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Sybilla Nitsch

SSW 07.10.2026 Sitzungen 20/129

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Soziale Medien und andere digitale Plattformen besitzen in der heutigen Zeit eine enorme Macht, und wir nutzen sie alle täglich zur Unterhaltung, um uns auszutauschen, um uns zu informieren. Sie beeinflussen jedoch den öffentlichen Diskurs auch hier in Schleswig-Holstein, daran kommt man nicht vorbei. Aber hinter diesen Plattformen stehen einige wenige große Konzerne, überwiegend aus den USA, die durch undurchsichtige Algorithmen entscheiden, was Aufmerksamkeit erhält und was nicht. Damit besitzen sie eine Macht, die weit über die eines gewöhnlichen Unternehmens hinausgeht. Sie prägen Werte, Weltbilder und Wahlen, vor allem von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, aber nicht nur. (Sybilla Nitsch) Mit diesem Einfluss geht eine große Verantwortung einher, Verantwortung, welcher sie aber aktuell nicht gerecht werden. Wer durch undurchschaubare Algorithmen Milliarden verdient und maßgeblich zur Meinungsbildung und zur Polarisierung beiträgt, darf sich nicht weiter verstecken können, wie es bis heute der Fall ist. (Beifall SSW) Hier braucht es endlich klare Regelungen. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich das Ansinnen des vorliegenden Antrags, Verfahren und rechtliche Rahmenbedingungen an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Das ist eine ganz gute Intention. Aber, das muss ich an dieser Stelle deutlich machen, bei der genauen Ausgestaltung einzelner Punkte haben wir als SSW trotzdem starke Bedenken. Hier möchte ich vor allen Dingen den zweiten Punkt hervorheben. Dass fortan ermöglicht werden soll, jegliche Postings inklusive vieler Daten automatisiert zu durchsuchen und dann womöglich europaweit, ist ein sehr weitreichender Eingriff, ein Eingriff, der für uns definitiv mindestens einen Schritt zu weit geht. (Beifall SSW, SPD und FDP) Eine automatisierte und damit grundsätzliche Kontrolle aller Nutzer, die damit einem Generalverdacht gleicht, ist für uns einfach keine akzeptable Lösung. (Beifall SSW, SPD und FDP) Unsere Kritik gegenüber solchen automatisierten Überprüfungen haben wir bereits mehrfach in den Beratungen zur Erweiterung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden wie auch eben in der Debatte zum Landesverfassungsschutzgesetz angebracht. Hier hat sich unsere Haltung keineswegs verändert. Außerdem ist die Formulierung hinsichtlich der zuständigen Behörden und ihrer Befugnisse viel zu offen gefasst. Hier gilt es zu klären, wer genau was darf. Hier braucht es Rahmenbedingungen mit definierten Eingriffsschwellen. Das bedeutet konkret: klare Zweckbindung, richterliche Kontrolle und klare Regeln, sodass zum Beispiel keine Bewegungsprofile aufgebaut werden können. Am Ende muss das Ziel sein, Lösungen zu finden, um Rechtsverstöße verfolgen und ahnden zu können, jedoch ohne die Meinungsfreiheit zu beschneiden. Öffentliche Diskurse und Meinungen dürfen provokant sein. Es darf nicht sein, dass staatliche Stellen am Ende vielleicht vorschreiben können, welche Haltungen sichtbar sein dürfen und welche nicht. Deswegen wünschen wir uns hier deutliche Nachbesserungen, wenn man später an der Ausgestaltung eines Entwurfs arbeitet. Ich möchte aber auch noch einmal auf die Verantwortung der Plattformbetreiber zurückkommen. Das Haftungsprivileg dahin gehend anzupassen, dass diese zukünftig stärker Rechenschaft ablegen müssen, ist für uns eine zentrale Aufgabe. Dies ist ein Schritt, der lange überfällig ist, und den haben wir immer ausdrücklich unterstützt. Es darf nicht sein, dass sich Betreiber in ihrem Geschäftsmodell auf das Verbreiten von Drittinhalten stützen und mit ihren Plattformen maßgeblich unseren öffentlichen Diskurs beeinflussen, sich dann aber hinter dem Nutzen verstecken können. Das darf nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und SPD) Ein Punkt, den ich sehr positiv finde, ist die Einführung einer Digitalabgabe zur gezielten Unterstützung von regionalen Angeboten. Um die Medienvielfalt zu stärken, unterstützen wir das selbstverständlich. Für uns als autochthone Minderheiten sind lokale Angebote ein existenzieller Punkt, den wir immer wieder unterstützen müssen, um Regional- und Minderheitensprachen sowie Minderheitenthemen in den Medien hör- und sichtbar zu machen. Denn in der aktuellen Struktur, das ist einfach die ganz klare Erfahrung von uns, sind es vor allen Dingen die kleinen Stimmen, die oft nicht gehört werden, und deswegen müssen wir hier nachsteuern. Gleiches gilt für die digitale Präventionsarbeit. Da sehe ich auch einen großen Handlungsbedarf, und das würden wir dementsprechend unterstützen. Letztlich ist die generelle Intention gut. Ich folge nun aber der Debatte und sage, dass die grundsätzlichen Punkte, die hier kritisch betrachtet worden sind, gerade der Punkt 2, dazu führen sollten, dass Sie sich der Beratung im Ausschuss stellen. Dem Alternativantrag der FDP werden wir zustimmen, weil der sehr konkret ausformuliert, was hier notwendig ist. Dementsprechend würden wir uns wünschen, dass wir an den Punkten weiterberaten können, weil wir, glaube ich, an sehr vielen Stellen nicht so weit auseinander sind.

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