Annabell Krämer
Danke, Herr Kollege. – Ihnen ist wahrscheinlich nicht bekannt, dass man normalerweise sagt, für eine gute Bonität braucht ein kommunales Unternehmensstadtwerk eine Eigenkapitalquote von 30 Prozent. Sie sprachen eben von 20 Prozent. Wenn die Bonität gegeben wäre, bräuchte man ja keine Eigenkapitalzuführung seitens der Kommune. Dann könnte man ja auch so zum Kreditunternehmen gehen. – Frau Kollegin, würden Sie bestreiten wollen, dass eine Eigenkapitalquote von 20 Prozent eine gute Eigenkapitalquote ist? – Ja. – Wir halten das für ausreichend. Die am Anfang vorgesehene 25-prozentige Eigenkapitalquote sollte ja nicht nur diese Schutzfunktion erfüllen, sondern auch die Höhe der Fremdfinanzierung begrenzen. Das ist jetzt nicht mehr erforderlich, weil wir die Finanzierung sowieso auf maximal zehn Prozent der Bilanzsummen beschränken. Insofern bitte ich um Ihre Zustimmung zu dem geänderten Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank. (Tobias Koch) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
