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Beate Raudies

07.10.2026 Sitzungen 20/129

Für die Landesregierung hat nun in Vertretung der erkrankten Ministerin Magdalena Finke Frau Ministerin Dr. Stenke das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sende an dieser Stelle gute Genesungswünsche an die Innenministerin auch von meiner Seite aus. (Beifall) Die Kommunen in unserem Land brauchen den notwendigen Handlungsspielraum, um vor Ort investieren zu können. Wer Investitionen dauerhaft verschiebt, riskiert steigende Folgekosten. (Unruhe – Glocke) Der Investitionsstau wächst, und irgendwann steht die Kommune vor einer noch größeren Rechnung. Dabei kennen wir die schwierige Ausgangslage. Unsere unsicheren Rahmenbedingungen und die schwache Konjunktur der vergangenen Jahre wirken sich aus. Die kommunalen Aufwendungen steigen insbesondere im Sozialbereich; die Steuermehrbeträge halten damit nicht Schritt. Das erleben wir deutschlandweit nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in anderen Bundesländern in unterschiedlicher Dramatik. Vielerorts werden die finanziellen Spielräume vor Ort immer kleiner. Mit der Entscheidung, den Kommunen 62 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur eigenen Verantwortung zuzuweisen, setzte das Land einen wichtigen Impuls für die Investition in die kommunale Infrastruktur. Es werden aber Lücken bleiben. Wir stellen uns daher die Frage: Ist unser kommunales Haushaltsrecht flexibel genug, damit Kommunen unter den aktuellen fiskalischen Rahmenbedingungen ihre politischen Prioritäten setzen können? Unsere Antwort darauf lautet: Es braucht mehr Flexibilität mit Augenmaß und zeitlicher Befristung. Genau diesen Spielraum schafft der vorliegende Gesetzentwurf. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei bleibt solide Haushaltsführung unser Maßstab. Einen Freibrief für zusätzliche Verschuldung stellen wir ausdrücklich nicht aus. Wir entwickeln den rechtlichen Rahmen gezielt weiter, (Unruhe – Glocke) damit Kommunen notwendige und langfristig sinnvolle Investitionen besser umsetzen können. Der Gesetzentwurf erweitert dafür die Handlungsmöglichkeiten in drei Bereichen: bei Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur wie Krankenhäuser – wir haben es schon gehört –, Schwimmbäder und Sportstätten sowie Feuerwehren, bei rentierlichen Maßnahmen sowie bei eigenkapitalersetzenden Darlehen zur Unterstützung von kommunalen Beteiligungen. Diese Anpassungen werden im Alltag für die Menschen unmittelbar spürbar sein. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Die Schule, die das Kind besucht, wird saniert. Die Straße, in der die Mitglieder der Gemeinde wohnen, ist in einem vernünftigen Zustand. Die örtliche Feuerwehr hat eine zeitgemäße Wache und die technische Ausstattung, die sie braucht. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Die Bürgerinnen und Bürger erleben vor Ort in den Kommunen, ob staatliches Handeln funktioniert. Deshalb müssen die Städte, Gemeinden und Kreise Schritt halten können – bei Digitalisierung und Klimaanpassung genauso wie bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur; Investitionen, die sich langfristig und wirtschaftlich lohnen. Zugleich bleibt klar: Flexibilisierung bedeutet nicht Beliebigkeit. Transparenz, klare Haushaltsziele und eine wirksame kommunale Finanzaufsicht bleiben unverzichtbar. Unsere Kommunen müssen weiterhin verantwortungsvoll wirtschaften und ihre finanzielle Leistungsfähigkeit im Blick behalten. (Annabell Krämer [FDP]: Das ist Aufgabe des Landes!) Ich bin mir sicher, dass die Kommunen sehr verantwortungsvoll mit den zusätzlich eingeräumten Möglichkeiten umgehen werden. Solide Finanzen und notwendige Investitionen gehören zusammen. Unser Ziel ist deshalb klar: mehr Flexibilität bei prioritären Investitionen verbunden mit einer soliden und nachhaltigen Haushaltsführung. Die gesetzlichen Änderungen dafür bleiben gezielt, maßvoll und befristet. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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