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Beate Raudies

07.10.2026 Sitzungen 20/129

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe daher die Beratung. Dann darf ich darum bitten, dass bei der Abstimmung ein bisschen mehr Ruhe im Plenum als bei der Debatte herrscht. Wir alle sollten auch kurz vor der Mittagspause noch die nötige Konzentration aufbringen, zumal der nächste Tagesordnungspunkt vielleicht noch interessant ist. Ich lasse jetzt über die Vorlagen abstimmen, zu denen der Finanzausschuss die Empfehlungen abgegeben hat. (Unruhe) Ich sage es gerne noch einmal: Ich darf ein bisschen um Aufmerksamkeit bitten; auch in der ersten Reihe. Zum Änderungsantrag der Fraktion des SSW, Drucksache 20/4555, empfiehlt der Ausschuss, den Antrag abzulehnen. Wer diesem Vorschlag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind SPD und SSW. Damit enthält sich niemand. Der Änderungsantrag ist somit abgelehnt. Ich lasse dann über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4517, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und FDPFraktion bei Enthaltung der SSW-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 20/4808 angenommen. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 11 auf: Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD und SSW Drucksache 20/4924 (neu) Ich weise darauf hin, dass gemäß § 35 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz eine Aussprache nicht stattfindet. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür eine offene Abstimmung vor. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann machen wir das so. Vorsorglich weise ich auch noch einmal darauf hin, dass für die Wahl nach § 35 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz die Mehrheit der Hälfte der Mitglieder des Landtags, also 35 Abgeordnete, erforderlich ist. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD und SSW, Drucksache 20/4924 (neu), seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen. (Anhaltender lebhafter Beifall) Ich muss das noch formal zu Ende bringen. Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen und hat damit die erforderliche Mehrheit der Hälfte der Mitglieder des Landtags erhalten. Damit ist Herr Dr. Jens Ambrock als Landesbeauftragter für den Datenschutz gewählt. Im Namen des ganzen Hauses gratuliere ich Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit für das Land Schleswig-Holstein. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Herzlich willkommen zurück! (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nutze auch die Gelegenheit, Frau Dr. Marit Hansen noch einmal für ihre langjährige Arbeit als Landesdatenschutzbeauftragte zu danken. (Lebhafter Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende unserer Vormittagstagesordnung angekommen. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr und wünsche allen eine erfolgreiche Mittagspause. (Unterbrechung: 13:08 bis 15:01 Uhr)

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