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Beate Raudies

SPD 07.10.2026 Sitzungen 20/129

Ja, vielen Dank, Herr Minister, auch für den Verweis auf die Unterrichtung. – Die habe ich selbstverständlich gesehen, aber die ist auch erst ein paar Tage alt. Der Antrag vom Kollegen Pender liegt schon ein bisschen länger vor. Aber noch mal zurück zur Debatte, die wir gerade hier geführt haben und im Hinblick auf die vorherige Debatte zum Landesverfassungsschutzgesetz. Gerade Frau Nitsch zum Beispiel hat sehr klar das Thema einer rechtlichen Grundlage angeführt. Wie wollen wir denn die rechtliche Grundlage für diese KIgestützte Untersuchung finden? Ich stimme Ihnen zu, was die Menge und so angeht – das haben wir an vielen Stellen diskutiert –, aber ich finde, es braucht eine rechtliche Grundlage, die ich noch nicht sehe. Können Sie uns da aufklären? Kollege Pender, Sie scheinen da mehr zu wissen als alle anderen im Parlament. Dann lassen Sie uns teilhaben und eine gute – – Entschuldigung, Herr Minister, ich habe Sie gefragt: Wo ist die rechtliche Grundlage? – Mit dem Neunten Medienänderungsstaatsvertrag wird die rechtliche Grundlage – die Unterrichtung liegt Ihnen vor – noch einmal explizit hervorgehoben. Das werden wir im Ausschuss, wenn wir den Staatsvertrag miteinander beraten, noch einmal hin und her beraten. In der Begründung, in dem rechtlichen Regelungsgehalt ist noch einmal explizit hervorgehoben, wie die rechtliche Grundlage ausgestaltet ist, und es wird noch einmal klargestellt, dass der Einsatz für die Landesmedienanstalten unproblematisch möglich ist. Das ist dort alles niedergelegt. (Beifall CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber auch eine Verantwortung der Plattformen selbst. Das will ich auch ausdrücklich sagen. Diese Verantwortung müssen die Plattformen wahrnehmen, auch haftungsrechtlich. Ich habe ehrlicherweise meine Zweifel, dass die Haftungsregelungen den tatsächlichen Einfluss auf die öffentliche Kommunikation derzeit ausreichend abbilden. Ich unterstütze deshalb ausdrücklich die Prüfung weitergehender zivil- und ordnungsrechtlicher Instrumente auf europäischer und nationaler Ebene im Neunten Medienänderungsstaatsvertrag. Da gehen wir schon einen weiteren Schritt, indem wir die Bußgeldvorschriften für entsprechendes Zuwiderhandeln stärken und noch einmal deutlich schärfen. Das ist auch in Richtung Plattformen, Medienintermediäre ein ganz, ganz entscheidendes Signal. Wir dulden keine rechtswidrigen Inhalte in unserem Netz. (Beifall CDU) (Minister Dirk Schrödter) Wenn Algorithmen darüber entscheiden, welche Informationen sichtbar werden, dann müssen wir auch die Wirkmechanismen stärker in den Blick nehmen. Transparenz und Funktionsweisungen über Empfehlungssysteme sind eine wesentliche Voraussetzung, um Meinungsmacht überhaupt bewerten zu können. Unser Medienkonzentrationsrecht – ich habe das schon mehrfach hier im Landtag gesagt – gehört daher mit Blick auf Plattformen und ihre algorithmischen Systeme überarbeitet. Vorschläge haben wir hierzu bereits für den Zehnten Medienänderungsstaatsvertrag unterbreitet, explizit auch im Medienkonzentrationsrecht. Der Staatsvertrag ist gerade in der Anhörung. Unter der Unterrichtung 20/380 habe ich das Parlament umfassend über diesen Staatsvertrag unterrichtet. (Zuruf) – Ja, in der Vorwoche tagte die Rundfunkkommission. Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht, bevor die Rundfunkkommission entschieden hat, die Unterrichtung geben konnte, aber ich hielte für besser, Ihnen eine Grundlage zu geben, auf die man gut zurückgreifen kann und auf der Beschlüsse gefasst werden können. (Vereinzelter Beifall CDU) Auch das ist ein Baustein für einen vielfältigen und freien Medienmarkt. Ein anderer Baustein ist die Sicherung lokaler und regionaler Medienvielfalt. Hierzu habe ich in der letzten Woche ein konkretes, umfassendes Maßnahmenpaket vorgeschlagen. Ja, finanziert aus einer Digitalabgabe. Der Bund muss sich in dieser Frage der Digitalabgabe bewegen. Das will ich ausdrücklich sagen. Es ist nicht hinnehmbar, dass unsere gemeinsam getragene Bundesregierung an dieser Stelle noch nicht weiter ist, wie wir das als Land im Bundesrat eingebracht haben. Hier, glaube ich, gilt es in Richtung unserer Bundesregierung noch ein bisschen gemeinsam zu arbeiten, aber ich hoffe, dass wir dann schneller vorankommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die digitale Öffentlichkeit des 21. Jahrhunderts braucht einen Ordnungsrahmen, der Freiheit schützt, Vielfalt sichert, Verantwortung einfordert und Unverantwortlichkeit sanktioniert. Der Antrag heute leistet einen wichtigen Beitrag zu dieser Debatte. Diese Debatte werden wir bundesweit weiterführen. – Herzlichen Dank.

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