Dirk Schrödter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Erst einmal gleich zu Beginn: Die Lösung habe ich jetzt auch nicht, (Unruhe) aber ich kann zumindest sagen, dass der Antrag ein sehr wichtiges und richtiges Anliegen und einen absolut wünschenswerten Zustand formuliert, (Beifall SSW) aber offener Binnenmarkt und Geoblocking, ja, die stehen im Spannungsverhältnis zueinander. Mit Blick auf die Minderheitensituation besteht da ein ganz besonderes Spannungsverhältnis. Das diskutiert auch niemand weg, aber die Diskussion um das Geoblocking – das ist hier an verschiedener Stelle schon angeklungen – kann man nicht führen, ohne auf die ökonomischen Auswirkungen auf Rechteinhaber und Dritte zu blicken. Deshalb muss die Diskussion sehr differenziert geführt werden. Vor allem muss dabei unterschieden werden, ob es um eigenproduzierte Sachverhalte und Inhalte von entsprechenden öffentlich-rechtlichen Anstalten oder um angekaufte Inhalte geht. Ehrlicherweise gucken die meisten, wenn es um die Diskussion geht, genau auf diese angekauften Inhalte. Rechtlich ist die Situation relativ klar. Laut EUVerordnung sind seit 2018 Geosperren innerhalb der EU eigentlich nicht mehr zulässig. Nutzende von kostenpflichtigen Streamingdiensten können deshalb auch in allen EU-Mitgliedstaaten auf die Inhalte ihrer jeweiligen Abos zugreifen. Zumindest bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland ist das auch völlig unproblematisch. Richtigerweise gilt das erst einmal ausdrücklich für die Bezahldienste. Für die öffentlich-rechtlichen Mediatheken wie ARD, ZDF oder auch den Dänischen Rundfunk ergibt sich da ein anderes Bild und auch völlig richtigerweise ein anderes Bild. Die EU-Portabilitätsverordnung erfasst die öffentlich-rechtlichen Mediatheken nicht. Öffentlich-rechtliche Mediatheken müssen ihre Angebote dementsprechend weitestgehend auf das jeweilige Staatsgebiet beschränken und sich nur darauf konzentrieren, weil Urheber- und Lizenzrechte im Mittelpunkt stehen und damit das geistige Eigentum Dritter geschützt werden muss, weil eben keine Lizenz für das Ausland erworben wurde. (Vereinzelter Beifall CDU) Das ist auch meist nicht der Fall. Wollte man das ändern, müsste man in den Markt eingreifen oder einen Lizenzerwerb durch die Anstalten vorschreiben. Beides hätte unmittelbare Folgen, entweder auf den Rundfunkbeitrag – dann haben wir nämlich eine Rundfunkbeitragsdebatte –, und wenn man das lokal macht, auch noch eine spezifische in Schleswig-Holstein, oder wir müssten über die Steuerfinanzierung in Dänemark sprechen. Das sind an dieser Stelle sozusagen zwei Seiten ein und derselben Medaille, nämlich Geoblocking und auskömmliche Finanzierung der Rechteinhaber. Die Geoblocking-Debatte ist deshalb nicht ohne eine Finanzierungsdebatte zu führen, und die müssen wir dann auch ganz ehrlich miteinander auf den Weg bringen. Würde die politische Entscheidung den Produzenten von Inhalten die Refinanzierung im Ausland entziehen, hätten wir gar keine Angebote mehr, die irgendwie bereitgestellt werden könnten. Dieser Aspekt kommt mir eigentlich in der Diskussion viel zu kurz. Die Diskussion ist trotzdem – ich will das noch einmal betonen – völlig richtig. Wir müssen sie bloß von der Konsequenz her auch für die ökonomischen Auswirkungen auf die Dritten richtig denken. Wenn wir allerdings auf die eigenproduzierten Inhalte schauen, sollten wir uns vielleicht im ersten Schritt genau darauf konzentrieren, wie wir diese Inhalte, Nachrichten, Dokumentationen und so weiter, die selbst produziert werden, tatsächlich so zugänglich machen können, dass die Minderheiten ein gutes Produkt auf den entsprechenden Plattformen haben. (Minister Dirk Schrödter) Die Hauptprogramme, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind zwar nicht insgesamt als durchgehender Livestream verfügbar, aber manche Nachrichtenprogramme schon. Einzelne Nachrichtensendungen sind im Regelfall ebenfalls in der Mediathek verfügbar. Auch bei den Öffentlich-Rechtlichen ist das schon jetzt der Fall, allerdings nicht bei einzelnen Beiträgen, wenn wiederum die Rechte Dritter – Bundesligaspiele – betroffen sind. Das wiederum zu Recht; denn hier greift dieselbe Problematik, die ich eben schon beschrieben habe. Deshalb sollten wir uns auf die Frage der Inhalte von Eigenproduktionen – das habe ich gerade schon beschrieben – konzentrieren. Da glaube ich, dass man Lösungen und gute Lösungen finden kann, indem man Registrierungsfragen auf Plattformen mit einem Minderheitennachweis verbindet. Dafür sollte es eigentlich technische Lösungen geben. Vielleicht sollten wir erst einmal an diesem Punkt arbeiten, bevor wir den großen Schritt in Richtung genereller Öffnung gehen, der mit erheblichen Kosten und mit erheblichen Eingriffen in die Rechte Dritter verbunden ist. Diese Debatte, die ich eben beschrieben habe, beinhaltet dann aber auch eine finanzielle Beteiligung der Nutznießenden – das will ich auch sagen –, weil wir sonst in ein Gerechtigkeitsthema kommen. Wenn Inhalte im Inland finanziert werden, die über das Ausland ausgestrahlt werden, müssen wir hier sozusagen eine Gegenposition schaffen. Es könnte ein guter Weg sein, sich zusammenzusetzen, dafür eine Lösung zu finden und in den nächsten Wochen und Monate hier erste Schritte zu gehen, um dann ein Modell vielleicht auch für Europa – abbilden zu können. Im Ergebnis müssen wir aber, glaube ich, behutsam vorgehen und auch die Rechte der Dritten wahren. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
