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Christian Dirschauer

SSW 07.10.2026 Sitzungen 20/129

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt wird es wieder etwas versöhnlicher. (Beifall Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Unruhe) Mehr Flexibilität für unsere Kommunen ist richtig. Wenn eine Kommune finanziell unter Druck steht, darf das nicht automatisch bedeuten, dass notwendige Investitionen aufgeschoben werden, bis Straßen, Gebäude oder Einrichtungen auf Verschleiß gefahren sind. Deshalb haben wir als SSW den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt, aber zugleich deutlich gemacht: Er löst das eigentliche Problem der Kommunen nicht. Denn etwas größere Genehmigungsspielräume sind keine zusätzlichen Einnahmen. Wenn das Geld fehlt, dann hilft auch ein flexibleres Haushaltsrecht nur begrenzt. Die Kommunen brauchen beides: mehr Handlungsspielräume und eine auskömmliche Finanzausstattung. Die Anhörungen haben diese Einschätzung übrigens bestätigt. So haben die kommunalen Landesverbände die geplanten Erleichterungen zwar begrüßt, aber zugleich darauf hingewiesen, dass die Neuregelung nicht ausreichen wird, um die kommunale Haushaltslage nachhaltig zu drehen. Sie haben davor gewarnt, durch einen abschließenden Katalog wichtige Bereiche der kommunalen Selbstverwaltung auszuschließen. Bei der mündlichen Anhörung war dann allerdings kein Vertreter der kommunalen Landesverbände zugegen, was bei einem Gesetzentwurf dieser Bedeutung ausgesprochen bedauerlich war. Das sage ich auch als Ausschussvorsitzender. Doch ihre schriftliche Stellungnahme lag uns vor. Auch die übrigen Stellungnahmen und die mündliche Anhörung haben deutlich gemacht, dass es nicht nur um technische Erleichterungen im Haushaltsrecht geht. Es geht um die Frage, welche Investitionen wir als unverzichtbar für unsere Kommunen ansehen. Genau hier liegt für uns der entscheidende Punkt: Als SSW hatten wir einen Änderungsantrag mit dem Ziel eingebracht, Schwimmstätten, Tierheime, Bibliotheken sowie Frauenhäuser ebenfalls als kommunale Grundinfrastruktur anzuerkennen. (Beifall SSW) Bei den Schwimmstätten – wir haben es eben gehört – hat die Koalition dann tatsächlich nachgebessert. Das begrüßen wir ausdrücklich. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schwimmstätten sind keine freiwilligen Infrastrukturen, sie sind wichtig im Land zwischen den Meeren – für die Schwimmausbildung, für die Gesundheitsvorsorge und für die Rettungssicherheit. Der SSW hat hier offensichtlich einen richtigen Punkt getroffen. (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Aber warum sind Bibliotheken keine Daseinsvorsorge? Sie sind Bildungsorte, Begegnungsorte und wichtige öffentliche Anker. Warum sind Tierheime keine Daseinsvorsorge? (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Sie übernehmen Aufgaben, für die die Kommunen Verantwortung tragen, und entlasten damit letztlich unmittelbar die öffentliche Hand. Für uns ist die Ablehnung bei den Frauenhäusern besonders schwer nachvollziehbar. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja!) Dort geht es um Schutz vor Gewalt, um Frauen und Kinder, die einen sicheren Ort brauchen. Sowohl die Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser als auch der LandesFrauenRat haben unseren Änderungsantrag ausdrücklich unterstützt und die Aufnahme in die Grundinfrastruktur als folgerichtig und notwendig bezeichnet. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist es!) Das zeigt doch: Es geht für uns als SSW nicht um eine unendlich lange Wunschliste, es geht um die Frage, was kommunale Daseinsvorsorge ausmacht und was sie uns wert ist. Ein starrer Katalog kann der kommunalen Realität nie vollständig gerecht werden; auch das hat die Anhörung ein Stück weit deutlich gemacht. Diese Thematik und die Definition von Grundinfrastruktur werden uns sicherlich (Christian Dirschauer) weiter beschäftigen. Bis zum Jahr 2032 haben wir noch ein bisschen Zeit, hier nachzubessern. Meine Damen und Herren, als SSW bleiben wir bei unserer Position: Wir begrüßen die Aufnahme der Schwimmstätten. Wir begrüßen mehr Flexibilität für kommunale Investitionen. Aber wir finden auch, dass Schwarz-Grün bei der Daseinsvorsorge die falsche Grenze zieht. Daher hat sich der SSW im Finanzausschuss bei der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf enthalten. Das werden wir auch heute machen. Dieses Gesetz ist also durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, aber es wäre ein besseres Gesetz geworden, wenn die regierungstragenden Fraktionen den Mut gehabt hätten, kommunale Daseinsvorsorge wirklich umfassend zu denken. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD)

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