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Oliver Brandt

GRÜNE 07.10.2026 Sitzungen 20/129

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schwierige Haushaltslage unserer Kommunen war im Landtag wiederholt Thema und ist hinlänglich bekannt. Vor diesem Hintergrund kann man die Forderungen aus den kommunalen Landesverbänden durchaus nachvollziehen, dass sie einen höheren Anteil am Gesamtsteuereinkommen fordern. Für eine grundlegende Reform der Finanzbeziehung zwischen Bund, Ländern und Kommunen bräuchte es daher eine ehrliche Bestandsaufnahme. Doch dazu fehlt der Bundesregierung derzeit offensichtlich der Mut. Daher stoßen Kommunen in der aktuellen Situation an haushaltsrechtliche Grenzen bei der Kreditaufnahme auch dort, wo Investitionen notwendig oder sogar gesetzlich vorgeschrieben sind. Das Gleiche gilt für Investitionen, die sich über die Laufzeit der Abschreibung wirtschaftlich rechnen, also rentierlich sind. In der Praxis werden dringend notwendige Maßnahmen dann aufgeschoben, gestreckt oder gar nicht umgesetzt. Doch die Reparatur eines undichten Schuldachs oder die Sanierung eines Feuerwehrhauses wird nicht günstiger, wenn man sie ein paar Jahre hinauszögert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Daher wollen wir auch weniger leistungsfähigen Kommunen ermöglichen, für bestimmte Investitionen Kredite aufzunehmen, indem wir die Genehmigungspraxis für kommunale Haushalte flexibilisieren – allerdings nur, wenn sie unabweisbar notwendig sind, also bei Investitionen, bei denen eine Rechtspflicht besteht, bei Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur und bei rentierlichen Maßnahmen, die sich innerhalb ihrer Nutzungsdauer selbst finanzieren, greift die erleichterte Genehmigungspraxis. Das ist keineswegs ein automatischer Freifahrtschein für mehr Schulden. Es ist eine klar abgegrenzte Regelung für Investitionen, die vor Ort benötigt werden und deren Aufschub der Kommune finanziell nicht weiterhilft. Das gilt insbesondere mit Blick auf die rentierlichen Investitionen. In der Regel ist es für finanzschwache Kommunen langfristig günstiger, solche Investitionen möglichst früh zu tätigen, als sie zu unterlassen. Nehmen wir eine Schule oder Sporthalle mit veralteter Heizungsanlage und hohen Energiekosten. Die energetische Sanierung kostet zunächst Geld. Aber wenn sich diese Investitionen über die Nutzungsdauer durch geringere Energieund Betriebskosten amortisiert, dann ist das ein Beitrag zur Entlastung künftiger Haushalte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist es richtig, rentierliche Investitionen gesondert zu betrachten. Wir ermöglichen damit wirtschaftliches Handeln gerade dort, wo finanzielle Spielräume besonders eng sind. Einige Anregungen aus der Anhörung haben wir mit unserem Änderungsantrag aufgenommen. Wir haben die Formulierung bei der Genehmigung präzisiert. Wir haben die Definition der Grundinfrastruktur bei Schwimm- und Sportstätten noch klarer gefasst. Wir haben bei der Finanzierung kommunaler Unternehmen nachgeschärft. Es bleibt richtig, dass Kommunen ihre Stadtwerke und kommunalen Unternehmen bei notwendigen Zukunftsinvestitionen unterstützen können. Aber wir haben die Regelung präziser gefasst. Es geht um Kredite von Kommunen an ihre Betriebe, die im kommunalen Unternehmen als wirtschaftliches Eigenkapital des Unternehmens einzustufen sind. Verschiedene Studien, unter anderem von Agora Energiewende sowie von einem Beratungsunternehmen im Auftrag der KfW-Bank, zeigen, dass insbesondere aufgrund des Ausbaus der Energie- und Wärmenetze der Finanzierungsbedarf von Energieversorgern riesig ist. Einig ist man sich, dass dabei auch zusätzliches Eigenkapital für die öffentlichen Unternehmen notwendig ist. Auch der Bundesverband Öffentlicher Banken hält das für erforderlich und sinnvoll. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin den Chefvolkswirt der KfW-Bank, Dr. Dirk Schumacher, aus einer Pressemitteilung vom 10. November 2025: „Die Energieversorger müssen in den kommenden Jahren gewaltige Investitionen für die Energiewende stemmen. Die klassische Kreditfinanzierung stößt dabei an ihre Grenzen. Für eine erfolgreiche Modernisierung der Energieinfrastruktur braucht es auch auf politischer Ebene Überlegungen, wie der finanzielle Instrumentenkasten erweitert werden kann.“ (Oliver Brandt) Genau da setzt unsere neue Regelung an. Das Instrument gibt es bereits, es kann jetzt allerdings auch von finanzschwächeren Kommunen genutzt werden, allerdings mit einem festen Regelungsrahmen. Die Eigenkapitalquote muss vor Durchführung der Investitionen mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem wird die Gesamtsumme solcher kommunalen Kredite auf zehn Prozent der anteiligen Bilanzsumme begrenzt. (Annabell Krämer [FDP]: Und gehebelt!) Dieses Gesetz stärkt kommunale Handlungsfähigkeit, ohne eine verantwortungsvolle Haushaltsführung infrage zu stellen, und es verhindert, dass notwendige Investitionen weiter aufgeschoben werden. Ich bitte daher um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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