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Patrick Pender

CDU 07.10.2026 Sitzungen 20/129

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie mitbekommen, was Letztens in Ihrer Gemeinde passiert ist? Haben Sie erfahren, welcher Flohmarkt am Wochenende bevorsteht? Ganz spontan: Wo würden Sie dafür nachschauen? Im lokalen Tagesblatt, in der Wochenzeitung, (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Schaukasten!) oder ist es doch eher die schnelle Suchanfrage bei Google oder der kurze Blick auf Instagram? 86 Prozent der Menschen in Deutschland nutzen täglich Medien, um sich zu informieren. Dabei hat sich die Art und Weise, wie wir uns informieren, grundlegend verändert. 2023 hat das Internet erstmals das Fernsehen bei uns als Hauptinformationsquelle abgelöst. Soziale Netzwerke, Videosharing-Dienste und Suchmaschinen, die sogenannten Medienintermediären, sind längst fester Bestandteil unseres Informationsverhaltens geworden. Dabei konzentriert sich die Nutzung auf wenige große Anbieter wie Google, Instagram oder WhatsApp. Die Europäische Union hat diese besondere Machtstellung großer Tech-Konzerne frühzeitig als Gatekeeper unserer digitalen Öffentlichkeit klassifiziert. Mit großer Macht geht bekanntlich auch große Verantwortung einher. Unser Antrag setzt genau dort an. Wir wollen Medienintermediäre stärker in die Verantwortung nehmen, um unsere Meinungs- und Medienvielfalt zu sichern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn unser Medienkonzentrationsrecht stammt wahrlich aus anderen Zeiten. Meinungsmacht wurde lange vor allem anhand von Zuschaueranteilen im linearen Fernsehen betrachtet. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass Minister Dirk Schrödter bereits 2018 auf diesen Anachronismus hingewiesen hat. Heute stehen wir inmitten einer weitreichenden und spannenden Reform. Mit dem gut 180-seitigen Entwurf zum Digitalen Medien-Staatsvertrag wollen die Länder unsere Medienordnung an die digitale Realität, an europäische Vorgaben und an neue Herausforderungen anpassen. Unser Antrag fordert deshalb, sich dieses Prozesses auch parlamentarisch hier anzunehmen und Medienintermediäre nicht länger als bloße neutrale Übermittler zu verstehen. Der Medienwissenschaftler Marshall McLuhan prägte einst den Satz: „The medium is the message.“ (Patrick Pender) Dieser Gedanke ist heute aktueller denn je, denn natürlich produziert eine Suchmaschine nicht die Nachricht, die sie uns anzeigt, aber ihre Algorithmen entscheiden mit darüber, was wir sehen. Sie selektieren, ordnen und präsentieren Inhalte – häufig nicht nach journalistischen Kriterien, sondern nach Aufmerksamkeit, Interaktion und Klicks. Damit beeinflussen sie wesentlich, welche journalistischen Angebote überhaupt gefunden werden und welche Informationen uns erreichen. Deshalb brauchen wir klare Transparenzregeln und wirksame Diskriminierungsverbote. Deshalb muss die Meinungsmacht großer Plattformen und ihrer Algorithmen im Medienkonzentrationsrecht berücksichtigt werden. (Beifall CDU, Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber Transparenz alleine reicht nicht. Wer unsere digitale Öffentlichkeit maßgeblich prägt, muss auch Verantwortung übernehmen. Deshalb wollen wir prüfen, wie große Plattformen wirksamer für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte zur Verantwortung gezogen werden können. Denn wer durch algorithmische Auswahl Reichweite schafft und gesellschaftliche Debatten prägt, kann sich nicht dauerhaft darauf zurückziehen, lediglich neutraler Vermittler fremder Inhalte zu sein. Dabei geht es explizit um die Frage, ob bestehende Haftungsprivilegien noch zur digitalen Realität passen und wo Plattformbetreiber stärker zivil oder ordnungsrechtlich in die Verantwortung genommen werden müssen. Unsere Landesmedienanstalten, das sei laut gesagt, leisten schon heute anspruchsvolle Arbeit bei der Aufsicht über digitale Angebote. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Gleichzeitig reduzieren große Plattformunternehmen ihre Moderationskapazitäten. Rechtsverstöße verschwinden dadurch aber nicht. Die Arbeit landet stattdessen zunehmend bei den Aufsichtsbehörden. Damit sie dieser Aufgabe gerecht werden können, brauchen sie die richtigen Instrumente. Dazu gehört die Möglichkeit, öffentlich zugängliche Inhalte automatisiert und diskriminierungsfrei zu durchsuchen und zu dokumentieren. Wir wollen darüber hinaus Aufsichtskapazitäten stärker bündeln und perspektivisch eine gemeinsame Medienanstalt der Länder schaffen; denn länderübergreifende Aufgaben brauchen länderübergreifende Antworten. Ich begrüße ausdrücklich, dass Minister Schrödter diesen Ansatz wiederholt in die Verhandlungen der Rundfunkkommission eingebracht hat. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Zu einer vielfältigen Medienlandschaft gehört auch der Erhalt unseres Lokaljournalismus im Land. Denn Lokaljournalismus informiert, ermöglicht gesellschaftliche Debatten und kontrolliert kommunale Institutionen. Oftmals geht es eben nicht um Washington, Brüssel oder Berlin, sondern um das, was vor Ort geschieht: um den Oersdorfer Flohmarkt oder die 700-Jahr-Feier in Kattendorf. Genau diese Öffentlichkeit aus unserem unmittelbaren Lebensumfeld schafft gesellschaftliche Verbundenheit und Teilhabe und stärkt damit unsere Demokratie. (Vereinzelter Beifall CDU) Deshalb halten wir auch die von Minister Schrödter initiierte Diskussion über eine Digitalabgabe für richtig. Die großen Tech-Konzerne erzielen erhebliche Werbeeinnahmen in unserem Medienmarkt. Ein angemessener Fairshare kann dazu beitragen, Medienvielfalt zu erhalten und zu stärken. Ein Blick nach Österreich zeigt, dass es funktioniert. Wir wollen deshalb die Strukturen schaffen. Ein kurzer Satz zum Ende: Wenn Meinungsvielfalt auf der Strecke bleibt, nimmt am Ende auch unsere Demokratie Schaden. Sorgen wir deshalb hier in diesem Hause dafür, dass unser Medienpluralismus auch zukünftig gewahrt bleibt! – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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