Dr. Kai Dolgner
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Logik Ihres Ursprungsentwurfs konnten wir noch gut folgen: mehr Investitionen mit einer klaren Eigenkapitalsicherung zu ermöglichen. Ihr Änderungsantrag behält zwar diese Freiheit, aber er schwächt die Sicherung. Es ist richtig – auch das habe ich schon in erster Lesung gesagt –: Eine marode Schule wird nicht besser, weil man ihre Sanierung verschiebt; ein Feuerwehrgerätehaus kann nicht auf bessere Zeiten warten, und billiger wird es in der Regel auch nicht. – Man gut, dass das inzwischen auch bei den Kolleginnen und Kollegen von der CDU angekommen ist und nicht mehr die schwäbische Hausfrau bemüht wird. (Zurufe CDU – Beifall und Heiterkeit SPD) Das habe ich alles ausgeführt. Positiv bei Ihren Änderungen ist auch, dass Schwimm- und Sportstätten nun ausdrücklich zur kommunalen Grundinfrastruktur gezählt werden. Alles in Ordnung. Leider muss ich, Herr Koch, allerdings jetzt zu Ihrer Verschlimmbesserung kommen, die Sie als Verbesserung sehen. Da trennen sich unsere Wege. Sie haben mit Ihrem Änderungsantrag die Regelung zur Finanzierung kommunaler Beteiligungen grundlegend verändert. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass eine Kreditaufnahme nur dann genehmigungsfrei wird, wenn das Unternehmen nach Durchführung der Investition noch mindestens 25 Prozent Eigenkapital aufweist. Diese Regelung hatte einen klaren Sinn: Wenn sich eine Investition als Fehlschätzung erweist, soll nicht unmittelbar die Kommune belastet werden. Übrigens noch zu den Prozentzahlen: In Ihren eigenen Ursprungsbegründungen werden sogar 30 oder 40 Prozent als mögliche Quoten genannt, aber vielleicht haben Sie da die Formulierungshilfe auch nicht intensiv genug gelesen. So viel zu Ihrer Frage mit den 30 Prozent. Davon haben Sie sich komplett verabschiedet. Künftig sollen 20 Prozent Eigenkapital vor Durchführung der Investition ausreichen. Gleichzeitig können kommunale Kredite genehmigungsfrei aufgenommen werden, wenn sie von der Kreditwirtschaft als wirtschaftliches Eigenkapital anerkannt werden. Diese Kredite dürfen bis zu zehn Prozent der anteiligen Bilanzsumme betragen. Welches Problem habe ich jetzt damit? – Dazu müssen wir noch einmal in die Rede einsteigen. (Annabell Krämer [FDP]: Der Hebel!) Dazu zwei Punkte. Der ursprüngliche Gedanke der Finanzierung war überzeugend. Eine Kommune kann sich in der Regel günstiger refinanzieren als ihre GmbH. Gibt sie diesen Zinsvorteil an Stadtwerke oder andere Beteiligungen weiter, sinken die Finanzierungskosten für die öffentliche Aufgabe insgesamt. Das war der einzige Punkt im Gesetzentwurf, der nicht Lasten in die Zukunft verschiebt, sondern bares Geld spart, nämlich den Zinsspread. Ausgerechnet den hebeln Sie jetzt aus. Darüber freuen sich die Banken. (Beifall SPD und FDP) Kommen Sie mir nicht mit Risiken von Kommunen oder Beteiligungen! Welche hundertprozentige Beteiligung lassen sie denn ernsthaft pleite gehen? Die Stadtwerke oder so? Wenn Sie die Tobias-KochGmbH gründen und Ihr Gartenhaus damit finanzieren, wird die Bank trotzdem zu Ihnen kommen, wenn die Finanzierung pleite geht. (Zurufe CDU und FDP) Bei öffentlichen Beteiligungen machen – nach meiner über 30-jährigen Erfahrung mit den Banken – die Banken schon einen großen Unterschied danach, ob da eine Kommune oder keine Kommune dahintersteht. Aber aus den Regeln, die ich letztes Mal schon erklärt habe, muss man inzwischen einen Zinsspread auftragen. (Dr. Kai Dolgner) (Unruhe CDU) – Das mit dem Rechnen haben wir schon letztes Mal geklärt, Herr Kilian. Ich habe einmal daran mitgewirkt, ein Konzept zu entwickeln, um unsere Hafengesellschaft zu retten. Der eingesparte Zinsspread war an der Stelle eine hohe sechsstellige Summe. Genau das verhindern Sie jetzt. Das kommunale Darlehen kann nämlich nur noch dazu dienen, als wirtschaftliches Eigenkapital in der GmbH weitere Kredite aufzunehmen, also zu hebeln, das heißt mit anderen Worten – was Sie so schön sagten –, Fremdkapital über die GmbH aufzunehmen. (Unruhe – Glocke) Für dieses Fremdkapital bezahlen Sie aber nicht nur höhere Zinsen, es ist auch noch intransparent gegenüber der Selbstverwaltung, (Beifall SPD und vereinzelt FDP) weil Sie nämlich diesen Teil der Kreditaufnahme der direkten Kontrolle der kommunalen Gremien entziehen. Die Zehnprozentgrenze begrenzt nur den kommunalen Kredit und nicht die Gesamtverschuldung der Beteiligung. Der Zinsvorteil der Kommune wird also auch nur noch für einen Teil der Finanzierung genutzt, und zwar einen kleinen Teil. Gleichzeitig wird die Finanzierung verschachtelter und die Gesamtverschuldung für Gemeindevertretung, Kommunalaufsicht und Öffentlichkeit weniger transparent. Während sich der ursprüngliche Entwurf noch auf die Verschuldungshebel der Gesellschaft begrenzte, indem er auf die Eigenkapitalquote nach der Investition abstellte, begrenzt der Änderungsantrag im Wesentlichen nur noch den unmittelbaren Finanzierungsbeitrag der Kommune, obwohl auch die Kommune in der Beteiligung wird geradestehen müssen. (Vereinzelter Beifall SPD und FDP) Das heißt, Sie haben das so stark verschlimmbessert, dass Sie die kommunalaufsichtliche Kontrolle geschwächt haben. Die Möglichkeit, den Zinsspread zu erwirtschaften, haben Sie reduziert, und zwar nur noch auf einen entsprechenden Teil. Und nein, dafür kann ich Sie jetzt nicht abfeiern, auch wenn Sie ja immer den Hang dazu haben, abgefeiert werden zu wollen. Deshalb muss ich Ihnen ganz klar sagen, dass der Antrag für uns – auch wenn wir uns in unserer Finanzlogik deutlich von der der Kollegen der FDP unterscheiden – jetzt leider nicht mehr zustimmungsfähig ist. Vielleicht hätten Sie nach der Anhörung dann doch noch einmal das Gespräch mit uns suchen sollen über das, was Sie da vorhaben und machen. Ich wünsche Ihnen gute Reise. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])
