Marion Schiefer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es um eine kleine Revolution in einem sehr traditionsreichen Studiengang. Wir verändern etwas Grundlegendes am Jurastudium zur Erleichterung der Studierenden, aber der Qualitätsanspruch des Staatsexamens bleibt. Wir bewahren das, was sich bewährt hat, und ergänzen es dort, wo das bisherige System eine echte Schwäche hat. Schauen wir uns die Realität an: Wer Jura studiert, investiert viele Jahre seines Lebens. Die Studierenden besuchen jahrelang Vorlesungen und Übungen, schreiben Hausarbeiten, lernen komplexe Rechtsgebiete, lösen anspruchsvolle Klausuren und absolvieren schließlich die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Trotzdem konnte bisher am Ende ein sehr bitteres Ergebnis stehen: Wer die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestand – und zwar endgültig nicht bestand –, konnte nach Jahren des Studiums ohne berufsqualifizierenden, ohne akademischen Abschluss dastehen; mit nichts als dem Abiturzeugnis. Da wird die Sorge um das Bestehen mitunter zur Existenzangst. Das steigert den Druck in der Prüfung erheblich. Diese Studierenden auf ihre Allgemeine Hochschulreife zurückzuwerfen, ist nicht sachgerecht, wenn sie bis zur Examensreife gekommen sind und ihre Schwerpunktbereichsprüfung mit Erfolg absolviert haben. Es ist für mich eine Frage der Fairness. Wir sagen jungen Menschen nicht mehr: Wenn du am Ende dieser sehr anspruchsvollen staatlichen Prüfung scheiterst, war deine gesamte akademische Leistung wertlos. Mit einem solchen Stand haben sie sehr wohl Qualifikationen erworben, die mit denen anderer Bachelorstudiengänge vergleichbar sind. Es ist wichtig, dass diese nun auch anerkannt werden. (Beifall CDU, Marc Timmer [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deshalb führen wir den integrierten Bachelor of Laws, den LLB, ein. CDU und Grüne haben ihn sich mit dem Koalitionsvertrag von Anfang an vorgenommen, und nun kommt er endlich. Dieser Bachelor ist kein Staatsexamen zweiter Klasse, und er ist auch kein Jura light, kein Einstieg in den Abschied vom Staatsexamen. Wir schaffen keinen neuen abgespeckten Studiengang an der CAU. Der Bachelor wird vielmehr in das bisherige bestehende Jurastudium integriert. Studierende, die die Voraussetzungen für die Pflichtfachprüfung erfüllen und die die Schwerpunktbereichsprüfung an der Uni bestanden haben, können den Bachelor erwerben. Das Staatsexamen bleibt vollständig erhalten. Wer Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt werden möchte, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, braucht weiterhin die erste juristische Prüfung und die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen. Wir senken also nicht die Anforderungen, wir erkennen erbrachte Leistungen an. Das ist für mich der Kern dieser Reform. (Marion Schiefer) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Timmer [SPD] – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Spät genug!) Der Bachelor schafft außerdem eine echte berufliche Perspektive. Mit einem LLB können Absolventinnen und Absolventen außerhalb der reglementierten Berufe ins Berufsleben starten, beispielsweise in Rechtsabteilungen von Unternehmen arbeiten, im Personalwesen oder im öffentlichen Dienst. Der Abschluss eröffnet zugleich die Möglichkeit, ein Masterstudium anzuschließen. Das ist gerade für junge Menschen wichtig, deren berufliche Vorstellungen sich im Laufe eines anspruchsvollen Studiums verändern. Vielleicht stellt jemand fest, dass er doch nicht Anwalt werden will. Vielleicht entdeckt jemand sein Interesse, wirtschaftlich noch etwas draufzusetzen, in den Journalismus oder ganz andere Bereiche zu wechseln – für die ihm oder ihr eine juristische Grundqualifikation etwas bringt, für die er oder sie aber nicht zwingend ein Staatsexamen benötigt. Noch eines ist mir wichtig: Wir schaffen keine teuren Doppelstrukturen, keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Uni muss keinen neuen Bachelorstudiengang neben dem Staatsexamensstudium aufbauen. Der Bachelor wird vollständig in das bestehende System integriert. Das ist auch für das BAföG wichtig: Weil der Bachelor vollständig integriert wird, kann die Ausbildungsförderung unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch nach dem Bachelor für die Fortsetzung des Studiums erhalten bleiben. Wir dürfen auch den Wettbewerb der Hochschulstandorte nicht vergessen. In den meisten anderen Bundesländern gibt es den integrierten Bachelor schon. Wenn wir junge Menschen für Jura in Kiel gewinnen wollen, müssen wir ihnen vergleichbare Perspektiven bieten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Allerdings!) Wir wollen, dass Schleswig-Holstein ein attraktiver Studienstandort bleibt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Spät genug!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Reform ist deshalb für mich mehr als eine technische Änderung der Ausbildungsnorm. Sie steht für einen einfachen Gedanken: Ein anspruchsvolles Studium soll anspruchsvoll bleiben, aber es muss im Jahr 2026 nicht mehr nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip funktionieren. Auch Jura geht ohne Existenzangst. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marc Timmer [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Vielen Dank. – Ich freue mich deshalb auf die weitere Beratung und die Anhörung im Ausschuss, auch zu den Ermächtigungsnormen für das Beurteilungswesen der Richter- und der Staatsanwaltschaft und für die Erprobung. – Danke. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und FDP)
