Beate Raudies
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der FDP und dem Kollegen Buchholz sehr dankbar für den Alternativantrag, dem wir uns sehr gern angeschlossen haben. Ich rede zwar als Erste dazu, greife aber dem Redner der FDP hoffentlich nicht zu sehr vor. Der Alternativantrag fasst in knapp vier Zeilen genau das zusammen, worum es den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen eigentlich ging – und wofür sie beide soeben viele Worte gefunden haben. Sie sind rhetorisch viele Umwege gegangen, um die allgemeine Situation und vieles andere zu beschreiben. Es geht um die Medienaufsicht. Unser früherer Fraktionsvorsitzender, Thomas Losse-Müller, pflegte das gern in einen Satz zu fassen: Die Lösung muss so groß sein wie das Problem. – Genau dort stehen wir. Unsere Medienaufsicht mit ihrer Struktur kommt mit den Herausforderungen der neuen Medienwelt nicht mehr mit. Diese Struktur wurde zu Zeiten gegründet, als es den öffentlichen Rundfunk und eine Handvoll Privatsender gab, dazu sehr viele Printmedien. Heute leben wir in einer Welt, in der wir uns auch über soziale Plattformen oder Streamingdienste informieren. Es ist eine Welt, in der die Medienanstalten so, wie sie heute aufgestellt sind, schlicht nicht mehr mithalten können. Medienregulierung ist in Deutschland grundsätzlich Ländersache, und das ist im Prinzip richtig so. Es führt aber dazu, dass das gesamte System sehr komplex, sehr langsam und leider sehr teuer geworden ist. Unsere Landesmedienanstalt, Kollege Kürschner, ist in den letzten Jahren immer wieder mit dem Hinweis an uns herangetreten, dass sie ihre Aufgaben mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht mehr leisten kann. Umso wichtiger ist es, dass wir uns jetzt Gedanken machen, wie wir dort nachbessern können. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Denn bis eine bundesweite Medienaufsicht Realität ist, wird noch ein bisschen Zeit vergehen. Bis dahin dürfen wir unsere Landesmedienanstalt nicht im Regen stehen lassen. Wir haben nach den Herbstferien eine Haushaltsberatung; ich freue mich auf die Beratung zu Einzelplan 03. Ich weiß, dass die Medienanstalt aus Gebühren finanziert wird, Herr Kürschner; das müssen Sie mir nicht sagen. Danke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Medienvielfalt zu sichern, ist längst nicht mehr nur eine Länderaufgabe; sie ist zunehmend eine europäische, wenn nicht gar eine globale Aufgabe. Die neuen Medien machen an nationalen Grenzen nicht halt. Folgerichtig hat sich die EU in den letzten Jahren immer stärker der Regulierung und Ordnung der Medienlandschaft angenommen. Insofern ist es nur konsequent, nun auch bei der Medienaufsicht danach zu fragen, wie wir sie neu organisieren sollten. Beim Jugendmedienschutz haben wir mit der Kommission für Jugendmedienschutz bereits einen ersten Schritt gemacht; es wird zusammengearbeitet. Jetzt geht es um einen weiteren Schritt. Eine zentrale Aufsichtsinstanz in Form einer unabhängigen, von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Medienanstalt könnte vielleicht eine gute Lösung sein. Auch zum Datenschutz wird ja durchaus diskutiert, ob manches auf Bundesebene nicht besser zentral geregelt und beaufsichtigt werden könnte. Unser gemeinsamer Antrag drückt damit eigentlich genau das aus, worum es hier eigentlich geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, Ihr Vorschlag geht noch ein bisschen weiter. Dem können wir heute nicht zustimmen, ohne ihn vorher im Ausschuss beraten zu haben. Dort sollten wir noch einmal mit allen Sachverständigen ins Gespräch zu kommen. Ich bin mir sicher, Kollege Pender, dass Sie das bereits getan haben; aber es ist in diesem Haus gute Sitte, dass das nicht nur ein Abgeordneter tut, sondern das gesamte Parlament, also alle Abgeordneten. Das gäbe uns auch Gelegenheit, uns mit dem auseinanderzusetzen, was Sie uns noch mit unterschieben wollen, zum Beispiel den Punkt 2, in dem es um die automatisierte Durchsuchung und Speicherung öffentlich zugänglicher Informationen geht. Ich finde, man muss noch einmal sehr ausführlich darüber reden, ob man das alles so will. Das sollten wir also nicht im Vorbeigehen beschließen. Das allein ist Grund genug, über Ihren Antrag ausführlich und intensiv im Innen- und Rechtsausschuss zu beraten.
