutz anderer internationaler Organisationen und insbesondere der EU, die manche Parteien ja gerne abgeschafft wüssten. Das schafft zum Beispiel jetzt die Grundlage für Anträge an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei. Unser Verfassungsschutz darf die ihm vorliegenden Informationen dafür weitergeben. Das macht deutlich, der Verfassungsschutz ist Hüter unseres Rechtsstaats und hat die Aufgabe, unsere Demokratie zu schützen. Wir geben ihm die dafür notwendigen Werkzeuge. Ein weiterer Punkt. Das politische Augenmerk gilt beim Verfassungsschutz normalerweise den Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, also solche Bestrebungen wie die des Landesverbands der AfD in Sachsen-Anhalt. Das war immer Aufgabe des Verfassungsschutzes. Das ist aber nicht das Einzige, was der Verfassungsschutz beobachtet. Es gibt noch andere Aufgaben, wie sie § 14 LverfSchG in Zukunft bestimmt: Die Verfassungsschutzbehörde beobachtet sicherheitsgefährdende und geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht. Das ist im Jahr 2026 erschreckend aktuell. In der öffentlichen Anhörung der Spitzen der Nachrichtendienste im Bund war erst in diesen Tagen von einem Schattenkrieg die Rede. Ich bitte die Veränderung in der Wortwahl zu bemerken, denn das, was wir zuletzt sehen konnten, geht über hybride Kriegsführung hinaus. Das muss man schon als Feindeinwirkung bezeichnen. Was teilweise von den AfD-Funktionären zu sehen ist, reicht von sicherheitsgefährdender bis zu echter geheimdienstlicher Tätigkeit. Daher wollen wir sie nicht nur bei uns nicht im Parlament sehen, sondern wir wollen sie in keinem Parlament sehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Wir präzisieren unmissverständlich, dass der Verfassungsschutz gegen die Feinde unserer parlamentarischen Demokratie tätig wird und gegen die Feinde, die sich möglicherweise mit Ländern wie Russland oder China verbrüdern und verbünden. Jetzt lassen Sie mich noch einmal auf § 35 LverfSchG zu sprechen kommen. Wir führen da die neue Kategorie der besonders beobachtungsbedürftigen Bestrebungen ein, bei denen der Verfassungsschutz künftig Mittel mit besonderen Eingriffsintensitäten einsetzen darf. Es wird dann möglich sein, einzugreifen, wenn Beobachtungsobjekte insbesondere durch systematische Desinformationen oder systematische Verächtlichmachung Einfluss ausüben. Das heißt, dass der Verfassungsschutz sein ganzes Arsenal der ihm zustehenden Mittel gegen diejenigen einsetzen darf, die im eigenen Interesse oder sogar für fremde Mächte unsere Wahlen mit Bots beeinflussen oder gezielt mit News-Kampagnen zur Desinformation versuchen, Justiz oder Parlamente lahmzulegen oder zu verhöhnen. Vor ein paar Jahren wäre es mir noch absurd vorgekommen, wenn die Besetzung oder die Teilung Deutschlands gefordert worden wäre. Aber wenn es jetzt Bestrebungen gibt, die Derartiges ernsthaft erreichen wollen, darf der Verfassungsschutz diese zukünftig beobachten. Denn nach den Ereignissen in Sachsen-Anhalt ist es leider alles andere als absurd. Im russischen Staatsfernsehen wird gezielt die neue Teilung Deutschlands propagiert. Auch wir können davon ausgehen, dass es bei uns im Vorfeld der Landtagswahl zu Desinformationskampagnen kommen wird, die das Wahlergebnis zugunsten putin-treuer Parteien beeinflussen sollen. In SachsenAnhalt – wir hörten es gerade –, ist jetzt ein PutinFreund zum Landtagsvizepräsidenten gewählt worden. Meine Damen und Herren, wir müssen uns fragen, ob wir das einfach so geschehen lassen wollen. Nachher werden wir nämlich gefragt werden, was wir dann eigentlich gemacht haben. Die Feinde un- (Jan Kürschner) serer Demokratie setzen alles daran, unser Land zu destabilisieren. Sie gefährden unsere Freiheiten, unsere Institutionen, und sie gefährden konkret Menschen auf der Straße.

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Jette Waldinger-Thiering

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.

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Jan Kürschner GRÜNE

Ich danke noch einmal allen Beteiligten, die an der Bearbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt waren und die dem Gesetzentwurf gleich zustimmen werden. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Niclas Dürbrook das Wort.

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Niclas Dürbrook SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs vor einem knappen Jahr war der Kernpunkt meiner Rede: Wie gelingt so viel Sicherheit wie möglich mit so wenig Eingriff in die Freiheit wie nötig? – Diese Frage hat uns auch durch die Beratung begleitet. Wer dem Verfassungsschutz zusätzliche Möglichkeiten gibt, greift damit potenziell tief in Grundrechte ein. Gleichzeitig sehen wir, wie sich die Bedrohungen für unsere Demokratie verändern. Natürlich müssen wir darauf Antworten geben. Dafür haben wir uns gemeinsam die notwendige Zeit genommen, und das war richtig. Ich finde übrigens, das ist ein sehr gutes Beispiel dafür, warum es sich lohnt, große Gesetzentwürfe nicht auf den letzten Metern einer Legislaturperiode, sondern mit ausreichend Vorlauf abzuschließen. (Beifall SPD und FDP) Die Anhörung hat eine ganze Reihe von Fragen und Einwendungen aufgeworfen. Wo braucht es mehr Klarheit? Wo müssen Voraussetzungen enger gefasst werden? Wie stellen wir sicher, dass die Befugnisse wirksam kontrolliert werden können? Ich möchte mich ausdrücklich beim Ministerium bedanken, das sich intensiv mit den Hinweisen auseinandergesetzt hat. Ich finde – Kollege Buchholz hat das auch schon vorgeschlagen –, dass wir das gerne als Beispiel für andere Gesetzgebungsvorhaben geben können. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das war eine wirklich sinnvolle Aufarbeitung der Kritik, die wir in der Anhörung hatten. Wenn wir das jedes Mal hätten, wäre die Arbeit als Parlament nicht nur leichter, sondern ich glaube auch vom Ergebnis her besser, als wir das bei vielen anderen Verfahren beobachten. (Beifall SPD) Ich bedanke mich ebenso bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen für die Bereitschaft, Änderungen vorzunehmen, und zwar nicht nur kleine, kosmetische Änderungen, sondern in diesem Gesetzentwurf hat sich wirklich noch was getan. Wir haben uns gemeinsam große Mühe gegeben, dass am Ende ein Gesetz steht, das über diese Wahlperiode hinaus Bestand haben kann. Das war für uns als SPD von Anfang an ein großes Ziel. Die Beschäftigten des Verfassungsschutzes brauchen eine verlässliche Grundlage für ihre Arbeit. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass diese Grundlage ihre Rechte schützt. Der vermutlich schwierigste Punkt bleibt für mich die automatisierte Datenauswertung und die KI-gestützte Analyse. Dass der Verfassungsschutz bei der Auswertung großer und immer komplexerer Datenmengen technische Unterstützung braucht, ist nachvollziehbar. Verbindungen zwischen Personen, Aktivitäten und Netzwerken zu erkennen, gehört zu seiner Aufgabe. Schwieriger ist aber am Ende die Frage: Wie beschreiben wir im Gesetz präzise, was solche Werkzeuge dürfen, und wie grenzen wir ab, was sie nicht dürfen? In den Beratungen hatten wir dafür eine passende Analogie. Bei einem Blitzer, der am Straßenrand steht, können wir uns alle ziemlich genau vorstellen, wie er funktioniert. Wir wissen, was er feststellen soll, wir können darüber sprechen, unter welchen Voraussetzungen er eingesetzt werden darf, und wir können das am Ende im Landesverwaltungsgesetz so regeln, dass wir nachvollziehen können, was wir meinen, und dass auch die Bürgerinnen und Bürger das verstehen. Aber wer von uns versteht eigentlich wirklich, was ein fortgeschrittenes KI-Analysewerkzeug mit hochkomplexen Daten anstellt, welche Zusammenhänge es herstellt, welche Schlussfolgerungen es nahelegt und welche Schranken tatsächlich notwendig sind, damit es innerhalb dessen bleibt, was wir als Gesetzgeber an der Stelle erlauben wollen? Das lässt sich sehr viel schwieriger regeln. Auch mit einer sorgfältigen gesetzlichen Regelung bleibt die konkrete technische Funktionsweise am Ende ein Stück weit eine Blackbox. Wir können heute (Niclas Dürbrook) kaum jede Möglichkeit einer Software vorhersehen, zumal diese Software zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal beschafft ist, was die Regelung nicht einfacher macht. Umso wichtiger ist die Kontrolle. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist gefordert, diesen Bereich sehr genau zu begleiten. Wenn die entsprechende Software da ist, muss man sich anschauen, wie sie arbeitet, welche Daten einfließen, was das System daraus macht, wie Ergebnisse überprüft werden und ob die gesetzlichen Grenzen tatsächlich eingehalten werden. Wir werden als Parlament gefordert sein, fortlaufend selbstkritisch zu hinterfragen, ob unsere Kontrollmöglichkeiten dafür ausreichen. Wenn sich in der Praxis zeigt, dass Informationen, Zugänge oder technische Expertise fehlen, ist das ein Punkt, in dem man in der kommenden Wahlperiode wird nachsteuern müssen. Das ist ein guter Übergang, weil uns heute noch ein Änderungsantrag der FDP mit einzelnen Punkten erreicht hat. Einige davon kannten wir aus der Ausschussanhörung noch. Ich beantrage bei diesem Änderungsantrag eine Einzelabstimmung der einzelnen Nummern. Ich möchte noch ein paar Worte verlieren zu dem ersten Punkt, der sich darauf bezieht, Ärzte und Therapeuten in § 30 LverfSchG aufzunehmen. Das ist eine Forderung, die wir grundsätzlich gut nachvollziehen können. Ich finde auch die Debatte, die dazu momentan auf Bundesebene im Kontext der Reform des Nachrichtendienstrechts läuft, absolut nachvollziehbar. Ich finde es allerdings, Kollege Buchholz, in aller Offenheit unpassend, das sozusagen fünf Minuten vor Beschluss des Gesetzentwurfes in der zweiten Lesung noch zu ändern und einzubringen. Das hätte man sich schon etwas gründlicher noch mal gemeinsam angucken müssen. Deswegen werden wir uns zu dem Punkt heute bei aller Sympathie dafür enthalten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Fair! – Christopher Vogt [FDP]: Wir wollten mal testen!) – Wir haben es gelesen, Herr Kollege Vogt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe noch 30 Sekunden. Ich möchte die 30 Sekunden gerne auf das verwenden, was gestern in Magdeburg passiert ist, weil ich finde, dass das keine Alltäglichkeit ist und weil Boris Pistorius gestern die richtigen Worte gefunden hat, dass man nach so einem Ereignis nicht einfach zur Tagesordnung übergehen darf. Das Dramatische ist ja am Ende nicht nur, dass zwei Rechtsextreme jetzt an der Spitze des Magdeburger Landtags stehen. Ich finde die vierte Abstimmung, die an dem Tag stattgefunden hat, noch dramatischer. Der SPD-Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten des Landtags hat Neinstimmen weit über die Reihen der AfD und des BSW hinaus erhalten. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Wenn man sich vor Augen führt, was für eine Entwicklung dahinter steht, dass da Kolleginnen und Kollegen aus den eigentlich demokratischen Fraktionen den gesichert rechtsextremen AfD-Kandidaten mitgewählt haben, den Sozialdemokraten aber nicht mitgewählt haben, dann läuft es mir ein Stück weit kalt den Rücken runter. (Beifall ganzes Haus) Ich glaube, das ist eine riesengroße Herausforderung, der wir gemeinsam begegnen müssen. – Herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich völlig ungewöhnlicherweise am Anfang dieser zweiten Lesung für den Beratungsprozess bedanken. Das ist vorbildlich gewesen, wenn ich das mal sagen darf. (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Es war vorbildlich, weil das Innenministerium nach einer Anhörung und auf meine Anregung hin nicht etwa die Stellungnahmen, die alle eingegangen sind, nach dem berühmten Prinzip: „Entgegennehmen, lochen, abheften“ bearbeitet hat, sondern zu den Stellungnahmen selbst Stellung bezogen hat, in einer Synopse 50 der kritischen Anmerkungen selbst gegengecheckt hat und dann gesagt hat: Na, bei dem einen oder anderen, da könnte was dran sein, da gehen wir darauf ein. – Auf Deutsch: Da ist zugehört worden. Dann hat es Gespräche gegeben, auch mit der Opposition, und auch da ist zugehört worden. Der Wunsch war da, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Das führte im Ergebnis bei der letzten Aus- (Dr. Bernd Buchholz) schussberatung zu einem gemeinsamen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und der FDP mit 17 gemeinsamen Änderungen, inhaltlich 22 Änderungen, die wir am Gesetz vorgenommen haben. Das führt jetzt dazu, selbst wenn der Änderungsantrag, den wir heute gestellt haben, nicht angenommen wird, dass wir diesem Gesetz guten Gewissens zustimmen können. Im Kern hat das damit zu tun, dass die Kritik, die geäußert worden ist, aufgenommen wurde. Denn beim Verfassungsschutzgesetz geht es nun mal um die Frage: Wie schützen wir unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, ohne dabei die Bürgerrechte und die Freiheiten des Einzelnen auszuhöhlen? – Deshalb ist es so wichtig gewesen, am Anfang zu sagen: Was darf denn der Verfassungsschutz überhaupt beobachten? Wenn wir die Aggressionsklausel aus dem bisherigen Verfassungsschutzgesetz herausnehmen: Was sind Bestrebungen, wie sind sie zu definieren? – Da war vorher eine Formulierung da, bei der man Gefahr lief zu sagen: Oh, wer die freiheitliche demokratische Grundordnung einfach so nicht gut findet, der darf beobachtet werden. – Das ist konkretisiert worden. Es ist klargestellt worden, dass es doch Aktivitäten geben muss, die darauf gerichtet sind, die Schutzgüter dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu tangieren. Also nicht einfach „Jeder darf beobachtet werden“, sondern dann müssen Aktivitäten da sein. Einzelpersonen dürfen jetzt beobachtet werden, aber nur dann, wenn Schutzgüter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung tatsächlich tangiert sind. Das dritte große Thema ist: Ja, der Verfassungsschutz kriegt jetzt deutlich mehr Möglichkeiten, in Wohnungen abzuhören, auch KI einzusetzen. Aber ganz anders als etwa im Gesetz wie in NordrheinWestfalen ist das hier mit Richtervorbehalten versehen, mit der Tatsache, dass nicht nur die Exekutive entscheidet und der Verfassungsschutz, sondern dass unabhängige Richter darauf gucken und dann sagen: Jawohl, bei diesem Abwägungsprozess, da gehen wir mit und erlauben die entsprechende Maßnahme. – Das ist ein entscheidender Unterschied zum Gesetz in Nordrhein-Westfalen. Hier ist es gelungen, den notwendigen und sicherlich in herausfordernden Zeiten auch intensiveren Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit einem guten Grundrechtsschutz sauber abzuwägen. Deshalb werden wir im Ergebnis zustimmen. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kollege Dürbrook hat es gerade eben gesagt: Wir haben in der Tat den Änderungsantrag, den wir zu Teilen im Innen- und Rechtsausschuss schon gestellt hatten, hier noch einmal eingebracht. Das mache ich eigentlich sonst nicht, dass ich dann noch mal damit komme. In diesem Falle komme ich damit, weil mein Fraktionsvorsitzender mich im Ausschuss vertreten hat und die Begründungen da alle so waren, dass ich finde, da muss man noch mal ein Wort zu verlieren. (Heiterkeit – Christopher Vogt [FDP]: Wärst du da gewesen, wäre der auch abgelehnt worden!) Der absolute Schutz der Berufsgeheimnisträger, so wie er bisher überall in den Nachrichtengesetzen vorgesehen ist, betrifft nur Geistliche und Rechtsanwälte und eben nicht Ärzte und Psychotherapeuten. Ich glaube, dass das falsch ist. Ich glaube, dass die besondere Beziehung zwischen einem Psychotherapeuten, einem Psychiater oder einem Arzt und seinem Klienten den besonderen und absoluten Schutz ohne Abwägung braucht. Deshalb beantragen wir das hier, ich verstehe aber Ihre Zurückhaltung, weil wir das nicht intensiv beraten können. Bei einem Richtervorbehalt sollte der Verfassungsschutz alles vorlegen, was er hat. Aktenvorlagen verweigern zu dürfen, kann aus meiner Sicht nicht dazu führen, dass man Entscheidungen bekommt. Entweder man stellt einen Antrag, dann muss man alles vorlegen, oder man zieht den Antrag zurück, wenn man meint, nicht alles vorlegen zu können. Deshalb beantragen wir, das zu streichen. Die aktuelle Causa Hanning macht uns allen klar: Die Kontrolle der Geheimdienste ist ganz besonders wichtig, und ein Parlamentarisches Kontrollgremium hat eine wichtige Funktion. Dieses zu stärken, ist sicherlich richtig. Ob man es allerdings dadurch stärkt, dass man jemanden mit der Befähigung zum Richteramt in die Geschäftsstelle setzt, wage ich zu bezweifeln. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Das ist ein bisschen Scheinkontrolle. Wichtig ist, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums ihre Aufgabe ernst nehmen. Was ein jährlicher Bericht an den Landtag soll, der ein geheim tagendes Gremium einmal im Jahr informiert, erschließt sich mir nach wie vor nicht.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Deshalb bitte ich, ziffernweise darüber abzustimmen. Wenn unsere Änderungsanträge nicht durchgehen, halten wir das Gesetz trotzdem für so wichtig, dass wir im Ergebnis zustimmen werden. – Ich bedanke mich noch einmal für die Beratung. (Beifall FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Kære fru landdagspræsident! Kære alle! „Es ist ein Wunder, daß ich all meine Hoffnungen noch nicht aufgegeben habe, denn sie erscheinen absurd und unerfüllbar. Doch ich halte daran fest, trotz allem, weil ich noch stets an das Gute im Menschen glaube.“ Ich habe mit Erlaubnis der Präsidentin zitiert. Dieses Zitat von Anne Frank begleitet mich seit Jahrzehnten. Es steht für eine Haltung, die gerade nach Nationalsozialismus und Holocaust prägend wurde, nämlich den Glauben an die Menschenwürde, die Freiheit und die Demokratie. Ich habe als Historikerin gelernt, aus Geschichte Lehren zu ziehen. Der Schutz vor Bestrebungen gegen unsere Grundordnung ist wichtig, aber wie weit darf eine Demokratie gehen, um sich selbst zu schützen? Der Schutz des Systems darf nicht dazu führen, dass Freiheitsrechte geschwächt werden, die wir eigentlich schützen wollen. Das Frühwarnsystem Verfassungsschutz braucht vor allem eines: gesellschaftliches Vertrauen. Wenn wir heute über die Stärkung des Verfassungsschutzes in Schleswig-Holstein sprechen, müssen wir auch auf die Entwicklung der Bundesebene schauen. Bundesinnenminister Dobrindt kündigt an, den Verfassungsschutz zu einem echten Geheimdienst zu machen. Geschichtlich betrachtet ist das eine Zäsur. Die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten ist eine Lehre aus dem Nationalsozialismus. In Deutschland wurde in diesen Tagen ein rechtsextremer Politiker an die Spitze des Landtags in Sachsen-Anhalt gewählt. Hat hier das Frühwarnsystem gegriffen? Was passiert, wenn weitreichende Befugnisse in die falschen Hände geraten? Diese Fragen habe ich mir stets gestellt. In der Anhörung war zentral: mehr Befugnisse oder kontrolliertere Arbeit? Ich finde den Gesetzentwurf an einigen Stellen begrüßenswert, nämlich dass für viele Maßnahmen ein Richtervorbehalt eingeführt werden soll und mehr Transparenz entsteht, etwa durch die Mitteilung an Betroffene und Dritte nach § 23 sowie die gesetzliche Verankerung der Öffentlichkeitsarbeit in § 18. Insgesamt sehen wir als SSW-Fraktion aber weiterhin erhebliche Kritikpunkte und zu weitgehende Befugnisse. Mehr Befugnisse machen den Dienst nicht zwangsläufig stärker. Die Abkehr von der sogenannten Aggressionsklausel in § 6 wurde im Prozess deutlich kritisiert. Die Kompromisse schließen in meinen Augen immer noch nicht eine Beobachtung legaler Methoden ausdrücklich aus. Das greift in unseren Augen zu weit in die Grundrechte ein. Wo legale Mittel eingesetzt werden, braucht es klare Grenzen der Beobachtung, etwa durch Beobachtungsstufen oder einen eindeutigen Gewaltbezug. Auch § 35 enthält mit Begriffen wie „systematische Desinformation“ und „anhaltende Verunglimpfung“ unbestimmte Rechtsbegriffe. Wann wird politische Kritik zur Verunglimpfung, und wann führt sie zur Beobachtung? Bei Maßnahmen gegen Kontaktpersonen fehlen an vielen Stellen Normen. Das ist besonders sensibel, weil der Kreis der Kontaktpersonen sehr groß sein kann. Deswegen bräuchte man einen engen rechtssicheren Rahmen. Auch die Beobachtung von Einzelpersonen bleibt problematisch. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2020 die jahrzehntelange Beobachtung und Datenspeicherung einer Einzelperson als rechtswidrig bewertet. Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit. Für uns ist die Verhältnismäßigkeit bei dieser Änderung nicht gegeben. (Beifall SSW) § 36 hätte geändert werden müssen. Vielleicht wird er noch geändert, um zu gewährleisten, dass bei einer richterlichen Anordnung die Vorlage von Akten und Urkunden durch die Behörde nicht verweigert werden kann. Auch bei § 32 sehen wir ein Problem. Kurzzeitige Maßnahmen sollen grundsätzlich nicht unter den Richtervorbehalt gehen. Die Dauer allein sagt nichts über die Intensität und den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte aus. Die Maßnahmen können regelmäßig erfolgen, daher haben sie dann einen hohen Eingriff. (Sybilla Nitsch) Besonders wichtig war uns als SSW-Fraktion immer der Schutz von Minderjährigen. Wenn Minderjährige in extremistische Bestrebungen geraten, dann dürfen sie nicht als Objekt der Überwachung genutzt werden. Der Staat muss Minderjährige schützen und hat hier eine besondere Fürsorgepflicht. Deswegen kann ich diese Änderung nicht unterstützen. (Beifall SSW) Der Bund plant, dass Jugendliche ab 16 Jahren als V-Personen eingesetzt werden können. Liebe Leute, das können wir nicht ernsthaft wollen. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft auch § 69 zur automatisierten Datenanalyse. Über das entsprechende Gesetz in Hessen hat das Bundesverfassungsgericht am 16. Februar 2023 ganz klar geurteilt. Daher hätten wir uns da noch mehr gewünscht. Der Schutz der Demokratie bedeutet Vertrauen, Rechtsstaatlichkeit und eine starke Gesellschaft. Ein guter Verfassungsschutz kann dazu beitragen, aber nicht mit immer weiter reichenden Befugnissen. Anne Franks Zitat steht weltweit als Symbol für menschliche Resilienz. Das ist unser Kompass. Doch die Lehren aus der Geschichte bedeuten auch, Fehler nicht zu wiederholen.

