Dr. Kai Dolgner
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon viele Begründungen gehört, weshalb man ungern Oppositionsdinge im Ausschuss besprechen will. Das eben hat aber unter den absurden Begründungen einen hohen Platz, wenn nicht sogar einen Spitzenplatz. Wenn Sie das ernst meinen würden, was Sie gesagt haben, Kollege Kürschner, müssten Sie den Punkt 1 Ihres eigenen Antrages streichen. Da steht nämlich alle Länder drin. Wenn Sie davon ausgehen, dass es das nicht mehr gibt, dann müssen Sie jetzt Punkt 1 streichen. Oder soll das Parlament etwas beschließen, was Sie selber für unrealistisch halten? Das finde ich nicht sehr respektvoll. Im Gegensatz dazu steht im Antrag der FDP nicht alle Länder, sondern „einer von Bund und Ländern getragenen Institution zusammenzuführen“. Da muss gar nicht zwanghaft Sachsen-Anhalt dabei sein. Dann kann zwar in Sachsen-Anhalt keine Aufsicht ausgeübt werden, aber in allen anderen Ländern. Im Augenblick ist es ja auch so, dass praktisch jedes Land seine eigene Aufsicht hat. Also, man hat an der Stelle schon einen Akkumulationseffekt. In einem Land, in dem es sogar mal ein eigenes Glücksspielrecht außerhalb des Staatsvertrages (Dr. Kai Dolgner) gab, wissen wir, dass das durchaus möglich ist, ob ich das nun inhaltlich will oder nicht. (Beifall FDP und SSW – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das waren noch Zeiten! – Weitere Zurufe) Ein Stärke der Demokratie wäre, wenn die demokratischen Fraktionen die Argumente gegenseitig ernst nehmen und nicht mit Strohmann-Argumenten arbeiten würden, nur um aus Unbequemlichkeitsgründen Dinge nicht in Ausschüssen zu diskutieren. Das hier war leider ein schönes Beispiel dafür. Wollen wir wirklich resilient sein? – Dann müssen wir wieder stärker einüben, ernsthaft zu diskutieren. Hier debattieren wir. Ich erkläre es mal der Besuchergruppe: Hier tauschen wir Standpunkte aus, aber richtig diskutieren können wir hier natürlich nicht. Das ist auch nicht der Sinn einer Plenardebatte. Aber im Ausschuss machen wir das. Falls ich mich gerade in meiner rechtlichen Bewertung, was Staatsverträge können und was nicht oder ob Ihr Antrag realistischer ist als der Antrag der FDP, geirrt haben sollte, dann sollten wir das gerne im Ausschuss besprechen. Ihr Antrag wird ja nach Ihrer Auffassung sowieso nicht bei den Ländern durchkommen. Dann hätten Sie doch noch Zeit, das mit uns im Ausschuss zu besprechen, wenn das wirklich stimmt. Ich bezweifle das aber. (Beifall SPD, FDP und SSW)
