Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort in Vertretung für die erkrankte Ministerin Finke der Ministerin Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Stärkung des Verfassungsschutzes im November 2025 hat die neue Innenministerin Magdalena Finke ihre erste Rede gehalten. Ich glaube, wir alle können ermessen, was es für sie bedeutet, dass sie heute beim Abschluss dieses Prozesses nicht dabei sein kann. Schon damals hat sie darauf hingewiesen, dass dem Gesetzentwurf Jahre sorgfältiger Arbeit vorausgegangen sind. Es wurde die Rechtsprechung der Gerichte umgesetzt, jede Änderung genau und immer wieder abgewogen und dabei stets darauf geachtet, dass Freiheit und Sicherheit in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Heute steht der Abschluss an. Dazwischen lagen intensive Beratungen im Ausschuss. Der Entwurf wurde – wir haben es hier mehrfach gehört – geprüft, debattiert und an verschiedenen Stellen nachjustiert. Heute steht fest: In der Sache ist ein weitgehender Konsens zwischen den Fraktionen von Koalition und Opposition erreicht worden. Wir können heute noch etwas feststellen, auf das wir in Schleswig-Holstein mit Stolz blicken können, und das ist unser Umgang miteinander, unsere Debattenkultur, dass wir offen um die besten Lösungen gerungen, unsere Maximalforderungen zurückgestellt und den Blick immer auf das Wesentliche gerichtet haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist grundsätzlich nicht selbstverständlich und in diesen Zeiten – ich glaube, wir alle ermessen das – von besonderem Wert. Gerade bei einem solchen Gesetz ist das von besonderer Bedeutung. Wir haben eben bei den Ausführungen der Kollegin des SSW gehört, dass es weiterhin Bedenken, weiterhin Überlegungen gibt, die in einem solchen Prozess natürlich auch Raum haben müssen. Für uns alle steht außer Frage: Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz. Wir brauchen keine Debatten in anderen Ländern über seine mögliche Abschaffung mit Folgen, die wir am Ende auch in Schleswig-Holstein unmittelbar spüren würden. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung – dieses Haus, in dem wir alle leben –, steht, aber sie steht auch unter einem enormen Druck. Gestatten Sie auch mir an dieser Stelle die Bemerkung, die ich mit der Innenministerin tatsächlich teilen kann. Es hat uns beide zutiefst erschüttert, und wir hätten es uns in unserem Leben nicht vorstellen können, dass in Deutschland nach 1945 ein Mitglied einer gesichert rechtsextremistischen Partei zu einem Landtagspräsidenten gewählt werden würde. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Unsere Gesellschaft erlebt Bedrohungen von innen und von außen. Demokratische Institutionen werden angegriffen. Staatliche Handlungsfähigkeit wird infrage gestellt. Gezielte Desinformation versucht, das Vertrauen der Menschen in unseren Rechtsstaat zu erschüttern. Wer die Menschen in Schleswig-Holstein vor Verfassungsfeinden schützen will, braucht zeitgemäße, verlässliche und sichere rechtliche Grundlagen. Zudem braucht es wirkungsvolle Instrumente, aber auch klare Grenzen, und genau darum geht es heute. Es geht um Handlungsfähigkeit und Kontrolle des Rechtsschutzes, aber auch um die Würde des Verfassungsschutzes, die nicht zuletzt durch die Ereignisse, die ebenfalls schon angesprochen worden sind, infrage gestellt wurden. Auch das muss mit Blick auf die Vorkommnisse im BND aufgearbeitet und rechtsstaatlich geahndet werden. Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem unserer wehrhaften Demokratie, und der vorliegende Gesetzentwurf stärkt dafür die Möglichkeiten. Er schafft die Grundlage für eine umfassende und zeitgemäße Aufklärungsarbeit. Gleichzeitig gilt: Je stärker die Befugnisse in Grundrechte eingreifen, desto höher müssen die Anforderungen an ihre Anwendung und an ihre Kontrolle sein. Auch dies wurde schon mehrfach ausgeführt. Der Entwurf zieht deshalb klare rechtsstaatliche Grenzen. Zusätzlich wird die parlamentarische Kontrolle gestärkt. Wenn dieses Parlament zusätzliche Befugnisse einführt, muss es auch prüfen können, wie diese Befugnisse angewandt werden. Damit sind zusätzliche Befugnisse und die Wahrheit unserer Freiheitsrechte Dinge, die zusammengehören. Das ist der Anspruch an einen wehrhaften Rechtsstaat, und das ist der Anspruch, den wir alle teilen. Nach den Beratungen im Ausschuss findet der Gesetzentwurf breite und vor allem fraktionsübergreifende Zustimmung; dafür danke auch ich allen Abgeordneten aus Koalition und Opposition ausdrücklich. Das ist ein Zeichen dafür, dass Demokratinnen und Demokraten auch bei unterschiedlichen politischen Überzeugungen Verantwortung übernehmen und dies gemeinsam tun. Des Weiteren möchte ich mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verfassungsschutzabteilung und bei den Staatssekretären im Innenministerium bedanken. Sie haben genau das getan, was hier schon angesprochen wurde, nämlich sehr sorgfältig mit den Debatten umzugehen, die Anhörungsergebnisse gut auszuwerten, Vorschläge zu machen, die man wiederum diskutiert hat. Ich glaube, das ist genau das, wie wir uns alle parlamentarische Arbeit im besten Sinne vorstellen. Heute können wir den Menschen in SchleswigHolstein deshalb auch ein breit getragenes Ergebnis vorlegen: einen handlungsfähigen Verfassungsschutz mit klaren rechtlichen Grenzen und einer starken parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle. Auch das ist eine Verantwortung für uns in Schleswig-Holstein: Wir müssen Extremismus früh erkennen, ihn konsequent bekämpfen und zugleich die Grundrechte und den Rechtsstaat schützen. Mit der Stärkung des Verfassungsschutzes setzen wir heute ein klares Signal. Unsere Demokratie ist wehrhaft. Sie lässt sich nicht von Extremisten einschüchtern. Das ist ein gutes Zeichen für unsere Demokratie, für unser Miteinander im Landtag und für die Menschen in Schleswig-Holstein. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP])