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Jette Waldinger-Thiering

Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Abgeordnete!

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Sybilla Nitsch SSW

Aus diesen Gründen lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Wir bedanken uns aber ausdrücklich – wie es auch die Kollegen vorher getan haben – für den Beratungsverlauf und die offene und sachliche Beratung. – Vielen Dank. (Beifall SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort in Vertretung für die erkrankte Ministerin Finke der Ministerin Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Stärkung des Verfassungsschutzes im November 2025 hat die neue Innenministerin Magdalena Finke ihre erste Rede gehalten. Ich glaube, wir alle können ermessen, was es für sie bedeutet, dass sie heute beim Abschluss dieses Prozesses nicht dabei sein kann. Schon damals hat sie darauf hingewiesen, dass dem Gesetzentwurf Jahre sorgfältiger Arbeit vorausgegangen sind. Es wurde die Rechtsprechung der Gerichte umgesetzt, jede Änderung genau und immer wieder abgewogen und dabei stets darauf geachtet, dass Freiheit und Sicherheit in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Heute steht der Abschluss an. Dazwischen lagen intensive Beratungen im Ausschuss. Der Entwurf wurde – wir haben es hier mehrfach gehört – geprüft, debattiert und an verschiedenen Stellen nachjustiert. Heute steht fest: In der Sache ist ein weitgehender Konsens zwischen den Fraktionen von Koalition und Opposition erreicht worden. Wir können heute noch etwas feststellen, auf das wir in Schleswig-Holstein mit Stolz blicken können, und das ist unser Umgang miteinander, unsere Debattenkultur, dass wir offen um die besten Lösungen gerungen, unsere Maximalforderungen zurückgestellt und den Blick immer auf das Wesentliche gerichtet haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist grundsätzlich nicht selbstverständlich und in diesen Zeiten – ich glaube, wir alle ermessen das – von besonderem Wert. Gerade bei einem solchen Gesetz ist das von besonderer Bedeutung. Wir haben eben bei den Ausführungen der Kollegin des SSW gehört, dass es weiterhin Bedenken, weiterhin Überlegungen gibt, die in einem solchen Prozess natürlich auch Raum haben müssen. Für uns alle steht außer Frage: Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz. Wir brauchen keine Debatten in anderen Ländern über seine mögliche Abschaffung mit Folgen, die wir am Ende auch in Schleswig-Holstein unmittelbar spüren würden. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung – dieses Haus, in dem wir alle leben –, steht, aber sie steht auch unter einem enormen Druck. Gestatten Sie auch mir an dieser Stelle die Bemerkung, die ich mit der Innenministerin tatsächlich teilen kann. Es hat uns beide zutiefst erschüttert, und wir hätten es uns in unserem Leben nicht vorstellen können, dass in Deutschland nach 1945 ein Mitglied einer gesichert rechtsextremistischen Partei zu einem Landtagspräsidenten gewählt werden würde. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Unsere Gesellschaft erlebt Bedrohungen von innen und von außen. Demokratische Institutionen werden angegriffen. Staatliche Handlungsfähigkeit wird infrage gestellt. Gezielte Desinformation versucht, das Vertrauen der Menschen in unseren Rechtsstaat zu erschüttern. Wer die Menschen in Schleswig-Holstein vor Verfassungsfeinden schützen will, braucht zeitgemäße, verlässliche und sichere rechtliche Grundlagen. Zudem braucht es wirkungsvolle Instrumente, aber auch klare Grenzen, und genau darum geht es heute. Es geht um Handlungsfähigkeit und Kontrolle des Rechtsschutzes, aber auch um die Würde des Verfassungsschutzes, die nicht zuletzt durch die Ereignisse, die ebenfalls schon angesprochen worden sind, infrage gestellt wurden. Auch das muss mit Blick auf die Vorkommnisse im BND aufgearbeitet und rechtsstaatlich geahndet werden. Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem unserer wehrhaften Demokratie, und der vorliegende Gesetzentwurf stärkt dafür die Möglichkeiten. Er schafft die Grundlage für eine umfassende und zeitgemäße Aufklärungsarbeit. Gleichzeitig gilt: Je stärker die Befugnisse in Grundrechte eingreifen, desto höher müssen die Anforderungen an ihre Anwendung und an ihre Kontrolle sein. Auch dies wurde schon mehrfach ausgeführt. Der Entwurf zieht deshalb klare rechtsstaatliche Grenzen. Zusätzlich wird die parlamentarische Kontrolle gestärkt. Wenn dieses Parlament zusätzliche Befugnisse einführt, muss es auch prüfen können, wie diese Befugnisse angewandt werden. Damit sind zusätzliche Befugnisse und die Wahrheit unserer Freiheitsrechte Dinge, die zusammengehören. Das ist der Anspruch an einen wehrhaften Rechtsstaat, und das ist der Anspruch, den wir alle teilen. Nach den Beratungen im Ausschuss findet der Gesetzentwurf breite und vor allem fraktionsübergreifende Zustimmung; dafür danke auch ich allen Abgeordneten aus Koalition und Opposition ausdrücklich. Das ist ein Zeichen dafür, dass Demokratinnen und Demokraten auch bei unterschiedlichen politischen Überzeugungen Verantwortung übernehmen und dies gemeinsam tun. Des Weiteren möchte ich mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verfassungsschutzabteilung und bei den Staatssekretären im Innenministerium bedanken. Sie haben genau das getan, was hier schon angesprochen wurde, nämlich sehr sorgfältig mit den Debatten umzugehen, die Anhörungsergebnisse gut auszuwerten, Vorschläge zu machen, die man wiederum diskutiert hat. Ich glaube, das ist genau das, wie wir uns alle parlamentarische Arbeit im besten Sinne vorstellen. Heute können wir den Menschen in SchleswigHolstein deshalb auch ein breit getragenes Ergebnis vorlegen: einen handlungsfähigen Verfassungsschutz mit klaren rechtlichen Grenzen und einer starken parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle. Auch das ist eine Verantwortung für uns in Schleswig-Holstein: Wir müssen Extremismus früh erkennen, ihn konsequent bekämpfen und zugleich die Grundrechte und den Rechtsstaat schützen. Mit der Stärkung des Verfassungsschutzes setzen wir heute ein klares Signal. Unsere Demokratie ist wehrhaft. Sie lässt sich nicht von Extremisten einschüchtern. Das ist ein gutes Zeichen für unsere Demokratie, für unser Miteinander im Landtag und für die Menschen in Schleswig-Holstein. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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Patrick Pender CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie mitbekommen, was Letztens in Ihrer Gemeinde passiert ist? Haben Sie erfahren, welcher Flohmarkt am Wochenende bevorsteht? Ganz spontan: Wo würden Sie dafür nachschauen? Im lokalen Tagesblatt, in der Wochenzeitung, (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Schaukasten!) oder ist es doch eher die schnelle Suchanfrage bei Google oder der kurze Blick auf Instagram? 86 Prozent der Menschen in Deutschland nutzen täglich Medien, um sich zu informieren. Dabei hat sich die Art und Weise, wie wir uns informieren, grundlegend verändert. 2023 hat das Internet erstmals das Fernsehen bei uns als Hauptinformationsquelle abgelöst. Soziale Netzwerke, Videosharing-Dienste und Suchmaschinen, die sogenannten Medienintermediären, sind längst fester Bestandteil unseres Informationsverhaltens geworden. Dabei konzentriert sich die Nutzung auf wenige große Anbieter wie Google, Instagram oder WhatsApp. Die Europäische Union hat diese besondere Machtstellung großer Tech-Konzerne frühzeitig als Gatekeeper unserer digitalen Öffentlichkeit klassifiziert. Mit großer Macht geht bekanntlich auch große Verantwortung einher. Unser Antrag setzt genau dort an. Wir wollen Medienintermediäre stärker in die Verantwortung nehmen, um unsere Meinungs- und Medienvielfalt zu sichern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn unser Medienkonzentrationsrecht stammt wahrlich aus anderen Zeiten. Meinungsmacht wurde lange vor allem anhand von Zuschaueranteilen im linearen Fernsehen betrachtet. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass Minister Dirk Schrödter bereits 2018 auf diesen Anachronismus hingewiesen hat. Heute stehen wir inmitten einer weitreichenden und spannenden Reform. Mit dem gut 180-seitigen Entwurf zum Digitalen Medien-Staatsvertrag wollen die Länder unsere Medienordnung an die digitale Realität, an europäische Vorgaben und an neue Herausforderungen anpassen. Unser Antrag fordert deshalb, sich dieses Prozesses auch parlamentarisch hier anzunehmen und Medienintermediäre nicht länger als bloße neutrale Übermittler zu verstehen. Der Medienwissenschaftler Marshall McLuhan prägte einst den Satz: „The medium is the message.“ (Patrick Pender) Dieser Gedanke ist heute aktueller denn je, denn natürlich produziert eine Suchmaschine nicht die Nachricht, die sie uns anzeigt, aber ihre Algorithmen entscheiden mit darüber, was wir sehen. Sie selektieren, ordnen und präsentieren Inhalte – häufig nicht nach journalistischen Kriterien, sondern nach Aufmerksamkeit, Interaktion und Klicks. Damit beeinflussen sie wesentlich, welche journalistischen Angebote überhaupt gefunden werden und welche Informationen uns erreichen. Deshalb brauchen wir klare Transparenzregeln und wirksame Diskriminierungsverbote. Deshalb muss die Meinungsmacht großer Plattformen und ihrer Algorithmen im Medienkonzentrationsrecht berücksichtigt werden. (Beifall CDU, Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber Transparenz alleine reicht nicht. Wer unsere digitale Öffentlichkeit maßgeblich prägt, muss auch Verantwortung übernehmen. Deshalb wollen wir prüfen, wie große Plattformen wirksamer für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte zur Verantwortung gezogen werden können. Denn wer durch algorithmische Auswahl Reichweite schafft und gesellschaftliche Debatten prägt, kann sich nicht dauerhaft darauf zurückziehen, lediglich neutraler Vermittler fremder Inhalte zu sein. Dabei geht es explizit um die Frage, ob bestehende Haftungsprivilegien noch zur digitalen Realität passen und wo Plattformbetreiber stärker zivil oder ordnungsrechtlich in die Verantwortung genommen werden müssen. Unsere Landesmedienanstalten, das sei laut gesagt, leisten schon heute anspruchsvolle Arbeit bei der Aufsicht über digitale Angebote. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Gleichzeitig reduzieren große Plattformunternehmen ihre Moderationskapazitäten. Rechtsverstöße verschwinden dadurch aber nicht. Die Arbeit landet stattdessen zunehmend bei den Aufsichtsbehörden. Damit sie dieser Aufgabe gerecht werden können, brauchen sie die richtigen Instrumente. Dazu gehört die Möglichkeit, öffentlich zugängliche Inhalte automatisiert und diskriminierungsfrei zu durchsuchen und zu dokumentieren. Wir wollen darüber hinaus Aufsichtskapazitäten stärker bündeln und perspektivisch eine gemeinsame Medienanstalt der Länder schaffen; denn länderübergreifende Aufgaben brauchen länderübergreifende Antworten. Ich begrüße ausdrücklich, dass Minister Schrödter diesen Ansatz wiederholt in die Verhandlungen der Rundfunkkommission eingebracht hat. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Zu einer vielfältigen Medienlandschaft gehört auch der Erhalt unseres Lokaljournalismus im Land. Denn Lokaljournalismus informiert, ermöglicht gesellschaftliche Debatten und kontrolliert kommunale Institutionen. Oftmals geht es eben nicht um Washington, Brüssel oder Berlin, sondern um das, was vor Ort geschieht: um den Oersdorfer Flohmarkt oder die 700-Jahr-Feier in Kattendorf. Genau diese Öffentlichkeit aus unserem unmittelbaren Lebensumfeld schafft gesellschaftliche Verbundenheit und Teilhabe und stärkt damit unsere Demokratie. (Vereinzelter Beifall CDU) Deshalb halten wir auch die von Minister Schrödter initiierte Diskussion über eine Digitalabgabe für richtig. Die großen Tech-Konzerne erzielen erhebliche Werbeeinnahmen in unserem Medienmarkt. Ein angemessener Fairshare kann dazu beitragen, Medienvielfalt zu erhalten und zu stärken. Ein Blick nach Österreich zeigt, dass es funktioniert. Wir wollen deshalb die Strukturen schaffen. Ein kurzer Satz zum Ende: Wenn Meinungsvielfalt auf der Strecke bleibt, nimmt am Ende auch unsere Demokratie Schaden. Sorgen wir deshalb hier in diesem Hause dafür, dass unser Medienpluralismus auch zukünftig gewahrt bleibt! – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun dem Abgeordneten Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich will ein bisschen grundsätzlicher anfangen: „Flood the zone with Shit“ – zu viele wissen dann nicht mehr, wo oben und unten ist. Wenn zusätzlich Social-Media-Inhalte jetzt durch KI hergestellt werden, dann verlieren die Kategorien richtig und falsch für die Information ihre Bedeutung. Es entscheidet dann nur noch das Gefühl oder das Ressentiment, ob man einer Information glaubt. Wahrheit ist dann nur noch eine Frage der Einstellung und des persönlichen Zusammenbastelns des Informationsflusses, egal wie faktenfrei der ist. Das mündet dann am Ende darin, dass wir uns nicht mehr auf derselben Informationsbasis unterhalten (Jan Kürschner) können und die einen die anderen dann nur noch für Trottel halten, die überhaupt keine Ahnung mehr haben. Vor den zurückliegenden Landtagswahlen – das haben wir vorhin schon gehört – wurden zu Hunderten Falschmeldungen über Kandidaten auf Social Media unter der Flagge seriöser Presse beobachtet und einzig die AfD und das BSW waren dann nicht betroffen. Wen wundert’s? Noch ein Punkt, den ich immer wieder zu hören kriege: Politik soll besser kommunizieren. Aber diese Kommunikation kommt überhaupt nicht mehr bei allen an, auch wenn wir hier Purzelbäume schlagen. Heraus kommt insgesamt dann ein Weltbild leider großer Teile der Bevölkerung, das hauptsächlich aus manipulierbaren und instrumentalisierbaren Gefühlen und Ressentiments besteht. Die Leute verlieren dann das Vertrauen – und zwar wegen Social Media. Deswegen sind Social Media auch die zentralen Wahlkampfwerkzeuge der AfD. Die hohen Zustimmungswerte der AfD wären ohne Social Media undenkbar. Social Media bevorzugen Inhalte, mit denen der politische Extremismus direkt in die Köpfe sendet, und große Social-Media-Konzerne sagen das auch. Sie wollen die AfD bevorzugen, weil die AfD sie am wenigsten regulieren würde. Noch ein Punkt: Social Media schaffen ein Mehr an Einsamkeit. Einsamkeit und soziale Isolation, das Sich-abgehängt-Fühlen, das sind laut Hannah Arendt neben Ängsten die Grundbedingungen für Totalitarismus. Deswegen hatte die Pandemie auch so einen abträglichen Effekt. Jetzt wieder Social Media: Social Media zielen auf die Achillesferse der Demokratie. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Demokratie ist ein Produkt der Aufklärung, und die Achillesferse ist die informierte, staatsbürgerlich gebildete, urteilsfähige Wählerschaft, die sich dazu nicht zu bequem ist, sich dem allgegenwärtigen Informationsoverkill zum Trotz gut informiert zu halten. Der Informationsoverkill, Social Media und KI beschleunigen den Informationsfluss, und das beschleunigt den sozialen Wandel enorm. Demokratische Prozesse sind bedächtig und gut austariert – das haben wir eben hier beim Landesverfassungsschutzgesetz gehört –, aber vergleichsweise träge. Die können mit den sich dynamisierenden Subsystemen so wie bisher jedenfalls überhaupt nicht Schritt halten. Die sind dafür nicht ausgelegt. Das Tempo ist definitiv ein Problem, und wir alle hier im Saal, das behaupte ich mal, erleben das. Wir müssen uns eigentlich ernsthaft überlegen, wie man diesem Phänomen begegnen kann, denn mit der weiteren Erhöhung des Tempos einen Zusammenbruch der Systeme zu erreichen, wird von einflussreichen Personen im Silicon Valley ausdrücklich als Ziel formuliert. Es gibt eben die sicherheitspolitische Problemdimension, das sind die Botnetze – das hatten wir eben schon –, der Einfluss auf die Wahlen. Ich habe mich auch schon gefragt: Hätten wir es früher fremden Staaten oder fremden Medienmogulen, sei es auch der reichste Mensch der Welt, erlaubt, flächendeckend Flugblätter hier abzuwerfen oder direkt in die Kinderzimmer zu werfen? – Wohl kaum. Jetzt einmal konkret zur Plattformaufsicht: Die EUKommission ist für systematische Dinge bei der Plattformaufsicht zuständig und hat zuletzt erfreulicherweise zum allerersten Mal hohe Bußgelder verhängt. Das finde ich ganz gut. Aber für alle Einzelfälle auf Social Media ist es anders. Da sind weder die EU-Kommission noch die Bundesregierung zuständig, sondern in Deutschland die Bundesländer mit ihren staatsfernen Medienanstalten. So, wie die Plattformaufsicht für die Einzelfälle gegenwärtig aufgestellt ist, da mag es gut gedacht sein. Aber das funktioniert nicht wirksam, vor allen Dingen, wenn ich mir anschaue, dass die MA HSH das mit zweieinhalb Vollzeitstellen für alle großen Social Media außer für X quasi bundesweit machen soll. Das kann nicht gehen, und ich muss auch etwas selbstkritisch sagen, dass es nicht zuträglich ist, dass die Länderparlamente und vor allen Dingen unser Landtag wegen der großen Bedeutung der MA HSH –

