Birte Pauls
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir waren doch eigentlich schon einmal so weit, dass wir die Grenzen in Europa abgeschafft hatten. Mittlerweile sind sie bedauerlicherweise vielerorts wieder vorhanden, und im digitalen Raum sind sie irgendwie wie festzementiert. Das Geoblocking erschwert den Minderheiten im europäischen Raum den Zugang zu ihren jeweiligen Muttersprachen. In unserem Grenzland, das haben wir gehört, betrifft es die dänische Minderheit in Südschleswig und die deutsche Minderheit in Nordschleswig. Audiovisuelle Medien wie Mediatheken von Fernsehsendern oder Streamingdienste sind bisher von der EU-Geoblocking-Verordnung ausgenommen. Inhalte bleiben aber trotzdem an Staatsgrenzen blockiert. Der Hintergrund ist die Frage der Urheberrechte und Lizenzen. Es geht also mal wieder um das schnöde Geld. Das ist kein großes Thema in der Mehrheitsbevölkerung – genau das ist wahrscheinlich das Problem dabei –, es ist aber ein riesiges Thema für die Minderheiten. Warum? – Die Muttersprache ist für die Minderheiten existenziell. Der Zugang zur Sprache in den Medien bedeutet für die Minderheiten nicht nur Zugehörigkeit zum Mutterland, sondern ist auch Bildung und kulturelle Teilhabe in der eigenen Identität. Durch das Geoblocking wird Menschen, die in der Grenzregion leben und einer Sprachminderheit angehören, systematisch der Zugang zu Kultur und Nachrichten in ihrer Muttersprache verwehrt. Geoblocking verstößt gegen die EU-Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, da es die natürliche Entwicklung eines zusammenhängenden Sprachraums digital abschneidet. So hat es auch das Netzwerk europäischer Sprachminderheiten ELEN formuliert. Auf dem letzten FUEN-Kongress in Helsinki vor zwei Wochen wurde sich erneut mit der Thematik befasst, und schon im Jahr davor unterzeichneten die Vertreter der Minderheitenregionen eine offizielle Erklärung, in der sie den barrierefreien, grenzüberschreitenden Zugang zu Medien in den eigenen Sprachen fordern. Die Debatte hat durch zwei aktuelle Entwicklungen im Jahr 2026 eine neue Dynamik erhalten. Einerseits steht die EU-Gesetzgebung vor einer entschei- (Birte Pauls) denden Reform, aber andererseits hat der Europäische Gerichtshof im Juli 2026 ein wegweisendes Urteil gefällt, das die rechtliche Lage für Geoblocking massiv verschärft. Trotzdem gibt es aktuelle politische Vorstöße, rechtliche Evaluierungen der EU-Kommission und neue technologische Pilotprojekte, die darauf abzielen, digitale Grenzen jedenfalls für Minderheitensprachen abzubauen. Es braucht wohl einen sehr engen Schulterschluss der EU-Parlamentarier aus den jeweiligen Grenzregionen. (Beifall SPD und SSW) Es braucht aber auch ein Bewusstsein und ein klares Bekenntnis der Bundesregierung und unserer Landesregierung, und das fehlt ein bisschen. Zwar hat der Minderheitenbeauftragte Johannes Callsen das Thema in seiner Pressemitteilung zum letzten FUEN-Kongress formuliert, aber im letzten Minderheitenbericht und im Bericht zur Sprachencharta fehlt das Thema völlig, obwohl es dabei auch viel um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. Auch die Bundesregierung scheint hier wissenslos. Sie hatte im Frühjahr 2026 erklärt, ihr seien keine spezifischen Nachteile durch Geoblocking für Minderheiten bekannt. Ich muss gestehen: Das erstaunt schon sehr. – Kulturstaatssekretär Wolfram Weimer, CDU, braucht wohl etwas Nachhilfe in Sachen Minderheiten und Medien. (Serpil Midyatli [SPD]: Nicht nur da!) – Nicht nur da, das habe ich auch gedacht. Der Beauftragte der Bundesregierung für nationale Minderheiten, Bernd Fabritius, bittet aktuell die Minderheiten darum, direkte und praktische Beispiele aus den jeweiligen Sprachgebieten aufzuführen. Er möchte den Druck in Richtung Europäischer Kommission erhöhen, aber wohl auch in den eigenen Reihen sensibilisieren. Traurig, dass das immer noch notwendig ist. In der Sitzung des DialogForumNorden letzten Freitag haben sich die deutsche und die dänische Minderheit aber dennoch darauf verständigt, praktische Beispiele aus den Bereichen Nachrichten, Kultur und Angebote für Kinder, Jugendliche und Bildungseinrichtungen für den Bund aufzulisten. Es gibt gute Beispiele, wie es gehen kann. Seit den 1970er-Jahren hat Südtirol offiziell Zugang zum TV-Angebot Österreichs, Deutschlands und der Schweiz. Mit einer neuen App ist nun auch der digitale Livestream von TV-Sendern möglich. Das gilt zurzeit als Best-Practice-Beispiel. Aber auch andere Lösungen, wie zum Beispiel eine Grenzlandlizenzierung, wären denkbar, also Verträge, bei denen Sendeanstalten Lizenzen nicht starr für Nationalstaaten, sondern eben für historisch gewachsene Kultur- und Sprachräume einkaufen. Ebenfalls möglich wäre eine digitale Portabilität, wie wir sie aus dem EU-Urlaub kennen. Ein Abo kann dauerhaft freigeschaltet werden. Egal wie, ich finde, das muss jetzt mal geregelt werden. In Zeiten, in denen eine Landesregierung hier digitale Meilensteine setzen will, dürfte es auch einmal eine Aufgabe sein, das Geoblocking für die Minderheiten in unserer Grenzregion auszuschalten. Auf geht’s, Herr Ministerpräsident – der ist jetzt gerade nicht da –, und Herr Schrödter!
