Sybilla Nitsch
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Den Schritt, einen integrierten Bachelor of Laws zu ermöglichen, sind bereits viele Bundesländer gegangen, und wir unterstützen ihn, weil er sinnvoll ist. Durch die Schaffung modernisieren wir das Jurastudium nicht nur, sondern wir machen es gleichzeitig auch attraktiver. Das soll heute im Mittelpunkt stehen. Es ist richtig nachzuziehen, auch wenn dies sehr spät erfolgt. Damit, dass ein Studium in vielen Fällen von Leistungsdruck und komplexen Sachverhalten geprägt ist, haben wir alle unsere ganz eigenen Erfahrungen gemacht. Dies gilt aber insbesondere für die Studenten der Rechtswissenschaften, denn neben dem klassischen Studium ist der Erfolg am Ende aktuell abhängig vom Bestehen des Staatsexamens. Es ist ein Examen, das weit mehr als eines von vielen ist. Es entscheidet darüber, ob die Arbeit im Studium in einen Abschluss mündet oder nicht. Im schlimmsten Falle heißt es am Ende trotz mehrjährigen erfolgreichen Universitätsstudiums: kein Abschluss, kein Diplom. Man kann auch sagen: Es ist eine Prüfung, die über alles oder nichts entscheidet. Ich erinnere mich an meine eigene Studienwahl. Auch für mich spielte der Alles-oder-nichts-Aspekt eine Rolle. Ich hatte immer wieder zumindest erwogen, Jura zu studieren. Am Ende sollte dies nicht der entscheidende Grund dafür sein, dass ich mich anders entschied, aber es war tatsächlich auch kein Pro-Argument. Gerade die Herausforderung, das Studium mit Arbeit nebenbei finanzieren zu müssen, bringt viele Studierende an Grenzen, gerade in den Rechtswissenschaften. Daher muss gelten: Wer über Jahre hinweg erfolgreich universitäre Prüfungsleistungen erbringt, muss diese Leistungen einfach anerkannt bekommen. (Beifall SSW, FDP, Serpil Midyatli [SPD] und Marc Timmer [SPD]) Was in nahezu allen anderen Studiengängen die selbstverständliche Regel ist, sollte natürlich auch für die Rechtswissenschaften gelten, denn schließlich wurde auch hier die nötige Leistung erbracht. Genau deshalb schafft der vorliegende Gesetzesentwurf nun die Anerkennung erbrachter Studienleistungen. Es geht heute um viel mehr als um die reine Anerkennung. Es geht vor allem um die Schaffung von Sicherheit und zusätzlicher Flexibilität. Denn das Staatsexamen bedeutet momentan vor allem eines: psychischen Druck oder sogar Angst. Der Gesetzesentwurf begrenzt zumindest ein bisschen diesen Druck. Die Studenten, die weiterhin die klassischen Juraberufe anstreben, haben nämlich nun die Gewissheit, selbst mit einer ungenügenden Examensnote nicht bei null starten zu müssen. Stattdessen kann man die gesammelte Expertise fortan nachweisen. Dass dies auch rückwirkend ermöglicht wird und die Stichtagsregelung nochmals angepasst wurde – wobei vielleicht noch andere Anpassungen nötig sind –, begrüßen wir sehr. Gleichermaßen gibt ein integrierter Bachelor zusätzliche Flexibilität für diejenigen, die nicht den Richter- oder den Anwaltsberuf anstreben, sondern beispielsweise in der Wirtschaft tätig sein wollen. (Sybilla Nitsch) Das sind also Personen, die im Rechtsbereich arbeiten möchten, für die es jedoch nicht die Befähigung zum Richteramt braucht, sondern für die die Grundlagen des Studiums ausreichend sind. Es geht auch um diejenigen, die im Rahmen eines Masters eine besondere Spezialisierung anstreben, womöglich sogar im Ausland, wofür ein anschlussfähiger Abschluss innerhalb des Bologna-Systems notwendig ist. All das sind Beispiele für Karrierepläne, die bisher mindestens das erste Staatsexamen erfordern. Der Gesetzesentwurf schafft hier nun sinnvolle Anpassungen. Damit ich aber meine Rolle als Oppositionspolitikerin noch unterstreiche, eine kleine kritische Anmerkung am Ende: Wenn man davon ausgeht – so steht es im Gesetzesentwurf nun einmal –, dass diese Modernisierung auch zu steigenden Studierendenzahlen führen könnte, müsste dies auch zu zusätzlichen Kosten führen. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Aber – das möchte ich ausdrücklich hervorheben – nicht zuletzt die Große Anfrage der FDP zur Lage der Justiz hat gezeigt: Es gibt vor allem in der Justiz zum Teil Personalengpässe und Überlastungen. Hier durch eine Steigerung der Attraktivität zusätzliche Bewerber zu bekommen und durch angepasste Bewertungsrahmen mehr Qualität für die Bewerber zu garantieren, sind aus meiner Perspektive durchaus sinnvoll eingesetzte Mittel. Letztlich begrüßen wir die Änderung der Beurteilungsgrundlagen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die ausdrücklichen gesetzlichen Vorgaben zu Merkmalen der Leistung, der Eignung und der Befähigung fehlten bisher. Auch die Besonderheiten der Dienste wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Es ist richtig, dass dies angepasst wird. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP, Serpil Midyatli [SPD] und Marc Timmer [SPD])