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Jan Kürschner GRÜNE

– das nicht als eine Aufgabe ersten Ranges begreifen. Das ist ein Teil des Problems, und das können wir dann im Ausschuss – – Nee, ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der FDP und dem Kollegen Buchholz sehr dankbar für den Alternativantrag, dem wir uns sehr gern angeschlossen haben. Ich rede zwar als Erste dazu, greife aber dem Redner der FDP hoffentlich nicht zu sehr vor. Der Alternativantrag fasst in knapp vier Zeilen genau das zusammen, worum es den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen eigentlich ging – und wofür sie beide soeben viele Worte gefunden haben. Sie sind rhetorisch viele Umwege gegangen, um die allgemeine Situation und vieles andere zu beschreiben. Es geht um die Medienaufsicht. Unser früherer Fraktionsvorsitzender, Thomas Losse-Müller, pflegte das gern in einen Satz zu fassen: Die Lösung muss so groß sein wie das Problem. – Genau dort stehen wir. Unsere Medienaufsicht mit ihrer Struktur kommt mit den Herausforderungen der neuen Medienwelt nicht mehr mit. Diese Struktur wurde zu Zeiten gegründet, als es den öffentlichen Rundfunk und eine Handvoll Privatsender gab, dazu sehr viele Printmedien. Heute leben wir in einer Welt, in der wir uns auch über soziale Plattformen oder Streamingdienste informieren. Es ist eine Welt, in der die Medienanstalten so, wie sie heute aufgestellt sind, schlicht nicht mehr mithalten können. Medienregulierung ist in Deutschland grundsätzlich Ländersache, und das ist im Prinzip richtig so. Es führt aber dazu, dass das gesamte System sehr komplex, sehr langsam und leider sehr teuer geworden ist. Unsere Landesmedienanstalt, Kollege Kürschner, ist in den letzten Jahren immer wieder mit dem Hinweis an uns herangetreten, dass sie ihre Aufgaben mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht mehr leisten kann. Umso wichtiger ist es, dass wir uns jetzt Gedanken machen, wie wir dort nachbessern können. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Denn bis eine bundesweite Medienaufsicht Realität ist, wird noch ein bisschen Zeit vergehen. Bis dahin dürfen wir unsere Landesmedienanstalt nicht im Regen stehen lassen. Wir haben nach den Herbstferien eine Haushaltsberatung; ich freue mich auf die Beratung zu Einzelplan 03. Ich weiß, dass die Medienanstalt aus Gebühren finanziert wird, Herr Kürschner; das müssen Sie mir nicht sagen. Danke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Medienvielfalt zu sichern, ist längst nicht mehr nur eine Länderaufgabe; sie ist zunehmend eine europäische, wenn nicht gar eine globale Aufgabe. Die neuen Medien machen an nationalen Grenzen nicht halt. Folgerichtig hat sich die EU in den letzten Jahren immer stärker der Regulierung und Ordnung der Medienlandschaft angenommen. Insofern ist es nur konsequent, nun auch bei der Medienaufsicht danach zu fragen, wie wir sie neu organisieren sollten. Beim Jugendmedienschutz haben wir mit der Kommission für Jugendmedienschutz bereits einen ersten Schritt gemacht; es wird zusammengearbeitet. Jetzt geht es um einen weiteren Schritt. Eine zentrale Aufsichtsinstanz in Form einer unabhängigen, von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Medienanstalt könnte vielleicht eine gute Lösung sein. Auch zum Datenschutz wird ja durchaus diskutiert, ob manches auf Bundesebene nicht besser zentral geregelt und beaufsichtigt werden könnte. Unser gemeinsamer Antrag drückt damit eigentlich genau das aus, worum es hier eigentlich geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, Ihr Vorschlag geht noch ein bisschen weiter. Dem können wir heute nicht zustimmen, ohne ihn vorher im Ausschuss beraten zu haben. Dort sollten wir noch einmal mit allen Sachverständigen ins Gespräch zu kommen. Ich bin mir sicher, Kollege Pender, dass Sie das bereits getan haben; aber es ist in diesem Haus gute Sitte, dass das nicht nur ein Abgeordneter tut, sondern das gesamte Parlament, also alle Abgeordneten. Das gäbe uns auch Gelegenheit, uns mit dem auseinanderzusetzen, was Sie uns noch mit unterschieben wollen, zum Beispiel den Punkt 2, in dem es um die automatisierte Durchsuchung und Speicherung öffentlich zugänglicher Informationen geht. Ich finde, man muss noch einmal sehr ausführlich darüber reden, ob man das alles so will. Das sollten wir also nicht im Vorbeigehen beschließen. Das allein ist Grund genug, über Ihren Antrag ausführlich und intensiv im Innen- und Rechtsausschuss zu beraten.

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Annabell Krämer

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Anmerkung oder Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Pender?

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Patrick Pender CDU

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich möchte nur eine Klarstellung vornehmen und eine Frage anschließen. Dass die 14 Landesmedienanstalten, die wir in Deutschland haben, momentan nicht alle die gleichen Instrumente bekommen, ist richtig. Mit der Novellierung des Digitale MedienStaatsvertrages ist eine Änderung angedacht. Vor allen Dingen kommt das KI-Analysetool KIVI zum Einsatz. Wenn Sie diesen Punkt unseres Antrags so lesen wollen: Wir möchten gern das Tool KIVI bei allen 14 Landesmedienanstalten eingesetzt wissen. Es würde sich nur um öffentliche Posts und Free-Mail-Content handeln. Aber es wäre ein starke Unterstützung durch ein KI-Tool, wie sie heute schon in einzelnen Landesmedienanstalten erfolgt. Begrüßen Sie das, oder ist es eher das, was Sie soeben abgelehnt haben? – Lieber Kollege Pender, vielen Dank für die Klarstellung. Ich finde trotzdem, dass das eine ausführliche Diskussion im Ausschuss wert ist. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Wenn Sie der Debatte zum Verfassungsschutzgesetz vorhin zugehört haben, wissen Sie, warum. Wenn wir im Innen- und Rechtsausschuss zusammenkommen, kann die Landesregierung sehr schön über den Stand der Medienstaatsverträge und ihre entsprechenden Initiativen berichten, zumal ich hier vom Kollegen Pender zwei‑, dreimal Sachen gehört habe, die ich bisher so öffentlich nicht wahrgenommen hatte. Also freue ich mich auch auf Ihren Bericht, Herr Minister. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion erteile ich nun schon wieder Herrn Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke herzlich und will eines vorausschicken: Der Antrag der Regierungsfraktionen verengt sich stark auf die Aufsicht über die Medienintermediäre, also insbesondere Social-Media-Plattformen. Vorab ist mir eines wichtig: Ich finde, wir dürfen auch einmal feststellen, dass die Medienanstalt für Hamburg und Schleswig-Holstein, MA HSH, großartige Arbeit macht. (Beifall ganzes Haus) Es ist nicht selbstverständlich, was dort geleistet wird. Ich lege Ihnen allen ans Herz, den Hingucker – so hießt die regelmäßig erscheinende Publikation der MA HSH – Nummer 01/26, den Sie gestern vielleicht in Ihrem E-Mail-Postfach gefunden haben, zu lesen. Dort wird dargelegt, was die MA HSH alles in Sachen Social-Media-Aufsicht macht. Unter der Überschrift „Hass und Hetze auf Discord“ ist zu lesen, dass auf dieser Plattform NSGrußformeln zu finden und Muslime beschimpft worden seien. Nachdem die MA HSH dies festgestellt hatte, forderte sie den amerikanischen Plattformbetreiber auf, die Inhalte zu löschen, was dieser sofort tat. Die MA HSH hat sich mit Meta, dem Konzern hinter Facebook, angelegt. Dieser ist von der MA HSH vor dem Verwaltungsgericht Schleswig verklagt worden, und sie hat auch in der zweiten Instanz Recht bekommen, das heißt, die Algorithmen, die die Auswahl der zugespielten Inhalte bestimmen, müssen offen und transparent sein. Das schafft die MA HSH – eine großartige Leistung! (Beifall FDP und Serpil Midyatli [SPD]) TikTok setzt auf Initiative der MA HSH ein Format ab – nächstes Beispiel. Unter der Überschrift „KI-generierter Rechtsruck schlägt auf YouTube hohe Wellen“ ist zu lesen, dass die MA HSH dafür sorgt, dass die entsprechenden Inhalte gelöscht werden. Unter der Überschrift „Holocaust-Gedenken löst Hass und Hetze aus“ schreibt die MA HSH, dass nach ihrem Hinweis, dass es so nicht gehe, TikTok auch diese Inhalte gelöscht habe. Das sind fünf Beispiel für die Arbeit von Leuten, die sich nur zweieinhalb Stellen teilen. Sie sitzen in Norderstedt und machen etwas Großartiges! (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Patrick Pender [CDU]) Kolleginnen und Kollegen, es ist keine Frage, dass auch Frau Sommer, die Chefin dieser Anstalt, sagt: (Dr. Bernd Buchholz) Leute, wir könnten noch mehr tun, und wahrscheinlich müssten wir auch mehr tun. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Wenn es darum geht, der MA HSH etwas mehr Geld zu geben, dann muss das gar nicht Gegenstand der Haushaltsberatungen sein. Das geht auch als Vorwegabzug von den Rundfunkgebühren; daraus finanziert sich nämlich die Medienanstalt im Wesentlichen. Man könnte also den Vorwegabzug für diese einfach ein Stück weit erhöhen – ein kleines bisschen zulasten der Öffentlich-Rechtlichen; das würde denen nicht schaden. Dann hätte man noch mehr Möglichkeiten, diese Medienaufsicht zu verstärken. Und, Kollege Pender, da bin ich ja bei Ihnen: Natürlich muss man darüber nachdenken, ob die Medienaufsicht über diese Plattformen nicht konzentriert und einheitlich gestaltet werden sollte, jedenfalls in Deutschland, aber eigentlich sogar in Europa. Das halte ich im Grundsatz für einen richtigen Ansatz. Aber Kollegin Raudies hat schon darauf hingewiesen: Ihr Antrag enthält so viele schwierige Punkte, dass man darüber noch einmal intensiv reden sollte. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie der Ausschussüberweisung zustimmen könnten. (Beifall FDP und SSW) Dann könnte man einem konstruktiven Ansatz vielleicht gemeinsam zu noch etwas mehr verhelfen. Denn in Ihrem Antrag stehen viele Dinge, die ich nicht falsch finde, aber einige halte ich für schwierig. Eine Unklarheit haben Sie gerade aufgeklärt, Herr Pender. Was meinen Sie mit KI? Ich hätte dieselbe Frage gestellt. Sie haben soeben erklärt, dass Sie KIVI meinen. (Beate Raudies [SPD]: Steht nicht drin!) – Ja, das steht so nicht drin. Herr Kollege Pender, das müsste man schon etwas präziser fassen. Über all das könnte man im Ausschuss beraten, um zu einem noch besseren Antrag zu kommen. Denken Sie noch einmal darüber nach, Kollege Pender und Fraktion. Ich glaube, in der Sitzung des Innenund Rechtsausschusses am 4. November 2026 ist die Medienanstalt sowieso vertreten, wenn auch aus anderem Grund. Wir hätten also eine gute Gelegenheit, die Beratungen miteinander zu verbinden. Wir wollen mit unserem Alternativantrag ein Stück weitergehen, weil wir in der Tat glauben, dass die Medienaufsicht mit insgesamt 14 verschiedenen Medienanstalten ein überkommenes, anachronistisches System ist. Es kommt – Frau Raudies hat es gesagt – aus den Zeiten, als wir drei große öffentlich-rechtliche und ein paar private Sender, die zugelassen werden mussten, hatten. Diese Zeiten sind lange vorbei. 14 verschiedene Medienanstalten mit 14 verschiedenen Gremien untereinander, die dann gucken, ob alles richtig gemacht wird und sonst was – das ist das teuerste System der Medienaufsicht, das es in Europa gibt. Es geht anders, wenn man dem Gedanken folgt: Ja, es ist zwar eigentlich eine föderale Aufgabe. Aber lasst uns diese Medienaufsicht insgesamt zentralisieren. Dabei geht es nicht nur um die Medienaufsicht über die Medienintermediäre, sondern insgesamt haben wir ein System völlig unterschiedlicher Dinge, und es gibt mit Bundesnetzagentur und KEK und hast du nicht gesehen so viele unterschiedliche Gremien, die alle in der Medienaufsicht unterwegs sind, dass es schlau wäre, das zu versammeln. Auch darüber würde ich gerne im Ausschuss beraten. Deshalb appelliere ich an Sie: Stimmen Sie der Ausschussberatung zu, es macht vielleicht beide Anträge besser. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Bevor ich für die Fraktion des SSW der Abgeordneten Sybilla Nitsch das Wort erteile, begrüßen Sie mit mir Gäste Selbiger auf der Besuchertribüne, nämlich Vertreter des SSWUngdom. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Nun erteile ich der Abgeordneten Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Soziale Medien und andere digitale Plattformen besitzen in der heutigen Zeit eine enorme Macht, und wir nutzen sie alle täglich zur Unterhaltung, um uns auszutauschen, um uns zu informieren. Sie beeinflussen jedoch den öffentlichen Diskurs auch hier in Schleswig-Holstein, daran kommt man nicht vorbei. Aber hinter diesen Plattformen stehen einige wenige große Konzerne, überwiegend aus den USA, die durch undurchsichtige Algorithmen entscheiden, was Aufmerksamkeit erhält und was nicht. Damit besitzen sie eine Macht, die weit über die eines gewöhnlichen Unternehmens hinausgeht. Sie prägen Werte, Weltbilder und Wahlen, vor allem von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, aber nicht nur. (Sybilla Nitsch) Mit diesem Einfluss geht eine große Verantwortung einher, Verantwortung, welcher sie aber aktuell nicht gerecht werden. Wer durch undurchschaubare Algorithmen Milliarden verdient und maßgeblich zur Meinungsbildung und zur Polarisierung beiträgt, darf sich nicht weiter verstecken können, wie es bis heute der Fall ist. (Beifall SSW) Hier braucht es endlich klare Regelungen. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich das Ansinnen des vorliegenden Antrags, Verfahren und rechtliche Rahmenbedingungen an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Das ist eine ganz gute Intention. Aber, das muss ich an dieser Stelle deutlich machen, bei der genauen Ausgestaltung einzelner Punkte haben wir als SSW trotzdem starke Bedenken. Hier möchte ich vor allen Dingen den zweiten Punkt hervorheben. Dass fortan ermöglicht werden soll, jegliche Postings inklusive vieler Daten automatisiert zu durchsuchen und dann womöglich europaweit, ist ein sehr weitreichender Eingriff, ein Eingriff, der für uns definitiv mindestens einen Schritt zu weit geht. (Beifall SSW, SPD und FDP) Eine automatisierte und damit grundsätzliche Kontrolle aller Nutzer, die damit einem Generalverdacht gleicht, ist für uns einfach keine akzeptable Lösung. (Beifall SSW, SPD und FDP) Unsere Kritik gegenüber solchen automatisierten Überprüfungen haben wir bereits mehrfach in den Beratungen zur Erweiterung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden wie auch eben in der Debatte zum Landesverfassungsschutzgesetz angebracht. Hier hat sich unsere Haltung keineswegs verändert. Außerdem ist die Formulierung hinsichtlich der zuständigen Behörden und ihrer Befugnisse viel zu offen gefasst. Hier gilt es zu klären, wer genau was darf. Hier braucht es Rahmenbedingungen mit definierten Eingriffsschwellen. Das bedeutet konkret: klare Zweckbindung, richterliche Kontrolle und klare Regeln, sodass zum Beispiel keine Bewegungsprofile aufgebaut werden können. Am Ende muss das Ziel sein, Lösungen zu finden, um Rechtsverstöße verfolgen und ahnden zu können, jedoch ohne die Meinungsfreiheit zu beschneiden. Öffentliche Diskurse und Meinungen dürfen provokant sein. Es darf nicht sein, dass staatliche Stellen am Ende vielleicht vorschreiben können, welche Haltungen sichtbar sein dürfen und welche nicht. Deswegen wünschen wir uns hier deutliche Nachbesserungen, wenn man später an der Ausgestaltung eines Entwurfs arbeitet. Ich möchte aber auch noch einmal auf die Verantwortung der Plattformbetreiber zurückkommen. Das Haftungsprivileg dahin gehend anzupassen, dass diese zukünftig stärker Rechenschaft ablegen müssen, ist für uns eine zentrale Aufgabe. Dies ist ein Schritt, der lange überfällig ist, und den haben wir immer ausdrücklich unterstützt. Es darf nicht sein, dass sich Betreiber in ihrem Geschäftsmodell auf das Verbreiten von Drittinhalten stützen und mit ihren Plattformen maßgeblich unseren öffentlichen Diskurs beeinflussen, sich dann aber hinter dem Nutzen verstecken können. Das darf nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und SPD) Ein Punkt, den ich sehr positiv finde, ist die Einführung einer Digitalabgabe zur gezielten Unterstützung von regionalen Angeboten. Um die Medienvielfalt zu stärken, unterstützen wir das selbstverständlich. Für uns als autochthone Minderheiten sind lokale Angebote ein existenzieller Punkt, den wir immer wieder unterstützen müssen, um Regional- und Minderheitensprachen sowie Minderheitenthemen in den Medien hör- und sichtbar zu machen. Denn in der aktuellen Struktur, das ist einfach die ganz klare Erfahrung von uns, sind es vor allen Dingen die kleinen Stimmen, die oft nicht gehört werden, und deswegen müssen wir hier nachsteuern. Gleiches gilt für die digitale Präventionsarbeit. Da sehe ich auch einen großen Handlungsbedarf, und das würden wir dementsprechend unterstützen. Letztlich ist die generelle Intention gut. Ich folge nun aber der Debatte und sage, dass die grundsätzlichen Punkte, die hier kritisch betrachtet worden sind, gerade der Punkt 2, dazu führen sollten, dass Sie sich der Beratung im Ausschuss stellen. Dem Alternativantrag der FDP werden wir zustimmen, weil der sehr konkret ausformuliert, was hier notwendig ist. Dementsprechend würden wir uns wünschen, dass wir an den Punkten weiterberaten können, weil wir, glaube ich, an sehr vielen Stellen nicht so weit auseinander sind.

