Jan Kürschner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn wir jetzt über die Nachrichtendienste sprechen, kann auch ich die gestrige Festnahme des ehemaligen BND-Chefs August Hanning nicht (Jan Kürschner) weglassen. Was ist das für ein Schaden für unser Land und für die Nachrichtendienste! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wir wollen aber hier über den Entwurf des Landesverfassungsschutzgesetzes abstimmen und so nach 30 Jahren unser Verfassungsschutzgesetz modernisieren. Einige Punkte will ich hervorheben. Mein persönliches Highlight ist die Datenübermittlung in § 82 Absatz 1 Nummer 4 LVerfSchG. Danach darf die Verfassungsschutzbehörde mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobene Informationen an eine inländische öffentliche Stelle übermitteln, soweit das zum Schutz der in § 78 Absatz 2 LVerfSchG genannten Rechtsgüter erforderlich ist, zur Vorbereitung oder Stellung eines Antrages nach Artikel 21 Absatz 4 des Grundgesetzes. In einfachen Worten: Der Verfassungsschutz darf zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit zum Schutz von Menschenwürde und Demokratie, des Rechtsstaats und des Gedankens der Völkerverständigung, dem Bestand und der Sicherheit des Bundes und der Länder seine Informationen weitergeben. Das umfasst auch Informationen zum Schutz anderer internationaler Organisationen und insbesondere der EU, die manche Parteien ja gerne abgeschafft wüssten. Das schafft zum Beispiel jetzt die Grundlage für Anträge an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei. Unser Verfassungsschutz darf die ihm vorliegenden Informationen dafür weitergeben. Das macht deutlich, der Verfassungsschutz ist Hüter unseres Rechtsstaats und hat die Aufgabe, unsere Demokratie zu schützen. Wir geben ihm die dafür notwendigen Werkzeuge. Ein weiterer Punkt. Das politische Augenmerk gilt beim Verfassungsschutz normalerweise den Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, also solche Bestrebungen wie die des Landesverbands der AfD in Sachsen-Anhalt. Das war immer Aufgabe des Verfassungsschutzes. Das ist aber nicht das Einzige, was der Verfassungsschutz beobachtet. Es gibt noch andere Aufgaben, wie sie § 14 LverfSchG in Zukunft bestimmt: Die Verfassungsschutzbehörde beobachtet sicherheitsgefährdende und geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht. Das ist im Jahr 2026 erschreckend aktuell. In der öffentlichen Anhörung der Spitzen der Nachrichtendienste im Bund war erst in diesen Tagen von einem Schattenkrieg die Rede. Ich bitte die Veränderung in der Wortwahl zu bemerken, denn das, was wir zuletzt sehen konnten, geht über hybride Kriegsführung hinaus. Das muss man schon als Feindeinwirkung bezeichnen. Was teilweise von den AfD-Funktionären zu sehen ist, reicht von sicherheitsgefährdender bis zu echter geheimdienstlicher Tätigkeit. Daher wollen wir sie nicht nur bei uns nicht im Parlament sehen, sondern wir wollen sie in keinem Parlament sehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Wir präzisieren unmissverständlich, dass der Verfassungsschutz gegen die Feinde unserer parlamentarischen Demokratie tätig wird und gegen die Feinde, die sich möglicherweise mit Ländern wie Russland oder China verbrüdern und verbünden. Jetzt lassen Sie mich noch einmal auf § 35 LverfSchG zu sprechen kommen. Wir führen da die neue Kategorie der besonders beobachtungsbedürftigen Bestrebungen ein, bei denen der Verfassungsschutz künftig Mittel mit besonderen Eingriffsintensitäten einsetzen darf. Es wird dann möglich sein, einzugreifen, wenn Beobachtungsobjekte insbesondere durch systematische Desinformationen oder systematische Verächtlichmachung Einfluss ausüben. Das heißt, dass der Verfassungsschutz sein ganzes Arsenal der ihm zustehenden Mittel gegen diejenigen einsetzen darf, die im eigenen Interesse oder sogar für fremde Mächte unsere Wahlen mit Bots beeinflussen oder gezielt mit News-Kampagnen zur Desinformation versuchen, Justiz oder Parlamente lahmzulegen oder zu verhöhnen. Vor ein paar Jahren wäre es mir noch absurd vorgekommen, wenn die Besetzung oder die Teilung Deutschlands gefordert worden wäre. Aber wenn es jetzt Bestrebungen gibt, die Derartiges ernsthaft erreichen wollen, darf der Verfassungsschutz diese zukünftig beobachten. Denn nach den Ereignissen in Sachsen-Anhalt ist es leider alles andere als absurd. Im russischen Staatsfernsehen wird gezielt die neue Teilung Deutschlands propagiert. Auch wir können davon ausgehen, dass es bei uns im Vorfeld der Landtagswahl zu Desinformationskampagnen kommen wird, die das Wahlergebnis zugunsten putin-treuer Parteien beeinflussen sollen. In SachsenAnhalt – wir hörten es gerade –, ist jetzt ein PutinFreund zum Landtagsvizepräsidenten gewählt worden. Meine Damen und Herren, wir müssen uns fragen, ob wir das einfach so geschehen lassen wollen. Nachher werden wir nämlich gefragt werden, was wir dann eigentlich gemacht haben. Die Feinde un- (Jan Kürschner) serer Demokratie setzen alles daran, unser Land zu destabilisieren. Sie gefährden unsere Freiheiten, unsere Institutionen, und sie gefährden konkret Menschen auf der Straße.
