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Jan Kürschner

GRÜNE 07.10.2026 Sitzungen 20/129

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mein Fraktionsvorsitzender sagte einmal, in der Hochschulpolitik gehe es um die Studiengänge und das Jurastudium. – Warum ist das so? Weil das Jurastudium seit Jahrhunderten mehr oder weniger so läuft, wie es halt läuft. Es gibt Punkte, die ich richtig irre finde, aber gesetzlich kaum zu greifen sind. Anders der Jura-Bachelor: Wer hätte es für möglich gehalten, dass es nach so vielen Jahren jetzt tatsächlich eine Lösung gibt für Leute, die das Staatsexamen nicht schaffen, obwohl sie im Grunde schon gut ausgebildet sind? Denn wer Jura studiert, schreibt über Jahre diverse Prüfungen, macht seinen Schwerpunkt und dann in der Regel das Erste Staatsexamen. Trotzdem gilt in Schleswig-Holstein wie vielfach in Deutschland bisher noch: Wer an der Pflichtfachprüfung scheitert, der kann nach vielen Jahren Studium und nachweislichen Studienerfolgen keinen einzigen Abschluss vorweisen. Das war aus meiner Sicht immer schwer zu rechtfertigen. Daher freue ich mich sehr darüber, dass wir nun in Schleswig-Holstein nachziehen. Zugleich setzen wir damit einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um und greifen das Anliegen der Jura-Studierenden auf, die das seit Langem an uns herantragen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt haben wir vieles schon von Frau Schiefer gehört. (Marion Schiefer [CDU]: Tut mir leid!) Ich sehe es auch so. Die Leistung verdient die Anerkennung, und das macht der Bachelor. Das schafft eine Perspektive, und nicht so ein Alles- (Jan Kürschner) oder-nichts-Prinzip; wir haben es gehört. Das eröffnet Zugang zu Masterstudiengängen, schafft beruflich andere Möglichkeiten und verhindert, dass mehrere Jahre erfolgreiche universitäre Ausbildung am Ende auf dem Papier praktisch unsichtbar und für den Arbeitsmarkt nicht nutzbar sind. Der Bachelor nimmt niemandem das Examen ab, und es wird auch in Zukunft stressvoll bleiben. Er schafft aber die Rückfallebene und nimmt vielleicht ein bisschen die Existenzängste, die während der Prüfungsphase einfach vorhanden sind. Das ist ebenfalls ein wichtiger Grund, warum wir das jetzt machen. Zur Attraktivität der Studienorte haben wir schon etwas von Frau Schiefer gehört. Das sehe ich auch so; wir steigern das. In Schleswig-Holstein verzeichnen wir seit Jahren sinkende Zahlen der Jurastudierenden. Es ist jetzt wichtig, dass wir das vorantreiben. Ich glaube, dass der Jurastandort in Schleswig-Holstein von mutmaßlichen Regierungsbildungen wie in Sachsen-Anhalt profitieren wird. Denn wer möchte nach dem Studium bei einer Staatsanwaltschaft tätig sein, wo ein AfD-Justizministerium (Zuruf: Ja!) entscheidet, bei welchen Personen auch die kleinste Kleinigkeit verfolgt wird – politische Gegner, Ausländer – oder welche Personen oder Straftatbestände gar nicht angeklagt werden? Volksverhetzung, wer braucht das noch? Das Justizministerium hat da Weisungsrecht und wird es auch ausüben. – Anders aber hier: Da kann man sich überlegen, ob man vielleicht schon zu Beginn des Studiums das Bundesland wechselt oder eben nicht. Diese Effekte werden wir sehen. Zurück zum Bachelor: Der Bachelor hat einfach viele Vor- und keine Nachteile. Das Staatsexamen wird auch da nicht einfacher und nicht weniger wert. Es bleibt der Maßstab der juristischen Berufe. Zum Schluss noch der Punkt der Rückwirkung: Uns erreichen glücklicherweise viele Anfragen, in denen der Bachelor begrüßt wird. Sie weisen uns aber auch auf die Problematik der Rückwirkung hin. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Voraussetzungen erstmalig spätestens am 1. Januar 2021 vorliegen mussten. Die berechtigte Frage war damals und ist weiterhin: Warum sollen vergleichbare Studienleistungen allein wegen eines Stichtags unterschiedlich behandelt werden? – Da wurde im Entwurf jetzt eine Frist von zehn Jahren formuliert. Möglicherweise gibt es im Moment noch Konstellationen, bei denen wegen der unterschiedlichen Daten des Inkrafttretens die Zehnjahresfrist gerissen werden könnte. Ohne etwas dafür zu können, soll es aber weiterhin am besten nicht vom Zufall abhängen, ob der Bachelor nachträglich beantragt werden kann. Das werden wir im Ausschuss vielleicht noch einmal genauer betrachten müssen. Außerdem müssen wir weiter darüber reden, wie viel Prüfungsstoff eigentlich sinnvoll ist. Das ist dann aber ein anderes Thema. Heute gehen wir einen richtigen Schritt. Wir erkennen die Leistungen an, wir schaffen zusätzliche Perspektiven, und wir stärken den Studienstandort Schleswig-Holstein. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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