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Sybilla Nitsch SSW

Stellen Sie sich bitte der Beratung, liebe Koalition. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Annabell Krämer

Für einen Kurzbeitrag erteile ich jetzt dem Abgeordneten Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Ein paar Worte noch. Es gibt ja, das werden alle Fraktionen wissen, den Vorschlag der MA HSH, den Vorwegabzug durch Maßnahmen im Haushalt abzufedern. Aber das wären 6 Millionen Euro, und mir fehlt leider die Fantasie, wie das klappen soll, obwohl man das von der Priorität her eigentlich machen müsste. Es fiel jetzt mehrfach das Stichwort Medienstaatsverträge. Sehr geehrte Damen und Herren, ab Dezember werden wir keine Medienänderungsstaatsverträge mehr bekommen, weil die Regierung in Sachsen-Anhalt diese nicht mehr machen wird. (Beate Raudies [SPD]: Das liegt dann aber nicht an uns!) Dann muss man sich etwas anderes überlegen, was auch immer. Sie haben am Ende meiner Rede gemerkt, ich habe selber über eine Ausschussüberweisung nachgedacht; das ist hier vielfach gefordert worden. Ich finde, wir haben dafür tatsächlich keine Zeit. Deswegen werde ich mich gegen die Ausschussüberweisung aussprechen. Die MA HSH kommt am 4. November 2026 sowieso in den Rechtsausschuss, aber wir wollen das lieber beschließen, weil man da keine Zeit verlieren darf. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Annabell Krämer

Für einen weiteren Kurzbeitrag erteile ich nun der Abgeordneten Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege Kürschner, das lässt mich jetzt ein wenig fassungslos zurück. (Beifall SPD, FDP und SSW) Also, erst einmal weiß ich, dass meine Kolleginnen, meine Genossinnen und Genossen im Landtag von Sachsen-Anhalt alles dafür tun werden, dass es nicht so weit kommt. Dafür kann ich Ihnen Brief und Siegel geben. Ich bin mir nicht sicher, ob das alle in diesem Haus so machen können. (Beifall SPD, SSW und FDP) Das ist doch aber gerade ein Grund dafür, dass wir uns im Innen- und Rechtsausschuss noch einmal verständigen und über das Thema unterhalten sollten. Wie gehen wir künftig mit der Mediensituation in diesem Land um, wenn es denn – so Ihre Einschätzung – möglicherweise keine Medienstaatsverträge mehr geben kann? Umso wichtiger wäre es doch, dass wir uns in den Länderparlamenten – denn Medien und Kultur, das ist unsere Zuständigkeit – verständigen und darüber auszutauschen, wie wir mit dieser Situation umgehen, auch um eine Landesregierung mit einem starken Votum und mit Vorschlägen und Verhandlungspositionen auszustatten, statt jetzt zu sagen, wer weiß, wo das hinführt, und daher müssen wir das jetzt ganz schnell beschließen. Was das „ganz schnell beschließen“ angeht: Der Antrag lag schon vor den Sommerferien vor. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ihre eigene Fraktion hat ihn dreimal geschoben. Da war nie die Rede davon, dass das eilig ist. Also, irgendwie müssen wir uns jetzt mal entscheiden. Und was die Finanzierung angeht, ja, 18 Millionen Euro sind eine Menge Geld, aber mir fallen ganz spontan ganz viele Möglichkeiten ein. Ich mache in diesem Haus nun schon lange Finanzpolitik. Also, die 18 Millionen Euro finde ich in dem Haushalt. Das ist nicht wirklich das Problem. Wenn es daran hapern sollte: umso lieber in den Innen- und Rechtsausschuss, und dann können wir darüber gerne noch einmal reden. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Sybilla Nitsch.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Kollege Kürschner von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ich bin auch erschüttert, dass Sie sagen, es ist so zeitdringlich, dass Sie nicht mit uns beraten können. Ich möchte noch mal den Punkt 2 hervorgreifen, weil wir uns über das Verfassungsschutzgesetz unterhalten haben und ich bei der Debatte um den Landesverfassungsschutz ins Feld geführt habe, was gerade auf der Bundesebene passiert. Hat sich das eigentlich jemand mal vor Augen geführt, welche Befugnisse das Bundesamt für Verfassungsschutz bekommen soll, gerade in diesem Bereich, (Sybilla Nitsch) im Punkt 2 beschrieben, nämlich eine automatisierte Durchsuchung und Dokumentation? (Zuruf Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Diese automatisierte Durchsuchung von BND und im Bundesamt für Verfassungsschutz aller Postings und öffentlich zugänglichen Materialien soll am Ende dazu führen, operative Befugnisse auszuführen. Haben Sie sich mal vor Augen geführt, was das bedeuten kann? Gleichzeitig meint das Bundesamt für Verfassungsschutz, diese Daten automatisiert zu untersuchen und biometrische Abgleiche zu machen. Haben Sie sich den Gesetzentwurf angeschaut? Haben Sie sich angeschaut, was die Gesellschaft für Freiheitsrechte dazu gesagt hat? Das sind so weitreichende Befugnisse, dass wir uns nicht ausmalen können, was damit betrieben werden kann, wenn das jemand in die Hände bekommt, der das missbrauchen will. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf der Bundesebene – leider Gottes – eine Bundesregierung sitzt, deren Zustimmungswerte massiv in den Keller gehen. Diese Bundesregierung will nun zum Beispiel diese Rechte ausweiten. Wir werden uns darüber noch unterhalten müssen, wenn wir über die polizeirechtlichen Maßnahmen hier bei uns im Haus sprechen werden, über Ihren Gesetzentwurf, in dem es auch um derlei Abgleiche und darum geht, öffentliches Datenmaterial von Plattformen zu analysieren. Deswegen müssen wir uns die Zeit nehmen, auf solche Punkte kritisch einzugehen. Das ist unsere Verpflichtung. Dafür sind wir gewählt worden. Ich bin wirklich enttäuscht, weil ich von Ihnen erwartet hätte, dass Sie die Möglichkeit schaffen, diese Punkte im Ausschuss zu beraten. – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Dr. Heiner Garg.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will mich gar nicht zur Sache im Detail äußern, sondern auf das eingehen, was der Kollege Kürschner gesagt hat, auf die Begründung, warum eine Ausschussüberweisung für ihn nicht infrage kommt. Das war gestern ein rabenschwarzer Tag für alle Demokratinnen und Demokraten. (Beifall FDP, SPD und SSW) Aber die Antwort kann doch nicht sein, dass wir uns jetzt von einem Gespenst die politische Agenda vorschreiben lassen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die Antwort muss doch genau das Gegenteil sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf SPD: Rücken gerade!) Genau das Gegenteil muss jetzt der Fall sein. Wenn man zusammenkommen kann – das haben die Vorrednerinnen und Vorredner sehr deutlich gemacht –, dann muss man versuchen, zusammenzukommen, und nicht umgekehrt. Ich und meine Fraktion jedenfalls lassen sich von einem Gespenst, das dankenswerterweise noch nicht mal hier im Landtag vertreten ist, mit Sicherheit auch weiterhin nicht die politische Agenda vorschreiben. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon viele Begründungen gehört, weshalb man ungern Oppositionsdinge im Ausschuss besprechen will. Das eben hat aber unter den absurden Begründungen einen hohen Platz, wenn nicht sogar einen Spitzenplatz. Wenn Sie das ernst meinen würden, was Sie gesagt haben, Kollege Kürschner, müssten Sie den Punkt 1 Ihres eigenen Antrages streichen. Da steht nämlich alle Länder drin. Wenn Sie davon ausgehen, dass es das nicht mehr gibt, dann müssen Sie jetzt Punkt 1 streichen. Oder soll das Parlament etwas beschließen, was Sie selber für unrealistisch halten? Das finde ich nicht sehr respektvoll. Im Gegensatz dazu steht im Antrag der FDP nicht alle Länder, sondern „einer von Bund und Ländern getragenen Institution zusammenzuführen“. Da muss gar nicht zwanghaft Sachsen-Anhalt dabei sein. Dann kann zwar in Sachsen-Anhalt keine Aufsicht ausgeübt werden, aber in allen anderen Ländern. Im Augenblick ist es ja auch so, dass praktisch jedes Land seine eigene Aufsicht hat. Also, man hat an der Stelle schon einen Akkumulationseffekt. In einem Land, in dem es sogar mal ein eigenes Glücksspielrecht außerhalb des Staatsvertrages (Dr. Kai Dolgner) gab, wissen wir, dass das durchaus möglich ist, ob ich das nun inhaltlich will oder nicht. (Beifall FDP und SSW – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das waren noch Zeiten! – Weitere Zurufe) Ein Stärke der Demokratie wäre, wenn die demokratischen Fraktionen die Argumente gegenseitig ernst nehmen und nicht mit Strohmann-Argumenten arbeiten würden, nur um aus Unbequemlichkeitsgründen Dinge nicht in Ausschüssen zu diskutieren. Das hier war leider ein schönes Beispiel dafür. Wollen wir wirklich resilient sein? – Dann müssen wir wieder stärker einüben, ernsthaft zu diskutieren. Hier debattieren wir. Ich erkläre es mal der Besuchergruppe: Hier tauschen wir Standpunkte aus, aber richtig diskutieren können wir hier natürlich nicht. Das ist auch nicht der Sinn einer Plenardebatte. Aber im Ausschuss machen wir das. Falls ich mich gerade in meiner rechtlichen Bewertung, was Staatsverträge können und was nicht oder ob Ihr Antrag realistischer ist als der Antrag der FDP, geirrt haben sollte, dann sollten wir das gerne im Ausschuss besprechen. Ihr Antrag wird ja nach Ihrer Auffassung sowieso nicht bei den Ländern durchkommen. Dann hätten Sie doch noch Zeit, das mit uns im Ausschuss zu besprechen, wenn das wirklich stimmt. Ich bezweifle das aber. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich nun dem Minister für Digitalisierung, Dirk Schrödter, das Wort.

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Dirk Schrödter

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst einmal möchte ich mich für die gute, nach vorne gerichtete Debatte in Sachen Medienaufsicht und ihrer unterschiedlichen Facetten, die wir hier geführt haben, bedanken. Ich finde, dass unterschiedliche Fragestellungen mit der notwendigen Tiefe beleuchtet wurden. Natürlich will ich mit der Frage beginnen: Wie schließen wir zukünftig Staatsverträge? Das ist in der Situation, in der wir uns befinden, eine Herausforderung, aber natürlich werden wir alles daransetzen, auch zukünftig mit 16 Ländern Medienstaatsverträge schließen zu können, und zwar unter den demokratischen Parteien. (Vereinzelt Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, soziale Medien und digitale Plattformen sind heute tatsächlich für Millionen von Menschen Informationsquelle, Diskussionsraum und Nachrichtenkanal zugleich, für viele sogar Hauptquelle. Das ist eine Herausforderung. Ja, sie ermöglichen Teilhabe, Austausch, auch demokratische Debatten. Aber allzu oft finden dort eben Desinformation, Hassrede, digitale Gewalt und transparente Empfehlungsalgorithmen statt. Das stellt uns vor enorme Herausforderungen für unsere Demokratie, für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nehmen eine zunehmende Konzentration von Meinungsmacht bei wenigen globalen Plattformen fest. Dem müssen wir entschlossen entgegentreten, denn es geht um unsere Demokratie. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der vorliegende Antrag setzt hierbei an wirklich entschiedenen Stellen an, und auch der Antrag der Opposition sagt einiges zur Weiterentwicklung der Medienaufsicht. Es stellt sich tatsächlich die Frage: Kann eine bundesweit zersplitterte Medienaufsicht in Zeiten zentralisierter Plattformen überhaupt noch ihre Aufgaben erfüllen, und kann das die richtige Antwort für die Zukunft sein? Wir haben als Länder schon vor einigen Jahren die Antworten ein Stück weit vordefiniert. Der Geist unseres bundesweiten Medienstaatsvertrages ist sehr deutlich: Doppelstrukturen abbauen, Verfahren beschleunigen sowie die Meldung, Feststellung und Löschung rechtswidriger Inhalte wirksamer durchsetzen. Mit dem Staatsvertrag, der jetzt schon gilt, werden die Aufgaben der Aufsicht der Medienintermediäre ausdrücklich der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten zugewiesen. Wir müssen aber nach meiner festen Überzeugung – ich habe das schon öfter gesagt – einen Schritt weiter gehen. Wir brauchen eine Medienanstalt der Länder. (Beifall CDU und Sybilla Nitsch [SSW]) Nun lese ich im Antrag der Opposition, dass der Bund da auch noch eine Rolle spielen soll. Ich weiß nicht, ob es richtig ist, die Komplexität an dieser Stelle mit dem Bund zu erhöhen. Die Aufgabe der Medienaufsicht sollte bei den Ländern liegen, was (Minister Dirk Schrödter) ausdrücklich beinhaltet, dass wir zu einer Zentralisierung kommen, aber in Hoheit der Länder. (Beifall CDU) Natürlich lösen wir damit noch nicht die Frage, was die Anstalt dann an Aufgaben hat. Natürlich braucht eine solche Anstalt auch passende Instrumente, um die öffentlichen Inhalte systematisch auswerten und dokumentieren zu können. Da sind wir mitten bei KI. Ja, wir müssen die Inhalte, die dort im Netz unterwegs sind, auch auf Rechtswidrigkeit untersuchen. Das geht bei der schieren Menge an Daten eben nur automatisiert durch KI mit entsprechenden Tools. (Beifall CDU – Beate Raudies [SPD]: Dafür fehlt aber die Rechtsgrundlage!) Das wird nicht anders funktionieren. Deshalb wird der Einsatz von KI hier vorangetrieben. Frau Raudies, Sie hatten vorhin die Frage gestellt, wann ich das Parlament darüber unterrichte. Mit Unterrichtung 20/379 liegt dem Parlament ein entsprechender Entwurf des Neunten Medienänderungsstaatsvertrages vor. Da ist umfassend beschrieben, wie an dieser Stelle weiter vorgegangen werden soll. Datenschutz, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz denken wir natürlich bei den Tools von Anfang an mit. Im Gegensatz zu den Plattformen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind die KI-Tools, die bei den Landesmedienanstalten eingesetzt werden und eingesetzt werden sollen, natürlich transparent, weil sie klar in ihren Algorithmen sind und weil das den Plattformen bekannt gemacht wird. Das wird nicht anders funktionieren.

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Annabell Krämer

Herr Minister, gestatten Sie eine Anfrage, eine Anmerkung der Frau Kollegin Raudies?

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Beate Raudies SPD

Ja, vielen Dank, Herr Minister, auch für den Verweis auf die Unterrichtung. – Die habe ich selbstverständlich gesehen, aber die ist auch erst ein paar Tage alt. Der Antrag vom Kollegen Pender liegt schon ein bisschen länger vor. Aber noch mal zurück zur Debatte, die wir gerade hier geführt haben und im Hinblick auf die vorherige Debatte zum Landesverfassungsschutzgesetz. Gerade Frau Nitsch zum Beispiel hat sehr klar das Thema einer rechtlichen Grundlage angeführt. Wie wollen wir denn die rechtliche Grundlage für diese KIgestützte Untersuchung finden? Ich stimme Ihnen zu, was die Menge und so angeht – das haben wir an vielen Stellen diskutiert –, aber ich finde, es braucht eine rechtliche Grundlage, die ich noch nicht sehe. Können Sie uns da aufklären? Kollege Pender, Sie scheinen da mehr zu wissen als alle anderen im Parlament. Dann lassen Sie uns teilhaben und eine gute – – Entschuldigung, Herr Minister, ich habe Sie gefragt: Wo ist die rechtliche Grundlage? – Mit dem Neunten Medienänderungsstaatsvertrag wird die rechtliche Grundlage – die Unterrichtung liegt Ihnen vor – noch einmal explizit hervorgehoben. Das werden wir im Ausschuss, wenn wir den Staatsvertrag miteinander beraten, noch einmal hin und her beraten. In der Begründung, in dem rechtlichen Regelungsgehalt ist noch einmal explizit hervorgehoben, wie die rechtliche Grundlage ausgestaltet ist, und es wird noch einmal klargestellt, dass der Einsatz für die Landesmedienanstalten unproblematisch möglich ist. Das ist dort alles niedergelegt. (Beifall CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber auch eine Verantwortung der Plattformen selbst. Das will ich auch ausdrücklich sagen. Diese Verantwortung müssen die Plattformen wahrnehmen, auch haftungsrechtlich. Ich habe ehrlicherweise meine Zweifel, dass die Haftungsregelungen den tatsächlichen Einfluss auf die öffentliche Kommunikation derzeit ausreichend abbilden. Ich unterstütze deshalb ausdrücklich die Prüfung weitergehender zivil- und ordnungsrechtlicher Instrumente auf europäischer und nationaler Ebene im Neunten Medienänderungsstaatsvertrag. Da gehen wir schon einen weiteren Schritt, indem wir die Bußgeldvorschriften für entsprechendes Zuwiderhandeln stärken und noch einmal deutlich schärfen. Das ist auch in Richtung Plattformen, Medienintermediäre ein ganz, ganz entscheidendes Signal. Wir dulden keine rechtswidrigen Inhalte in unserem Netz. (Beifall CDU) (Minister Dirk Schrödter) Wenn Algorithmen darüber entscheiden, welche Informationen sichtbar werden, dann müssen wir auch die Wirkmechanismen stärker in den Blick nehmen. Transparenz und Funktionsweisungen über Empfehlungssysteme sind eine wesentliche Voraussetzung, um Meinungsmacht überhaupt bewerten zu können. Unser Medienkonzentrationsrecht – ich habe das schon mehrfach hier im Landtag gesagt – gehört daher mit Blick auf Plattformen und ihre algorithmischen Systeme überarbeitet. Vorschläge haben wir hierzu bereits für den Zehnten Medienänderungsstaatsvertrag unterbreitet, explizit auch im Medienkonzentrationsrecht. Der Staatsvertrag ist gerade in der Anhörung. Unter der Unterrichtung 20/380 habe ich das Parlament umfassend über diesen Staatsvertrag unterrichtet. (Zuruf) – Ja, in der Vorwoche tagte die Rundfunkkommission. Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht, bevor die Rundfunkkommission entschieden hat, die Unterrichtung geben konnte, aber ich hielte für besser, Ihnen eine Grundlage zu geben, auf die man gut zurückgreifen kann und auf der Beschlüsse gefasst werden können. (Vereinzelter Beifall CDU) Auch das ist ein Baustein für einen vielfältigen und freien Medienmarkt. Ein anderer Baustein ist die Sicherung lokaler und regionaler Medienvielfalt. Hierzu habe ich in der letzten Woche ein konkretes, umfassendes Maßnahmenpaket vorgeschlagen. Ja, finanziert aus einer Digitalabgabe. Der Bund muss sich in dieser Frage der Digitalabgabe bewegen. Das will ich ausdrücklich sagen. Es ist nicht hinnehmbar, dass unsere gemeinsam getragene Bundesregierung an dieser Stelle noch nicht weiter ist, wie wir das als Land im Bundesrat eingebracht haben. Hier, glaube ich, gilt es in Richtung unserer Bundesregierung noch ein bisschen gemeinsam zu arbeiten, aber ich hoffe, dass wir dann schneller vorankommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die digitale Öffentlichkeit des 21. Jahrhunderts braucht einen Ordnungsrahmen, der Freiheit schützt, Vielfalt sichert, Verantwortung einfordert und Unverantwortlichkeit sanktioniert. Der Antrag heute leistet einen wichtigen Beitrag zu dieser Debatte. Diese Debatte werden wir bundesweit weiterführen. – Herzlichen Dank.

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Annabell Krämer

Der Minister hat die vorgesehene Redezeit um zweieinhalb Minuten erweitert. Ich sehe, dass die Kollegin Raudies davon Gebrauch machen möchte.

