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Niclas Dürbrook

SPD 07.10.2026 Sitzungen 20/129

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs vor einem knappen Jahr war der Kernpunkt meiner Rede: Wie gelingt so viel Sicherheit wie möglich mit so wenig Eingriff in die Freiheit wie nötig? – Diese Frage hat uns auch durch die Beratung begleitet. Wer dem Verfassungsschutz zusätzliche Möglichkeiten gibt, greift damit potenziell tief in Grundrechte ein. Gleichzeitig sehen wir, wie sich die Bedrohungen für unsere Demokratie verändern. Natürlich müssen wir darauf Antworten geben. Dafür haben wir uns gemeinsam die notwendige Zeit genommen, und das war richtig. Ich finde übrigens, das ist ein sehr gutes Beispiel dafür, warum es sich lohnt, große Gesetzentwürfe nicht auf den letzten Metern einer Legislaturperiode, sondern mit ausreichend Vorlauf abzuschließen. (Beifall SPD und FDP) Die Anhörung hat eine ganze Reihe von Fragen und Einwendungen aufgeworfen. Wo braucht es mehr Klarheit? Wo müssen Voraussetzungen enger gefasst werden? Wie stellen wir sicher, dass die Befugnisse wirksam kontrolliert werden können? Ich möchte mich ausdrücklich beim Ministerium bedanken, das sich intensiv mit den Hinweisen auseinandergesetzt hat. Ich finde – Kollege Buchholz hat das auch schon vorgeschlagen –, dass wir das gerne als Beispiel für andere Gesetzgebungsvorhaben geben können. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das war eine wirklich sinnvolle Aufarbeitung der Kritik, die wir in der Anhörung hatten. Wenn wir das jedes Mal hätten, wäre die Arbeit als Parlament nicht nur leichter, sondern ich glaube auch vom Ergebnis her besser, als wir das bei vielen anderen Verfahren beobachten. (Beifall SPD) Ich bedanke mich ebenso bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen für die Bereitschaft, Änderungen vorzunehmen, und zwar nicht nur kleine, kosmetische Änderungen, sondern in diesem Gesetzentwurf hat sich wirklich noch was getan. Wir haben uns gemeinsam große Mühe gegeben, dass am Ende ein Gesetz steht, das über diese Wahlperiode hinaus Bestand haben kann. Das war für uns als SPD von Anfang an ein großes Ziel. Die Beschäftigten des Verfassungsschutzes brauchen eine verlässliche Grundlage für ihre Arbeit. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass diese Grundlage ihre Rechte schützt. Der vermutlich schwierigste Punkt bleibt für mich die automatisierte Datenauswertung und die KI-gestützte Analyse. Dass der Verfassungsschutz bei der Auswertung großer und immer komplexerer Datenmengen technische Unterstützung braucht, ist nachvollziehbar. Verbindungen zwischen Personen, Aktivitäten und Netzwerken zu erkennen, gehört zu seiner Aufgabe. Schwieriger ist aber am Ende die Frage: Wie beschreiben wir im Gesetz präzise, was solche Werkzeuge dürfen, und wie grenzen wir ab, was sie nicht dürfen? In den Beratungen hatten wir dafür eine passende Analogie. Bei einem Blitzer, der am Straßenrand steht, können wir uns alle ziemlich genau vorstellen, wie er funktioniert. Wir wissen, was er feststellen soll, wir können darüber sprechen, unter welchen Voraussetzungen er eingesetzt werden darf, und wir können das am Ende im Landesverwaltungsgesetz so regeln, dass wir nachvollziehen können, was wir meinen, und dass auch die Bürgerinnen und Bürger das verstehen. Aber wer von uns versteht eigentlich wirklich, was ein fortgeschrittenes KI-Analysewerkzeug mit hochkomplexen Daten anstellt, welche Zusammenhänge es herstellt, welche Schlussfolgerungen es nahelegt und welche Schranken tatsächlich notwendig sind, damit es innerhalb dessen bleibt, was wir als Gesetzgeber an der Stelle erlauben wollen? Das lässt sich sehr viel schwieriger regeln. Auch mit einer sorgfältigen gesetzlichen Regelung bleibt die konkrete technische Funktionsweise am Ende ein Stück weit eine Blackbox. Wir können heute (Niclas Dürbrook) kaum jede Möglichkeit einer Software vorhersehen, zumal diese Software zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal beschafft ist, was die Regelung nicht einfacher macht. Umso wichtiger ist die Kontrolle. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist gefordert, diesen Bereich sehr genau zu begleiten. Wenn die entsprechende Software da ist, muss man sich anschauen, wie sie arbeitet, welche Daten einfließen, was das System daraus macht, wie Ergebnisse überprüft werden und ob die gesetzlichen Grenzen tatsächlich eingehalten werden. Wir werden als Parlament gefordert sein, fortlaufend selbstkritisch zu hinterfragen, ob unsere Kontrollmöglichkeiten dafür ausreichen. Wenn sich in der Praxis zeigt, dass Informationen, Zugänge oder technische Expertise fehlen, ist das ein Punkt, in dem man in der kommenden Wahlperiode wird nachsteuern müssen. Das ist ein guter Übergang, weil uns heute noch ein Änderungsantrag der FDP mit einzelnen Punkten erreicht hat. Einige davon kannten wir aus der Ausschussanhörung noch. Ich beantrage bei diesem Änderungsantrag eine Einzelabstimmung der einzelnen Nummern. Ich möchte noch ein paar Worte verlieren zu dem ersten Punkt, der sich darauf bezieht, Ärzte und Therapeuten in § 30 LverfSchG aufzunehmen. Das ist eine Forderung, die wir grundsätzlich gut nachvollziehen können. Ich finde auch die Debatte, die dazu momentan auf Bundesebene im Kontext der Reform des Nachrichtendienstrechts läuft, absolut nachvollziehbar. Ich finde es allerdings, Kollege Buchholz, in aller Offenheit unpassend, das sozusagen fünf Minuten vor Beschluss des Gesetzentwurfes in der zweiten Lesung noch zu ändern und einzubringen. Das hätte man sich schon etwas gründlicher noch mal gemeinsam angucken müssen. Deswegen werden wir uns zu dem Punkt heute bei aller Sympathie dafür enthalten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Fair! – Christopher Vogt [FDP]: Wir wollten mal testen!) – Wir haben es gelesen, Herr Kollege Vogt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe noch 30 Sekunden. Ich möchte die 30 Sekunden gerne auf das verwenden, was gestern in Magdeburg passiert ist, weil ich finde, dass das keine Alltäglichkeit ist und weil Boris Pistorius gestern die richtigen Worte gefunden hat, dass man nach so einem Ereignis nicht einfach zur Tagesordnung übergehen darf. Das Dramatische ist ja am Ende nicht nur, dass zwei Rechtsextreme jetzt an der Spitze des Magdeburger Landtags stehen. Ich finde die vierte Abstimmung, die an dem Tag stattgefunden hat, noch dramatischer. Der SPD-Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten des Landtags hat Neinstimmen weit über die Reihen der AfD und des BSW hinaus erhalten. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Wenn man sich vor Augen führt, was für eine Entwicklung dahinter steht, dass da Kolleginnen und Kollegen aus den eigentlich demokratischen Fraktionen den gesichert rechtsextremen AfD-Kandidaten mitgewählt haben, den Sozialdemokraten aber nicht mitgewählt haben, dann läuft es mir ein Stück weit kalt den Rücken runter. (Beifall ganzes Haus) Ich glaube, das ist eine riesengroße Herausforderung, der wir gemeinsam begegnen müssen. – Herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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