Peter Lehnert
Ich darf fragen, ob es weitere Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Begrüßen Sie bitte gemeinsam mit mir zunächst europäische Juristen aus dem Europäischen Netzwerk für justizielle Fortbildung. – Herzlich willkommen! (Beifall) Wir haben noch Gäste aus Schleswig, und zwar von der Bruno-Lorenzen-Schule. – Auch Ihnen herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Studium der Rechtswissenschaft und zur Änderung weiterer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/4896 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich erteile dann zunächst für das Ministerium der zuständigen Ministerin Frau Professor Dr. Kerstin von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ein leistungsfähiger Rechtsstaat braucht eine zeitgemäße und attraktive juristische Ausbildung. Wir möchten jungen Menschen den Weg in die Vielfalt der juristischen Berufe ebnen und ihnen gleichzeitig ermöglichen, ihren beruflichen Weg so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten. Ein Baustein für eine zeitgemäße und attraktive juristische Ausbildung ist die Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses. Er ist Teil des vorliegenden Gesetzentwurfs. Das erste Staatsexamen, oder, wie es genauer heißt, die Erste juristische Prüfung, sie bleibt durch den neuen Abschluss unangetastet. Das ist mir ganz wichtig zu betonen. Die Studierenden müssen weiterhin die erste juristische Prüfung ablegen, das heißt die staatliche Pflichtfachprüfung und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestehen, und im Anschluss dann das Referendariat und das zweite Staatsexamen absolvieren, wenn sie einen der klassischen juristischen Berufe ergreifen möchten. Daneben möchten wir einen zusätzlichen Abschluss schaffen. Der integrierte Bachelor soll die wissenschaftlichen Leistungen und Prüfungen anerkennen, die bereits vor der staatlichen Pflichtfachprüfung absolviert worden sind. Die Voraussetzungen für die Verleihung des Bachelorabschlusses werden erstens die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, also das Bestehen aller Prüfungen und Scheine, und zweitens das erfolgreiche Absolvieren der universitären Schwerpunktbereichsprüfung sein. Mit dem integrierten Bachelor, meine Damen und Herren, kehren wir dem Alles-oder-nichts-Prinzip im Jurastudium den Rücken. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Timmer [SPD]) Wir erreichen damit im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen reduzieren wir den erheblichen Prüfungsdruck. Das Wissen, einen Abschluss bereits in der Tasche zu haben, nimmt den Studierenden einen Teil der Prüfungsängste und leistet damit einen Beitrag, dass die Studierenden erfolgreich die staatliche Pflichtfachprüfung und damit die erste juristische Prüfung bestehen. Zum anderen kann der integrierte Bachelor vor allem bei Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung neue Berufswege eröffnen: Er kann entweder den Weg zu einem sich anschließenden Master ebnen oder den Weg in einen anderen Beruf, in dem juristische Grundkenntnisse erforderlich sind. Die Ausgestaltung des integrierten Bachelors haben wir in einem engen Austausch mit der Fakultät und dem Justizprüfungsamt erarbeitet. Ich möchte mich an dieser Stelle für den immer guten und konstruktiven Austausch mit der Juristischen Fakultät und dem Justizprüfungsamt ausdrücklich bedanken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt einen Punkt, den wir ausführlich diskutiert haben, und das war die Möglichkeit der rückwirkenden Verleihung des Abschlusses. Diese Rückwirkung haben wir nach Auswertung des Anhö- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) rungsverfahrens zwischen der ersten und der zweiten Kabinettsbefassung bewusst weit ausgestaltet. Der Bachelorgrad kann künftig auf Antrag verliehen werden, wenn der Zulassungsbescheid zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorliegt und bei Antragstellung höchstens zehn Jahre alt ist. Wir berücksichtigen damit den Verwaltungsaufwand, welcher bei der Universität bei der Anerkennung vergangener Leistungen entsteht, aber wir berücksichtigen ferner, dass sich zwischenzeitlich Prüfungsordnungen verändert haben. Mit einer Rückwirkung von zehn Jahren haben wir eine ausgesprochen studierendenfreundliche und pragmatische Lösung gefunden. Neben der Einführung des integrierten Bachelors streben wir eine Anpassung des Landesrichtergesetzes an. Sie bezieht sich auf die Erprobung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Wir möchten eine Verordnungsermächtigung des Ministeriums im Landesrichtergesetz verankern. Sie soll die gesetzliche Grundlage bilden, um die Erprobung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in einer anderen Funktion klar zu regeln und damit Rechtssicherheit für ihr berufliches Fortkommen zu schaffen. In enger Abstimmung mit der Justizpraxis werden wir in der zu erlassenden Erprobungsverordnung die erhebliche Bedeutung der Erprobung bei einem übergeordneten Gericht oder dem Ministerium für Beförderungen innerhalb der Justiz anerkennen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. – Mit den neuen Regelungen eröffnen wir nicht nur Perspektiven für Studierende, sondern auch und insbesondere für jüngere Richterinnen und Richter sowie für unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