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin, und vielen Dank, Herr Minister, für die Gelegenheit. Ich will nur ganz kurz sagen: Sie beziehen sich auf die Medienänderungsstaatsverträge, die Sie dem Parlament in der vergangenen Woche im vorgeschriebenen Verfahren zur Kenntnis gegeben haben. Die sind aber offiziell mit dieser Debatte erst gerade durch Sie und den Kollegen Pender verbunden worden. Vorher war das so eigentlich nicht ersichtlich, zumal der Antrag des Kollegen schon ein bisschen länger vorliegt. Wenn es dann so ist, wie Sie es hier beschrieben haben, ist das für mich noch ein weiterer Grund, das jetzt im Innen- und Rechtsausschuss ausführlich zu beraten. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Dann nehmen wir gerne noch in Selbstbefassung die Unterrichtung zu den Medienänderungsstaatsverträgen dazu. Dann haben wir ein wunderbares Medienthema im Innen- und Rechtsausschuss und können darüber einmal sehr ausführlich reden. – Vielen Dank. (Beifall SPD und FDP)

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Uta Wentzel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein schwerer Cyberangriff ist nicht dann vorbei, nur weil die Systeme wieder laufen. Wenn Server wieder erreichbar sind, Daten hoffentlich wieder hergestellt werden konnten und der unmittelbare Schaden begrenzt wurde, beginnt eine zweite, ebenso wichtige Aufgabe. Wir müssen verstehen, warum der Angriff erfolgreich war und was wir daraus für die Zukunft lernen, um unsere Systeme besser zu schützen. Genau darum geht es in unserem gemeinsamen Antrag. Denn die Bedrohung durch Cybercrime in Deutschland bleibt auf hohem Niveau. Deutschland zählt als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt weiterhin zu den wichtigsten Angriffszielen im Cyberraum. Besonders schwere Cyberdelikte sowie Angriffe auf Unternehmen, Behörden und kritische Infrastruktur nehmen weiter zu. Das geschätzte Schadensvolumen für die deutsche Wirtschaft liegt laut des Bundeskriminalamtes bei 202,4 Milliarden Euro jährlich und entspricht damit rund 4,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Bitkom addierte in der Wirtschaftsschutzstudie 2025 analoge Schäden hinzu und kommt sogar auf ein Schadensvolumen von 289,2 Milliarden Euro. Das deutsche Cybercrime-Lagebild 2025 erreichte ein neues Rekordniveau. 2025 wurden rund 335.000 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne registriert. Etwa zwei Drittel der Taten wurden aus dem Ausland oder von unbekannten Tatorten aus begangen. Die tatsächliche Bedrohung dürfte allerdings aufgrund eines erheblichen Dunkelfeldes deutlich höher liegen. KI senkt die Einstiegshürden für Täter dramatisch. Die meisten Angriffe kommen weiterhin aus Russland und China. Es gilt also, unser Land besser gegen diese Angriffe zu schützen und Schaden von unserer Volkswirtschaft abzuwenden. Deutschland verfügt bereits über starke Strukturen der Cybersicherheit: das BSI, CERT-Bund, das Nationale Cyber-Abwehrzentrum, Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden und die entsprechenden Strukturen der Länder. Auch Schleswig-Holstein stärkt seine Resilienz konsequent mit dem IT-Sicherheitsschirm und dem Ausbau von CERT-Nord zum CSIRT und zu einer noch engeren Zusammenarbeit mit dem BSI. Aber diese Strukturen haben vor allem die Aufgaben, Gefahren zu erkennen, Angriffe abzuwehren, Schäden zu begrenzen und Täter zu verfolgen. Eine andere Frage stand bislang nicht genug im Fokus: Wie werten wir besonders schwerwiegende Cybervorfälle unabhängig und systematisch aus? Wie identifizieren wir nicht nur die konkrete Schwachstelle, sondern auch strukturelle Ursachen und Wirkungszusammenhänge, und wie sorgen wir vor allem dafür, dass die daraus gewonnenen Erkenntnisse allen zugutekommen? Andere sicherheitsrelevante Bereiche zeigen uns seit Langem, welchen Wert eine solche Lernkultur hat.

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Annabell Krämer

Frau Abgeordnete! Entschuldigung, möchten Sie Ihren Satz beenden? Sonst würde ich Sie fragen wollen, ob Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Kollegen Kianusch Stender zulassen würden.

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Uta Wentzel CDU

Ich würde gerne fortfahren. Danke. – Nach schweren Ereignissen in der Luftfahrt, im Schienenverkehr oder in der Schifffahrt wird unabhängig untersucht. Nicht, um vorschnell Schuldige zu benennen, sondern um das Gesamtsystem sicherer zu machen. Australien hat diesen Gedanken inzwischen auf die Cybersicherheit übertragen. Ein unabhängiges Cyber Incident Review Board führt durch sogenannte (Uta Wentzel) No-Fault-Reviews bedeutender Cybervorfälle durch und entwickelt daraus konkrete Empfehlungen für Staat und Wirtschaft. Wir wollen prüfen, wie ein solcher Ansatz auch Deutschland, eingebettet in die bestehende Sicherheitsarchitektur und im Kontext des geplanten Cyberdoms, stärker machen kann. Es geht ausdrücklich nicht darum, eine weitere operative Behörde neben bestehende Strukturen zu setzen. Es geht darum, eine Lücke zwischen akuter Gefahrenabwehr und langfristigem institutionellem Lernen zu schließen. Dabei müssen klare Voraussetzungen gelten: Unabhängigkeit, der Schutz sensibler und klassifizierter Informationen, die Einbindung von Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Sicherheitsbehörden und ein klarer Mehrwert gegenüber bestehenden Strukturen. Schleswig-Holstein kann dazu beitragen. Wir verfügen im Land über kurze Wege und vernetzte Kompetenzen in Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Cybersicherheit. Diese Expertise sollten wir in einen nationalen Lernprozess einbringen. Denn Cyberangriffe halten sich weder an Grenzen von Ressorts noch an föderale Zuständigkeiten. Gerade deshalb müssen Bund und Länder ihre Erkenntnisse zusammenführen. Auch Europa geht diesen Weg: Das Cyber Solidarity Act sieht bereits einen europäischen Mechanismus zur nachgelagerten Analyse bedeutender Cybervorfälle vor und zur Ableitung von Lessons Learned. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Cyberresilienz bedeutet deshalb mehr, als den nächsten Angriff abzuwehren. Ein handlungsfähiger Staat sollte aus jedem schweren Vorfall lernen und dieses Wissen konsequent in besseren Schutz übersetzen. Genau diese Lernfähigkeit wollen wir stärken. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Sebastian Bonau gleich das Wort, nachdem wir noch eine neue Besuchergruppe auf unserer Tribüne begrüßt haben, nämlich die Ü-50-Gruppe aus Koldenbüttel, und zwar auf Einladung unseres Kollegen Michel Deckmann. – Seien Sie uns recht herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Jetzt erteile ich für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN dem Kollegen Sebastian Bonau das Wort.

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Sebastian Bonau GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn im deutschen Luftraum ein schwerer Unfall passiert, beginnt nach der Bewältigung der akuten Lage eine zweite, ebenso wichtige Arbeit: Der Unfall wird aufgearbeitet. Was ist passiert? Was ist unmittelbar davor geschehen? Welche Sicherheitsmechanismen haben gegriffen, welche nicht, und was müssen wir vor allem verändern, damit sich ein solcher Unfall möglichst nicht wiederholt? Vergleichbare Untersuchungsstellen kennen wir im Schienen- oder im Schiffsverkehr. Was bei schweren Unfällen selbstverständlich ist, sollte auch bei schwerwiegenden Cybervorschlägen selbstverständlich sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja!) Deutschland und Europa stehen im digitalen Fadenkreuz. Cyberangriffe sind längst keine abstrakte Gefahr mehr. Staatliche Akteure, organisierte Cyberkriminelle und professionell arbeitende Hackergruppen versuchen, Daten zu stehlen, Verwaltungen lahmzulegen und unsere digitale Infrastruktur anzugreifen. Wir haben erlebt, was das konkret bedeuten kann. 2021 legte ein Ransomwareangriff die Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld weitgehend lahm. Erstmals in Deutschland wurde wegen eines Cyberangriffs der Katastrophenfall ausgerufen, und erst in diesem Sommer wurden bei einem Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung in erheblichem Umfang Daten entwendet und anschließend veröffentlicht. Wir müssen davon ausgehen, dass solche Vorfälle in dieser Form nicht die letzten gewesen sind. Deshalb reicht es nicht, einen Angriff abzuwehren, die Systeme wiederherzustellen und anschließend zur Tagesordnung überzugehen. Wir müssen aus diesen Angriffen lernen. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Als Schleswig-Holstein gehen wir bei der Digitalisierung an vielen Stellen einen eigenen Weg. Das wird hier im Haus von einer breiten politischen Einigkeit getragen. Bei der Cybersicherheit müssen wir zugleich den Blick über unsere Landesgrenzen hinaus richten, denn Cyberangriffe halten sich (Sebastian Bonau) nicht an Landesgrenzen. Schwachstellen in einem Land können Erkenntnisse liefern, von denen Verwaltungsunternehmen in ganz Deutschland profitieren. Genau hier setzt unser Antrag an. Australien hat mit dem Cyber Incident Review Board ein unabhängiges Gremium geschaffen, das bedeutende Cybervorfälle untersucht, nachdem die unmittelbare Gefahrenabwehr abgeschlossen ist. Das Entscheidende dabei ist der Ansatz: Es geht nicht darum, Schuldige zu suchen. Es geht darum, zu verstehen, was passiert ist. Warum konnte ein Angriff erfolgreich sein? Wie haben Behörden und Unternehmen reagiert? Welche Strukturen haben funktioniert und welche Veränderungen sind notwendig, damit der nächste Angriff verhindert oder zumindest dessen Folgen begrenzt werden können? Aus diesen Erkenntnissen entwickelt das australische Board konkrete Empfehlungen für Staat und Wirtschaft. Diesen Ansatz wollen wir auch für Deutschland. Diesen Ansatz brauchen wir, und deshalb bitten wir die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die Schaffung eines Nationalen Cyber Incident Review Boards einzusetzen. Ein solches Gremium soll schwerwiegende Cybervorfälle mit gesamtstaatlicher Bedeutung unabhängig, transparent und lernorientiert untersuchen und daraus Handlungsempfehlungen für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und die Betreiber kritischer Infrastrukturen entwickeln. Damit greifen wir zugleich einen Ansatz auf, den auch Europa verfolgt. Mit der Cyber-Solidaritätsverordnung wurde auf europäischer Ebene bereits ein Mechanismus geschaffen, mit dem schwerwiegende Cybervorfälle überprüft und bewertet werden können. Wir wollen diese Gedanken auf nationaler Ebene konsequent weiterführen, denn jeder schwere Cyberangriff ist zunächst einmal ein Schaden für die Betroffenen, für Unternehmen, für unsere Verwaltung und im schlimmsten Fall für unsere kritische Infrastruktur. Aber jeder dieser Angriffe liefert uns auch Erkenntnisse über Schwachstellen, über Reaktionsfähigkeit und darüber, was wir beim nächsten Mal besser machen können. Diese Erkenntnisse dürfen wir nicht ungenutzt lassen. Liebe Kolleg_innen, lassen Sie uns deshalb in Schleswig-Holstein auch hier vorangehen. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass wir Cybervorfälle nicht nur bewältigen, sondern systematisch aus ihnen lernen. Lassen Sie uns damit die digitale Resilienz unseres Landes und Deutschlands nachhaltig stärken. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Annabell Krämer

Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Kianusch Stender.

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Kianusch Stender SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich möchte einmal mit einem Beispiel aus meinem Wahlkreis beginnen. Die Mürwiker in Flensburg sind ein großer sozialer Dienstleister mit Arbeitsund Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung. 2021 wurden sie Opfer eines massiven Ransomwareangriffs. Plötzlich ging praktisch nichts mehr. Daten und Systeme waren nicht mehr verfügbar, und die Angreifer forderten 2,3 Millionen Euro Lösegeld. Die Mürwiker haben sich richtigerweise entschieden, nicht zu zahlen. Aber damit war das Problem natürlich nicht gelöst. Die Wiederherstellung hat am Ende ungefähr genauso viel gekostet wie das geforderte Lösegeld, und die Folgen dieses Angriffs wirken bis heute nach. Ich will, dass wir hier alles in unserer Macht Stehende tun, um Unternehmen wie diesen zu helfen. Ja, Minister Madsen hat in den letzten Monaten das Thema Vollkaskomentalität angesprochen. Ich bin auch nicht dafür, dass der Staat alles abwendet, was irgendwie an äußeren Einflüssen auf Unternehmen einprasselt. Aber das hier ist etwas anderes. Es gibt eine geopolitisch so angespannte Lage, der ein mittelständisches Unternehmen nicht alleine begegnen kann. Cyberangriffe in Deutschland werden in der Regel aus dem außereuropäischen Ausland heraus gelenkt und nehmen Ausmaße an, die unserer Volkswirtschaft zu einem relevanten Teil schaden. Da müssen wir als Staat uns einmischen und unterstützen. (Beifall SPD) Deshalb ist der Ansatz dieses Antrags richtig. Wir müssen Cyberangriffe nicht nur abwehren, wir müssen aus ihnen lernen. Genau deshalb halte ich die Einrichtung eines Review Boards auf Bundesebene für sinnvoll. Es fehlt in Ihrem Antrag aber die Landesebene in Gänze – und das, obwohl wir hier im Landtag darüber diskutieren. Auch wir können und müssen uns stärker in der Prävention von Cyberangriffen engagieren. Deswegen bitte ich darum, dass wir den Antrag in den Innenund Rechtsausschuss und mitberatend in den Wirt- (Kianusch Stender) schafts- und Digitalisierungsausschuss überweisen und dort noch einmal im Rahmen einer Anhörung darüber sprechen, inwieweit wir selbst weiter tätig werden sollten. Denn das Beispiel der Mürwiker zeigt noch ein zweites Problem: Wer hilft einer solchen Einrichtung eigentlich dabei, sich für den nächsten Angriff besser aufzustellen? – Das Land hat zwar Fördermöglichkeiten für Investitionen in Digitalisierung und IT-Sicherheit – Frau Wentzel hat es gesagt –, aber die Mürwiker fallen aufgrund ihrer Beschäftigtenzahl aus dieser Förderung heraus. Sie sind also zu groß für den Fördertopf, aber gleichzeitig natürlich kein Großkonzern, der mal eben Millionenbeträge für zusätzliche Cybersicherheit aus der Portokasse finanzieren kann. Genau solche Fälle zeigen, dass wir eine Förderlücke haben. Unser Ziel muss es sein, dass sich solche Organisationen so resilient aufstellen können, dass ein erfolgreicher Angriff nicht den gesamten Betrieb über Monate oder sogar Jahre zurückwirft. Die Mürwiker sind kein Einzelfall. Ich habe die Landesregierung in mehreren Kleinen Anfragen gefragt, wie groß das Problem bei uns eigentlich ist. Alleine bei Ransomwareangriffen auf privatwirtschaftliche Unternehmen waren der Polizei 27 Fälle 2024 in Schleswig-Holstein und 29 Fälle 2025 bekannt. Gleichzeitig sagt die Landesregierung selbst ausdrücklich, dass von einem relevanten Dunkelfeld auszugehen ist. Unternehmen zeigen solche Fälle regelmäßig nicht an, um nicht zugeben zu müssen, dass es Sicherheitslücken im eigenen System gibt. Auch die finanziellen Dimensionen sind erheblich. Alleine in den dem LKA bekannten Fällen wurden 2024 Lösegeldforderungen von etwas mehr als einer halben Million Euro gestellt. 2025 waren es sogar rund 600.000 Euro, zusammen also mehr als 1,1 Millionen Euro. Auch das ist ja nur das Hellfeld. Die Landesregierung berichtet selbst davon, dass Unternehmen Lösegeld zahlen, ohne dass dies dem LKA bekannt wird. Wir haben durchaus Strukturen, die funktionieren, zum Beispiel die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime beim LKA. Deren Zahlen zeigen, dass sie gebraucht wird. 2024 gab es 297 Kontaktaufnahmen durch Firmen, Behörden, Vereine und andere Institutionen. 2025 waren es 304. Aber wir haben daneben beispielsweise auch den Servicepoint Cybersecurity, der Unternehmen mit Beratung und Vernetzung unterstützen soll. Wenn man sich dessen Internetauftritt heute anschaut, Herr Minister, bekommt man nicht unbedingt den Eindruck, dass wir dort auf der Höhe der Zeit sind. Im Impressum wird immer noch Hinrich Habeck als Geschäftsführer der WTSH als Verantwortlicher genannt. Der Copyright-Hinweis endet 2022. Bei den vergangenen Veranstaltungen der Organisation findet man eine einzige. Das passt für mich nicht zu einer Bedrohungslage, von der wir gleichzeitig sagen, dass sie immer größer wird. (Beifall SPD, FDP und SSW) Andere Länder sind da weiter. Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise ein eigenes Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in der Wirtschaft aufgebaut, das Unternehmen bei Prävention und Cyberresilienz unterstützt. Deshalb sollten wir heute nicht nur nach Berlin zeigen, wir sollten diesen Antrag nutzen, um uns im Ausschuss unsere eigenen Strukturen genauer anzusehen. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Denn auch wir in Schleswig-Holstein können noch einiges besser machen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort wider Erwarten dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausgangsüberlegung, Kollege Bonau, ist ja richtig. So wie das Luftfahrtbundesamt solche Vorfälle hinterher trackt – was war vorher, was ist passiert? –, so ist es sinnvoll, genau das zu tun. Insoweit ist das, was dieses Cyber Incident Review Board in Australien macht, goldrichtig. Ihre Conclusio – richtet so etwas in Deutschland ein! – ist falsch, weil wir so etwas in Deutschland vom Grundsatz her haben. Das heißt Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie. Nach dem eigenen Aufgabenkatalog heißt es beim BSI – ich zitiere einmal von deren eigenen Website –: „Wir beaufsichtigen Betreiber Kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste in Bezug auf ihre Informationssicherheit und wir sind die zentrale Meldestelle für IT-Sicherheitsvorfälle und Cyberangriffe in Deutschland.“ Und: „Wir konzipieren und entwickeln Standards, IT-Sicherheitsanwendungen und ‑produkte.“ (Dr. Bernd Buchholz) Selbst wenn es die Notwendigkeit gäbe, zur Dokumentation noch anders vorzugehen, gibt es die Behörde schon. Lass uns das nicht wieder mit einer neuen Behördenstruktur, mit Parallelstrukturen machen, sondern dann sagen: Okay, das Aufgabengebiet des BSI muss stärker wahrgenommen werden, oder es muss ergänzt werden. Aber eine neue Behörde zu fordern, ist beim besten Willen etwas schwierig. (Beifall FDP und SSW) Ehrlicherweise ist das ein bisschen ein Antrag nach dem Motto: Wir gucken ganz weit nach Australien, und dann sagen wir, wir brauchen eine neue Behörde. Das gibt uns die Möglichkeit, im Lande Schleswig-Holstein nicht zu gucken, was hier eigentlich ist. – Da hätte ich Ihnen empfohlen, einmal die Bemerkungen des Landesrechnungshofs für das Jahr 2026 zu lesen. (Zurufe FDP und SSW: Oha! Oh, oh!) Der Landesrechnungshof widmet dem Thema Cybersicherheit in Schleswig-Holstein ein ganzes Kapitel. Dort heißt es: Die NIS-2-Richtlinie wird in der Landesverwaltung nicht ausreichend umgesetzt. Stattdessen werden in der Landesverwaltung oft „parallele Strukturen“ geschaffen, statt Synergie zu heben. Da ist eine Aufgabe, Herr Kollege – aber hier im Land. (Beifall SSW, Dr. Heiner Garg [FDP] und Serpil Midyatli [SPD]) Ich zitiere aus dem Bericht des Landesrechnungshofs: „IT-Sicherheitskonzepte werden von der Landesverwaltung überwiegend als reine Compliance-Pflicht verstanden. Ihr Mehrwert …

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Annabell Krämer

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine – –

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Gleich, wenn ich den dritten Spiegelstrich noch vorgelesen habe: „Die Landesregierung hat es versäumt, bei gemeinsam genutzten IT-Verfahren von Landesbehörden, Kommunen und weiteren Beteiligten … eine koordinierende Rolle einzunehmen.“ Das ist das Thema Cybersicherheit im Lande Schleswig-Holstein, Kolleginnen und Kollegen. Das, was hier nicht passiert, nicht eine australische Behörde. (Beifall FDP und SSW)

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Annabell Krämer

Gestatten Sie nun eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Kollegen?

