Dr. Bernd Buchholz
Wie die Landesregierung? 800 Millionen!) Diese Ausnahmeregelung wird nicht dazu führen, dass sich die Kommunen jetzt hoffnungslos überschulden, sondern dafür sorgen, dass die unverzichtbaren Investitionen in die Grundinfrastruktur geleistet werden können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Ergebnis der Anhörungen gibt es zwei Änderungen gegenüber unserem ursprünglichen Entwurf. Zum Ersten ist dies die Konkretisierung bei der im Gesetz genannten Grundinfrastruktur, indem wir dort jetzt Schwimmsportstätten explizit aufführen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Sportstätten und Sporthallen waren auch im Ursprungsentwurf bereits genannt. Darunter fallen aus unserer Sicht auch Schwimmsportstätten. Dennoch (Tobias Koch) greifen wir die Anregung vom SSW und dem Landessportverband sehr gerne auf, (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Christian Dirschauer [SSW]: Sehr gut!) damit nicht das Missverständnis aufkommt, dass Schwimmhallen nicht zur kommunalen Grundinfrastruktur gehören. Zum Zweiten verändern wir die mit dem Gesetzentwurf geschaffene Ausnahmeregelung für die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen in kommunale Unternehmen, wie zum Beispiel von Stadtwerken. Zum einen begrenzen wir den Umfang der Kapitalzuführung durch die Kommune auf maximal zehn Prozent der Bilanzsumme der Stadtwerke. Zum anderen beschränken wir die Kreditaufnahme auf die Eigenkapitalstärkung. Das benötigte Fremdkapital für die Investitionen müssen sich die Stadtwerke also wie bisher extern bei einem Kreditinstitut besorgen und dazu auch ihre Kreditwürdigkeit nachweisen. Kommunale Unternehmen wie Stadtwerke stehen vor großen Investitionsvorhaben, zum Beispiel für kommunale Wärmenetze. Bislang steht das Land ihnen dabei mit Bürgschaften zur Seite. Aber auch eine Bürgschaft des Landes hilft nicht weiter, wenn die Bank für die Kreditgewährung ein höheres Eigenkapital der Stadtwerke verlangt. Mit der veränderten Regelung des Gesetzentwurfs kann die Eigenkapitalquote der Stadtwerke jetzt um bis zu zehn Prozentpunkte erhöht werden. Mit dieser gestärkten Eigenkapitalbasis verbessert sich die Kreditwürdigkeit der Stadtwerke. So können sie dann auch wieder Fremdfinanzierungen von Dritten erhalten. (Annabell Krämer [FDP]: Und das unternehmerische Risiko trägt der Steuerzahler, Herr Kollege!) – Frau Kollegin, der ursprüngliche Gesetzentwurf war stattdessen darauf ausgerichtet, die Fremdfinanzierung komplett über die Kommune abzuwickeln und damit die Kommune quasi zur alleinigen Hausbank ihrer kommunalen Unternehmen, ihrer Stadtwerke zu machen. Die Folge davon wäre nicht nur ein deutlich höheres Finanzierungsvolumen durch die Kommune gewesen, sondern vor allem wäre diese Finanzierung durch die Kommune auch ohne jegliche externe Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgt. Beides erschien uns als Ergebnis der Anhörungen und der Ausschussberatungen nicht mehr vertretbar. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, den Vorschlägen des Verbandes kommunaler Unternehmen, des VKU, zu folgen. Hiervon profitieren Stadtwerke und Kommunen gleichermaßen. Die Stadtwerke profitieren durch die gestärkte Eigenkapitalbasis und die daraus resultierende bessere Kreditwürdigkeit. Die Kommunen profitieren durch die Zinsdifferenz zwischen niedrig verzinstem Kommunalkredit und deutlich höher verzinstem Gesellschafterdarlehen. Vor einem Verlust des Gesellschafterdarlehens wird die Kommune zudem dadurch geschützt, dass die Regelungen des Gesetzes nur bei finanziell gesunden Stadtwerken zur Anwendung kommen. Diese müssen nämlich eine Eigenkapitalquote von mindestens 20 Prozent aufweisen. Es besteht somit nicht die Gefahr, dass mittels dieser gesetzlichen Regelung Stadtwerke finanziert werden, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden und deshalb frisches Eigenkapital benötigen.
