landtag.ltsh.de ↗

Dr. Bernd Buchholz

FDP 07.10.2026 Sitzungen 20/129

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung des Bachelor of Law in SchleswigHolstein ist richtig. Aber sie kommt spät, Frau Kollegin Schiefer, denn die Revolution, die hier stattfindet, (Martin Habersaat [SPD]: Die ist anderswo schon erledigt!) gab es 100 Kilometer von hier entfernt an der Bucerius Law School in Hamburg schon im Jahr 2000. Das ist 26 Jahre her. Vor 26 Jahren konnte man an der Bucerius Law School in Hamburg den Bachelor ablegen. (Zurufe Martin Habersaat [SPD] und Marion Schiefer [CDU]) Das ist eine Privatuniversität, und sie ist vielleicht auch besonders doll. Es haben aber ehrlich gesagt auch ordentliche Universitäten in dieser Republik wie die Humboldt-Universität zu Berlin den integrierten Bachelor 2020 eingeführt. Wir haben uns vor allem zu Beginn dieser Legislaturperiode mit einer Änderung der Juristenausbildungsordnung beschäftigt, die nicht dazu beiträgt, dass die Juristenausbildung insgesamt besser wird. Schon da wurde aber angekündigt: „Jetzt kommt dann aber endlich auch der Bachelor“, und am Ende der Legislaturperiode im Jahr 2026 ist es soweit. – Frau Ministerin, mir ist nach wie vor nicht klar, warum es so lange gedauert hat; wir hätten es früher haben können. Richtig ist diese Entscheidung übrigens nicht nur deshalb, weil es darum geht, Menschen, die im Staatsexamen durchgefallen sind, eine Perspektive zu bieten. Ja, das ist auch ein Aspekt; man erkennt an, welche akademische Leistung dahintersteht, auch wenn sie vielleicht nicht in ein juristisches Staatsexamen gemündet ist. Ein anderer Aspekt: Unsere Juristenausbildung ist ausschließlich auf die klassischen juristischen Berufe ausgelegt. Sie endet mit dem zweiten Staatsexamen, verbunden mit der Befähigung zum Richteramt. In vielen Jobs beziehungsweise Berufen kann man eine juristische Grundbildung sehr gut gebrauchen, ohne dass man Staatsanwalt, Richter oder Rechtsanwalt sein muss oder werden will. Der Bachelor – mit der Möglichkeit, einen Masterstudiengang anzuschließen – bedeutet einfach eine Erweiterung der Möglichkeiten. Das Berufsbild ist traditionell sicherlich von Rechtsanwälten und Richtern geprägt; aber bei dieser Tradiertheit allein darf es nicht bleiben. Ja, es geht auch darum, ein bisschen den Druck von den Studierenden vor dem Staatsexamen zu nehmen. Übrigens zeigt sich überall dort, wo der integrierte Bachelor eingeführt worden ist, dass dieser überhaupt nicht zur Abwertung des Staatsexamens geführt hat. Im Gegenteil, fast alle Studierenden sind natürlich hoch interessiert daran, das Staatsexamen abzulegen, weil es die beruflichen Möglichkeiten erweitert; man kann hinterher ganz andere Jobs übernehmen. Das Anliegen, etwas den Druck aus der Juristenausbildung zu nehmen, Frau Ministerin, müssen wir noch unter einem anderen Aspekt betrachten. Denn – diese Feststellung kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht ersparen – bei den Durchfallquoten im ersten Staatsexamen 2024 lagen wir in Schleswig-Holstein nach Angaben des Bundesamtes für Justiz mit 37,5 Prozent der geprüften Kandidaten – endgültig bestehen es 3,9 Prozent nicht – hinter Bremen auf Platz 2, das heißt, wir hatten die zweithöchste Durchfallquote. Beim zweiten Staatsexamen belegen wir den Spitzenplatz, weisen also die höchste Durchfallquote auf. Meine Damen und Herren, das sollte uns nachdenklich machen. Ich glaube nicht, dass wir hier Leute haben, die entweder faul oder dumm sind, sondern dass wir ein Thema mit unserer Juristenausbildung in diesem Bundesland haben. Es ist hier besonders schwierig, einen Abschluss zu erlangen. Wahrscheinlich deshalb gehen übrigens die Studierendenzahlen in unserem Bundesland deutlich zurück. Wir müssen darüber reden, warum es so ist. Ich habe hier schon in einer früheren Debatte zur Reform der Juristenausbildung deutlich gesagt, dass wir mit dem immer mehr zunehmenden Pflichtfachstoff, den wir im ersten und im zweiten Staatsexamen abprüfen, in Wahrheit an den Notwendigkeiten vorbeigehen. Es muss doch darum gehen, Methodenwissen und systematisches Denken abzufragen, nicht aber darum, die Einzelheiten, die ein Professor gern in seiner Vorlesung thematisiert hat, oder die Spezialitäten des Europarechts aus Gamma-Gamma-Doppelklammer irgendwo ganz hinten zu lernen. Ich wiederhole: In der Prüfung muss es (Dr. Bernd Buchholz) doch darum gehen, die Befähigung zum systematischen Denken und zum methodischen Vorgehen eines Juristen nachzuweisen. Das tun wir aus meiner Sicht nach wie vor unzureichend. Hier gilt es, die Ausbildung deutlich zu reformieren. (Beifall FDP, SPD und Peter Lehnert [CDU]) Meine Damen und Herren, Kollege Timmer hat es soeben angesprochen: Die Rückwirkung dieses Gesetzes war am Anfang auf nur fünf Jahre ausgelegt. Sie haben die Frist nach dem Anhörungsprozess auf zehn Jahre erweitert. Das hört sich nach mehr an (Christopher Vogt [FDP]: Es ist auch mehr!) und klingt so, als ob es viel sei. Es ist aber eine willkürlich gesetzte Frist. Ehrlicherweise frage ich mich, warum diese Willkür – einmal fünf Jahre, dann zehn Jahre – sein muss. Gibt es nicht eine Regelung, die auch die Dame erfasst, die uns diesen Brief geschrieben hat, Kollege Timmer? Sollte nicht der Zeitpunkt entscheidend sein, zu dem der universitäre Schwerpunkt in Schleswig-Holstein eingeführt worden ist? Das war im Jahr 2003. (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD]) Warum kann man nicht einfach die Rückwirkung bis zu diesem Zeitpunkt erstrecken und sagen: „ab dann gilt es“? Das heißt, ab dann erbrachte Leistungen lassen sich anerkennen. Wir werden das im Rahmen der Ausschussberatungen erörtern müssen. Ich freue mich auf die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD])

Alle Reden von Dr. Bernd Buchholz Protokoll ↗