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Sebastian Bonau GRÜNE

Vielen Dank, Herr Kollege. – Die NIS-2-Umsetzungsrichtlinie ist ja eine Präventivmaßnahme, also eine Maßnahme zum operativen Schutz von Einrichtungen. Die hier geforderte Einrichtung eines Boards, was übrigens durchaus am BSI angesiedelt werden kann – das ist hier keine Forderung einer neuen Behörde, wir haben unter anderem die Formulierung „im Kontext des Cyberdomes“ da mit reingepackt, und das BSI ist Teil davon –, ist ein ganz anderer Zeitpunkt, an dem sie greifen muss. Daher ist meine Frage, inwiefern Sie aus der NIS-2-Richtlinie herauslesen, dass genau das eine Vorgabe ist, die erfüllt werden muss. Ein Cyber Incident Review Board wird meiner Kenntnis nach in der NIS-2-Richtlinie nicht gefordert. – Herr Kollege Bonau, da gibt es ein Missverständnis. Ich habe nicht gesagt, dass das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, Gegenstand dessen wäre, was der Landesrechnungshof moniert. Ich habe gesagt: Sie beschäftigen sich mit Dingen, die im Lande keine Rolle spielen, aber im Lande gibt es Versäumnisse, die es aufzuarbeiten gilt. (Beifall FDP und SSW) Diese Versäumnisse gilt es jetzt aufzuarbeiten. Mit Ihrem Antrag bitten Sie die Landesregierung, „sich gegenüber der Bundesregierung sowie im Bundesrat für die Prüfung und Schaffung eines unabhängigen nationalen Cyber Incident Review Boards einzusetzen“. Das ist eine neue Institution, die ist überflüssig. Dieses Thema muss beim BSI angesiedelt sein, damit wir nicht das machen, (Vizepräsidentin Annabell Krämer) was Ihnen der Landesrechnungshof immer vorwirft, nämlich Parallelstrukturen zu schaffen, immer neue Behörden einzurichten, statt Synergien zu nutzen und die Dinge richtig anzugehen. (Beifall FDP und SSW) Meine Damen und Herren, es gibt in diesem Land in Sachen Cybersicherheit viel zu tun. In der Tat kann man diesen Antrag als Grundlage nehmen, im Ausschuss gegebenenfalls in Form einer Anhörung darüber zu beraten, was sinnvoll wäre, um die NIS-2-Richtlinie wirksam umzusetzen, was vom Land sinnvollerweise angeschoben werden sollte, um in Richtung BSI dafür zu sorgen – –

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Annabell Krämer

Entschuldigen Sie bitte. – Das Fotografieren von der Tribüne ist im Schleswig-Holsteinischen Landtag leider nicht erlaubt. Tut mir leid. – Ich bitte, die Unterbrechung zu entschuldigen.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Wer hat denn fotografiert, Frau Präsidentin? (Heiterkeit und Zurufe) Ich bin gar nicht mehr gewöhnt, hier am Rednerpult fotografiert zu werden. (Weitere Zurufe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gegenstand ist zu ernst, um ihn jetzt ins Alberne zu ziehen. Ich habe gegen die öffentliche Berichterstattung über meine Beiträge überhaupt nichts einzuwenden und bin daran gewöhnt. (Weitere Zurufe) Es gibt in der Koalition offenbar Schwierigkeiten, Gemeinsamkeiten zu finden, was man machen sollte, und dann wird so ein Antrag gestellt: In Australien gibt es so etwas, lasst uns das einmal hier schaffen. – Das ist nicht die Antwort auf die Probleme, die wir im Land haben. Die Probleme, die wir im Land haben, müssen auch hier im Land gelöst werden. Die drei Säulen der Cybersicherheit werden definiert. Die erste Säule heißt: Verfügbarkeit der ITSysteme, Dienste und Daten müssen für berechtigte Nutzer bei Bedarf jederzeit nutzbar und erreichbar sein. Zweite Säule: Vertraulichkeit der Daten und Informationen dürfen nur für autorisierte Personen zugänglich sein, Unbefugte dürfen weder lesen noch einsehen. Dritte Säule der Cybersicherheit: Integrität; Daten müssen korrekt und vollständig vor unbefugter, unbemerkter Veränderung geschützt sein. Würde man diese drei Grundsätze auf die OpenSource-Umsetzung in Schleswig-Holstein anwenden, wäre keines dieser Themen gewährleistet gewesen. Bei Umsetzung von Open-Source war am Anfang keiner dieser Säulen gewährleistet. Kolleginnen und Kollegen, das sind die Themen, die im Lande anzupacken sind, nicht die Einrichtung einer in Australien vorgesehenen Behörde. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW hat nun die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Cyberangriffe sind keine Seltenheit. Die Angriffe oder Eingriffe in unsere Systeme werden immer vielfältiger. Wir merken das nicht zuletzt auch daran, wie oft wir im Landtag über die Prävention oder das schnelle Handeln sprechen, das nach schwerwiegenden Cyberangriffen notwendig wäre. Die Koalitionsfraktionen fordern die Einrichtung eines nationalen Cyber Incident Review Boards. Das Prüfen findet sich bei diesem Antrag schon in der Überschrift wieder. Das ist einmal etwas Neues. Die Landesregierung soll sich für die Prüfung und Schaffung eines solchen Gremiums einsetzen und dann im Bundesrat aktiv werden. Ich gehe davon aus, wenn so ein Gremium gefordert ist, dass es darum geht, dass man Wissen davon hat, dass Lücken in der Bewältigung und Aufarbeitung von Cyberangriffen zu identifizieren sind. In dieser Hinsicht stellen sich für mich besondere Fragen, wo es sich lohnen würde, die mit Experten im Ausschuss zu beleuchten. Die Koalitionsfraktionen skizzieren das australische Modell, einen Sicherheitsausschuss oder eine Institution auf nationaler Ebene einzurichten, um nach einem gewichtigen Cyberangriff eine unabhängige Untersuchung vornehmen zu können. Auch ich finde es grundsätzlich wichtig, systematisch aus diesen Angriffen zu lernen und für kommende Szenarien gerüstet zu sein. Weil das BSI, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, sowie das Cyber-AZ, Nationales Cyber-Abwehrzentrum, oft dem Quellenschutz unterliegen, sprechen sich Be- (Sybilla Nitsch) fürworter dafür aus, einen unabhängigen Ausschuss zu bilden, um die Transparenz und Ursachen in den Blick zu nehmen. Ein CIRB würde auch Akteure aus der Privatwirtschaft und Wissenschaft einbinden. Das erachte ich für sinnvoll, da die Systeme von Cyberangriffen auch in der Privatwirtschaft analysiert werden. Aber ich sehe da einige Hürden. Wie ist ein solches Gremium in unserem föderalen System zu integrieren? Darauf habe ich bisher keine Antwort gehört. Müsste es in allen Bundesländern eingerichtet werden? In Ihrem Antrag gehen Sie ein wenig auf die Rolle Schleswig-Holsteins ein, aber es lässt sich nichts richtig ableiten. Eines muss klar sein, das hat auch der Kollege Buchholz schon gesagt: Wir müssen Doppelstrukturen vermeiden. Bevor ich diesem Antrag aus Überzeugung zustimmen würde, wäre es sinnvoll, dass wir die vielen vorhandenen Fragen mit Experten im Ausschuss auswerten. Vor diesem Hintergrund beantrage ich die Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss. Ich möchte beleuchten, was bereits in den bestehenden Netzwerken geschieht und ob es Lücken in der Aufklärung gibt. In die Bewertung muss auch einfließen, welche Erkenntnisse aus den Erhebungen für den Cyber Resilience Act, CRA, einfließen und wie in dieser Struktur bereits gearbeitet wird. Wir müssen bewerten, ob das CyberAZ und das BSI schon entsprechende Ableitungen, Rückschlüsse und Handlungsempfehlungen erarbeiten. Vielleicht wäre es auch möglich, dem BSI ein schuldunabhängiges Untersuchungsmandat zu geben. Wenn wir in den vergangenen Monaten und Jahren über kritische Infrastruktur gesprochen haben, dann kamen verschiedene Töne aus der Koalition in unsere Richtung, wir sollten keine Verunsicherung in der Bevölkerung schaffen, wobei es uns darum ging, mit solchen Themen transparent für die Bürgerinnen und Bürger umzugehen und Fälle aufzuarbeiten und zu evaluieren. Das müsste auch hier gelten. Daher habe ich eingangs schon angemerkt, dass wir herausfinden müssen, ob der Bedarf wirklich besteht und ob Sie bei Ihrer Forderung davon ausgehen, dass in der Aufarbeitung tatsächlich Lücken bestehen; das finde ich verunsichernd. Unabhängigkeit und Transparenz sind beliebte Schlagwörter, aber ich muss auch fragen: Wer hat in so einem Ausschuss oder so einer Institution schlussendlich die Verantwortung? Wie steht es mit dem Datenschutz und den Betroffenenrechten? Berichte zu schreiben, reicht nicht aus. Am Ende muss kontrolliert werden, wie die Handlungsempfehlungen umgesetzt worden sind. Am Ende müssen wir uns auch darüber unterhalten, wie so ein Ausschuss oder eine Institution mit den Sicherheitsbehörden korrespondieren würde. Wenn wir uns die neuesten Reformvorhaben für den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst angucken – darauf habe ich heute schon hingewiesen –, so werden die erweiterten Befugnisse mit der Bedrohungslage durch Cyberangriffe begründet. In der Logik würde ich das so verstehen, dass dann gewollt ist, die Ableitungen und Empfehlungen auch an diese Behörden weiterzuleiten, damit diese dann mit ihren neuen operativen Befugnissen agieren können.

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Annabell Krämer

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Ende!

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Sybilla Nitsch SSW

Deswegen kann ich das Anliegen nachvollziehen, aber ich möchte die offenen Fragen gerne im Ausschuss beraten. – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD – Unruhe)

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Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich nun dem Minister für Digitalisierung, Dirk Schrödter, das Wort. – Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten; es ist gerade sehr laut. – Danke schön.

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Dirk Schrödter

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! IT ist der Herzschlag unserer Unternehmen, unserer Behörden, unserer Verwaltung, unserer Schulen, unserer Krankenhäuser, unserer Wasserversorger, unserer Energieversorger, unserer kritischen Infrastrukturen insgesamt. Wir sehen aber, dass diese kritischen Infrastrukturen einer zunehmenden Angriffsintensität ausgesetzt sind. Deshalb hat IT und Cybersicherheit für die Landesregierung dieselbe Priorität wie die Sicherheit auf der Straße. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Außerdem haben wir – Herr Dr. Buchholz, ich kann es Ihnen jetzt nicht ersparen – schon im Januar 2026, also in diesem Jahr, dem Ausschuss (Minister Dirk Schrödter) in einer Unterlage mitgeteilt, dass die NIS-2-Richtlinie längst notifiziert ist und Schleswig-Holstein das erste Bundesland war, das diese Richtlinie notifiziert hatte. Insofern: Nicht immer mit veralteten Berichten oder Daten von Berichten argumentieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sybilla Nitsch [SSW]: Oh, oh!)

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Annabell Krämer

Herr Minister, ich glaube, Sie haben jetzt die Gewalt auf die Straße geholt. (Heiterkeit) Gestatten Sie eine Anmerkung, Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Buchholz?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Kollege Schrödter, Ihr gestörtes Verhältnis zu Bemerkungen des Landesrechnungshofs ist allgemein bekannt. (Zurufe CDU: Oh!) Aber sind Sie bereit anzuerkennen, dass diese Bemerkungen ein ganzes Kapitel im Bericht des Landesrechnungshofs ausmachen und diese Kritik an Ihnen zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht ausgeräumt war? – Darf ich?

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Annabell Krämer

Selbstverständlich! Die Frage ging an Sie und nicht an mich. (Heiterkeit)

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Dirk Schrödter

Herr Buchholz, ich hatte gehofft, dass Sie diese Frage stellen, (Heiterkeit) und ich bin froh, dass Sie tatsächlich eine Frage gestellt haben. Denn das gibt mir die Gelegenheit, noch einmal sehr deutlich zu formulieren, dass sich der Berichts- und der Untersuchungszeitraum des Landesrechnungshofs auf das Jahr 2024 bezogen und die Maßnahmen, die ich Ihnen jetzt alle benennen werde, den aktuellen Stand darstellen und in dem Bericht nicht mehr abgebildet werden konnten. Das ist das, was wir jetzt miteinander zu bereden haben. Wir werden noch Gelegenheit haben, das im Ausschuss darzustellen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sehr gut!) Wenn Sie meinen Ausführungen jetzt weiter zuhören, dann werden Sie erkennen, wie viel wir tatsächlich auch und durchaus von Kritikpunkten, die zu Recht für einen Stand von 2024 geäußert wurden, inzwischen auf die Schiene gebracht und umgesetzt haben.

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Annabell Krämer

Herr Dr. Buchholz, ich glaube, die Frage ist noch nicht beantwortet. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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Dirk Schrödter

