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Annabell Krämer

FDP 07.10.2026 Sitzungen 20/129

Werte Frau Präsidentin! Erst der Bund, dann das Land, jetzt die Kommunen: Die letzte Schuldenbremse fällt heute. Über eins müssen wir uns wirklich nicht streiten: Die finanzielle Lage unserer Kommunen ist ernst. Aktuell betrifft das Defizit auf Landesebene für alle Kommunen ungefähr 1,3 Milliarden Euro. Dieses Problem ist strukturell. Sozial‑, Personal- und Sachausgaben steigen rasant und sind zum Teil von der Kommune nicht beeinflussbar. Die simple Antwort von CDU und Grünen darauf lautet: Wir erleichtern den Kommunen die Aufnahme weiterer Schulden. Aber, werte Kollegen, das ist keine Lösung, das ist eine Verschiebung des Problems in die Zukunft. (Beifall FDP) Denn dieser Gesetzentwurf setzt ausgerechnet bei haushaltskritischen Kommunen an, deren dauernde Leistungsfähigkeit bereits heute nicht gegeben ist. Das bedeutet, die Einnahmen reichen aktuell schon nicht aus, um die Aufgaben und Verpflichtungen zu erfüllen. Bislang prüft die Kommunalaufsicht, ob weitere Kredite angesichts der Finanzlage vertretbar sind. Brechen wir das doch einmal runter. Wenn ich dauerhaft mehr ausgebe als ich einnehme, wird meine finanzielle Situation nicht dadurch besser, dass meine Bank mir noch mehr Kredite ermöglicht. Genau das ist hier aber die Antwort der Koalition. (Beifall FDP) Für kommunale Grundinfrastruktur, wie Sie meinen – dazu gehören bei Ihnen ja auch Dorfgemeinschaftshäuser –, für rentierliche Maßnahmen, soll (Annabell Krämer) die Kommunalaufsicht die Kreditaufnahme zukünftig nicht genehmigen. (Zurufe Serpil Midyatli [SPD]) Verstehen Sie mich nicht falsch: Natürlich müssen unsere Kommunen investieren. Aber machen wir uns nichts vor: Wenn Politik – Frau Kollegin, bitte – zusätzliche Verschuldungsspielräume schafft, schafft sie auch den Anreiz, diese zu nutzen. Das sehen wir doch beim Land. Dass Sie Ihren Verschuldungsspielraum ausschöpfen, zeigen Sie doch jetzt Haushalt für Haushalt. Kaum eröffnet der Bund den Ländern zusätzlichen strukturellen Verschuldungsspielraum, greift Schwarz-Grün auf Landesebene mit vollen Händen zu. Warum, ganz ehrlich, sollte es zukünftig bei den Kommunen anders sein? Ein größerer Verschuldungsspielraum macht einen Haushalt nicht gesünder, er verschiebt die Probleme in die Zukunft. Wie konkret das werden kann, zeigt übrigens die Kieler Stadtbahn, nicht nur dadurch, dass Straßenund Radwegebaumaßnahmen rund um die Stadtbahn grundsätzlich über Kredite finanziert werden können – immerhin stehen insgesamt hierfür circa 230 Millionen Euro in Rede –, sofern hierfür keine Fördertöpfe greifen. Die Landesregierung hat in den Letter of Intent als K.‑o.-Kriterium extra mit reingeschrieben, dass die Stadt Kiel hier nachweisen muss, dass sie ihren Anteil davon auch finanzieren kann und zwar, ohne wesentliche andere Investitionsaufgaben zu vernachlässigen. Das war Ihre Exit-Strategie, liebe Kollegen von der CDU, um die Stadtbahn doch noch zu verhindern. Mit diesem Gesetz reißen Sie genau diese selbst gesetzte Hürde ein. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) – Doch, Herr Kollege, denn mit diesem Gesetz können die wesentlichen Investitionen über Kredite finanziert werden, ganz egal, ob die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune allgemein noch gegeben ist, und unabhängig davon, welche Maßnahmen über andere Haushaltsmittel finanziert werden. Prioritätensetzung zukünftig: Fehlanzeige. Genau daran liegt der grundlegende Denkfehler dieses Gesetzes. Statt die strukturellen Probleme unserer Kommunen endlich zu lösen, sollen sie sich einfach weiter verschulden dürfen. Unsere Kommunen haben ein strukturelles Finanzierungsproblem. Darauf müssen wir auch strukturell antworten, und zwar mit echter Konnexität – wer bestellt, bezahlt –, mit weniger Aufgaben für unsere Kommunen, der Herabsetzung von Standards und endlich konkretem Bürokratieabbau sowie verlässlicher Finanzierung. Dauerhaft unausgeglichene Einnahmen und Ausgaben lösen wir nicht durch Kredite. (Beifall FDP) Im parlamentarischen Verfahren haben CDU und Grüne den Entwurf bei den kommunalen Unternehmen sogar noch erweitert. Der Kollege Dr. Dolgner sagte es. Aber brechen wir das noch einmal einfacher runter: Ein kommunales Unternehmen braucht eine Eigenkapitalquote von 20 Prozent. Die Kommune kann dann einen Kredit von bis zu zehn Prozent der Bilanzsumme aufnehmen und dieses Geld als wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung stellen. Das Unternehmen investiert, dadurch wächst seine Bilanzsumme, mit der Bilanzsumme wächst auch die Zehnprozentgrenze – und damit der mögliche Spielraum für weitere Kredite. So kann eine Schuldenspirale entstehen, bei der eine Kommune, die selbst nicht mehr dauerhaft leistungsfähig ist, immer weitere finanzielle Risiken übernimmt. Wer trägt am Ende die Kosten? Das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens trägt der Steuerzahler. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen in der Zukunft den Zins. Steigen Zins und Tilgung, drohen höhere kommunale Steuern und Abgaben oder aber weitere Leistungskürzungen. Werte Kollegen, kommunale Selbstverwaltung braucht selbstverständlich finanzielle Handlungsspielräume. Aber gerade bei Kommunen, die jetzt schon finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, braucht es bei zusätzlichen Schulden besondere Kontrollen – und keine weiteren Ausnahmen! Die Entscheidung über einen Kredit fällt heute, aber Zinsen und Tilgung zahlen die Haushalte von morgen. CDU und Grüne verkaufen mehr Freiheit und riskieren damit weniger finanziellen Handlungsspielraum in der Zukunft. Nein, das ist kein Befreiungsschlag für unsere Kommunen, das ist ein finanzpolitisches Himmelfahrtskommando! Der Gesetzentwurf ist ein toxisches Wahlgeschenk von Ihnen für das Jahr 2027, damit Sie nicht mit Hunderten von ungenehmigten Haushalten in das Wahljahr starten. (Unruhe CDU) Das ist die Wahrheit, und das ist auch der Grund dafür, dass Sie das Gesetz vermeintlich für fünf Jahre beschränken. Sie erweisen unseren Kommunen damit einen Bärendienst.

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