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur NIS-2-Richtlinie habe ich gerade das Notwendige gesagt. Wir haben in dem Zusammenhang die Eckpunkte einer Cybersicherheitsstrategie auf den Weg gebracht. Wir haben das CERT Nord zu einem CSIRT, zu einem Cyber Security Incident Response Team weiterentwickelt. Wir haben die Sicherheitsmeldungen für Land und Kommunen gebündelt, und sie wurden dort gebündelt bearbeitet. Wir haben sichergestellt, dass die Behörden Unterstützung bei kritischen Sicherheitsvorfällen erhalten, indem beispielsweise spezialisierte Teams – das wurde heute auch schon angesprochen – bei kritischen Vorfällen vor Ort bei Detektion, bei Wiederherstellung von Systemen helfen. Wir haben ein erweitertes Schwachstellenmanagement aufgebaut, damit Gefahren in lokalen Netzen erkannt, bewertet und beseitigt werden. Wir haben die Angriffserkennung auf unsere Endgeräte ausgebaut. Durch den Einsatz offener Lösungen schaffen wir mehr Transparenz. Das hilft, Sicherheitslücken viel schneller zu erkennen. Indem wir eine unabhängige Quellcode-Analyse auf den Weg bringen, können wir Sicherheitslücken dann viel schneller beheben. Die Landesverwaltung arbeitet insgesamt mit einer vom Internet getrennten Architektur, mit einem eigenen Landesnetz, mit Firewalls, mit Proxys und mit einer konsequenten Trennung von kritischen Systemen. Wir bauen einen infrastrukturell unabhängigen Notfallarbeitsplatz auf, damit wir im (Minister Dirk Schrödter) Schwarzfall mit einer eigenen Kommunikations-ITInfrastruktur reagieren können. Land und Kommunen bündeln ihre Sicherheitsanforderungen mit dem Ziel einer gemeinsamen Sicherheitsarchitektur. Außerdem arbeiten wir sehr intensiv mit dem BSI – das wurde bereits richtig angesprochen – in der Innenministerkonferenz und weiteren Sicherheitsbehörden zusammen, um Lagebilder, Koordinierung und Resilienz noch besser sicherstellen zu können. Unbestreitbar ist aber, dass wir Erfahrungen aus Vorfällen noch besser austauschen und Erkenntnisse noch besser teilen müssen. Wir haben eine Vielzahl von Angriffen; der Abgeordnete Stender hat auch einmal exemplarisch hier dargestellt, was wir Ihnen mitgeteilt haben. Wir haben eine Vielzahl von Angriffen, dünne Dunkelziffern, einen extrem guten Austausch mit Betreibern von kritischen Infrastrukturen, mit Unternehmen. Ich war selbst vorletzte Woche bei einer Veranstaltung, bei der wir mit Unternehmen sehr intensiv über diese Fragen gesprochen haben. Das Bewusstsein, welche Risiken und welche Risiken für das eigene Geschäftsmodell bei unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen vorherrschen, ist bei vielen Akteuren aber oft noch zu wenig ausgeprägt. Insofern müssen wir daran arbeiten, das Bewusstsein zu stärken. Gleichzeitig müssen wir die Erfahrungen und das Wissen noch besser nutzbar und teilbar machen. Ein nationales Cyber Incident Review Board kann als weiteres Board genau das leisten. Es muss nicht unbedingt eine Behörde sein, sondern es kann ein Board sein – so ist es auch beschrieben –, das neben dem BSI oder mit dem BSI gemeinsam und weiteren Sicherheitsbehörden die Punkte aufarbeitet, die aus Sicherheitsvorfällen bekannt werden und relevant sind. Denn ich will auch klar sagen: Cybersicherheit braucht klare Zuständigkeiten und möglichst kurze Wege. Kernauftrag des Boards könnte deshalb sein, Cybervorfälle mit gesamtstaatlicher Relevanz auf kritische Infrastrukturen, Behörden oder Unternehmen – also dort, wo andere sozusagen entsprechend davon profitieren können, welche Erfahrungen gemacht werden – systematisch zu untersuchen, eine Ursachenanalyse durchzuführen, Wirkungszusammenhänge darzustellen und konkrete Handlungsempfehlungen noch stärker an die Öffentlichkeit zu bringen. Diese Handlungsempfehlungen und diese Informationen können wir dann in der Politik, in der Verwaltung, in der Wirtschaft, mit Betreibern von kritischer Infrastruktur teilen und noch besser zur Verfügung stellen. Selbstredend wären diese Informationen in der Weiterentwicklung, denn wir haben da eine dynamische Situation, die es immer erfordert, dass wir unsere Strategien weiterentwickeln und sie in die Strategien einbinden. Wir kennen das aus der Luft- und Raumfahrt. Das wurde schon angesprochen; deshalb gehe ich darauf mit Blick auf die Zeit nicht weiter ein. Die Rückschlüsse können anderen aber helfen, und das ist wichtig. (Unruhe) Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal appellieren: Bitte, liebe Unternehmen, macht alle Vorfälle öffentlich und bringt sie zur Anzeige. (Anhaltende Unruhe – Glocke) Niemand muss sich dafür irgendwie schämen, dass solche Angriffe da sind. Wir erleben sie jeden Tag, und wenn sie bekannt werden, helfen Sie mit diesen Informationen anderen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Lassen Sie uns deshalb prüfen, wie ein Board vielleicht genau diese Lücke an Informationsverteilungen, die wir dort identifiziert haben, schließen kann. Lassen Sie uns nachsteuern, und lassen Sie das durchaus gemeinsam beraten. Wir sind sehr offen, mit dem BSI da gemeinsam weiter voranzugehen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Der Minister hat die Redezeit um eineinhalb Minuten ausgedehnt. – Ich sehe nicht, dass – – (Dr. Heiner Garg [FDP]: Es kam mir viel länger vor! – Minister Dirk Schrödter: Das war die Antwort auf Bernds Frage!) – Herr Dr. Garg, ich sehe nicht, dass eine Fraktion hiervon Gebrauch machen möchte. Somit schließe ich die Beratung. Ich habe zwei unterschiedliche Ausschussüberweisungsanträge bekommen. Erst hieß es, man hätte einmütig eine Überweisung ausschließlich in den Wirtschaftsausschuss gesagt. Ich habe bei der Abgeordneten Nitsch vernommen, dass eine Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss erfolgen soll. Es soll also an beide Ausschüsse überwiesen (Vizepräsidentin Annabell Krämer) werden. Bleiben Sie dabei? – Der eine nickt, und der andere schüttelt den Kopf. (Zurufe Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Sybilla Nitsch [SSW]) – Gut, dann haben wir zwei konkurrierende Ausschussüberweisungsanträge. Ich lasse zunächst über den weitergehenden abstimmen. Es wurde beantragt, den Antrag Drucksache 20/4719 federführend dem (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wirtschaft und Digitalisierung!) Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, SSW und FDP. Gegenstimmen? – Gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion. Damit ist der weitergehende Überweisungsantrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Überweisungsantrag, der noch im Raum steht, abstimmen. Es wurde beantragt, den Antrag Drucksache 20/4719 dem Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Die Ausschussüberweisung ist somit einstimmig an den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss erfolgt. Bleibt es bei der Vereinbarung der Parlamentarischen Geschäftsführer, dass wir den nächsten Tagesordnungspunkt noch aufrufen? (Zurufe) Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 – – (Unruhe) – Ganz im Ernst, ich möchte hier ein Stück weit mehr Ruhe haben, weil hier ein Grundsummen herrscht, das im Moment schlimmer als im Bienenstock ist. Also ernsthaft. – Dann machen wir weiter. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 – – (Anhaltende Unruhe) – Hat man mich eben nicht verstanden? (Zurufe: Doch!) – Gut. Sonst mache ich Schluss hier. Ich meine das ernst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: Lernen besser organisieren, Hausaufgaben und Lernzeiten zeitgemäß gestalten Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4795 Das Wort zur Begründung wird, wie ich sehe, nicht gewünscht. Ich eröffne somit die Aussprache. Für die FDPFraktion hat die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Schule sprechen, sprechen wir über Unterricht, über Leistungen, über Bildungsstandards und darüber, wie wir unseren Kindern die besten Chancen für ihre Zukunft geben möchten. Aber manchmal müssen wir auch auf die ganz alltäglichen Dinge schauen, zum Beispiel auf die Hausaufgaben. Viele Eltern und Schülerinnen und Schüler kennen die Situation: Nach einem langen Schultag geht es zu Hause weiter. Mathematik, Vokabeln, Arbeitsblätter, Vorbereitung für den nächsten Tag – für manche Kinder funktioniert das gut, für andere wird der Nachmittag zur zweiten Schulschicht. Deshalb sollten wir uns eine ganz einfache Frage stellen: Ist die klassische Hausaufgabe tatsächlich immer noch der beste Weg, Lernen zu organisieren? Ich möchte dabei eines ganz klar sagen: Unser Antrag richtet sich nicht gegen Leistung und nicht gegen Lernen. Im Gegenteil: Wir wollen, dass Lernzeit wirksam genutzt wird. Wir wollen, dass Kinder die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Wir wollen, dass Schulen die Möglichkeit haben, auf neue Herausforderungen angemessen zu reagieren. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Denn die Lebensrealität von Familien hat sich verändert. Eltern arbeiten teilweise im Schichtdienst, Kinder haben unterschiedliche Voraussetzungen. Nicht jedes Kind hat zu Hause einen ruhigen Arbeitsplatz oder jemanden, der bei den Hausaufgaben helfen kann. Damit ist die Frage der Hausaufgaben auch eine Frage von Bildungsgerechtigkeit. Gleichzeitig verändert sich unsere Welt. Künstliche Intelligenz ist inzwischen Teil des Alltags unserer Schülerinnen und Schüler. Aufgaben, die früher zu Hause mühsam erarbeitet werden mussten, Überset- (Anne Riecke) zungen, können heute innerhalb von Sekunden von einer KI bearbeitet werden. Das bedeutet nicht, dass wir auf Üben, Schreiben, Rechnen oder eigenständiges Denken verzichten können – ganz im Gegenteil. Es bedeutet aber, dass wir noch genauer überlegen müssen, welche Aufgaben wir geben und wo Lernen am wirksamsten stattfindet. Wenn eine Aufgabe zu Hause einfach von einer KI erledigt werden kann, dann müssen wir uns fragen: Hat das Kind dadurch tatsächlich etwas gelernt? Vielleicht ist es deshalb sinnvoller, bestimmte Lernprozesse stärker in die Schule zu holen, (Beifall FDP, SPD und SSW) dorthin, wo eine Lehrkraft unterstützen kann, Fragen beantworten kann und eine direkte Rückmeldung geben kann. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir sehen bereits Schulen in Schleswig-Holstein, die neue Wege gehen. Die Grundschule in Nortorf beispielsweise hat die klassischen Hausaufgaben abgeschafft und nutzt die Schulzeit stärker zum Üben und Vertiefen. Das ist sicherlich kein Modell, das wir jetzt an allen Schulen vorschreiben und einsetzen wollen. Aber es zeigt: Es gibt Schulen, die in diesem Bereich einfach neue Wege beschreiten. Einzelne Schulen sollten diesen Weg nicht alleine gehen müssen, deshalb müssen wir diese Herausforderung gemeinsam annehmen und ihnen dabei den Rücken stärken. (Beifall FDP, Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine Damen und Herren, diese Erfahrung sollten wir ernst nehmen. Auch die Wissenschaft gibt uns dabei wichtige Hinweise, aber keine einfache Schwarz-Weiß-Antwort. Eine Studie des LeibnizInstituts mit über 300 Schülerinnen und Schülern zeigt, dass Lernzeit unter anderem bei Belastung und Wohlbefinden Vorteile haben kann, gleichzeitig gab es aber beim mathematischen Lernzuwachs einen Nachteil. Die Wissenschaft sagt also nicht, Hausaufgaben sind schlecht, sie sagt uns vielmehr, wir müssen genauer hinschauen, wo wir die Lernzeit richtig organisieren müssen. Wie können wir Kinder entlasten und gleichzeitig Leistung sichern? Wie können wir Selbstständigkeit fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass tatsächlich etwas von den Kindern und Jugendlichen gelernt wird? Wie können wir neue Formen nutzen, ohne bewährte Modelle vorschnell über Bord zu werfen? Genau deshalb geht es in unserem Antrag nicht darum, Kinder zu Versuchskaninchen zu machen. Wir wollen keine Experimente auf dem Rücken von Schülerinnen und Schülern. Wir wollen, dass Schulen, die bereits gute Erfahrungen mit alternativen Lernzeiten gemacht haben, diese Erfahrungen weitergeben können. Wir wollen, dass Schulen innerhalb ihrer pädagogischen Rahmenbedingungen eigene Konzepte entwickeln können. Wir wollen, dass diese Konzepte fachlich begleitet und ausgewertet werden, (Beifall FDP, SSW, Serpil Midyatli [SPD] und Beate Raudies [SPD]) damit wir wissen, was funktioniert und was funktioniert vielleicht nicht so gut. Das ist für mich verantwortungsvolle Bildungspolitik. Denn wir stehen vor großen Herausforderungen. Die PISA-Ergebnisse zeigen, dass wir mit den Leistungen unserer Schülerinnen und Schüler nicht zufrieden sein können. Es geht darum, Lernen besser zu organisieren und Schule an die Realität des Jahres 2026 anzupassen. Wir sollten hinschauen, Erfahrungen nutzen, gute Modelle unterstützen und daraus gemeinsam lernen. Unsere Schulen brauchen dafür nicht weniger Verantwortung, sondern mehr Vertrauen und mehr Gestaltungsspielraum. Lassen wir uns diesen Weg gemeinsam gehen – für eine Schule, die Leistung erwartet, Kinder aber nicht unnötig belastet, für eine Schule, die digitale Entwicklungen wie KI nicht ignoriert, sondern pädagogisch klug mit ihnen umgeht, und für eine Schule, in der Lernzeit dort stattfindet, wo das Kindern tatsächlich am meisten bringt. Deshalb bitte ich Sie um die Zustimmung für unseren Antrag. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW – Unruhe)

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Annabell Krämer

Ich ermahne jetzt letztmalig die Kollegen der CDUund der SPD-Fraktion. Ansonsten werde ich zu der Maßnahme greifen, dass ich mir einzelne herauspicke und eine Rüge erteile. Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, heute sprechen wir über Hausaufgaben. Endlich mal ein Thema, bei dem nun wirklich jeder mitreden kann. Englischvokabeln lernen, einen Aufsatz beenden, eine Dramenszene vorbe- (Martin Balasus) reiten, Rechtschreibung üben. Die eine Hausaufgabe gibt es nicht, das weiß jeder von uns. Deshalb gibt es auch nicht die eine richtige Antwort auf den Umgang damit. Zehn Jahre lang, fast neuneinhalb Jahre, habe ich Deutsch und Geschichte unterrichtet und entsprechend viele Hausaufgaben aufgegeben und kontrolliert. Man könnte, glaube ich, mit Fug und Recht behaupten, ich bin da recht geübt. Aufgrund dieser umfangreichen empirischen Evidenz wage ich folgende Einschätzung: Die meisten von Ihnen haben ihre Hausaufgaben regelmäßig erledigt. (Zurufe: Ja!) Manche haben sie häufiger vergessen, und manche haben vermutlich gerne mal abgeschrieben (Andrea Tschacher [CDU]: Niemals!) oder, habe ich eben noch gehört – ich sage nicht, wo – abschreiben lassen. Aus Gründen des parlamentarischen Friedens würde ich jetzt auf Zuordnung zu Fraktionen oder Herausgreifen von einzelnen Abgeordneten verzichten. Eines, da werden Sie mir aber alle recht geben, wissen und wussten wir auch schon als Schüler: Man wusste ganz genau, bei welcher Lehrkraft konnte ich mir das eigentlich erlauben, die Hausaufgaben nicht zu machen oder was auch immer und bei welcher Person habe ich das lieber bleiben lassen. Hausaufgaben haben verschiedene Funktionen. Sie sollen Gelerntes wiederholen, Kenntnisse vertiefen oder den Unterricht vorbereiten. Sie dürfen keine Beschäftigungstherapie für einen vielleicht zu kurzen oder zu schönen Nachmittag sein. Sie müssen sinnvoll sein, sie müssen zum Unterricht passen, und sie dürfen nicht überfordern. Vor allem müssen Kinder sie möglichst selbstständig erledigen können. Denn Hausaufgaben sollten, weiß Gott, keine Beschäftigungstherapie für die Eltern sein. Ich habe jetzt zwei im Hausaufgabenalter, deswegen muss ich das noch einmal unterstreichen. Eltern sollen begleiten, aber nicht abends die zweite Schicht des Unterrichts übernehmen. Unterschiedliche Bedingungen zu Hause müssen wir deshalb berücksichtigen, ganz klar, das ist wesentlich. Wir müssen dort Unterstützung ermöglichen, wo sie auch gebraucht wird. In vielen Schulen gibt es das mit Hausaufgabenbetreuung und so weiter. Ganz klar ist das auch eine Antwort. Entscheidend ist außerdem, das ist zumindest meine Erfahrung: Die Lehrkraft muss sich für die Hausaufgaben interessieren. Es gibt ja nichts Schlimmeres, als wenn man eine Hausaufgabe aufgibt und dann guckt die keiner an. Die muss natürlich wahrgenommen werden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Genau so ist das!) Ich weiß jetzt nicht, ob das pädagogisch auf dem neuesten Stand ist, aber ich habe immer drei mitgenommen, so nach Zufallsprinzip. Da haben sich die Schüler immer sehr gefreut. Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass man drankommt, gering. Aber total sinnvoll ist, dass man eben mal rumgeht. Vor allem, das ist doch das Wesentliche: Wenn jemand sich besondere Mühe gegeben hat, muss das auch im Unterricht gewürdigt werden. Denn wenn sich jemand besonders anstrengt, dann hat man hier die Chance – man hat sich zu Hause Mühe gegeben –, das mal vorzustellen, auch wenn man vielleicht sonst nicht so leistungsstark ist. Das ist eigentlich eine wunderbare Chance, die man nutzen muss. Diese Arbeit der Schülerinnen und Schüler muss man auch sehen. Regelmäßiges Vergessen, jetzt ist der Umkehrschluss, darf natürlich nicht folgenlos bleiben. Erst die Ursachen klären, dann verbindlich das Nachholen vereinbaren. Ganz ehrlich, an manchen Schulen ist das leichter, in manchen Klassen ist es leichter, in manchen ist es wirklich schwierig. Verständnis und Verbindlichkeit gehören hier zusammen. Schulen organisieren das unterschiedlich; so funktioniert es im ganzen Land. Ob klassische Hausaufgaben, integrierte Lernzeiten oder andere Konzepte – die Kollegen sagte es soeben schon –: Entscheidend ist doch, dass vor Ort eine Lösung gefunden wird, die funktioniert. Die Lösung muss zu der Schule passen, sie muss zu den Schülerinnen und Schülern passen. Diese Entscheidung sollten wir den Schulen zutrauen; wir hier müssen sie nicht vorgeben. Damit sind wir bei dem Antrag der FDP. Erstens. Sie wollen weder ein landesweites Hausaufgabenverbot – das finde auch ich super – noch eine landesweite Verpflichtung; beides steht in Ihrem Antrag. Das finde ich genau richtig. Nur, ich verstehe eines nicht: In Ihrem Antrag wird insinuiert, es sei ein Hausaufgabenverbot geplant. Davon weiß ich nichts, und das fände ich auch völlig absurd. Wir denken, die pädagogische Expertise sitzt vor Ort. Nicht jede Entscheidung muss über einen Schreibtisch in Kiel gehen. Die Schulen haben (Martin Balasus) schon sinnvolle und verbindliche Konzepte entwickelt. Das ist der richtige Weg. Zweitens. Ihr gewünschter Qualitätsrahmen enthält richtige Kriterien, zum Beispiel klare Lernziele, angemessener Umfang, selbstständige Bearbeitbarkeit. Das alles sind Grundlagen des pädagogischen Handwerks. Lehrkräfte sind ausgebildete Fachleute. Gerade von einer liberalen Partei würde ich mir manchmal etwas mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung vor Ort wünschen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung – gern. Doch ein zusätzlicher Qualitätsrahmen ist noch keine Qualitätsverbesserung; diese entsteht nur im Unterricht. Drittens: Lernzeiten sinnvoll gestalten. Antwort: Selbstverständlich! Wir brauchen konzentriertes Arbeiten und intensive Auseinandersetzung. Eine Unterrichtsstunde ist nicht deshalb gelungen, weil fünf Methoden benutzt werden, drei Gruppenwechsel und zwei digitale Werkzeuge darin vorkommen; das ist bei Zeichenstunden manchmal der Fall. Entscheidend ist doch: Was haben die Kinder verstanden? Was können sie anschließend besser? Der letzte Punkt: Modelle erproben und voneinander lernen. Da denke ich gleich an einen Ohrwurm, in dem es heißt: „Wir wollen aufstehn, aufeinander zugehn, voneinander lernen, miteinander umzugehn.“ Das ist aber noch kein Garant für eine bessere Lernzeit. Mein Plädoyer ist: Auch in der Schule muss das Rad nicht immer neu erfunden werden. Die Schulen haben bereits vernünftige Konzepte entwickelt. Also lautet mein Vorschlag: Wir lassen die Schulen entscheiden. Wir vertrauen auf die Expertise der Lehrerinnen und Lehrer.

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Martin Balasus CDU

Sie wissen am besten, was vor Ort funktioniert. – Vielen Dank.

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Annabell Krämer

– möchten Sie Ihre Redezeit verlängern, indem Sie eine Frage oder Anmerkung des Abgeordneten Vogt zulassen? (Heiterkeit – Dr. Heiner Garg [FDP]: Er hat seine Hausaufgaben gemacht!)

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Martin Balasus CDU

Natürlich, wenn es hilft, dann immer gern.

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Christopher Vogt FDP

Lieber Herr Kollege, vielen Dank. – Sie haben am Ende so schnell gesprochen, dass ich dachte, Sie wollten flüchten. Ich habe Ihrer Rede interessiert zugehört, – – Danke. – auch leise. Ich habe erneut erfahren, dass Sie Deutschlehrer sein sollen. (Heiterkeit FDP und SPD) Sie haben uns kritisiert, weil wir die Schulautonomie angeblich nicht in den Fokus gestellt haben. Ich will Sie nur darauf hinweisen, dass der erste Punkt unseres Antrags heißt: „Schulautonomie sichern“. Das haben wir als ersten Punkt aufgenommen, damit wir entsprechenden Unterstellungen entgegentreten können. Auf den entscheidenden Punkt hat die Kollegin, wie ich finde, vollkommen zu Recht hingewiesen. Wir haben das Thema Ganztagsausbau; dieser sollte besser laufen. Wir haben das Thema KI. Wir haben gesellschaftliche Entwicklungen, die es aus unserer Sicht erfordern, sich mit diesen Themen intensiver zu beschäftigen. Es geht uns darum, dass die Schulen in der Tat autonom entscheiden können, wie sie mit dem Thema umgehen, aber dass das Land entscheidend unterstützt. Es gibt ja ein Bildungsministerium, das auch dafür zuständig ist. Es gibt neue Entwicklungen, und nicht jede Schule muss alles neu erfinden; die Schulen sollen vielmehr autonom entscheiden. (Beifall FDP, SSW und Martin Habersaat [SPD]) Sie sollen Unterstützung durch das Land bekommen. Das ist der Kern unseres Antrags. Ich möchte Sie fragen, ob Sie anerkennen, dass das Bildungsministerium diese Unterstützung angesichts dieser verschiedenen Entwicklungen auch leisten muss. – Herr Kollege Vogt, das Bildungsministerium, das IQSH, die Schulaufsicht et cetera unterstützen ja stetig in diesem Prozess. Sie suggerieren, dass das (Martin Balasus) nicht stattfinde. Das ist in meinen Augen totaler Unsinn. Jede Lehrkraft wird schon während der Ausbildung darauf vorbereitet, wie man Hausaufgaben gibt und so weiter. Schulentwicklung ist in jeder Schule Dauerthema. Viele Schulen haben intelligente Konzepte für Hausaufgaben entwickelt. Manche entscheiden sich für das Konzept von Nortorf, andere sehen es ganz klassisch. Das ist Usus. Da Sie auf die Punkte des Antrags eingegangen sind: Das Problem, das ich mit diesem Antrag habe, ist, dass diese Punkte alle schon in Umsetzung sind. (Zuruf FDP: Oh!) Dieser Antrag enthält überhaupt nichts Neues. Zur parlamentarischen Gepflogenheit gehört aber, dass man etwas Neues beantragt. (Beifall CDU)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Herr Abgeordneter Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Riecke, im vergangenen Plenum baten Sie darum, dass wir eine sachlichere Debatte führen. Ich finde, Ihr Antrag ist perfekt für eine sachliche Debatte geeignet, zumal ich, was die Forderungen angeht, in vielen Punkten mit Ihnen übereinstimme. Die FDP stellt richtig fest, dass Hausaufgaben keine verdeckte Verlagerung schulischer Verantwortung in die Familien bewirken dürfen. Wir wissen: Wenn der Lernerfolg davon abhängt, ob Eltern zu Hause fachliche Hilfestellung leisten können oder Zeit und Ruhe für eine Begleitung haben, dann produzieren wir eben keine Bildungschancen, sondern zementieren soziale Ungleichheit. Hausaufgaben werden – da brauchen wir uns doch nichts vorzumachen – oft von den Eltern erledigt. Ich würde gern einmal im Hause Balasus zuschauen, um festzustellen, wie es dort läuft (Beifall SSW) und ob das eine oder andere Mal ein Elternteil unterstützt oder vielleicht sogar die Hausaufgaben macht. Darauf, dass es in Moorrege noch etwas anders läuft, komme ich später noch zu sprechen. Wir brauchen uns also nichts vorzumachen. Zu wichtig ist es einigen Eltern, dass die Kinder gute Noten erhalten. Dann werden die Hausaufgaben eben von den Eltern erledigt. Die Kinder stellen das Ergebnis dann in der Schule vor und erhalten prompt eine gute mündliche Note. Das gibt es, und jeder, der einmal an einer Schule unterrichtet hat, wird das kennen. Bildungsgerechtigkeit bedeutet für uns auch, dass die Schule der Ort sein muss, an dem alle Kinder die gleichen Unterstützungsmöglichkeiten erhalten, und das unabhängig vom Elternhaus. Wir begrüßen deshalb Ansätze, die von einem pauschalen Festhalten an klassischen Hausaufgaben weggehen. Wir alle kennen Fälle, dass sozusagen falsche Hausaufgaben gegeben werden. Wir alle sehen auch, was gerade mit KI passiert. Wenn man heutzutage Hausaufgaben gibt, die man vielleicht noch vor 10, 15 Jahren gegeben hat, dann sind sie teilweise nicht mehr State of the Art; man kann sie einfach mit KI erledigen. Die FDP hat durchaus einen Punkt, wenn sie darauf hinweist, dass sich da etwas entwickelt hat. Deswegen ist es gut, dass wir über dieses Thema diskutieren. Wir unterstützen also die Forderung der FDP, Lernzeiten qualitativ neu auszugestalten. Sie merken schon: Ich habe damit wirklich intensiv fachlich auseinandergesetzt. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Es ist auch der richtige Weg, rhythmisierte Lern‑, Übungs- und Vertiefungszeiten direkt in den Unterricht und den Ganztag zu integrieren. Klar, wenn wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben, dann bietet er nun einmal eine sehr gute Chance für uns, Kindern mehr Unterstützung am Nachmittag zukommen zu lassen. Ich finde es auch richtig, dass der FDP-Antrag sogar auf die Verzahnung des Vormittags mit dem Nachmittag eingeht. Nur wenn diese Zeiten durch qualifiziertes pädagogisches Personal begleitet werden, können wir sicherstellen, dass Kinder wirklich lernen und nicht frustriert an ihren Aufgaben scheitern. Dafür kommt es auch darauf an, welche Qualität die Hausaufgaben haben. Darauf hat Kollege Balasus schon hingewiesen; Frau Riecke, Sie haben es auch getan. In dem Antrag der FDP werden, wie ich finde, gute Kriterien genannt: Lernziele, Altersangemessenheit, Differenzierung, Zeitumfang, selbstständige Bearbeitbarkeit, Bezug zum Unterricht, transparente Regeln für digitale Hilfsmittel und KI sowie eine verlässliche Information der Eltern über Lernstand und Lernfortschritt. Ich finde, das alles sind sinnvolle Kriterien. Kollege Balasus hat recht, wenn er darauf (Malte Krüger) hinweist, dass man bereits in der Lehramtsausbildung lernt, dass diese Kriterien zu berücksichtigt sind. Solche Qualitätsstandards sind also schon Bestandteil der Lehramtsausbildung. Ich habe trotzdem noch eine Anmerkung zu dem Antrag: Sie erwähnen dort ganz zu Beginn: „Die durchschnittlichen Effekte von Hausaufgaben fallen in der Grundschule geringer aus als in der Sekundarstufe …“ In Ihrem Antrag differenzieren sie dann aber nur ein bisschen zwischen Grundschule und Ganztag. Eine zentrale Frage beantworten Sie meiner Meinung nach nicht: Sind durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und bei einer optimalen Umsetzung des pädagogischen Rahmenkonzeptes Hausaufgaben noch zeitgemäß? – Ich habe es schon oft gesagt und wiederhole hier, dass ich ein großer Fan des pädagogischen Rahmenkonzepts bin, weil es wirklich sehr gut geworden ist. – Die Voraussetzung habe ich also in dieser Frage benannt. Vielleicht kommt man einmal dazu, dass die herkömmliche Unterscheidung zwischen Vormittag und Nachmittag im Ganztag nicht mehr erfolgt, sondern dass beides fließend ineinander übergeht. Sind dann also Hausaufgaben an einer Grundschule noch zeitgemäß? Ich finde, hier lohnt sich ein Blick auf die Alemannenschule und an die Schule in Moorrege. Die Alemannenschule will die Funktion von Hausaufgaben in den schulischen Lernprozess integrieren. Üben und selbstständiges Arbeiten sollen stattfinden, aber innerhalb einer Schule, die dafür Zeit, Räume und Lernbegleitung bereitstellt. Ich zitiere aus dem wirklich guten pädagogischen Rahmenkonzept. Darin wird ein Kind erwähnt, das sagt: Dass viele Freunde dabei sind und dass wir dann nicht Hausaufgaben zu Hause machen müssen. Und dass man uns bei den Hausaufgaben hilft. – Das sagt ein Kind über die Wunschvorstellung zum Ganztag. Das finde ich sehr interessant, denn was den Wunsch des Kindes angeht, so wird das Hausaufgaben am Nachmittag machen oft als Nachsitzen wahrgenommen.

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Malte Krüger GRÜNE

Deswegen will ich zum Schluss nur noch sagen: Ich finde den Antrag gut, aber er hat ein paar Sachen, deretwegen wir ihm nicht zustimmen können.

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Malte Krüger GRÜNE

Ich würde mir wünschen, dass die FDP bei ihrer Forderung nach den Schuleingangstests auch so differenziert.

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Malte Krüger GRÜNE

Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Martin Balasus das Wort. (Zuruf: Ei! – Weitere Zurufe – Unruhe) Das kommt davon, wenn man plump abliest. Ich denke, die Frisur ist zwar anders, aber – – (Heiterkeit) Das Wort hat Martin Habersaat von der SPD-Fraktion. Man sollte die Frisur nicht ändern. Das irritiert das Präsidium.

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Martin Habersaat SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Habersaat mein Name, guten Abend! (Heiterkeit – Zuruf: Guten Abend, Herr Habersaat!) Der Kollege Balasus hat eben vorgetragen, man solle in diesem Hause nur beantragen, was neu sei. Herr Balasus, jetzt würde ich Ihnen wahnsinnig gerne die Hausaufgabe aufgeben: Gucken Sie sich einmal an, was Sie in dieser Legislaturperiode für Anträge vorgelegt haben, (Beifall SPD, FDP und SSW) und markern Sie einmal alles an, was von dem, was da drinstand, nicht neu war, was das Ministerium schon längst umgesetzt hatte, was schon angefangen war, was in Vorgängerparlamenten schon beschlossen war, und, und, und. Das dürften Sie von mir aus sogar einer KI überlassen, weil der Lerneffekt ja nur wäre, einmal zu sehen, wie viel das eigentlich ist und wie viel die Aussage eben gerade eigentlich wert war. (Martin Habersaat) Mein Vater hat einmal eine 2+ dafür bekommen, dass er ein Holzauto bei uns im Arbeitskeller produziert hat. Eine 2+ ist es nur deshalb geworden, weil sein Sohn in der Schule Vorarbeiten geleistet hatte, die das Ding so schief gemacht hatten, dass das nicht gänzlich auszugleichen war. Mein Sohn, sechs Jahre alt, hat nach zwei Wochen einen Status erreicht, den ich erst nach mehreren Jahren erreicht hatte, (Heiterkeit) indem er Hausaufgaben auch danach beurteilt, ob man die nicht schnell noch vor der Stunde machen kann, um sich damit am Nachmittag nicht weiter zu behelligen. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf CDU: Ganz der Vater!) Cleveres Kerlchen, habe ich immer gesagt, genau. Der Kern ist jeweils aber immer wieder schnell erreicht: Hausaufgaben machen nur dann Sinn, wenn sie dem Lernerfolg dienen, und in vielen Fällen tun sie das nicht. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wo sie es tun, müssen wir einen zweiten Aspekt im Auge behalten, nämlich den, dass das eine Kind zu Hause Ruhe, einen Schreibtisch, einen Laptop, vielleicht sogar einen Nachhilfelehrer vorfindet und das andere Kind all das nicht zur Verfügung hat. In dem Fall würde Schule, die mit Hausaufgaben arbeitet, Unterschiede verstärken, die die Kinder mit in die Schule bringen, an deren Ausgleich die Schule eigentlich arbeiten soll. In diesem Fall wären Hausaufgaben sogar kontraproduktiv. Deswegen finde ich den FDP-Antrag rundum gelungen. Ich war sehr gespannt, heute zu hören, aus welchen Gründen Sie ihn denn diesmal ablehnen. Ehrlicherweise ist mir das jetzt aus Ihren Vorträgen nicht ganz klar geworden. Herr Krüger hat gesagt, er hätte auch zustimmen können. Wir können heute Abend zustimmen. Ich wünsche Ihnen irgendwann später einen schönen Feierabend. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Annabell Krämer

Für die SSW-Fraktion hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion über den sinngemäßen Einsatz von Hausaufgaben ist längst überfällig. Bei dem Thema Hausaufgaben gibt es keinen allgemeingültigen Konsens. Deshalb können Hausaufgaben schnell zum Nachteil für Schülerinnen und Schüler werden, obwohl ich weiß, dass viele Lehrkräfte sehr gut einschätzen können, wie und ob Hausaufgaben im Schulalltag eingesetzt werden sollten, und wie sie von vielen auch sinnvoll und zeitgemäß eingesetzt werden. Lernaufgaben, die von den Schülern und Schülerinnen selbstständig bearbeitet werden sollen, werden zu einem Risiko bezüglich Chancenungleichheit, wenn sie auf unterschiedliche Bedingungen treffen. Lernaufgaben, die außerhalb des Schulunterrichts geleistet werden müssen, führen zu unterschiedlichen Lernbedingungen, abhängig von der sozialen Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler. Kinder, die weder über familiäre Unterstützung noch über zeitliche und räumliche Lernstrukturen verfügen, sind klar im Nachteil, wenn es um die Bearbeitung der Hausaufgaben geht. Hausaufgaben können zu Konflikten und Stress bei Schülern und Schülerinnen, bei Lehrkräften und Eltern führen. Sie belasten dann nicht nur den Alltag der Kinder, sondern auch den Alltag der Familien. Aber es soll hier nicht über ein Dafür oder Dagegen diskutiert werden, sondern über das Wie. Denn weder Verbote noch Verpflichtungen sind beim Thema Hausaufgaben zielführend. Vielmehr müssen wir klären: Welche Art von Aufgaben fördern die Lernentwicklung, welcher Umfang und welcher Rahmen sind hierfür wichtig? Wie schaffen wir Lernbedingungen, unter denen alle Schülerinnen und Schüler chancengleich und bestmöglich lernen können, unabhängig davon, wie viel Unterstützung sie von zu Hause bekommen? (Beifall SSW, FDP und Serpil Midyatli [SPD]) Dass Hausaufgaben in der Grundschule nicht förderlich sind und auf Kinder und deren Familien eher Druck erzeugen und dass die Lernentwicklung hiervon auch nur peripher beeinflusst wird, haben Studien bereits gezeigt. Deshalb wird nicht nur in Skandinavien, sondern auch in anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden auf klassische Hausaufgaben in den ersten Schuljahren verzichtet. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Sehr gut!) Denn selbstständiges Lernen ist kein Automatismus, sondern ein Entwicklungsprozess. Kinder müssen erst einmal die Fähigkeiten des selbstständigen Lernens im Schulsetting erlangen. Hierzu gehören selbstständig gestaltete Lernzeiten im Rah- (Jette Waldinger-Thiering) men des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler müssen eine Lernkompetenz erlangen, mit der sie Aufgaben einschätzen und ihre Bearbeitung strukturieren können. Auch das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten muss sich für das selbstständige Lernen entwickelt haben. Aber auch, wenn sie die Lernkompetenzen für selbstständiges Lernen erreicht haben, müssen Hausaufgaben qualifiziert definiert werden. Deshalb können wir als SSW dem im Antrag geforderten Qualitätsrahmen mit allen genannten Eckpunkten nur zustimmen. Besonders in den höheren Jahrgängen ist es wichtig, dass wir eine geeignete Lernstruktur entwickeln, bei der die digitalen Medien und künstliche Intelligenz zwar einbezogen werden können, die Lernprozesse aber vom Schüler und von der Schülerin selbst erarbeitet werden. Denn die Lernwelt unserer Kinder verändert sich. Digitale Werkzeuge sind längst Teil des Alltags. Sie können den Zugang zu schwierigen Themen und Informationen erleichtern und somit Lernen unterstützen. Allerdings müssen wir sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler die Inhalte wirklich verstehen und Lernwege erklären und beschreiben können. Sie müssen kritisches Denken und den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Hilfsmitteln erlernen. Deshalb brauchen wir klare Regeln und gute Konzepte für den Einsatz digitaler Medien und Hilfsmittel wie einer künstlichen Intelligenz. (Beifall SSW, FDP und Serpil Midyatli [SPD]) Letztendlich gilt es, Hausaufgaben als sinnvolle Ergänzung zum Unterricht zu gestalten. Hausaufgaben müssen sich an den Lernbedürfnissen und schulischen Voraussetzungen orientieren. Die Schulen und die Lehrkräfte brauchen die Freiheit, Hausaufgaben individuell und bedarfsgerecht zu gestalten. Vor allem müssen die Lernaufgaben für zu Hause so gestaltet sein, dass die Schüler und Schülerinnen sie grundsätzlich selbstständig bearbeiten können. Nur dann machen Hausaufgaben Sinn und führen nicht zu Bildungsungerechtigkeit. Ich habe schon gesagt, dass wir dem Antrag zustimmen können, aber ich merke so ein bisschen: Alle sind eigentlich für diesen Antrag, trauen sich jedoch irgendwie nicht, ihm zuzustimmen. Vielleicht hilft es, wenn wir ihn in den Ausschuss überweisen und dort noch einmal miteinander diskutieren, welche Lehren wir daraus ziehen können. Insofern: Ausschussüberweisung, Frau Präsidentin. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns einig, gute Bildung ist der Schlüssel zu Chancengerechtigkeit. Weil das so ist, haben wir dieses Thema jetzt noch mal für alle Schulen in einem großen Rahmenkonzept für zehn Jahre in den Mittelpunkt unseres und Ihres Handelns gestellt. Das Rahmenkonzept Schule 2035 gibt den Weg verbindlich mit drei großen Bildungszielen, die zueinander in Balance zu bringen sind, vor, nämlich der Leistungs- und Kompetenzentwicklung – Sie, Frau Riecke, haben das ebenfalls erwähnt –, dem Wohlbefinden und der Persönlichkeitsentwicklung und natürlich der Sicherung der Chancengerechtigkeit. Gerade weil Kinder und Jugendliche in Abhängigkeit von ihren Rahmenbedingungen immer noch unterschiedlich lernen und sehr differenzierte Unterstützungs‑, aber auch Herausforderungsbedarfe haben, haben unsere Schulen viele Gestaltungsräume. Genau deswegen haben sie Schulautonomie, um ihre pädagogischen Lehr- und Lernkonzepte und ihren Lehrkräfteeinsatz an die jeweiligen Bedarfe vor Ort anzupassen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schulen, die aufgrund der sozialen und migrantischen Zusammensetzung der Schülerschaft über besondere Herausforderungen verfügen, bieten wir schon im Startchancen-Programm und davor schon im PerspektivSchul-Programm mit zusätzlichen Sach- und Personalmitteln die Möglichkeit, mit diesen besonderen Herausforderungen gerecht zu werden. Wir haben den Schulen eine Experimentierklausel an die Hand gegeben. Wir haben ihnen nämlich gesagt: Sagt doch bitte mal, was ihr vermisst, was ihr braucht, was ihr gerne noch machen wollt, wo ihr den Eindruck habt, das findet bisher viel zu wenig in Schule statt. Wir haben sehr, sehr viele Antworten aus den Schulen bekommen, was uns sehr gefreut hat, was uns sehr viel Arbeit gemacht hat – aber das ist eben (Ministerin Dr. Dorit Stenke) so, wenn man solche Themen auf den Weg bringt –, und festgestellt, dass die allermeisten Dinge im Rahmen der vorhandenen Verordnungen, im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten tatsächlich umsetzbar waren. Wir haben die Schulen ermutigt, das zu tun, und haben da, wo es notwendig war, Verordnungslagen geändert, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Insofern sind wir auf einem guten Weg. Helmut Fend hat es einmal die „Dignität der Einzelschule“ genannt, ein Begriff, der mich sehr lange beschäftigt hat. Er bringt es nämlich noch besser auf den Punkt, worauf es eigentlich ankommt, als der Begriff der pädagogischen Handlungsautonomie, nämlich dass sich jede Schule selber finden muss, dass Schule unterschiedliche spezifische Bedingungen hat, unterschiedliche Lehrkräfte, unterschiedliche Fachkräfte und eben unterschiedliche Schülerinnen und Schüler hat, dass Schule mit diesen Rahmenbedingungen arbeiten muss und unsere Bildungssysteme so gestaltet werden müssen, dass Schulen das eben auch können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen gilt es nicht nur, die Dignität des handelnden Personals zu berücksichtigen, sondern auch, genau das zu tun, was in der Debatte eben gesagt wurde, nämlich Hausaufgaben mit Augenmaß zu geben und weitere Dinge. Ich möchte das nicht wiederholen. Ich kann jedem Satz über Hausaufgaben, der hier gerade gesagt wurde, zustimmen, weil das alles stimmt. Es ist pädagogisches Grundwissen, so in Schule zu handeln. Weil das so ist, werden bei uns im Land die Hausaufgaben durch die Schulkonferenz der jeweiligen Schule definiert. Schulkonferenz heißt, dass man gemeinsam darüber spricht, und zwar mit den Schülerinnen und Schülern, mit den Lehrkräften und mit den Eltern, und dann ein Konzept dafür hat, wie man eben mit Hausaufgaben jeweils umgeht. Die Lehrkräfte bringen hier selbstverständlich die schon vorgetragene Fachexpertise und das Wissen über ihre Schülerschaft ein. Wir wissen – auch da stimme ich vollkommen zu –, dass sich Eltern unterschiedlich an der Bildung und Erziehung ihrer Kinder beteiligen können. Das gilt natürlich auch für den Nachmittag. Deswegen müssen wir die Eltern dabei unterstützen, diese Unterstützung zu leisten. Wir sind dabei, Konzepte dafür zu entwickeln, seien es an den Startchancen-Schulen jetzt die Familiencafés, die ausprobiert werden, wo eben Mütter in das Unterrichtsgeschehen einbezogen werden, wo sie in die Verantwortung für das Lernen ihrer Kinder einbezogen werden, seien es aber auch Familienzentren, die jetzt an vielen Schulen entstehen, wo eben Familien gemeinsam mit den Lehrkräften darüber sprechen, wie man die Bildung von unseren Kindern noch besser organisieren kann. Wir haben Schulen die Möglichkeit gegeben, sich mit Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten ein noch besseres Bild über den Arbeitsstand der Kinder und Jugendlichen zu verschaffen. Sie haben das wahrgenommen. Wir haben unser digitales Dashboard vorgestellt, das diesen Weg für die Schulen noch mal komfortabler macht, noch mal mehr Möglichkeiten bietet, auf die Schülerinnen und Schüler bewusst und direkt einzugehen. All das findet sich im Grunde genommen in diesem Antrag wieder, wenn es vielleicht auch in anderer Weise formuliert ist, aber dem Gehalt nach finde ich das durchaus darin wieder. Auch der Ganztag ist selbstverständlich etwas, was jetzt in die Gestaltung des Schulalltags und damit in die Gestaltung von Lernzeiten eingebunden wird. Ich möchte das noch mal ausdrücklich betonen: Das pädagogische Rahmenkonzept sieht ganz genau das vor. Aus diesem Grund finde ich, dass wir im Moment tatsächlich keine weiteren Papiere, keine weiteren Rahmenbeschreibungen und tatsächlich keinen Modellversuch zu dieser Thematik brauchen. Wir haben gerade ein großes Labor mit den Startchancen-Schulen, in dem viele dieser Dinge erprobt werden. Alles, was dort erprobt wird, was dort gemacht wird, wird wissenschaftlich begleitet, und alles wird unmittelbar und sofort auf Transfer untersucht. Weil das so ist, haben wir wirklich eine große Chance, in unserem System eine erhebliche Entwicklung voranzubringen. Denn hier sind 136 Schulen beteiligt, die Erfahrungen sammeln, die beim Sammeln der Erfahrungen begleitet werden, die wir auswerten und für das System nutzen werden. Insofern sind wir im Moment auf einem guten Weg, auf der einen Seite der Dignität der Einzelschule zu entsprechen und auf der anderen Seite dem großen Ziel der Chancengerechtigkeit in unserem Land erhebliche Schritte näher zu kommen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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